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IGNORED

Neues zu alten Magazinen


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Geschrieben

Meiner Meinung nach ja. Ein Gegenstand, der keine Patronen aufnehmen kann, ist kein Magazin. Ansonsten müsste jeder rechteckiger Holzklotz ebenfalls ein Magazin sein. Ausserdem kann das Fassungsvermögen eines Gegenstands der keine Patronen aufnehmen kann ja nicht mit >0 angegeben werden. D.h. selbst wenn es als Magazin bezeichnet wird, kann es niemals ein Verbotener Gegenstand der mehr als 10 Patronen aufnimmt sein. Denn 0 ist immer kleiner 10.

Geschrieben

Na ja, andererseits, wer hätte jemals gedacht, daß der "Körper" eines Magazins, also das alleinige Gehäuse ohne jegliche Zubehörteile ein verbotener Gegenstand sein könnte...

 

Um da sicher zu gehen, müsste man rechtlich klären lassen, welche Abänderungen nötig sind, damit es endgültig kein Magazinkörper mehr ist.

 

Vergleichbar mit Dekowaffen müssten exakt vorgeschriebene "Deaktivierungsmaßnahmen" festgelegt werden.

Denn auch da war es ja so, daß bestimmte Abänderungen sein mussten, egal ob das Ding anderweitig zerstört wurde.

Geschrieben

Oder das Verschweißen eines Magazins an fester Stelle wie z.B. einem Möbelstück.

Ich hab schon mal Möbel gesehen, die aus Dekowaffen gemacht waren.

 

Wenn ein Magazin nicht entnehmbar ist bzw. irgendwo festgemacht, so daß es nicht mehr als Magazin verwendbar ist, dürfte auch das kein Problem darstellen.

 

Zumindest nach gesundem Menschenverstand.

Aber in dieser Hinsicht wurde ich im Waffenrecht schon öfter eines Besseren belehrt...

Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb Steinpilz:

Um da sicher zu gehen, müsste man rechtlich klären lassen, welche Abänderungen nötig sind, damit es endgültig kein Magazinkörper mehr ist.

Reine Frage der Zeit.

Geschrieben

Vermutlich, ja.

 

Es wäre halt generell von Vorteil, in einem Rechtsstaat VORHER zu klären was man nun darf und was nicht.

 

wenn erst einer in die Rechtsfalle tappen muss um etwas zu klären, entspricht das nicht meiner Vorstellung von Rechtssicherheit.

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb kommandant:

Ein Kumpel sucht nach 10ern für seine Tommi-Gun. Da hat es nie kleine gegeben.

Das stimmt leider. Zum Glück habe ich nach langem Hickhack meine Bescheinigung für Altbesitz erster Klasse bekommen.

 

Man kann die Thommy-Magazine vergleichsweise einfach dauerhaft blockieren. Oder abschneiden, und Boden anschweißen.

Geschrieben
vor 39 Minuten schrieb Steinpilz:

Es wäre halt generell von Vorteil, in einem Rechtsstaat VORHER zu klären was man nun darf und was nicht.

Frag doch mal bei LKA und BKA an.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Fyodor:

Man kann die Thommy-Magazine vergleichsweise einfach dauerhaft blockieren. Oder abschneiden, und Boden anschweißen.

sind die tommys so wie die uzi mags unten "umgebördelt" damit der boden draufgeschoben werden kann?

dann brauchst nichts "anschweißen". den falz kann man ganz leicht mit ner vernünftigen zange selber wieder herstellen...

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Steinpilz:

Es wäre halt generell von Vorteil, in einem Rechtsstaat VORHER zu klären was man nun darf und was nicht.

Die Definition ist anders: Es handelt sich NICHT um einen Rechtsstaat, wenn der Grundsatz der Normenklarheit nicht erfüllt ist!

Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb Steinpilz:

Wie sollten sie auch, es gibt ja keine festgeschriebenen Regelungen dazu.

Festgeschriebene Regelungen bestehen auch für andere Gegenstände nicht, trotzdem werden sie durch LKA und/ oder BKA beurteilt.

Geschrieben

Beurteilt, richtig.

Ein vorhandener Gegenstand wird beurteilt.

 

Wenn ich da anfrage, werde ich da sicher keine Rechtsauskunft über eine theoretische Abänderung eines verbotenen Gegenstandes bekommen.

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb Steinpilz:

Wenn ich da anfrage, werde ich da sicher keine Rechtsauskunft über eine theoretische Abänderung eines verbotenen Gegenstandes bekommen.

 Da hast du Recht, da macht die Anfrage natürlich keinen Sinn.

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben

Und genau dowas ist in einem Rechtsstaat nicht möglich! Dort muss es auf eine solche Frage eine klare Antwort geben. Und zwar auf der Basis von Gesetzen, deren Auslegung nicht mehr oder weniger willkürlich zum Zeitpunkt der Sanktionierung festgelegt wird. Das ist Normenklarheit.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb drummer:

Dort muss es auf eine solche Frage eine klare Antwort geben.

Mit hinreichender Kreativität könnte man wohl eine Situation konstruieren, die Anlass zu einer Feststellungsklage gibt. Freilich zu erheblichen Kosten an Zeit, Geld und Nerven.

Geschrieben

Mal eine Frage in die Runde, wenn ich den Magazinkörper entleere und die Magazinlippen wegschleife so das keine Patronen mehr aufgenommen werden können wäre das eine Option für Dekomagazine?
Geht rein um den Erhalt der Optik an DekoMP die mit 10er Mags echt bescheiden aussehen bzw. es zum Teil gar keine 10er Mags dafür gibt.
Was meint ihr?

Christo

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Stunden schrieb christo:

Mal eine Frage in die Runde, wenn ich den Magazinkörper entleere und die Magazinlippen wegschleife so das keine Patronen mehr aufgenommen werden können wäre das eine Option für Dekomagazine?
 

 

Zitat

4.4
Magazine sind für die Verwendung in Schusswaffen bestimmte Munitionsbehältnisse, die der Aufbewahrung und Zuführung von Patronen im Rahmen des Ladevorgangs dienen

Wenn es diese Norm nicht erfüllt ist es kein Magazin, sondern ein Stahlblech oder Plastik 4-kant-rohr mit Feder darinnen. Ohne Magazinlippen wird das nicht funktionieren.

Bearbeitet von ASE
Geschrieben

Mal praktisch bei z. B.  einer Thompson 1928 versucht? Respekt, ich schaff es nicht.

Geschrieben (bearbeitet)

nochmal:

es heisst "magazinkörper", es wird nie von funktionsfähigen mags gesprochen...

nur weil man die mag-lippen wechflext bleibt es dennoch ein"magazinkörper"!

Bearbeitet von HangMan69
Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb Gruger:

Verlieren wir uns nicht in Details.. 🤠

Details sind zumeist das entscheidende.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 34 Minuten schrieb HangMan69:

nochmal:

es heisst "magazinkörper", ......
....

nur weil man die mag-lippen wechflext bleibt es dennoch ein"magazinkörper"!

Nochmal, das ist deine Interpretation. Erlaube anderen ihre solange dies nicht geklärt ist.

 

Ein "Magazinkörper" definiert sich m. M. über seine Funktion, u. a.  Munition aufzunehmen und zu zuführen. Bei entfernten Magazinlippen ist die Aufnahme von Munition zwar möglich, aber praktisch sinnlos- von der Funktion mal ganz abgesehen.

 

Es heisst auch "Dekowaffe" obwohl diese keine Waffeneigenschaft besitzt.

 

Akademische Diskussion die sicher nicht auf WO abschliessend beantwortet wird.

 

Bearbeitet von chapmen

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