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IGNORED

Muss e. V. sein?


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Geschrieben

Hallo

 

Ich habe einen neuen Verein gegründet. Er ist noch nicht e. V.

Es liegt alles beim Vereinsregister.

Die Mitglieder sind in meine SLG eingetreten. Auch schon vom BDMP bestätigt.

Ein Mitglied war in einem anderen Verein, der dem Rheinischen Schützenbund angegliedert ist. Er hat den Verein fristlos gekündigt (monatlicher Vereinsbeitrag von 35 auf 50 Euro gestiegen).

Natürlich wurde der Austritt der Behörde gemeldet. Er hat eine Waffe. Die schrieb ihn auch gleich an. Auf meinen Rat rief er da an, erklärte, dass der Verein gegründet wurde und er einer SLG angehört. Der Verein ist gegründet nur noch nicht im Vereinsregister eingetragen. Sie gaben ihm jetzt bis Ende August zeit, damit der Verein den Zusatz e.v. bekommt. 

Ist das e. V. Notwendig? 

Welchen Rat soll ich ihm geben?

 

Steven

Geschrieben

Ich bin auch nicht in einem e.V.

wir sind bei der DSU. 

 

beim Umzug und Vereinswechsel gab es damit keine Probleme.  Das e.V. scheint also kein muss zu sein.  Mitgliedskarte von der DSU hat als Bestätigung gereicht. 

 

Musst du als Verein / Vorsitzender deine Mitglieder nicht auch bei der Behörde melden? 

 

ggf. solltest du dich auch kümmern alles anzumelden. Nachweis zur Standnutzung nicht vergessen. 

 

tiefer steck ich aber leider nicht im Thema. 

 

Vielleicht kann euch der Verband schon mal eine Bestätigung ausstellen, dass ihr bei denen organisiert seid. 

 

 

 

Geschrieben

wenn er in deine SLG eingetreten ist, muss er ja schon Mitglied im BDMP sein. Falls es hierüber keine Bestätigung gibt - anfordern. Nein, ein Verein muss nicht zwangsläufig e.V. sein. Für deinen Kameraden würde eine Bescheinigung des SLG-Leiters über die Mitgliedschaft in der SLG ausreichen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 44 Minuten schrieb steven:

und er einer SLG angehört. 

 

Welchen Rat soll ich ihm geben?

Wenn er einer SLG angehört, muss er doch reguläres Mitglied des BDMP e.V. sein, also alles i.O.

 

Edit: Tauri war schneller.

Der Fuchs ?

Bearbeitet von SDASS_Nico
Geschrieben

Vor kurzem wurde hier auf WO angegeben das neugegründete BDMP SLG'n zwangsläufig von Seiten des BDMP vorgeschrieben bekommen e. V. zu sein.

Geschrieben
vor 50 Minuten schrieb steven:

Welchen Rat soll ich ihm geben?

Das er sich einen kompetenten Anwalt suchen soll.

Geschrieben

Die Behörde muss nur Erklärungen von rechtsfähigen Vereinen (e. V.) entgegen nehmen!

 

 

 

 

Geschrieben
vor 59 Minuten schrieb steven:

Welchen Rat soll ich ihm geben?

Rat an alle: in der heutigen Zeit nicht vorschnell die Mitgliedschaft in einem Verein kündigen! Ich bin immer in zwei Schieß-Vereinen!

 

Rat an steven: Schreiben/Bestätigung von dir, wie der Status von eurem Verein in Gründung ist, dazu die Mitgliedsbestätigung vom BDMP und mit beidem würde ich den Schützen zur Behörde schicken. Dann dürfte die Kuh vom Eis sein.

Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb Tauri:

wenn er in deine SLG eingetreten ist, muss er ja schon Mitglied im BDMP sein. Falls es hierüber keine Bestätigung gibt - anfordern. Nein, ein Verein muss nicht zwangsläufig e.V. sein. Für deinen Kameraden würde eine Bescheinigung des SLG-Leiters über die Mitgliedschaft in der SLG ausreichen.

Hallo Tauri

 

So sehe ich das auch. Er ist Mitglied im BDMP und hat sich meiner SLG angeschlossen. 

Der Verein ist gegründet, die e.V. läuft, dauert aber.

 

Steven

Geschrieben (bearbeitet)

Das waffenrechtliche Bedürfnis eines Schützen basiert auf der Mitgliedschaft in einem Schützenverein, über welchen die Ausübung des Schießsports mit erlaubnispflichtigen Waffen möglich sein muss.

Bei Waffen, die auf Grüne WBK laufen, wird zumeist noch ein engerer Maßstab angelegt: tatsächliche Nutzungsmöglichkeit der Waffe, passender Schießstand muss vorhanden sein (Eigentum oder angemietet).

 

Als Sportschütze wird mittlerweile nurmehr ein Schütze angesehen, der über einen Verein in einem Verband organisiert ist, Ausnahmen nach § 8 WaffG gibt es in der Praxis so gut wie nicht mehr.

(Dafür ist die 'Schützenvereindichte' in Deutschland zu hoch)

 

Der Behörde muss also ein Verein mitgeteilt werden, bei welchem die Mitgliedschaft besteht. Der Verein hat nach § 15 Abs. 5 WaffG wiederum die Pflicht, ausgeschiedene Mitglieder bei der Behörde zu melden.

(keine Vereinsmitgliedschaft mehr = kein Waffenbedürfnis mehr)

 

Der Zusatz e.V. ist über das Vereinsrecht im BGB geregelt, bei e.V.s handelt der Vorstand bspw. als Organ des Vereins, nicht aber als Privatperson. Dies ist vor allem bei Haftungsfragen wichtig.

Das hat aber nichts mit waffenrechtlichen Bedürfnissen zu tun.

 

Wie Vorredner AHRMS schon schrieb: "Schreiben/Bestätigung von dir, wie der Status von eurem Verein in Gründung ist, dazu die Mitgliedsbestätigung vom BDMP und mit beidem würde ich den Schützen zur Behörde schicken. Dann dürfte die Kuh vom Eis sein."

 

Bearbeitet von Katechont
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Joe07:

Die Behörde muss nur Erklärungen von rechtsfähigen Vereinen (e. V.) entgegen nehmen!

 

 

Falsch!

Auch ein Verein ohne e.V. ist rechtsfähig oder kann es sein ... wenn er vor 1900 gegründet wurde.

Geschrieben

Hallo callahan44er

 

Er ist Mitglied im Rheinischen Schützen Bund. Das schon länger. Und seit Juli im BDMP und in meiner SLG. Das der Verein noch nicht als e.V. gilt, sollte der Waffenbehörde nicht sauer aufstossen. Ich denke, der Mitarbeiter in der Waffenbehörde (er ist ziemlich frisch da) ist noch nicht so fit in der Materie und deswegen unsicher in der Beweertung. Jetzt suche ich, am besten rechtssicher, Argumente, die ihn beruhigen.

 

Steven

Geschrieben

Er sollte erstmal in die Satzung des alten Verein sehen. Oft sind Kündigungen zum Jahresende möglich, also könnte seine fristlose Kündigung zum nächsten möglichen Termin der 31.12. sein.

Wenn es so ist hat die Behörde bis dahin die Füße still zu halten.

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb steven:

Er ist Mitglied im Rheinischen Schützen Bund. 

Ich denke er ist aus seinem alten Verein ausgetreten? Dieser ist nämlich Mitglied im RSB, nicht die einzelne natürliche Person.

 

Er ist aber Mitglied im BDMP e.V., das sollte eigentlich reichen. 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb EkelAlfred:

 

Falsch!

Auch ein Verein ohne e.V. ist rechtsfähig oder kann es sein ... wenn er vor 1900 gegründet wurde.

Schlimmer noch! Auch ne.V. können nach BGH-Entscheidung rechts- und parteifähig sein. Faktisch hast Du heute mit einem ne.V. eine BGB-Gesellschaft mit den Nachteilen eines e.V. ohne die Vorteile eines e.V. zu haben. Aber wo kein Richter ...  :spiteful:

 

Dein

Mausebaer :hi:

 

ps: der bekannteste Alt-Verein Deutschland dürfte wohl die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger sein.

 

 

Geschrieben
vor 39 Minuten schrieb EkelAlfred:

Nicht das Rote Kreuz?

vor 29 Minuten schrieb Mittelalter:

Funfakt am Rande: Das BRK ist kein e.V. sondern eine Körperschaft des öffentlichen Rechts... 

mal wieder königlich bayerisches Amtsgericht...

... und der Rest sind e.V. und keine r.V. bzw. a.V.. :closedeyes:

 

Dein

Mausebaer :hi:

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb steven:

Hallo

 

Ich habe einen neuen Verein gegründet. Er ist noch nicht e. V.

Es liegt alles beim Vereinsregister.

Die Mitglieder sind in meine SLG eingetreten. Auch schon vom BDMP bestätigt.

 

Wenn Ihr vor dem Eintrag im Vereinsregister rechtskräftig seid, könne schon Probleme auftauchen. Ich musste

den Vereinsregisterauszug beim BDMP einreichen, bevor meine SLG als SLG geführt wurde. Unsere Waffenbehörde

wollte diesen Auszug auch haben. Der BDMP läßt die SLG-Gründung auch nur noch als e.V. zu. 

 

Wieso hat der BDMP die SLG bestätigt, wenn das Amtsgericht die Vereinsgründung noch nicht bewilligt hat?

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