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IGNORED

WBK gelb eingezogen, weil kein Erwerb erfolgt ?


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Geschrieben

Also sorry , EGun,VdB etc. sind voll mit Jagdrepetierern,alten Ordonanzgewehren,KK Repetierern ,Quer/Bock oder Einlaufflinten für kleines Geld .

Wer es schafft in 14 Jahre keine einzige Kanone auf seine Gelbe zu bekommen der braucht die auch nicht.

Da kann man die Waffenbehörde schon verstehen.

Geschrieben (bearbeitet)

Das Erfragen der Rechtsgrundlage ist geplant, da das Schreiben halboffiziell war.

Der Betroffene möchte hier Klarheit und interpretiert den Gesetzestext eben auch "unbefristet".

 

Ein Grund für den Nichterwerb bislang waren ein begrenztes Budget sowie die permanenten Verschärfungen des WaffG,

bei denen es nicht klar war ob das Hobby auf eigene LW ausgeweitet werden soll / muss. Für mich ist das absolut nachvollziehbar.

Bearbeitet von MING
Geschrieben
vor 26 Minuten schrieb daimler01:

Das braucht kein einziger bei uns, Waffe kaufen in der Gelben WBK eintragen lassen fertig

für die erstmalige Ausstellung der gelben wird das bei uns gefordert , was aber kein Problem darstellt. Kaufen geht dann , hat man die gelbe mal, sehr einfach. Hab ich auch schon mit meiner ersten vollen WBK gemacht . Da meinte die SB ich müsste eine neue beantragen weil die alte ja voll wäre.................................viele Briefe später und nach einigen Anrufen und Schreiben aus dem Innenministerium hat sie mir dann doch einfach eine neue ausgestellt....................die hatte das mit dem " unbefristet " auch nicht richtig verstanden. Es wurde ihr dann von anderer Stelle " erklärt ".

Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb MING:

Der Betroffene möchte hier Klarheit und interpretiert den Gesetzestext eben auch "unbefristet".

Ich bin da mal auf den Ausgang gespannt. Für die gelbe muss auch ein Bedürfnis vorliegen. Ein Bedürfnis sagt, ich habe Bedarf. Kaufe ich 14 Jahre lang nix kann der Bedarf nicht so goß ein, denkt sich die Behörde . Also fragt sie nach und zieht u.U. ein. Ein absolut hausgemachtes Problem des " Schützen ". Bei uns im Verein jammert auch ab und an der eine oder andere, wenn die Waffenbehörde die Frechheit hat mal das Bedürfnis nach zu fragen und der Vorsitzende einem keinen Zettel schreibt das man regelmäßig am Schiessport teilnimmt.....weil man Jahrelang nicht mehr schiessen war.......ab dem 01.09. ist dieses Problem Gott sei dank aus der Welt wenn man länger als 10 Jahre WBK ( mit Waffe drin......) hat ( hoffen wir alle mal ). Aber z.Z. gilt noch die alte Regel. Also immer schön auf dem laufenden halten und jede WBK mit Leben füllen....sonst ist sie schnell gestorben, die arme WBK

Geschrieben
vor 29 Minuten schrieb PetMan:

Ein Bedürfnis sagt, ich habe Bedarf.

Falsch.

Das Bedürfnis ist durch die nachgewiesene Sportschützeneigenschaft begründet. Ob er Bedarf hat, entscheidet der Erlaubnisinhaber selbst und nicht die Behörde.

Gesetzestext lesen!

 

Geschrieben
vor 58 Minuten schrieb Spanplatte:

Da kann man die Waffenbehörde schon verstehen

Nein, kann man nicht. Warum soll ich mir eine abgenudelte Waffe kaufen, wenn ich derzeit keine will? Nach der Führerscheinprüfung muss man ja auch kein Auto kaufen.

Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb Piteraq:

Nein, kann man nicht. Warum soll ich mir eine abgenudelte Waffe kaufen, wenn ich derzeit keine will? Nach der Führerscheinprüfung muss man ja auch kein Auto kaufen.

Eine WBK ist aber kein Führerschein.

Das Ding ist nun mal mit dem Bedürfnis verknüpft.

Wer 14 Jahre da nix drauf kauft suggeriert doch das das Ding gar nicht gebraucht wird 

 

Geschrieben
vor 59 Minuten schrieb sealord37:

Erwerbsstreckung und Begrenzung auf der einen und eine Quasi-Nötigung zum Erwerb auf der anderen Seite- genau mein Humor

Vielleicht möchte man sich gerne mal zur Aufbewahrungskontrolle einladen. Muß man doch verstehen. 

Geschrieben

Für mich ist "regelmäßig" und "vorübergehend" nichts was sich ausschließt. Aber vielleicht sollte man das nicht ohne Not quantifizieren? Scheint sich ja um eine waffenfeindliche untere Waffenrechtsbehörde zu handeln, also: besser ist das.

Geschrieben

Kurz als Vergleich: Bei uns ist der Waffenerwerbschein 6 Monate gültig und kann einmal für 3 Monate verlängert werden. Was passiert wenn man den Waffenerwerbschein nicht nutzt, weiss ich nicht. Verfällt dann wohl einfach und ist nicht mehr gültig. Es könnte jedoch bei erneutem Antrag für einen Waffenerwerbschein dann evt. kritische Nachfragen seitens Behörden geben. Anders als in Deutschland, was es ungemein einfacher macht, sind Spontankäufe ohne Planung nach Lust und Laune :blush:möglich, solange es gesetzeskonform ist.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb MING:

Das Erfragen der Rechtsgrundlage ist geplant, da das Schreiben halboffiziell war.

Der Betroffene möchte hier Klarheit und interpretiert den Gesetzestext eben auch "unbefristet".

Viel Spass auf den langen Weg vor dem Verwaltungsgericht, denn nur dort wird es die Klarheit geben. Und das meist zum zum unwohl der ganzen Schützengemeinschaft.

 

Nur das Gesetz lesen reicht eben nicht aus! Insbesondere wenn die Zugehörige Waff-Verwaltungsvorschrift den Behörden an vielen Stelle den Ermessensspielraum zugesteht, insbes. auch bei der Bedürfnisüberprüfung.

 

Und wenn er die Behörde anpi***en will weil er meint im Recht zu sein, werden die zurück ka***en.

Der Kollege hat mit dem Antrag der gelben sein Bedürfnis bekundet, wahrscheinlich auch mit der Absicht etwas zu kaufen. Dieses Bedürfnis aber 14 Jahre lang nicht umgesetzt und jetzt auf eigenes Recht pochen und auch noch im Forum zu publizieren .... sorry bei uns geht man hin zum Amt und unterhält sich von Mensch zu Mensch das schafft vertrauen beiderseits (möglich das das gute Verhältnis in meinem Landkreis eine Ausnahme ist).  

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Fyodor:

Der ist halt aber was ganz anderes als eine deutsche gelbe WBK.

Ja das stimmt, sowas gibt es bei uns (noch) nicht. Jedoch gibt es bestimmte Waffen, welche ohne Waffenerwerbschein erworben werden dürfen u.a. KK-Repetiergewehre. Bei uns kann man bsp. ein KK-Repetiergewehr mit dem Auszug des Strafregisters kaufen, (kein Waffenerwerbschein) welcher jedoch nur 3 Monate gültig ist. Spielt aber keine Rolle, selbst wenn man bsp. vor 8 Jahren den Kauf dieser Waffe verpasst hat, weil der entsprechende Auszug abgelaufen ist, könnte man jetzt einen neuen Auszug bestellen und damit den damals verpasste KK-Repetiergewehr quasi nachkaufen.

 

P.S: Mich erstaunt als Aussenstehender, dass es in Deutschland bezüglich dieses spezifischen Sachverhaltes nicht eine einheitliche landesgültige Regelung gibt, egal ob man jetzt bsp. ganz im Süden in Waldshut-Tiengen oder eher im Norden in Bremen wohnt!

Geschrieben (bearbeitet)
vor 37 Minuten schrieb mühli:

... dass es in Deutschland ... nicht eine einheitliche landesgültige Regelung gibt, ...

Doch, die gibt es, nennt sich Waffengesetz (WaffG) i.V.m. der Allgemeinen Verordnung zum Waffengesetz (AWaffV) und der Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV).

 

walh waffr.jpg

 

Letztere erklärt dem Mitarbeiter der Behörde wie das WaffG im Einzelnen anzuwenden ist.

In Deutschland sind das Gesetz sowie die dazu gehörigen Verordnungen und Vorschriften Bundesrecht, es gibt keine länderspezifischen Regelungen und auch keinen Erfindungspielraum für Mitarbeiter in den regional zuständigen Ordnungs- u. Erlaubnisbehörden. Daran muss man diese Schreibtischtäter mit heizkörpergebundener Verwendung gelegentlich erinnern.

Ländersache ist in Deutschland das Jagdrecht, dort gelten die jeweiligen Landes-Jagdgesetze, die in Einzelregelungen, z.B. bei den Jagd- u. Schonzeiten für bestimmte Wildarten, vom Bundesjagdgesetz (BJagdG) abweichen können, ähnlich den kantonalen Jagdvorschriften in der Schweiz.

 

Bearbeitet von cartridgemaster
Textergänzung
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Sal-Peter:

Der Witz ...

Die WaffVwV wird z.Zt. in Anpassung an das 3. WaffGÄndG überarbeitet und soll dann pünktlich zum 01.09.2020 bei den regional zuständigen Erlaubnisbehörden vorliegen.

Dabei soll die WaffVwV auch textlich "entschlackt" und in eine für den Behördenmitarbeiter verständlichere Form gebracht werden.

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 9 Stunden schrieb cartridgemaster:

Ländersache ist in Deutschland

.... aber der VOLLZUG des Waffenrechts.

 

Und die Landesinnenministerien mit Ihren Erlassen........ etc. pp ......

 

 

theoretisch! Bundesrecht

faktisch! noch immer Kleinstaaterei in nicht wenigen Bereichen des Waffen- und Sprengstoffrechts

 

 

 

 

.... und die meisten Gerichte schei$$en auf die WaffVwV in ihren Entscheidungen, denn für diese ist sie nicht verbindlich....

oder schlicht...... einfach nicht existent, wenn sie das so wollen.

Bearbeitet von alzi
Geschrieben
vor 16 Stunden schrieb MING:

Das Erfragen der Rechtsgrundlage ist geplant, da das Schreiben halboffiziell war. Der Betroffene möchte hier Klarheit und interpretiert den Gesetzestext eben auch "unbefristet".

Am Ende diskutiert ihr das mit der Behörde. Da kann man sich hier Argumente einholen, aber am Ende entscheidet der Sachbearbeiter.

 

Aus meiner Sicht habt ihr drei Möglichkeiten:

 

1.) Kauft halt was und habt Ruhe.

2.) Ihr diskutiert mit der Behörde:

2a.) Behörde ist kulant und lässt das erst mal ruhen, sagt aber kauf halt im nächsten Jahr was => siehe 1.)

2b) Behörde ist nicht kulant und zieht das durch. Ihr gebt nach oder Kosten und Aufwand übersteigen 1) erheblich.

 

Und über all dem schwebt: Wählt halt in Zukunft was gescheites und nicht Leute, die euch ständig mit Gesetzesverschärfungen treten.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 14 Stunden schrieb Fyodor:

Doch: er hat regelmäßig eine Waffe per Leihe zum sportlichen schießen erworben.

Dazu braucht er die gelbe nicht, solange er noch die grüne hat.

Die gelbe braucht er nur für eigene Waffen, gemäß dieser Erlaubnis. Und dies war 14 Jahre lang nicht der Fall.

Bearbeitet von Andrè1
Geschrieben
vor 16 Stunden schrieb cartridgemaster:

Das Bedürfnis ist durch die nachgewiesene Sportschützeneigenschaft begründet.

Dann sehen das halt die meisten Behörden anders . Die wollen einen Antrag für die Gelbe WBK , dem Verband muss ich eine Disziplin für eine Waffe auf Gelb nachweisen um die zu bekommen. Wenn das bei DIR anders ist sei froh.

Wenn das anders im Gesetz steht zeig bitte die Stellen auf wo das steh . Wären dann sicher viele froh drüber.......

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