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IGNORED

Für jede Waffe ein eigener Antrag?


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Geschrieben

Guten Abend allerseits! 

 

Ich habe NOCH keine Waffen und möchte nun meine ersten zwei beantragen. 

 

Ich bin beim Bds Hessen. Auf deren Internetseite habe ich nun das Formula heruntergeladen und habe mit unserem Vereinsvorstand gesprochen. 

 

Er sagte mir, ich müsse pro Waffe einen eigenen Antrag ausfüllen und auch pro Antrag diese Gebühr entrichten. 

Sprich, 3 Anträge, 2 für die Waffen und 1 Antrag nur für die gelbe WBK. 

 

Nun soll ich 3x diese, ich glaube 15€ zahlen, obwohl ich alles zusammen hinsende. 

 

Auch nur für die gelbe WBK ein Antrag und 15€. 

 

Ist das echt so? Mit den Waffen, ok, aber auch für die gelbe WBK einen eigenen Antrag? 

Geschrieben

Für gelb musst Du auch eine Waffe beantragen sonst kriegst Du die nicht genehmigt.

 

Pro Antrag 15€ mit genauer Angabe der Waffe. Wenn Du nur 2 auf grün beantragen willst brauchst keinen dritten Antrag für gelb

 

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Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb **Peter**:

Für gelb musst Du auch eine Waffe beantragen sonst kriegst Du die nicht genehmigt.

Also ich kann jetzt nur von Berlin reden, aber hier beantragt man einfach die Gelbe WBK, ohne eine Waffe zu beantragen.

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Geschrieben

Beim BDS Hessen musst Du bei Beantragung von gelb ein Waffe angeben, die Du dann auch erwerben solltest. Wenn Du keine Waffe angibst wird der Antrag angelehnt. Ist halt so. Lt. Waffenbehörde braucht man natürlich keine Waffe angeben aber vom BDS aus schon. Hatte da auch meine Erfahrung gemacht

 

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Geschrieben
vor 47 Minuten schrieb the_claw:

Also ich kann jetzt nur von Berlin reden, aber hier beantragt man einfach die Gelbe WBK, ohne eine Waffe zu beantragen.

Das kann ich bestätigen..lief bei mir genauso..

 

mfG Long

Geschrieben

Ich konnte dann die beantragte Erstwaffe gelb nicht kaufen und habe etwas anderes gekauft. Dies sollte man dann auf alle Fälle dem BDS Hessen schriftlich mitteilen, vor dem Kauf.

 

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Geschrieben
Was und wann du auf gelb kaufst, bekommt der Verband doch gar nicht mit!
Sei doch froh über 3c 15.- Im HSV zahlst 75.- pro Waffe!!!
Doch bekommen die mit. Musst bei nächster Beantragung auf grün Kopien aller WBKs einreichen

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Geschrieben

Also grundsätzlich... ist es völlig normal und rechtlich logiscj, einen Antrag für das allgemeine Bedürfnis "gelb" und je einen für jedes Bedürfnis "grün"... schließlich bekommst Du ja auch für jedes Bedürfnis eine einzelne Bescheinigung.

Was die Gebühren angeht... halte ich mich mal raus... 😉 da ich nicht im BDS Hessen bin.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 11 Stunden schrieb **Peter**:

Doch, bekommen die mit.

Ja stimmt wenn ich bis dahin was habe und dann steht da was anderes  drauf und dann? Dann hab ichs mir halt anders überlegt. 

Bearbeitet von cartridgemaster
überflüssiges Vollzitat gekürzt
Geschrieben

Es ist müssig darüber zu diskutieren. Jeder Verband und jede Behörde handhabt das anders. Da es hier um den BDS Hessen ging, habe ich meine Erfahrungen mitgeteilt. Du musst dir auch für jede Beantragung grün die Sachkunde einreichen und wenn dort nur etwas von Kurzwaffen drinsteht, bekommst keinen Selbstlader genehmigt. So einfach ist das halt. Du willst ne Bescheinigung vom BDS Hessen, also macht es keinen Sinn über deren Richtlinien zu diskutieren

 

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Geschrieben
Am 2.11.2019 um 21:49 schrieb **Peter**:

Beim BDS Hessen musst Du bei Beantragung von gelb ein Waffe angeben, die Du dann auch erwerben solltest. Wenn Du keine Waffe angibst wird der Antrag angelehnt. Ist halt so. Lt. Waffenbehörde braucht man natürlich keine Waffe angeben aber vom BDS aus schon. Hatte da auch meine Erfahrung gemacht

 

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Ist beim BDS in BW auch so

Geschrieben (bearbeitet)

Das ist viel so. Vermutlich weil bei der Erstbeantragung du bzw der Verein auch einen Stand haben muss, wo man die Waffe schießen können muss? Also kein K98 wenn nur KW Stand. Und ja, danach kann man sich den auch einfach kaufen. Dann hat der Befürworter vom Verband aber nix mehr damit am Hut.

Bearbeitet von callahan44er
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb callahan44er:

... der Verein auch einen Stand haben muss, wo man die Waffe schießen können muss?

Das ist natürlich dummes Zeug.

Der § 14 (4) WaffG wurde ausdrücklich dafür geschaffen, um Sportschützen ohne besondere Bedürfnisprüfung (Voreintrag!) den Erwerb von Waffen mit niedriger Deliktrelevanz disziplinen-/vereins- und verbandsübergreifend zu ermöglichen. Die Forderung bei der Beantragung einer Sportschützenbescheinigung bereits eine zum Erwerb vorgesehene Waffe zu benennen käme quasi einem Voreintrag gleich und würde den Sinn des 14 (4) ad absurdum führen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 27 Minuten schrieb cartridgemaster:
Das ist natürlich dummes Zeug.

Ruf beim BDS Hessen an und frag nach ...
 

Bearbeitet von cartridgemaster
überflüssiges Vollzitat gekürzt
Geschrieben (bearbeitet)
vor 7 Minuten schrieb **Peter**:

frag nach ...

Warum sollte ich so etwas sinnbefreites machen?

Um mir bestätigen zu lassen, dass dort Personen waffenrechtliche Entscheidungen treffen, die keinen blassen Schimmer vom geltenden Waffenrecht haben?

Im Übrigen habe ich mit dem BDS nichts zu tun, wobei man der Fairness halber anmerken muss, dass diese Idiotie auch in anderen Verbänden grassiert.

Bearbeitet von cartridgemaster
Dreckfuhler beseitigt!

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