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IGNORED

Mini-Kanone selber bauen


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Geschrieben (bearbeitet)

Hallo,

 

sowas hier zu bauen, dürfte in Deutschland illegal sein, oder?

Also Vorderlader-Kanone im Miniformat. Ich rede jetzt nicht darüber das Teil mit Schwarzpulver zu bestücken, sondern lediglich den Bau der Kanone um sie anschließend auf den Schreibtisch zu stellen.

 

 

 

 

 

Bearbeitet von Shiva
Geschrieben
  Am 17.12.2019 um 11:19 schrieb Shiva:

sowas hier zu bauen, dürfte in Deutschland illegal sein, oder? Also Vorderlader-Kanone im Miniformat. 

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Wieso? im WaffG, Anlage 2 steht:

4. Erlaubnisfreier Handel und erlaubnisfreie Herstellung
4.1 Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;

Wenn Du tatsächlich damit schießen willst, benötigst Du aber einen Beschuss, aber das ist eine andere Frage

Geschrieben
  Am 17.12.2019 um 11:34 schrieb Fyodor:

Welche Kanone in der Größe gab es denn 1870?

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Oh, da gehst Du in einen gut sortierten Antiquitätenladen. Mini-Kanonen als Dekorationsstücke waren ab der Biedermeier-Zeit so unüblich nicht.
Und:
Es geht beim Nachbau nicht um einen konkreten Typ, sondern um das Modell, also die Grundkonstruktion

Geschrieben
  Am 17.12.2019 um 11:34 schrieb Fyodor:

Welche Kanone in der Größe gab es denn 1870?

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Modellkanonen wurden fast gleichzeitig mit ihren großen Vorbildern entwickelt.

Mit diesen Modellen im Gepäck sind dann Händler im Auftrag von Kanonenherstellern durch die Gegend getingelt und haben versucht, so Aufträge für richtige Kanonen an Land zu ziehen. Die Modelle waren zu Demonstrationszwecken schussfähig. Wer bestellt hatte durfte meist das Modell behalten, daraus haben sich dann im Laufe der Zeit begehrte Sammlerobjekte entwickelt.

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Geschrieben
  Am 17.12.2019 um 14:53 schrieb Shiva:

Das ist eigentlich worum es mir geht, kein Deko sondern eine "echte" Kanone, also eine die wirklich schießen könnte.

 

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Du hast das Untenstehende gelesen???

 

  Am 17.12.2019 um 11:25 schrieb alter_Opa:

Wieso? im WaffG, Anlage 2 steht:

4. Erlaubnisfreier Handel und erlaubnisfreie Herstellung
4.1 Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;

Wenn Du tatsächlich damit schießen willst, benötigst Du aber einen Beschuss, aber das ist eine andere Frage

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Geschrieben
  Am 17.12.2019 um 15:22 schrieb Sigges:

Du hast das Untenstehende gelesen???

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Und hast Du das _könnte_ gelesen? 🙂

  Am 17.12.2019 um 15:10 schrieb ZaphodBeeblebrox:

Meinst Du jetzt in Form eines Bausatzes? Oder komplett selber bauen?

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Komplett selber bauen. Die eigentliche Idee ist es zusammen mit meinem Sohn was handwerkliches zu machen. Eine Kanone bauen wäre jetzt meine Idee, weil da etwas entsteht was cool aussieht und vorzeigbar ist. Was ich mir für meinen Sohn wünsche ist so eine Art handwerkliches Grundlagentraining. Also sägen, bohren, feilen, auf Maßhaltigkeit achten, Anzeichnen, ... Was mein Sohn möchte ist es mit seinem Alten was basteln. Wir haben neulich eine Drosselklappe auseinandergenommen und das fand er spannend.

 

  Am 17.12.2019 um 15:26 schrieb norbi4570:

Ich hab auch noch ein 40mm Kanonenrohr .

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Geschrieben
  Am 17.12.2019 um 15:31 schrieb Shiva:

Und hast Du das _könnte_ gelesen? 🙂

....

 

 

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Ja ... habe ich.

Ist doch aber völlig egal ob sie schießen könnte oder nicht. Durch die Zündungsart ist die Herstellung auch in schußfähigem Zustand erlaubnisfrei. Genau DAS steht im zitierten Gesetzestext.

 

Falls Du DOCH damit schießen wolltest müsste das Teil halt beschossen werden. Wenn nicht - dann nicht.

 

Also los, besorg Dir das Material und hab Spaß beim Basteln mit Deinem Bub!

  • 3 Jahre später...
Geschrieben

Hallo zusammen,

 

ein Freund von mir hat mir erzählt dass er eine kleine Tischkanone (länge ca. 30-35 cm) selbst bauen möchte. Er hat einen Youtube-Channel bei welchem er verschiedene handwerkliche Projekte filmt.

 

Als ich davon gehört habe sind bei mir erst mal sämtliche Alarmglocken angegangen, daher möchte ich den Thread mal kurz wieder hoch holen. 
 

Um die Bearbeitung von verschiedenen Materialien sowie den Zusammenbau zu zeigen möchte er die Modellkanone nicht wie einen klassischen Vorderlader aufbauen sondern die Kanone von hinten ladbar machen, so wie ich es verstanden habe wie bei einer Artillerie mit Vertikalem Verschluss.
 

So wie ich das sehe wäre das Vorhaben in D nicht erlaubt, da die Konstruktion nach 1871 erstellt worden wäre.

 

Zudem hatte er sich gedacht dass er zum Abschluss des Videos ein kleines Holzprojektil mit Streichholzköpfchen als Treibmittel "abfeuert", ich denke mal das wäre ebenso nicht erlaubt ( wenn das davon abgesehen mit Streichholzköpfchen überhaupt funktionieren würde).

 

Ich habe ihm geraten das Projekt nicht anzufangen. Wie ist da die genaue rechtliche Lage? Liege ich richtig mit meinen Einschätzungen? Und nein, das ist kein vorgezogener Aprilscherz.

Geschrieben
  Am 24.10.2023 um 09:24 schrieb heinzaushh:

Hinterladerkanonen wurden vor 1871 konstruiert und eingesetzt, eins von vielen Beispielen:

 

https://de.m.wikipedia.org/wiki/4-Pfünder-Feldkanone_C/67

 

 

https://www.hermann-salut.de/willkommen/produkte/hinterladerkanonen/

 

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Das Privileg gilt aber nunmal nur für Vorderlader. 

Nun könnte man so eine historische Hinterladerkanone rechtlich als Analogie zu Sharps und Co ansehen, aber das wäre MIR zu heikel ....

Dient eine moderne Kanone als Vorlage ust das Thema eh durch.

Geschrieben (bearbeitet)
  Am 24.10.2023 um 11:01 schrieb Sigges:

 

Das Privileg gilt aber nunmal nur für Vorderlader. 

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Da muss ja offensichtlich jemand permanent pennen- oder wie soll ich mir erklären das die von mir verlinkten (Salut) Hinterlader Kanonen "frei" verkäuflich sind?

 

Bearbeitet von heinzaushh
Geschrieben
  Am 24.10.2023 um 06:28 schrieb HeavyGauss:

Zudem hatte er sich gedacht dass er zum Abschluss des Videos ein kleines Holzprojektil mit Streichholzköpfchen als Treibmittel "abfeuert", ich denke mal das wäre ebenso nicht erlaubt ( wenn das davon abgesehen mit Streichholzköpfchen überhaupt funktionieren würde).

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Abgesehen davon, daß das heutzutage natürlich nicht erlaubt ist (fehlender Beschuß, Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz etc.) geht das sehr gut.:)

In der Schule im Werkraum haben wir früher so kleine Vorderladerkanonenrohre heimlich gebaut und damit auch geschossen.

Na ja, was heißt Kanonenrohr.:grin:

War eigentlich nur ein Stück Rundeisen, zentrisch mit einem 6mm-Bohrer nicht ganz durchgebohrt und hinten eine kleine Querbohrung für die Zündschnur.

Geladen wurde mit abgekratzten Streichholzköpfen als Treibmittel und aufgesammelten Kleinkalibergeschossen aus dem Sandkugelfang und gezündet mit der Zündschnur von den kleinen Ladyknallern.

War vor ca. 50 Jahren, ist also inzwischen verjährt.:rolleyes:

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Geschrieben
  Am 24.10.2023 um 13:04 schrieb thomas.h:

abgekratzten Streichholzköpfen

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Ich kenne einen der hat aus den kleinen Kracherteppichen, (korrekte Bezeichnung?) das Pulver rausgesammelt und wollte damit VL schießen. Also hat viel mehr, einmal genau genommen. Dann war die Flosse verkohlt, zum Glück sonst keinem was passiert.

Geschrieben (bearbeitet)
  Am 25.10.2023 um 05:22 schrieb Sigges:

Und was hat das mit selber bauen zu tun?

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Beantwortet sich von selbst, wenn man dann möchte......

 

Mal von der anderen Seite - benötigt der gewerbliche Hersteller von Salutkanonen mit "Hinterladerverschluss"  eine   Waffen(!)herstellungsgenehmigung?

Bearbeitet von heinzaushh
Geschrieben
  Am 17.12.2019 um 12:17 schrieb norbi4570:

Wenn die Laufbohrung und die Zündlochbohrung nicht komplett ausgeführt werden dann ist es Spielzeug oder Dekorationsmaterial.

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Beides darf schon seit Jahren auch ohne Waffenherstellungserlaubnis ausgeführt werden.

 

Nur wenn man damit schießen will, ist ein Gang zum Beschußamt notwendig.

 

Sonst nicht.

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