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IGNORED

Waffenverkauf - Austragungsfrist beinahe überzogen


Steffen1990

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Hallo zusammen,

 

bisher war ich hier stiller Mitleser, doch hab nun auch eine sehr wichtige Frage und ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen. 
 

Ich habe zwei Waffen verkauft und habe jetzt die 14 tägige Frist diese austragen zu lassen. Hier stehe ich vor einem Problem. 
 

In meiner Waffenbehörde ist der zuständige Mitarbeiter einige Wochen nicht im Dienst. Der Besuch dort ist aufgrund Covid-19 untersagt. Ich habe dort schon bestimmt 10 mal angerufen und alle haben sich die Sachlage notiert und gemeint sie melden sich zurück und sagen mir an wen ich mich wenden soll und die Dinge schicken soll. Bisher habe ich immer noch keine Rückmeldung bekommen und die Frist von 14 Tage läuft auch bald ab. 
 

Ich möchte keinen Verstoß gegen das Waffengesetz begehen, deshalb meine Frage an euch, wie soll ich denn weiter vorgehen?

 

Über eure Antworten freue ich mich. 
 

Viele Grüße 

 

Steffen 

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Ich würde die WBK zusammen mit dem Verkaufsbeleg per Einschreiben einsenden. Damit ist das Problem rechtlich gelöst. Eine (notfalls beglaubigte) Kopie zusammen mit dem Versandbeleg an die Behörde sollte dann auch ausreichen, falls jemand sie zwischenzeitlich sehen will.

Bearbeitet von Sgt.Tackleberry
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und dann die wbk womöglich wochenlang nicht zurückerhalten? geht vielecht sogar "verschütt"?!

schick ne emali, damit bist du erst mal raus, denn du hast den "waffenverkauf fristgerecht angezeigt"!!!

wann das aus der wbk ausgetragen wird ist dann nebensächlich...

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Du musst den Verkauf anzeigen. Dafür gibt es ein Formular. Da schreibst Du drauf dass Du die WBK nachlieferst sobald das Amt in der Lage ist die Austragung vorzunehmen.

 

In der Frist muß nicht ausgetragen, sondern das Amt informiert sein. Und Du kannst nicht wochenlang auf die WBK verzichten.

Bearbeitet von Fyodor
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vor 39 Minuten schrieb HangMan69:

wenn das formular nicht onliine verfügbar ist, und man auch sonst anscheinend niemanden bei der behörde antrifft/erreicht, dann ist das sinnlos...

Per einschreiben formlos den Erwerb angezeigt ist rechtlich einwandfrei.

Mal ganz abgesehen davon das zig Varianten von zig Behörden online zu finden sind.

Bearbeitet von chapmen
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vor 3 Stunden schrieb HangMan69:

und dann die wbk womöglich wochenlang nicht zurückerhalten? geht vielecht sogar "verschütt"?!

schick ne emali, damit bist du erst mal raus, denn du hast den "waffenverkauf fristgerecht angezeigt"!!!

wann das aus der wbk ausgetragen wird ist dann nebensächlich...

Er sollte lieber ein Fax schicken und den Sendebericht aufbewahren. Mail ist in diese bambulla Republik kein verbindliches Medium.

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Hallo alle zusammen, 

 

Vielen Dank für eure Nachrichten!

 

Gesprächsnotizen habe ich mir nicht gemacht. Per E-Mail habe ich das Rathaus kontaktiert und das ausgefüllte Formular zur Abmeldung von Schusswaffen mitgeschickt. Ich werde das Formular nochmals per Einschreiben schicken, dann bin ich auf der sicheren Seite. Ich hab nur das erste mal Schusswaffen aus meiner WBK verkauft und war mir unsicher ob es auch innerhalb von 14 Tagen ausgetragen werden muss oder ob es reicht, wenn ich das Formular per Email, bzw. Post zusende, da im Rathaus mir keiner eine adäquate Antwort geben konnte, da der zuständige Mitarbeiter nicht im Dienst ist und die anderen sich mit der Materie wohl nicht auskennen. 

 

Ich bedanke mich für eure Zahlreichen Antworten und wünsche allen einen guten Start in den Woche und bleibt gesund!!

 

Viele Grüße

 

Steffen

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vor 19 Stunden schrieb CiscoDisco:

Du musst nicht innerhalb von 14 Tagen austragen lassen, sondern der Behörde den Verkauf anzeigen und ggfls. deine Papiere vorlegen.

Echt? Dann müssen die § 34 Abs. 2 Satz 2 WaffG schon wieder heimlich geändert haben. Letztens stand da noch drin, dass auch die WBK innerhalb der 14 Tage zur Berichtigung vorzulegen ist. Halt, warte … das steht ja immer noch drin …

 

vor 19 Stunden schrieb Fyodor:

Und Du kannst nicht wochenlang auf die WBK verzichten.

Warum nicht?

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vor 6 Minuten schrieb Flohbändiger:

Letztens stand da noch drin, dass auch die WBK innerhalb der 14 Tage zur Berichtigung vorzulegen ist.

Wenn Dein Amt wochenlang zu ist, geht das halt nicht.

 

vor 6 Minuten schrieb Flohbändiger:

Warum nicht?

Aktuell eher das kleinere Problem, aber wenn Du mit Deinen Waffen unterwegs bist, brauchst Du sie.

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vor 36 Minuten schrieb Flohbändiger:

Echt? Dann müssen die § 34 Abs. 2 Satz 2 WaffG schon wieder heimlich geändert haben. Letztens stand da noch drin, dass auch die WBK innerhalb der 14 Tage zur Berichtigung vorzulegen ist. Halt, warte … das steht ja immer noch drin …

..

Sicher?

Anzeigen binnen 2 Wochen - ja. Und die WBK zur Berichtigung vorlegen - ja. aber muss die WBK sicher binnen 2 Wochen vorgelegt werden?

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