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IGNORED

Was sollte ich beachten, bevor ich den kleinen Waffenschein beantrage? (Etwas bei dem Antrag beachten oder sonstiges?)


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Geschrieben

Solange man nicht etwas verbrochen, geklaut, Versicherungsbetrug oder einen umgebracht hat usw. sollte es gehen.

Ablehnen können die einen so ohne weiteres nicht und das Geld bekommt man auch nicht zurück.

Geschrieben

man sollte schon wissen ob eine Strafe noch gilt

wenn nicht pol. Führungszeugnis beantragen dann sieht man ob Gründe dagegen sprechen die ...

dürfte so ca. 15 €  kosten und ist beim Ordnungsamt zu beantragen, Zeugnis kommt dann mit der Post nach Hause

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb Yusuf0147:

Gibt es was wichtiges zu beachten?

Überlegen, ob man das Ding wirklich braucht.

vor 2 Stunden schrieb Yusuf0147:

Könnte man einfach so abgelehnt werden?

Einfach so nicht. Der Antrag kann versagt werden, wenn man die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen nicht erfüllt, also wenn Du minderjährig bist oder die erforderliche Zuverlässigkeit oder persönliche Eignung nicht besitzt.

vor 2 Stunden schrieb Yusuf0147:

Kriegt man sein Geld dann wieder zurück?

Das hängt von der Gebührenordnung ab, nach der die Behörde arbeitet. Üblicherweise bekommt man einen Teil der Gebühr zurück, meist so um die 25 %.

 

vor 30 Minuten schrieb charly.brown:

wenn nicht pol. Führungszeugnis beantragen dann sieht man ob Gründe dagegen sprechen die ...

dürfte so ca. 15 €  kosten und ist beim Ordnungsamt zu beantragen, Zeugnis kommt dann mit der Post nach Hause

In einem polizeilichen Führungszeugnis steht nicht mal annähernd das drin, was bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung entscheidungsrelevant sein könnte. Von daher kann man sich die 15,-- € sparen.

Bearbeitet von Flohbändiger
Geschrieben

ich gehe mal davon aus, dass aktuell auch eine abfrage beim verfassungsschutz erfolgt! genauso wie für die beantragung einer wbk!

wenn dann da irgendwas in der vergangenheit bei dir vorlag, dann wirds nix mit dem kleinen schein!

 

und das ne behörde dir geld zurück erstattet halt ich für ein gerücht!!! die haben ihren teil ja getan!

wenn du der grund bist weshalb sie dir den schein nicht erteilen dürfen, warum sollten sie dir geld zurückgeben?!?

Geschrieben

@Yusuf0147 Du müsstest selbst wissen, ob du in den letzten 5-10 Jahren etwas ausgefressen hattest.

Von daher betrachte ich die Anwendung der Gesetze in den meisten Waffenbehörden als berechenbar.

Willkür gibt es fast nicht.

Und wenn du nichts ausgefressen hast, sollte das kein Problem sein.

Nur falls dafür jetzt auch die neue Verfassungsschutzabfrage notwendig ist, kann es dauern.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb HangMan69:

und das ne behörde dir geld zurück erstattet halt ich für ein gerücht!!! die haben ihren teil ja getan!

wenn du der grund bist weshalb sie dir den schein nicht erteilen dürfen, warum sollten sie dir geld zurückgeben?!?

 

vor 2 Stunden schrieb Fussel_Dussel:

Das Geld ist aber weg, auch bei einer Ablehnung.

 

Spar dir das Geld für‘s Führungszeugnis.

Ja ne, is klar ... es sei denn, man wirft erst mal einen Blick in das Kostenverzeichnis zum WaffG:

Zitat

Ablehnungen aus anderen als Unzuständigkeitsgründen: Gebühr bis zu 75 vom Hundert des Betrages, der als Gebühr für diebeantragte Amtshandlung vorgesehen ist

Man bekommt bei einer Versagung also mindestens 25 % der Gebühr erstattet. Das ist zumindest der Passus aus der alten Bundesgebührenordnung, nach der noch einige Behörden arbeiten. Behörden, die mittlerweile eine eigene Gebührenordnung haben, werden aber vermutlich einen ähnlichen Passus haben.

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb charly.brown:

man sollte schon wissen ob eine Strafe noch gilt

wenn nicht pol. Führungszeugnis beantragen dann sieht man ob Gründe dagegen sprechen die ...

dürfte so ca. 15 €  kosten und ist beim Ordnungsamt zu beantragen, Zeugnis kommt dann mit der Post nach Hause

Hatte noch nie was mit der Polizei zutun..Weder kontrolliert oder sonst was. Kriege bald meine deutsche Staatsbürgerschaft 

Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb Fussel_Dussel:

 

Das Geld ist aber weg, auch bei einer Ablehnung.

 

 

Natürlich. Denn man hat ja "eine Verwaltungshandlung veranlasst", indem man nämlich einen Antrag gestellt hat und dieser geprüft wird.

Wie die Entscheidung der Behörde über diesen Antrag aussieht, das ist dann nicht erheblich.

Geschrieben
Am ‎05‎.‎04‎.‎2020 um 20:03 schrieb Yusuf0147:

Hatte noch nie was mit der Polizei zutun..Weder kontrolliert oder sonst was. Kriege bald meine deutsche Staatsbürgerschaft 

Hallo Yusuf0147, willkommen als neuer deutscher Volksgenosse. Ich wünsche Dir viel Erfolg mit dem Antrag.

Geschrieben

Manche Behördenmitarbeiter versuchen, dem Antragsteller weiss zu machen, dass er keinen KWS braucht (haben Sie denn überhaupt ne Gaspistole? Dürfen Sie doch eh nicht mit schießen!), um so die Antragszahlen für die Statistik niedrig zu halten. In Niedersachsen soll das wohl als "Bitte von Oben" lt. Aussage meiner SB an alle Waffenbehörden gegangen sein.

 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb SDASS_Nico:

Manche Behördenmitarbeiter versuchen, dem Antragsteller weiss zu machen, dass er keinen KWS braucht (haben Sie denn überhaupt ne Gaspistole? Dürfen Sie doch eh nicht mit schießen!), um so die Antragszahlen für die Statistik niedrig zu halten. In Niedersachsen soll das wohl als "Bitte von Oben" lt. Aussage meiner SB an alle Waffenbehörden gegangen sein.

Ob das am Statistik niedrighalten liegt, sei mal dahingestellt. Viele Leute gehen noch immer fälschlicherweise davon aus, dass sie einen Kleinen Waffenschein bräuchten, wenn sie lediglich eine SRS-Waffe besitzen, aber nicht führen wollen.

Geschrieben

... oder dass sie ihn zum führen von Tierabwehrspray benötigen, was natürlich totaler Blödsinn ist, da dieses nur das Zulassungszeichen haben muss.

 

Und für viele mit gewisser strafrechtlicher Vergangenheit ist der KWS natürlich auch nur ein "Testballon" vor einem beabsichtigten WBK-Antrag, um sich z.B. unnötige Zeit und Kosten für Sachkundeprüfung, Tresornachweis, Mitgliedsbeitrag Schützenverein etc. zu ersparen. Die Zahl der "richtigen" KWS-Inhaber ist deshalb deutlich niedriger und wie man so hört, scheint die große Antragswelle aus 2016/2017 inzwischen auch verflogen zu sein.

 

So manche KWS-Inhaber sind auch recht erstaunt, wenn sie nach drei Jahren wie alle anderen Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse (zumeist kostenpflichtig) erneut auf Zuverlässigkeit und persönliche Eignung überprüft werden. Wäre natürlich auch ganz nett, wenn die Waffenbehörde spätestens bei der Ausstellung des KWS auch darauf hinweisen würde. Informationen zum schießen, der Aufbewahrung, der Überlassung, zur Verbringung/Mitnahme, Ausweispflicht, Mitteilungspflicht bei Umzug ins Ausland etc. dürften ja eh standardmäßig erfolgen.

Geschrieben
Am 5.4.2020 um 20:03 schrieb Yusuf0147:

Hatte noch nie was mit der Polizei zutun..Weder kontrolliert oder sonst was. Kriege bald meine deutsche Staatsbürgerschaft 

Ooops, verbirgt sich da etwa ein möglicher Versagungsgrund?

 

§ 4 Abs 2 WaffG Die Erlaubnis zum Erwerb, Besitz, Führen oder Schießen kann versagt werden, wenn der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht seit mindestens fünf Jahren im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat.

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

Wenn er EU Bürger ist könnte das auch unter 5 Jahren klappen, oder?

Können täte viel. Bei dem Deutsch, welches im Eingangspost gezeigt wurde, gehe ich von einem sehr, sehr langen bisherigen Aufenthalt in Deutschland aus, zudem gibt es sicher auch eine Mindestaufenthaltsdauer für die Erlangung der Staatsbürgerschaft. Aber der Vollständigkeit halber sollte man ihm schon alle möglichen Versagungsgründe nennen, wenn sie nicht offensichtlich auszuschließen sind. Danach hat er schließlich gefragt. Im Übrigen hatte ich (irrtümlich) das Fehlen der deutschen Staatsbürgerschaft schon als möglichen Versagungsgrund gesehen. Diese Annahme war aber falsch, die entsprechende Einschränkung (Versagungsgrund: Fehlen der deutschen Staastbürgerschaft) gilt nur für gewerbliche Waffenherstellungs- oder Handelslizenz und beim Jagdschein, sie gilt nicht für den KWS oder eine WBK.

  • 1 Monat später...
Geschrieben
Am 9.4.2020 um 10:32 schrieb Bautz:

Ooops, verbirgt sich da etwa ein möglicher Versagungsgrund?

 

§ 4 Abs 2 WaffG Die Erlaubnis zum Erwerb, Besitz, Führen oder Schießen kann versagt werden, wenn der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht seit mindestens fünf Jahren im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat.

Ja aber das stimmt bei mir nicht zu da ich mich seit 2007 in Deutschland befinde.

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb Yusuf0147:

Ja aber das stimmt bei mir nicht zu da ich mich seit 2007 in Deutschland befinde.

Versuch es mit dem kleinen Waffenschein - es spricht rein gar nichts dagegen, dass Du als gesetzestreuer Bürger eine SRS-Waffe in der Öffentlichkeit zum Selbstschutz führst... Sofern du das willst!

 

Es hat allerdings ziemlich viele Nachteile, aber damit wirst du dich dann auch noch auseinandersetzen (müssen). In jedem Fall empfiehlt sich die Waffe verdeckt zu tragen und auch niemanden (wirklich niemanden) davon zu erzählen oder gar zu zeigen - Insgesamt gibt es sinnvollere Methoden sich selbst zu schützen und die Nachteile einer SRS-Waffe überwiegen in der Regel. Aber wie gesagt, dass muss JEDER SELBST für sich abwägen.

Nur wenn das Ding zum "Herzeigen" da sein soll, dann wirds schwierig - mit der Attitude wirst du dir schnell einen Verstoß gegen das Waffengesetz oder ein Mangel an Zuverlässigkeit einhandeln (was Dir evtl später bei echten Schusswaffen ein Problem für den legalen Erwerb bereitet). Also prüfe deine Beweggründe 😉

 

 

Aber als Versuchsballon um zu sehen ob du dürftest - auf jeden Fall machen. Ob du dann tatsächlich Führst , kannst du dann immernoch entscheiden.

 

Viel Efolg!

 

Nachtrag:

Herzlich Willkommen hier im Forum !!! Viel Spass hier und lass Dich nicht verunsichern, Einige Wenige sind ganz nett hier... 😈🤪😎

 

Viel Spass.

Bearbeitet von Kanne81
Nachtrag
Geschrieben
Am 5.4.2020 um 16:59 schrieb Thomas St.:

@Yusuf0147

Nur falls dafür jetzt auch die neue Verfassungsschutzabfrage notwendig ist, kann es dauern.

Das wäre ja der absolute Oberhammer, wenn jetzt beim VS auch abgefragt wird, nur damit man seinen Zink-Druckguss-Klumpen durch die Gegend schleppen darf.

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