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IGNORED

Auslegung neues Waffengesetz - viel Spaß!


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Geschrieben
vor 1 Minute schrieb mühli:

Ich gönne jedem seine Waffen, egal ob eingefleischter KK-Schütze, Halbautomatenliebhaber, IPSCler, Westernwaffenliebhaber, Waffensammler, Jäger oder was auch immer.

Diese Liste muß mit "Bürger" anfangen, sonst ist der Anfang vom Ende schon da.

 

Wenn man die Bürger erstmal nach Normalsterblichen ohne Bedürfnis, Bonzen mit Sicherheitsbedürfnis, und Sportler/Sammlern mit Hobbybedürfnis einteilt, braucht man sich nicht zu wundern, wenn letztere Gruppe immer mehr in erstere überführt wird.

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Geschrieben
41 minutes ago, chief wiggum said:

Bin in einem anderem Forum übrigens schon auf die ersten beiden LWB gestoßen, die das gut finden weil jetzt endlich die ganzen Waffen hortenden "Scheinsportschützen" ihr Zeug loswerden.

Noch Fragen?

Nein keine....in einem Thread (anderes Forum) wo es um die Armbrustsache ging, hat sich auch ein Sport-"Schütze" zu der Sammel-WBK geäußert dass diese ja weg könne und für ihn das "Haben-Wollen" als Bedürfnis auch nicht ausreichen würde oder besser solle....

 

Wer solche "Freunde" hat braucht auch keine Feinde mehr.......oder was treibt solche Leutchen an? Neid, Missgunst oder Machtspielchen und sich an den eigenen Privilegien erfreuen?

 

 

bj68

Geschrieben (bearbeitet)
Zitat

ine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes glaubhaft zu machen, dass 1. das Mitglied in den letzten zwölf Monaten vor Prüfung des Bedürfnisses den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betrieben hat und 2. die Waffe, die das Mitglied besitzt, für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist. Sind seit der Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte oder der Ausstellung einer Munitionserwerbserlaubnis zehn Jahre vergangen, genügt für das Fortbestehen des Bedürfnisses die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein nach Absatz 2; die Mitgliedschaft ist im Rahmen der Folgeprüfungen nach § 4 Absatz 4 Satz 2 durch eine Bescheinigung des Schießsportvereins nachzuweisen.“ c) Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 5, die Wörter „nach Absatz 2“ werden durch die Wörter „nach

Der Entwurf des Bundeskabinetts. Hier leitet sich kein Training mit jeder Waffe ab.

 

 

 

Zitat

„Sind seit der Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte oder der Ausstellung einer Munitionserwerbserlaubnis zehn Jahre vergangen, genügt für das Fortbestehen des Bedürfnisses neben der Mitgliedschaft in einem Schießsportverein nach Absatz 2 die Ausübung des Schießsports an mindestens achtzehn Tagen innerhalb von drei Jahren; die Mitgliedschaft und die Teilnahme am Schießsport sind im Rahmen der Folgeprüfungen nach § 4 Absatz 4 Satz 2 durch eine Bescheinigung des Schießsportvereins

Gegenvorschlag des Bundesrats

 

 

Hapert es wirklich dermaßen mit dem Leseverstehen?

 

 

Wo steht dort, das mit jeder Waffe trainiert werden müsse? Wo steht das die 10 Jahresreglung  für jede Waffe einzeln gelte? AUf jeden fall nicht im Vorschlag des Kabinetts und uch nicht in der Erwiderung des Bundesrates....

 

 

Es ist furchtbar. Die Leute sehen sofort rot und regen sich über irgendwelche Fake-News, die von Verbandsgrößen gestreut weden, anstatt quellenarbeit zu betreiben. 

 

Hier Lesen, Nachdenken, verstehen,  und dann erst posten: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/138/1913839.pdf

 

Pure Panikmache, vermutlich will man den Eindruck erwecken, man habe was unternommen....

Bearbeitet von ASE
Geschrieben (bearbeitet)
vor 18 Minuten schrieb Proud NRA Member:

Diese Liste muß mit "Bürger" anfangen, sonst ist der Anfang vom Ende schon da.

 

Wenn man die Bürger erstmal nach Normalsterblichen ohne Bedürfnis, Bonzen mit Sicherheitsbedürfnis, und Sportler/Sammlern mit Hobbybedürfnis einteilt, braucht man sich nicht zu wundern, wenn letztere Gruppe immer mehr in erstere überführt wird.

Sei mir bitte nicht böse, aber im - zugegebenermassen krassen - Vergleich zu den Weltgegenden, wo jeder "Bürger" mit Kaschis oder AR bewaffnet sein kann, der damit gar nicht auf Pappscheiben schießen will,  halte ich die "Unzumutbarkeiten" des Deutschen WaffG für die lebenswertere Alternative.

Bearbeitet von Gunsmoke Joe
Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb ASE:

Der Entwurf des Bundeskabinetts. Hier leitet sich kein Training mit jeder Waffe ab.

Allerdings kann man den Verdacht haben, daß das in der Praxis strenger gehandhabt werden wird als es dem Wortlaut eigentlich entspricht. Dem reinen Wortlaut nach würde ja z.B. auch regelmäßiges Schießen mit erlaubnisfreien Waffen, so lange es es nur sportlich und in einem Verein ist, genügen, und die besessene Waffe muß zwar zugelassen und erforderlich sein, aber nicht benutzt werden. Ich habe irgendwie den Verdacht, daß das nicht so gehandhabt werden wird.

Geschrieben

Dann hast du jetzt den ersten Fall.

 

 

Ansonsten soll er zu seiner Entlasung schriftliches Vorlegen. Der Gesetzesentwurf beinhaltet  nichts, was seine wilden Behauptungen stützen könne.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Minute schrieb Proud NRA Member:

Allerdings kann man den Verdacht haben, daß das in der Praxis strenger gehandhabt werden wird als es dem Wortlaut eigentlich entspricht. Dem reinen Wortlaut nach würde ja z.B. auch regelmäßiges Schießen mit erlaubnisfreien Waffen, so lange es es nur sportlich und in einem Verein ist, genügen, und die besessene Waffe muß zwar zugelassen und erforderlich sein, aber nicht benutzt werden. Ich habe irgendwie den Verdacht, daß das nicht so gehandhabt werden wird.

Erforderlich steht bereits im aktuellen Waffengesetz: Es geht hier um die Kontingentswaffen. Hast du eine und keine weiteren Wettkämpfe geschossen, erlischt eben dein Bedrüfnis. So einfach ist das.

Bearbeitet von ASE
Geschrieben (bearbeitet)

@ASE

 

Wenn du diese heute veröffentlichte Erklärung aller relevanten Jagd- und Sportverbände als Fake-News betiteln willst: https://www.dsb.de/fileadmin/_horusdam/4301-2019-10-23_Gemeinsame_Meldung_WaffG.pdf 

 

Zitat

Die hohen Anforderungen, die für den Erwerb gelten und die durch die Rechtsprechung schrittweise angehoben wurden, sollen künftig auch für den

weiteren Besitz gelten. In der Praxis bedeutet das: Für jede legale Waffe muss der Besitzer künftig 18 Schießtermine jährlich vorweisen

 

Bearbeitet von Paul089
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Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Gunsmoke Joe:

im Vergleich zu den Weltgegenden, wo jeder "Bürger" mit Kaschis oder AR bewaffnet sein kann, der damit gar nicht auf Pappscheiben schießen will,  halte ich die "Unzumutbarkeiten" des Deutschen WaffG für die lebenswertere Alternative.

Dann brauchst Du Dich natürlich nicht weiter zu engagieren, solltest aber halt auch nicht meckern, wenn Du nur noch mit Lichtzeiger sporteln wirst und natürlich auch Kriminalität und Diktatur schutzlos ausgeliefert bist.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Minuten schrieb Paul089:

@ASE

 

Wenn du diese heute veröffentlichte Erklärung aller relevanten Jagd- und Sportverbände als Fake-News betiteln willst: https://www.dsb.de/fileadmin/_horusdam/4301-2019-10-23_Gemeinsame_Meldung_WaffG.pdf 

 

 

 

Beinhaltet die Erklärung irgendetwas substanzielles, ausser der Behauptung an sich? Nein. Merkste was? Deswegen Fake-News.

 

Dann sollen sie die Bundesdrucksache  mit einem Gesetzesentwurf vorlegen, der die wilden Thesen stützt.

 

Es wid behauptet das BMI wolle jetzt verschärfen,  bei Nacht und Nebel sapperlott!  Das ist dermaßen dummes Zeug. Zur Abstimmung kommt eine Kabinettsentwurf, da ist das BMI nur eine von vielen Würsten...

 

Langsam entsteht bei mir der Eindruck, das  die Epmfänger meiner Verbandsabgaben wesentliches über das Gesetztgebungsverfahren  der BRD an sich nicht verstanden haben.....

 

 

Bearbeitet von ASE
Geschrieben (bearbeitet)

@ASE Wette? 😉  Die totale Klarheit diesbezüglich wird noch geschaffen. Spätestens in 2020/2021 durch Verwaltungsvorschriften und Co.

 

Wenn ich in der CDU wäre und würde bei der anstehenden Landtagswahl nicht ganz viele Wähler zur Alternative treiben wollen - ja dann, hmm , ja dann würde ich mir mal überlegen ob es mir mit diesem schwachsinnigen Entwurf wirklich Ernst ist (da es absolut NULL echten Sicherheitsgewinn bringt und nur Kosten verursacht!) oder ob ich nicht asap signalisiere doch STARK zurückzurudern in dieser Sache.

 

Aber, naja, kann natürlich auch total wichtig sein dieser saudämliche Entwurf - nur bin ich zu blöd das zu erkennen - ich erkenn da einen Haufen Schmarn. Sicherheits-Placebos kann man auch billiger verkaufen ohne Jäger und Sportschützen und Waffenhändler kaputt zu machen.

 

CDU ist am Zug !!!

Bearbeitet von Kanne81
Geschrieben (bearbeitet)

Das der Entwurf ein Käse ist und das behauptete Problem nicht lösen kann...geschenkt.

 

Aber die Detaillbehauptunge bezüglich des §14 sind schlicht und ergreifend nicht wahr und nicht anhand der vorgelegten Gesetzesentwürfe durch die Bank nicht zu belegen. Es werden von unseren eigenen Verbänden Dinge behauptet, die darauf schliessen lassen das man sich den Entwurf nicht durchgelesen hat, oder schlicht nicht verstanden hat.

 

Stattdessen bläst man sich auf mit irgendwelchen angeblichen Aussagen des Wendehorsts. Habt ihr den Mann schonmal live beiobachtet? Der wirkt mit allem überfordert.  Vermutlich hat er keine Ahnung was im Entwurf seines Hauses steht. Lass mal gut sein Opa, wir schreiben das schon.

Bearbeitet von ASE
Geschrieben
13 minutes ago, Gunsmoke Joe said:

Sei mir bitte nicht böse, aber im - zugegebenermassen krassen - Vergleich zu den Weltgegenden, wo jeder "Bürger" mit Kaschis oder AR bewaffnet sein kann, der damit gar nicht auf Pappscheiben schießen will,  halte ich die "Unzumutbarkeiten" des Deutschen WaffG für die lebenswertere Alternative.

Du meinst Österreich und die Schweiz?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Minuten schrieb ZaphodBeeblebrox:

@ASE Die IG's waren im BMI und haben sich das dort erklären lassen. Was ist daran so schwer zu verstehen?

 

a) Von wem haben sie sich das erklären lassen?

b) Was war der Inhalt der Erklärung

c) Protokoll?

d) Wo ist der Gesetzesentwurf?

 

Ist das so schwer zu verstehen, das die Erklärung massiv unprofessionell ist? In zeiten grassierender Fake-News ein echtes No-GO

Bearbeitet von ASE
Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Minuten schrieb ASE:

d) Wo ist der Gesetzesentwurf?

Eben. CDU ist am Zug. Die Zeit drängt , an deren Stelle würde ich schnell für Klarheit sorgen...

 

Full Stop.

 

 

Bearbeitet von Kanne81
Geschrieben
vor 47 Minuten schrieb sealord37:

Gleiche Reaktion habe ich aus einer IPSC-Gruppe!!! bekommen!

Die meisten reinen IPSC Schützen haben ein AR15 und eine Pistole, da sind die 12/18 pro Jahr kein Problem. Wobei es bei der nächsten Verschärfung den AR15 oder sogar dem kompletten GK Sport an den Kragen gehen dürfte

Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Minuten schrieb ZaphodBeeblebrox:

Lebst Du hinter dem Mond? Haste nix mitbekommen?

Was solldas? Ad Personam?

 

Also wo ist der Gesetzesentwurf. Lege den doch vor. Art 76 Grundgesetz ist dir sicherlich bekannt,oder?

 

Vorleigend ist nur ein Entwurf so wie ein Änderungswunsch des Bundesrats, welcher die Behauptungen der Verbände nicht stützt.Sondern das exakte Gegenteil..

 

Vllt mal lesen bevor man bruddelt:

 

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/138/1913839.pdf

Bearbeitet von ASE
Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb ASE:

Beinhaltet die Erklärung irgendetwas substanzielles, ausser der Behauptung an sich? Nein. Merkste was? Deswegen Fake-News.

Unterstellst du jetzt nicht nur Fritz sondern auch noch allen anderen Verbandsvertretern das sie substanzlose Behauptungen aufstellen, also Lügen???? Oh man, geh Briefmarken sammeln.....................

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb Jack_Oneill:

Die meisten reinen IPSC Schützen haben ein AR15 und eine Pistole, da sind die 12/18 pro Jahr kein Problem. Wobei es bei der nächsten Verschärfung den AR15 oder sogar dem kompletten GK Sport an den Kragen gehen dürfte

Öhm Nein

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