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IGNORED

Großes Problem mit neuem Waffenrecht bei der Behörde


wumeise

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vor 10 Minuten schrieb PetMan:

Nein, wer erzählt den sowas ?

Das habe ich schon öfters bei uns im Verein gehört.

 

Hätte da noch mal ne Fragen zur Grün WBK.

Das Grundkontingent liegt ja bei 2 halbautomatische Kurzwaffen und
3 halbautomatische Langwaffen.

 

Wenn ich dieses angenommen habe kann ich mir dann trotzdem noch ein repetierer auf die grüne eintragen lassen oder wie laüft das dann genau ab.Und wenn ich eine 3 halbautomatische Kurzwaffe haben möchte.Geht das dann einfach so oder muss der Verband behörde zustimmen?

 

Das ist mir etwas unklar da ich viele verschiedene Meinungen immer höre.Der eine sagt Grüne kannst kaufen ohne ende sobald du nicht mehr wie 2 in einem halben Jahr kaufst.Wie ist da eure Meinung ?

 

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vor einer Stunde schrieb WinDoof:

Das Grundkontingent liegt ja bei 2 halbautomatische Kurzwaffen und
3 halbautomatische Langwaffen.

stimmt, und trotzdem brauchst du vom Verband für jede Waffe ein Bedürfnis

vor einer Stunde schrieb WinDoof:

Wenn ich dieses angenommen habe kann ich mir dann trotzdem noch ein repetierer auf die grüne eintragen lassen oder wie laüft das dann genau ab

Nein, dafür gibts die Gelbe, bis zu 10 Stück ohne extra Bedürfnisnachweis.

vor einer Stunde schrieb WinDoof:

Der eine sagt Grüne kannst kaufen ohne ende sobald du nicht mehr wie 2 in einem halben Jahr kaufst.Wie ist da eure Meinung ?

Auf Grün nur mit Bedürnisbescheinigung vom Verband

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vor 3 Stunden schrieb Flohbändiger:

Nein, die 14-Tage-Frist zur Anzeige des Erwerbs und der Vorlage der WBK zur Eintragung der Waffe beginnt mit dem Tag des Erwerbs der Waffe.

Im KVR München wurde mir mitgeteilt, es reiche erst einmal aus, den Erwerb per Mail anzuzeigen. Die Frist sei damit gewahrt. Wie man mit den WBKs verfährt, per Post oder Einzeltermin, wird noch behördenintern geklärt. Da die Schießstände ja sowieso alle geschlossen sind, ist das auch nicht weiter tragisch.

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vor 6 Stunden schrieb chapmen:

Da wartet doch die Behörde nur drauf, siehe Beitrag von cartridgemaster.

"Nee, wir haben keine mail bekommen, nicht fristgemäss angezeigt, Regelvermutung Unzuverlässigkeit, Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse".

 

 

Die e-mail lässt sich - im schlimmsten Fall - nachweisen.

 

Aber generell - warum sollte eine Behörde mit aller Gewalt so agieren wollen?

Bei allem Frust, man muss nicht ständig Höllenszenarien an die Wand malen.

 

Bearbeitet von karlyman
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vor 2 Stunden schrieb Paul089:

Im KVR München wurde mir mitgeteilt, es reiche erst einmal aus, den Erwerb per Mail anzuzeigen. Die Frist sei damit gewahrt. Wie man mit den WBKs verfährt, per Post oder Einzeltermin, wird noch behördenintern geklärt. Da die Schießstände ja sowieso alle geschlossen sind, ist das auch nicht weiter tragisch.

Ja, das mag so sein. Das ist dann aber ein temporäres Entgegenkommen des KVR aufgrund der derzeitigen Situation. Formalrechtlich ist es aber so, wie ich geschrieben habe.

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vor 6 Stunden schrieb WinDoof:

Ist das jetzt richtig so das ich für die Gelbe WBK auch ein Voreintrag benötige?Dann macht die Gelbe WBK doch kein Sinn mehr oder?

Die gelbe WBK IST bereits die Erwerbsberechtigung (sogar inclusive Munitionserwerbsberechtigung dazu). Deshalb gibts in dieser auch im Gegensatz zur grünen WBK kein Feld "Berechtigt zum Erwerb bis...".

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vor 23 Stunden schrieb karlyman:

 

 

 

Aber generell - warum sollte eine Behörde mit aller Gewalt so agieren wollen?

Bei allem Frust, man muss nicht ständig Höllenszenarien an die Wand malen.

 

Wenn du meine postings in diesem thread gelesen hättest müsstest du nicht mich zitieren......

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Am 19.3.2020 um 12:39 schrieb PetMan:

Nein, dafür gibts die Gelbe, bis zu 10 Stück ohne extra Bedürfnisnachweis.

 

Außer für die erste Waffe auf Gelb, da will meine Behörde eine Bedürfnisbescheinigung nach §14 Abs. 4 (zwei vorliegende nach Abs 2 reichten ihr nicht, auch wenn die Kriterien nach Abs 4 eine echte Untermenge derer für Abs 2 sind), auch wenns keinen Voreintrag gibt.

 

Und der RSB als Landesverband vom DSB stellte die auch gerne aus. Und was man so hört wollten das die Verbände (oder zumindest der DSB) auch so, da weiterhin "in der Loop" zu sein. Unklar was das außer Geldschneiderei (wieder €35 fürn RSB) soll, aber... so ist man für die erste Waffe wieder an die Möglichkeiten des eigenen Verbands beschränkt...

 

Ab der 2. Waffe wirds dann aber in der Tat enspannt.

 

Kennt hier jemand die konkreten Hintergründe der "neuerdings" (seit 2017?) erforderlichen Bescheinigung für 1. gelbe?

Bearbeitet von Parallax
AAAARGGGHHH... Gelb und Grün komplett verwechselt beim Schreiben, danke PetMan
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vor 3 Minuten schrieb Parallax:

Kennt hier jemand die konkreten Hintergründe der "neuerdings" (seit 2017?) erforderlichen Bescheinigung für 1. grüne?

meinst du echt die Grüne oder gehts um die Gelbe?  Für die Gelbe braucht es bei uns auch ein Bedürfnis des Verbandes. Was ich dann aber mit der leeren Gelben kaufe interessiert keine Sau. Antrag gelbe mit Disziplinnummer KK, 1. Waffe auf die erste Gelbe GK Ordonanz. Hier absolut üblich.

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vor 3 Minuten schrieb PetMan:

meinst du echt die Grüne oder gehts um die Gelbe? 

 

Argh, danke.... völlig verpeilt und komplett Gelb und Grün vertippert. Gedacht habe ich natürlich an die Gelbe. :)

 

vor 4 Minuten schrieb PetMan:

Was ich dann aber mit der leeren Gelben kaufe interessiert keine Sau. Antrag gelbe mit Disziplinnummer KK, 1. Waffe auf die erste Gelbe GK Ordonanz. Hier absolut üblich.

 

Und was soll dann der ganze Zinnober mit Antrag für bestimmte Waffenart und Disziplin, und dann auch konkrete Bescheinigung genau dafür? Insbesondere wenn eh alle Kritieren für Gelb bereits durch die Grüne nachgewiesen sind?

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vor 24 Minuten schrieb Parallax:

Und was soll dann der ganze Zinnober mit Antrag für bestimmte Waffenart und Disziplin, und dann auch konkrete Bescheinigung genau dafür? Insbesondere wenn eh alle Kritieren für Gelb bereits durch die Grüne nachgewiesen sind?

Gute Frage....nächste Frage ?

 

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Damit erklärst Du aber nicht warum der Verband inhaltlich faktisch die gleiche Erklärung zweimal abgeben muß. Und das auch noch sachgrundfrei für eine konkreten Waffentyp und Disziplin. Auf gelb kann ich Waffen für beliebige (durch Defintion der Gelben abgedeckte) Waffen für beliebige Disziplinen anerkannter Sportordnungen kaufen. Das Recht macht da auch keinen Unterschied zwischen der ersten und der x-ten (demnächst 10.) Waffe. Also was soll der Bezug auf konkreten Waffentyp und Disziplin?

 

Abgesehen von den waffenbezogenen Formulierungen (die bei Gelb keinen Sinn haben), steht ansonsten in beiden Bescheinigungen (nach §14 Abs. 2 - grün Grundkontigent - und Abs. 4 - gelb) genau das gleiche drin:

 

"Wir bescheinigen, dass der Antragsteller seit mindestens zwölf Monaten regelmäßig den Schießsport in seinem Verein als Sportschütze betreibt".

 

Bislang hat mir keiner inhaltlich und mit Verweis auf die konkrete Rechtslage erklären können warum damit eine Abs 2/3 Bescheingigung nicht automatisch auch für eine gelbe WBK reichen sollte, außer das in der Überschrift nicht "nach Abs. 4" sondern "nach Abs. 2/3" steht. Und nicht, warum sich Antrag und Bescheinigung(!) auf eine konkreten Waffentyp/Kaliber und Disziplin beziehen müssen. Auch die Sachbearbeiterin nicht die sich weigerte eine gelbe auszustellen.

 

Ich würde es ja gerne verstehen, aber... es kann/will keiner erklären. "is halt so" ist keine Erklärung.

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In der Tat, so würde ich es erwarten. Und auch schön in einem Antrag zwei "grüne" Waffen plus gelbe WBK beantragbar. Und das auch noch kostenfrei. Da kann sich der RSB mal grob drei Scheiben dran abschneiden. 🙂

 

Das mit dem "Austausch" ist interessant... Ermöglicht die DSU damit die Beschaffung einer kalibergleichen Waffe mit einer Karenzzeit in der dann die bisherige veräußert werden kann? Leider ist der Punkt in den Erklärungen nicht näher erläutert.

 

Was ich an dem Antrag nicht ganz verstehe, ist, das man sich einerseits vom Verein die sportliche Betätigung bestätigen läßt, andererseits aber pauschal für jeglichen Antrag die letzten 12 Monate Schießbuch sehen will. Dann kann man sich die Vereinsbestätigung auch sparen - ganz abgesehen davon daß sowieso bei vielen oder gar den meisten sowieso nicht alles nur "im Verein" (welcher der drei? :-)) stattfindet. Gleiches bei der Sachkunde. Entweder ich laß mir das vom Verein bestätigen, oder ich fordere den Nachweis vom Antragsteller. Aber nicht beides (bei Erstantrag)?!

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