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IGNORED

WBK gelb eingezogen, weil kein Erwerb erfolgt ?


MING

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vor 26 Minuten schrieb PetMan:

Wenn das anders im Gesetz steht zeig bitte die Stellen auf wo das steht.

Völlig falscher Ansatz.

DU zeigst mir die Stelle im Gesetz, in der steht, dass bei der Beantragung zur Erteilung einer Erlaubnis gem. § 14 (4) der Antragsteller bereits eine Disziplin gem. SpO des jeweiligen Verbandes oder eine zum Erwerb vorgesehene Waffe konkret zu benennen hat, welche dann quasi als "Voreintrag" im Erlaubnisdokument (-> gelbe WBK) aufgeführt werden muss.

Zitat

Der BDMP Hessen stellt nur eine Bescheinigung nach §14(4) aus.

Gleiches Verfahren beim DSB LV Hes, auch hier muss keine Disziplin oder zum Erwerb vorgesehene Waffe konkret benannt werden.

 

Bearbeitet von cartridgemaster
Textergänzung
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vor 2 Minuten schrieb MrCoopa:

Der BDMP Hessen stellt nur eine Bescheinigung nach §14(4) aus. 

Die Gelbe ist dann leer und man kann sich irgendwann darauf kaufen was man will.

Voreinträge sind in der gelben nicht vorgesehen( wenn das auch in der Vergangenheit manche Behörden anders gesehen haben) . Bedürfnis mit einer KK Disziplin begründen und als erstes eine Flinte kaufen ist also kein Problem. Aber einen Antrag mit was passendem für die Gelbe wollte der Verband sehen. Kaufen kann man dann auch was "Verbandsfremdes ",das ist ja einer der Vorteile der Gelben.

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vor 1 Minute schrieb cartridgemaster:

DU zeigst mir die Stelle im Gesetz, in der steht, dass bei der Beantragung zur Erteilung einer Erlaubnis gem. § 14 (4) der Antragsteller bereits eine zum Erwerb vorgesehene Waffe konkret zu benennen hat, welche dann quasi als "Voreintrag" im Erlaubnisdokument (-> gelbe WBK) aufgeführt werden muss.

1. habe ich nicht behauptet das steht so oder so im Gesetz,sondern beschrieben wie ich die Abläufe kenne. 2.  schrieb ich nirgends was von Voreintrag in die gelbe.

Wenn ich aber hier das Gesetzbuch schwingen würde , dann müsste ich mir auch die Frage nach der Fundstelle gefallen lassen. Jedenfalls sind in den Formularen der Verbände die ich kenne ( BDS LV 9 und SVS ) die Fragen nach Disziplinnummer bei Beantragung der gelben mit drin.

Ansonsten habe ich auf deine Art der Diskussion keine Lust.

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vor 16 Minuten schrieb PetMan:

Voreinträge sind in der gelben nicht vorgesehen( wenn das auch in der Vergangenheit manche Behörden anders gesehen haben) . Bedürfnis mit einer KK Disziplin begründen und als erstes eine Flinte kaufen ist also kein Problem. Aber einen Antrag mit was passendem für die Gelbe wollte der Verband sehen.

Stimmt, ich meinte auch eher das der BDMP Hessen auch keine Disziplin für die Gelbe angegeben haben will. Machst das Kreuz bei gelbe WBK legst die Schießnachweise etc bei und dann gibts die Bescheinigung. 

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vor 3 Minuten schrieb PetMan:

1. habe ich nicht behauptet das steht so oder so im Gesetz, ...

Doch hast Du, schließlich hast Du mich aufgefordert, den entsprechenden Gesetzestext zu zitieren.

Zitat

... sondern beschrieben wie ich die Abläufe kenne.

Dass es auch anders geht wurde bereits von @MrCoopa und von mit beschrieben.

Zitat

2.  schrieb ich nirgends was von Voreintrag in die gelbe.

Stimmt, ich habe auch lediglich beschrieben, wie es in der Praxis von verschiedenen Erlaubnisbehörden umgesetzt wird.

Zitat

Wenn ich aber hier das Gesetzbuch schwingen würde , dann müsste ich mir auch die Frage nach der Fundstelle gefallen lassen.

Du solltest als verantwortungsbewusster Legalwaffenbesitzer das Gesetzbuch nicht "schwingen", sondern wissen, was drin steht.

Das schützt Dich dann auch vor schikanöser Behördenwillkür.

Zitat

Jedenfalls sind in den Formularen der Verbände die ich kenne ( BDS LV 9 und SVS ) die Fragen nach Disziplinnummer bei Beantragung der gelben mit drin.

Dann frag doch mal bei der für Deinen Bereich zuständigen  BDS LV-Geschäftsstelle nach, womit sie diese Forderung begründen. Die Antwort kann ich Dir jetzt schon sagen: "Weil wir das so wollen, basta!"

Zitat

Ansonsten habe ich auf deine Art der Diskussion keine Lust.

Ja, nee, is' klar. Wenn mir die Argumente ausgehen, dann steige ich einfach aus der Diskussion aus.

Ich habe auch nichts Anderes erwartet.

 

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vor 3 Minuten schrieb MrCoopa:

Machst das Kreuz bei gelbe WBK legst die Schießnachweise etc bei und dann gibts die Bescheinigung. 

Das ist eine sehr gute Lösung . Eine Disziplinnummer angeben und eine Waffe benennen ist aber nicht wirklich viel mehr Aufwand . Von mir aus könnte auch zu jeder Grünen eine Gelbe vom Amt dazugeschenkt werden,in anderen Ländern wie Österreich braucht es selbst nach der EU Richtline für solche Waffen keine WBK. Die sind da nur Meldepflichtig. 

Und in Deutschland will halt der eine Verband bei der Beantragung eine Disziplin genannt bekommen, der andere scheinbar nicht. Deutschland halt.

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Über all dem schwebt nunmal das Bedürfnisprinzip. Wenn er nichts darauf kauft, dann kann schon mal die Frage gestellt werden, wo denn dann das Bedürfnis sein soll? Man täte besser Fragen, wo denn das Problem sein soll? Jeder kann mal nach Handgrante oder Panzerfaust in Google News suchen. Da findet man Probleme. Komischer Weise ist der Staatsapparat hier nicht so umtriebig, was das Ergreifen von Maßnahmen und Regularien angeht.

 

Das ist einfach nur ein Artefakt der Überregulierung. Manche Behörden sagen sich "Gut, er muss ja auch nichts erwerben und wenn er morgen will, dann soll er halt. Ich sehe da kein Problem." Andere sagen: "Ja dann brauchst du die gelbe WBK ja auch nicht" und machen daraus ein Problem - kein reales für die innere Sicherheit (siehe Handgranten und Panzerfäuste), aber ein verwaltungstechnisches, weil wegen Vorschriften und so. Und weil das nicht im Detail geregelt ist, kommen dann die nächsten - es tät mich nicht wundern, wenn es unsere eigene Interessenvertretungen wären - und fordern, dass müsse nun endlich geregelt werden. Man ist froh, endlich was geregelt zu haben und keiner merkt, dass der Staat hier in Richtung plemm plemm abdriftet.

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Am 5.6.2020 um 14:11 schrieb Sal-Peter:

 

Nichtsdestotrotz ist das gelebte Verwaltungspraxis, dass derjenige, der eine Gelbe bekommen aber nicht in "angemessenem Zeitraum" auch nutzt, das Bedürfnis für dieselbe abgesprochen bekommt. Also immer im ersten Jahr eine Waffe drauf erwerben, spart künftigen Ärger.

 

Ich kenne das auch so. Das war mit der erste, dringende Rat, den man mir vor vielen, vielen Jahren zur WBK "Gelb" gab:

Spätestens innerhalb eines Jahres etwas (zur Not auch "irgendwas") in deren Geltungsbereich erwerben und eintragen lassen. 

 

Inwiefern eine solche (de facto-)Befristung der Gültigkeit (auf dem Umweg über "Bedürfnis") ggf. verwaltungsgerichtlich halten würde... ist eine andere Frage. 

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  • 3 Wochen später...

UPDATE : Nachdem die Rechtsgrundlage (korrekterweise) angefragt wurde, (bislang) keine Antwort der Behörde mehr.

Warum man dergleichen als Triggern der ggf. willkürlich handelnden "Obrigkeit" einstufen sollte, ist mir und dem Betroffenen (selbst in einer Behörde tätig und deshalb auch mit den dubioseren Seiten von behördlichem Handeln vertraut) nicht ganz klar. Ein Durchklagen wäre jedoch, soweit ich es mir vorstellen kann, aufgrund fehlender Wichtigkeit der Sache, zu keinem Zeitpunkt angedacht gewesen. Die WBK soll zeitnah dieses Jahr dennoch nun besetzt werden, damit Sicherheit und Ordnung wieder gefestigt sind.

Ich möchte hier ausklinken und danke für den sachlichen Teil der Diskussion.

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Am 5.6.2020 um 14:16 schrieb PetMan:

Da nach 14 Jahren kein Erwerb stattfand zweifelt die Behörde das Bedürfnis auf eine gelbe halt an. Und da wundert man sich und sucht nach § das das nicht rechtens ist?  Ganz viele der "Probleme" die hier immer wieder auftauchen sind sowas von selber gemacht, aber auf die Behörden wird dann geschimpft. Da hält sich mein Beileid regelmäßig in Grenzen............

Use it or lose it.

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Am 5.6.2020 um 15:56 schrieb Fyodor:

Die gelbe ist erstmal unbefristet. Im Einzelfall kann die Behörde prüfen ob das Bedürfnis noch besteht. Das aber pauschal zu verneinen ist meiner Auffassung nach nicht zulässig. Zumal die gelbe Karte nachweislich intensiv genutzt wurde, nämlich zur Leihe der Waffen anderer Haushaltsmitglieder. Ohne WBK geht das nicht.

Diese Argumentation fände ich äußerst spannend, aber mindestens kreativ.

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Hm, er hat aber bisher nur 3 Kurzwaffen angeschafft. Keine Langwaffe, für die man ja extra Training zum Bedürfniserhalt nachweisen muss. 

Dann könnte das Bedürfnis für Langwaffen fürs erste wegfallen und man müsste sich die Gelbe ggf. einschränken lassen (nur noch für Einzellader Kurzwaffen und evtl. Perkussionsrevolver gültig). 

 

Vielleicht hat er der Behörde auch gar keinen Waffenschrank für Langwaffen gemeldet, sondern nur einen kleinen Würfel für die 3 KW? 

 

 

Bearbeitet von Schwarzwälder
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Jein. Momentan braucht man pauschal ein Bedürfnis als Sportschütze und dann ist es egal, ob dieses im Falle von WBK gelb und grün nur für eine davon genutzt wird.

 

Zum 1.9.2020 ändern wird sich lediglich, dass für alle eingetragenen Waffen getrennt nach Langwaffen und Kurzwaffen ein Bedürfnis fortbesteht und nicht nur ein Segment davon aktiv benutzt wird. Eine leere gelbe WBK wird aber auch dann weiterhin nicht "verboten" bleiben.

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