Zum Inhalt springen
IGNORED

Neues zu alten Magazinen


Bourbon

Empfohlene Beiträge

vor 12 Stunden schrieb schattenspeer:

Nicht bitten, Einschreiben mit Rückantwort!

 

Ist das bei der Magazinmeldung anders?

Bei der Meldung vom Erwerb von Waffen ist ja die Erfordernis der Schriftform bei der letzten Novelle des Waffg gefallen. Seitdem ist es ja super einfach geworden!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 16 Minuten schrieb chapmen:

Manchmal frag ich mich mit welcher Art Behörde ihr so zu tun habt.

Bei manchen denke ich nur das auch. Meine Behörde ist auch nicht gerade für ihr Zuvorkommen oder bürgerfreundliche Auslegung des Gesetzes bekannt. Aber ich habe nie die Notwendigkeit gesehen eine einfache Bitte oder einen Antrag per Gerichtsboten zustellen zu lassen. Entweder ganz normal per Post, oder selbst am Empfang abgeben, dann verbinde ich das mit einem Besuch beim Händler. Der ist nur 200 m weit entfernt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 7 Minuten schrieb kulli:

Ist das bei der Magazinmeldung anders?

Bei der Meldung vom Erwerb von Waffen ist ja die Erfordernis der Schriftform bei der letzten Novelle des Waffg gefallen. Seitdem ist es ja super einfach geworden!

Auch mit Fax und E-Mail hast Du bestenfalls Anscheinsbeweise über den Zugang. Etwas besser sieht es aus, wenn Du Lesesbestätigungen auch von der allgemeinen E-Mail-Adresse des Amts bekommen hast und forensische Sachverständige eine Manipulation ausließen. :spiteful: Aber auch dann hinge es noch am Gericht. Wie die Masse der Gerichte das bei de-mail u.ä. Diensten aktuell sehen, weiß ich nicht. Das AG Kempten soll einmal der Verteidigung gefolgt sein, dass ein Einwurf-Einschreiben ja auch in den falschen Briefkasten hätte geworfen werden können. Also künftig nicht nur die Einwurfdoku anfordern, sondern auch den Zusteller als Zeuge laden lassen! :teu38:

 

... und für Einschreiben, deren Annahme explizit verweigert wird, gibt es ja auch immer noch die Entscheidung BGH, Az.: V ZR 24/82. Aber auch das ist immer nur der Zugang der Sendung - nicht des Inhalts. Für den Inhalt bleibt Dir m.W. nur die Postzustellungsurkunde und der informierte Bote (der Bote muss auch den Inhalt bezeugen können, den er zugestellt hat).

 

Euer

Mausebaer

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 34 Minuten schrieb chapmen:

Manchmal frag ich mich mit welcher Art Behörde ihr so zu tun habt.

Es gibt schon echte Chaos-Organisationen. Aber mehr als ein Einwurf-Einschreiben, um Notfalls den Eingang und den Tag des Eingangs einer Sendung oder deren Verlust dokumentieren zu können, dürfte übertrieben sein. Dass ich seit der Einführung des Terminzwangs bei meiner Waffenrechtsbehörde, diese vorab zusätzlich per e-mail informiere, hat eher den Grund, dass die so schon einmal arbeiten können, während die Schnecken-Post noch arbeitet.

 

Euer

Mausebaer

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Stunden schrieb chapmen:

... mit welcher Art Behörde ...

i.d.R. mit den örtlich zuständigen Ordnungs- oder Polizeibehörden.

Wenn es zu "Stänkereien" zwischen dem Büttel und dem steuerzahlenden Bürger kommt, dann ist es meist nicht "die Behörde", die schikanös ihre Launen am Bürger auslässt, sondern der griesgrämige Torfkopp in Zimmer 212, der permanent mit sich und der Welt unzufrieden ist, dessen Frau fremdgeht, dessen 15-jährige Tochter von einem unbekannten Lover schwanger ist und dessen Sohn am Wochenende den Leasingwagen zu Schrott gefahren hat.

Und genau dieser Mensch hat an 5 Tagen in der Woche durchschnittlich 7 Stunden Zeit seinen Frust auszuleben und seinen Zorn gegen ihm völlig unbekannte Leute zu richten.

Dein persönliches Pech, wenn gerade Du so ein Leut bist. :rolleyes:

 

Bearbeitet von cartridgemaster
Dreckfuhler beseitigt!
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 24 Minuten schrieb HangMan69:

... und das als Mod?!?

Auch Mods sind (meist) ganz normale Menschen und werden von ihren Netzprovidern nicht bevorzugt behandelt.

Nach meinem Umzug in den ländlichen Bereich habe ich des Öfteren mal einen Knoten in der Verbindung und meine schnellste hier gemessene Datenübertragungsrate liegt bei 236kb/Sek., durchschnittlich habe ich während der Tagesstunden eine Übertragungsgeschwindigkeit von 50 bis 80kb/Sek. was in etwa der Übertragungsrate eines analogen Fax-Modems aus den 70er Jahren entspricht.

Da kann es auch schon mal zu mehrfach-Versuchen kommen, aber man kann das ja auch wieder korrigieren, also kein Grund sich fremd-aufzuregen.

btw: der Fehler war schon berichtigt bevor Du Deine 44 Zeichen versendet hast.

 

 

Bearbeitet von cartridgemaster
Dreckfuhler beseitigt!
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zu der Aufbewahrung von Magazinen mit BKA-Ausnahmegenehmigung (Erwerb nach dem 1.6.2017) gilt laut BKA:

 

Grundsätzlich müssen verbotene Magazine in einem Tresor nach Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad I aufbewahrt werden.

 

Aber die zuständige Behörde (hier wohl das BKA) kann auf Antrag die Anforderungen an die Aufbewahrung reduzieren, wenn ihre Einhaltung unter Berücksichtigung der Gefährlichkeit für die öffentliche Sicherheit und Ordnung eine besondere Härte darstellen würde (§ 13 Absatz 6 AWaffV). In diesem Fall kann sie niedrigere Anforderungen festsetzen.

 

Fazit: Wer keinen 1er-Tresor hat, kann sich auf Antrag beim BKA für die Magazine mit BKA-Ausnahmegenehmigung einen vorhandenen Tresor (A/B/0) zur Aufbewahrung offiziell genehmigen lassen.

 

(Vor dem 1.6.2017 erworbene und rechtzeitig angemeldete Magazine sind dauerhaft nicht als verbotene Waffen zu qualifizieren, solange sie sich im Besitz des Anzeigenden befinden. D.h. für diesen Altbestand gelten keine Aufbewahrungsvorschriften.

Siehe Beitrag von Sachbearbeiter vom 17.8., 11:21 Uhr)

Bearbeitet von Sindbad
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 5 Stunden schrieb Mausebaer:

Dass ich seit der Einführung des Terminzwangs bei meiner Waffenrechtsbehörde,

Wow, welch ein Luxus. Bei uns darf man immer noch nicht persönlich auf Die Waffenbehörde.....wegen Corona, .....................Fürsorgepflicht des Dienstherren.......

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb PetMan:

Wow, welch ein Luxus. Bei uns darf man immer noch nicht persönlich auf Die Waffenbehörde.....wegen Corona, .....................Fürsorgepflicht des Dienstherren.......

Überfragt ob man überhaupt Termine bekommt. Der Terminzwang wurde schon eingeführt, da hielt auch in China Corona-Viren bei Menschen jeder noch für simple, harmlose Erkältungserreger - vor 5 Jahren oder so? :huh: Ich kenne nur noch den neuen Chef von Angesicht zu Angesicht; da war der gerade neu als SB dazu gekommen. :closedeyes: Seit mein alter SB in den Ruhestand ist, ist die Fluktuation dort hoch.

 

Dein

Mausebaer

Bearbeitet von Mausebaer
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 5 Stunden schrieb cartridgemaster:

Nach meinem Umzug in den ländlichen Bereich habe ich des Öfteren mal einen Knoten in der Verbindung und meine schnellste hier gemessene Datenübertragungsrate liegt bei 236kb/Sek., durchschnittlich habe ich während der Tagesstunden eine Übertragungsgeschwindigkeit von 50 bis 80kb/Sek. was in etwa der Übertragungsrate eines analogen Fax-Modems aus den 70er Jahren entspricht.

 

Teutschland 4.0 

 

🤣

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Muss man eigentlich die Beschriftung komplett angeben oder ist das optional?

Die Spalte dazu lautet ja "Bemerkungen" mit dem Hinweis z.B. zu dauerhaft angebrachten Beschriftungen.

 

Unterscheidet man zwischen Magpul Gen2 oder Gen3?


Am Rande:
Wie dauerhaft die sind, wenn man die Magazine weiter nutzt (Laden/Entladen, Aufschlag der leeren Magazine auf den Boden) würde sich noch zeigen.
Schließlich wäre das noch ein Fallstrick, wenn die Beschriftung dann irgendwann nicht mehr vollständig vorhanden ist.

Bearbeitet von LawAbidingCitizen
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb LawAbidingCitizen:

Muss man eigentlich die Beschriftung komplett angeben oder ist das optional?...

Beim elektronischen Formular meiner Waffenrechtsbehörde (ausfüllbares .pdf) war das technisch nicht möglich, weil die Feldgröße dafür zu klein definiert worden war. Da musste ich dann ggf. mit "..." arbeiten; also beispielsweise "1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 ..." ;)

 

Eine nichtautomatisierte Antwort habe ich noch keine. Der/die/das SB hat Urlaub :beach: oder gerade die Stelle gewechselt :closedeyes:.

 

Dein

Mausebaer

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich werde ein Beiblatt nutzen:

Beispielhaft

 

5.56 x 45

PMAG 40 AR/M4

MAGPUL INDUSTRIES CORP

CAGE 1LX50 MADE IN USA

GENM3

EN: 327-0061

PATENT

IP.MAGPUL:COM

 

5.56 x 45

1

01

Es ist eine Übersicht zum Herstellungsdatum angebracht

Diese besteht aus den kreisförmig angeordneten Ziffern 1,2,3,4,5,6,7,8,9,10,11,12 welche den Herstellungsmonat angeben.

In der Mitte dieser Anordnung befindet sich ein Pfeil auf dessen linken Seite die Ziffer 6 und auf dessen rechten Seite die Ziffer1 vermerkt ist

der Pfeil zeigt auf die Ziffer 6 in der kreisförmigen Anordnung.

 

40 ROUND M3


Ob bei der Kostenschätzung der Umsetzung die Arbeitszeit der Antragsteller mit eingerechnet ist?

 

Besonders ärgerlich:
Es muss jedes einzelne geprüft werden. Die Datumsangaben oder einzelne Ziffern könnten schließlich bei Magazinen des gleichen Typs abweichen.
 

Bearbeitet von LawAbidingCitizen
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@LawAbidingCitizen

 

Mach Dir nicht zuviel Gedanken.

Die Beschriftungen von Magazinen ermöglichen oft keine Identifikation, um welches Magazin mit welcher Kapazität es sich jetzt genau handelt (z.T. ohne Herstellername oder Sach-Nr., oft nur Kaliberangabe)

Die Behörden haben ein Formblatt geschaffen, das für die Beschriftungen nur ein winziges Feld vorgesehen hat.

Daraus schließe ich, dass nur das wesentliche gefragt ist.

 

Am Ende bekommst Du Dein Blatt im Original mit Stempel und Begleitschreiben als Bescheinigung, dass Du x Magazine für Kaliber y besitzt, zurück.

Damit wird das Verbot für diese Magazine nicht wirksam, d.h. der bisherige Zustand besteht weiter.

Fertig.

 

P.S.: Es ist wie bei den TÜV-Audits im Geschäft: Je mehr Du schriftlich dokumentierst, desto mehr kann man nachher prüfen und Abweichungen finden...

Bearbeitet von Sindbad
  • Gefällt mir 3
  • Wichtig 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Minute schrieb LawAbidingCitizen:

...

Ob bei der Kostenschätzung der Umsetzung die Arbeitszeit der Antragsteler mit eingerechnet ist?
 

Lt. Begründung entstehen Dir dabei keine Kosten. :heuldoch:

 

Ok, wenn das immer wie bei meinen FAL-Magazinen gewesen wäre ...

  • Erworben am ==> "vor 2017"
  • Kleinstes verwendbares Kaliber (nach Herstellerangaben bestimmungsgemäß) ==>  "Hersteller ist mir nicht bekannt"
  • Dauerhafte Beschriftung (bitte angeben sofern vorhanden) ==> " "

Dein

Mausebaer

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 6 Minuten schrieb Sindbad:

@LawAbidingCitizen

 

Mach Dir nicht zuviel Gedanken.

Die Beschriftungen von Magazinen ermöglichen oft gar keine Identifikation, um welches Magazin mit welcher Kapazität es sich jetzt genau handelt (z.T. ohne Herstellername oder Nr.)

Die Behörden haben ein Formblatt geschaffen, das für die Beschriftungen nur ein winziges Feld vorgesehen hat.

Daraus schließe ich, dass nur das wesentliche gefragt ist.

 

Am Ende bekommst Du Dein Blatt, dass Du x Magazine für Kaliber y besitzt, als Bescheinigung mit Stempel und Begleitschreiben zurück.

Und dass das Verbot für diese Magazine nicht wirksam wird, d.h. der bisherige Zustand besteht weiter.

Fertig.

Ich verstehe dich.
Ich bin allerdings beruflich auf meine Zuverlässigkeit angewiesen.

Mausebär: Spaß habe ich an meiner aktuellen Tätigkeit jedenfalls nicht.
Jetzt schon teilweise schwer erkennbare Beschriftung in Größe 6 auf "Magazinkörpern" (Auf die Idee sind die auch erst nach Lektüre von WO gekommen) zu entziffern und zusammenzutragen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Minuten schrieb LawAbidingCitizen:

...
Mausebär: Spaß habe ich an meiner aktuellen Tätigkeit jedenfalls nicht.
...

Spaßig war das auch nicht. Wenn ich den Hersteller nicht kenne, kann auch nicht das "Kleinstes verwendbares Kaliber (nach Herstellerangaben bestimmungsgemäß)" kennen. Selbst bei den Mags, die ich mit meiner Beretta 92 FS bekommen habe, auf denen u.a. "PB Cal. 9 mm Para ..." steht, weiß ich nicht, ob die nicht auch bestimmungsgemäß für die älteren 98er in 7,65 mm Luger zu verwenden sind.

... und bei den After-Market-Mags, die mal für'n Heiermann zu bekommen waren, stehen ganze Romane drauf. Wenn die Felder nicht zu klein Dimensioniert worden wären, wäre ich wohl jetzt noch am Schreiben.

 

Dein

Mausebaer

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Leute, Leute, macht Euch doch EINMAL diese Arbeit und schreibt auf, was tatsächlich auf dem Mag. steht !

 

Warum wollt Ihr die Behörde OHNE NOT (!) in eine bessere Rechtsposition bringen, die irgendwann mal zum Nachteil werden kann ???

 

Getreu dem Motto: Auf diesem Magazin stehen aber die Zahlen „1 bis x“ - DIESES Magazin haben Sie aber nicht angemeldet - dann schauen wir doch mal, wie es um Ihre Zuverlässigkeit bestellt ist…

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn auf jedem 12-Schuss-Magazin desselben Typs die Kapazitäts-Zähler "1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12" eingeprägt sind, sowie individuell "HK10/92XYZ", dann schreibe ich dieses individuelle  Merkmal auf.

Denn genau das ist es, was das Magazin auch identifiziert, nicht das übrige Zeugs (bei dem ich mir als Sachbearbeiter der Behörde auch milde verarxxxt vorkäme).

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Um ehrlich zu sein, käme ich mir zunächst veräppelt vor, wenn jemand so eine vollständige Liste abgibt, wie ich sie hier auszugsweise gepostet habe.
Weil es abstrus ist.

Erst wenn man das Risiko der Falschauslegung heranzieht, das für unterschiedliche Gruppen innerhalb der Betroffenen unterschiedlich hoch ist, kann man es verstehen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.