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IGNORED

Messerverbots-Antrag Bremen-Niedersachsen


BJ68

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Hier der Text zum Messerverbot was dort https://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2019/0201-0300/0207-19.html erwähnt wurde...es handelt sich um den Antrag der der Länder Niedersachsen, Bremen

 

Link zum Text: http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2019/0207-19.pdf

 

 

Als Anhang auch das PDF: 0207-19.pdf

 

Werde mir das Teil dann mal durchlesen....

 

bj68

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Um sowas durchzusetzen müßte man Personen kontrollieren. Die Polizei traut sich ja heute schon nicht einzelne Personengruppen zu kontrollieren wenn sie z. B. mal wieder die Gehwege vor der Sisha Bar zuparken.

Da erwischt es dann Erna Schulze die dabei erwischt wird wie sie sich in der Öffentlichkeit einen Apfel schält.

Aber Erna hat sie halt auch gewählt.

Bearbeitet von duck
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Die Asiaten handhaben die messer- und gabellose Nahrungsaufnahme schon seit tausend Jahren. Man muss nix pürieren.
Der Koch hat ein Bedürfnis für Messer in seinem Arbeitsbereich Küche. Sie sind verschlossen aufzubewahren, der Zugriff auf Berechtigte zu beschränken und der Transport kann über Werttransportunternehmen veranlasst werden.
Niemand braucht heute noch ein Messer! Für den privatgebrauch kann auf alternative Lebensmittel zurückgegriffen werden oder die Ernährunsgeinheiten bereits bedarfsgerecht im Handel angeboten werden.
Weg mit diesen Mordinstrumenten!

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Bin nüchtern...daher bleibt die Tastatur sauber.....

 

Fang ma mal ganz langsam an:

 

a) Zur der Nr. 4 auf Seite 2 in dem Antrags-PDF: Streichung des Satz 2 in der Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.4.1 [..]"Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klingehöchstens 8,5 cm lang ist und nicht zweiseitig geschliffen ist;" [...]

 

Wäre eine ziemliche Ausweitung des Verbotes, da nicht nur Führungsverbot sondern Besitzverbot d.h. eine Neuauflage wie bei den Butterfly-Messern. Hatte erst die Einhandmesser auf dem Schirm, da die sich aber nur von Hand öffnen lassen, sollten sie nicht unter das Verbot fallen. Keine Ahnung wie groß da der Besitzanteil ist und wie sich da Zufallsfunde auswirken werden.

 

b) Etwas derber wird die Nr. 2 im Antrags PDF wo im §42a WaffG https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html die 12 cm gegen 6 cm ausgetauscht werden. "Trostpflaster" ist, dass die Einschränkungen wie sie im Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 3 genannt werden, erhalten bleiben.  Da mein Pfadfindermesser (Peltonen M95) eh schon eine Klingenlänge von 15 cm hat und für mich es zur Kluft gehört ändert sich da eh nur wenig. Knackpunkt könnte da allerdings sein, dass 12 cm zu 15 cm doch schon ein anderes Verhältnis zu 6 cm zu 15 cm sind. Allerdings habe ich letztes Wochenende gerade wieder festgestellt dass 15 cm Klingenlänge genau richtig sind um Holzspäne zu machen fürs Feuer, wenn man da Scheitholz für die Späne benutzt, bei 12 cm wird es schon kritisch und 6 cm können da vergessen werden.

 

c) Das für mich (aus Pfadfinder-Sicht) gravierendste ist aber die Nr. 1 im Antrags-PDF die dann den §42 Abs. 5 WaffG https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42.html wie folgt umformulieren werden:

[...]

5) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung vorzusehen, dass das Führen von Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 auf bestimmten öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen allgemein oder im Einzelfall verboten oder beschränkt werden kann, soweit an dem jeweiligen Ort wiederholt

1. Straftaten unter Einsatz von Waffen oder

2. Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte, Freiheitsberaubungen oder Straftaten gegen das Leben begangen worden sind und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass auch künftig mit der Begehung solcher Straftaten zu rechnen ist.

Die Landesregierungen werden weiterhin ermächtigt, durch Rechtsverordnung vorzusehen, dass das Führen von Waffen im Sinne des § 1 Absatz 2 in öffentlichen Räumen, in denen Menschenansammlungen auftreten können, insbesondere in Fußgängerzonen und im Umfeld von Einrichtungen des öffentlichen Personenverkehrs, Einkaufszentren und Veranstaltungsorten, sowie im Umfeld von Jugend- und Bildungseinrichtungen allgemein oder im Einzelfall verboten oder beschränkt werden kann. Durch Verordnung nach Satz 1 und 2 kann auch das Führen von Messern jeglicher Art untersagt werden.

In der Rechtsverordnung nach Satz 1 oder 2 soll bestimmt werden, dass die zuständige Behörde allgemein oder für den Einzelfall Ausnahmen insbesondere für Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse, Anwohner und Gewerbetreibende zulassen kann, soweit eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit nicht zu besorgen ist. Im Falle des Satzes 4 gilt Absatz 3 entsprechend. Die Landesregierungen können ihre Befugnis nach Satz 1 oder 2 in Verbindung mit Satz 3 oder 4 durch Rechtsverordnung auf die zuständige oberste Landesbehörde übertragen; diese kann die Befugnis durch Rechtsverordnung weiter übertragen.

[....]

 

Damit fallen Zeitbegrenzungen (wie in Bremen von 22:00 bis 6:00), Ortsbegrenzungen usw. weg.....plus man beachte die Möglichkeitsform "in denen Menschenansammlungen auftreten können" plus dass ich mich als Pfadfinder gar nicht informieren kann, wo überall ein Führungsverbot herrscht und mitunter ich es auch nicht vermeiden kann, da durch zu müssen und nach https://www.sacki-survival.de/info-sammlung/wissen/recht/messer/ reicht es nicht aus, das Teil im Rucksack zu verstauen vgl.

[...]Gesetzeskonformer Messer-Transport:
Möchte man solch ein Messer aber aus irgendeinem Grund von Ort A nach Ort B transportieren, muss man das Messer zwingend in einem verschlossenen Behältnistransportieren (siehe § 42a Abs. 2 Nr. 2 WaffG). Das wäre ein jedes Behältnis, welches mit einem einfachen Schloss geschützt wurde, damit man nicht direkt auf das Messer zugreifen kann. Der Transport in einer Tasche mit Klettverschluss, einem Rucksack mit geschlossenem Reißverschluss oder einem zugebundenen Säckchen reicht dagegen nicht aus. Hierbei würde es sich nur um ein geschlossenes Behältnis handeln, denn es ist nicht gegen unbefugten Gebrauch gesichert. Jedermann könnte ohne Hilfsmittel auf das Messer zugreifen, wenn er nur die Verschluss-Vorrichtung öffnet. Ein verschlossenes Behältnis ist dagegen gegen unbefugtes Öffnen gesichert. Ein abschließbares Handschuhfach, eine Rucksack-Seitentasche, bei welcher der Doppelreißverschluss mit einem kleinen Schloss gesichert wurde usw. Besondere gesetzliche Anforderungen an das Behältnis oder das Schloss gibt es übrigens nicht. Es ist also egal, ob es sich um ein sehr kleines, einfaches Schloss handelt oder um ein spezielles Sicherheitsschloss.

Es gibt zwar ein Gerichtsurteil des AG Kiel von 2009, welches aussagt, dass es ausreichend ist, wenn ein Behältnis fest verschnürt ist oder wenn ein Rucksack lediglich komplett geschlossen wurde, jedoch gibt es auch konkurrierende Gerichtsurteile, welche ein Schloss als unbedingt erforderlich ansehen. Und auch ein Polizeibeamter vor Ort kann nach seinem Ermessen entscheiden, ob er den vorhandenen Schutz als ausreichend ansieht oder eher nicht. Wer auf der sicheren Seite sein möchte, sollte grundsätzlich davon ausgehen, dass ein nur geschlossenes Behältnis nicht ausreicht und unter einem verschlossenen Behältnis (gem. § 42a WaffG) eine Tasche o.ä. zu verstehen ist, welche mit einem zusätzlichen Schloss gesichert wurde.

[...]

 

Mal ganz abgesehen davon dass wenn man sich eine Verordnung vgl. https://www.transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.103022.de&asl=bremen02.c.732.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d ansieht da noch andere Nettigkeiten mit drin sind, wie Äxte oder Beile und [...]Schlagstöcke, Baseballschläger, Metallrohre oder diesen Gegenständen in der Wirkung gleichstehende Gegenstände, mit denen durch Hieb oder Stoß auf Personen oder Sachen eingewirkt werden kann[...], was insofern kritisch ist, dass wenn wir auf Lager fahren einer der Gruppe definitv ein Beil dabei haben dürfte...und ganz zu schweigen von Stangen für Zelte/Kothenkreuz oder einem simplen Wimpel vgl. Wimpelspeer https://www.ausruester-eschwege.de/Pfadfinderbünde-und-Ringe/Ring-Ev-Gemeindepfadfinder-REGP/Fahnen-und-Banner-REGP/Wimpelspeer-aus-Esche-240-cm::28040.html?XTCsid=b2003cdb7d3e86cc884926ff2fb49e6d

 

Diese Zonen dürften dann so richtig interessant werden, wenn da Pfadfinder durch müssen und an den "richtigen" Behördenmenschen kommen......mal sehen was wenn der Scheiß durchkommt dann die Praxis sagt.....

 

bj68

 

 

 

 

 

Bearbeitet von BJ68
Rechtschreibfehler
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Zitat

Ein besserer Schutz vor Messerangriffen wird im Ergebnis zu einer deutlichen Stär- kung des Sicherheitsempfindens in der Bevölkerung führen. 

Nein, tut es bei mir nicht, da ich weiß, wer da öfters zum Messer greift und diese Gruppe wird das nicht interessieren.

 

Zitat

Um sowas durchzusetzen müßte man Personen kontrollieren. Die Polizei traut sich ja heute schon nicht einzelne Personengruppen zu kontrollieren wenn sie z. B. mal wieder die Gehwege vor der Sisha Bar zuparken.

Genau so sehe ich das auch, es wird den Dummen treffen, der sein Messer ersichtlich trägt, Steuern zahlt und was zu verlieren hat. Haben diese schlauen aus Bremen und Niedersachsen sich mal den Kopf gemacht, woher man als Reisender dann wissen soll, wo wie was genau gilt? Oder soll da eher der Druck entstehen, gleich ganz auf eines der ältesten und nützlichsten Werkzeuge zu verzichten? Wird definitiv nicht gewählt, wer das unterstützt.

Bearbeitet von Last_Bullet
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vor 41 Minuten schrieb BJ68:

 

 

 

Diese Zonen dürften dann so richtig interessant werden, wenn da Pfadfinder durch müssen und an den "richtigen" Behördenmenschen kommen......mal sehen was wenn der Scheiß durchkommt dann die Praxis sagt.....

 

bj68

 

 

 

 

 

Wenn es der inneren Sicherheit dient muss das Schicksal einzelner zurück stehen. Aus dieser Sicht ist die eigentliche Frage eher ob Pfadfinder überhaupt Messer benötigen. Holzspäne gibts im Baumarkt.

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vor einer Stunde schrieb bumm:

In der Gastronomie müssen zukünftig alle Speisen in der Küche unter verschluß püriert werden und dürfen nur noch mit Löffel serviert werden.

Nicht nur die Gastronomie.

 

Kann mich an Fernseh-Science-Fiction-Filme in den 80ziger Jahre erinnern, wo der Rest der Menschheit das Essen in Dosen und Beuteln geliefert bekam. Messer und Gabeln waren als Waffen angesehen und bei Todesstrafe verboten.

Die "Creme de la Creme" genoss das Leben unter großen Glaskuppeln. 

Wenns hier so weiter geht, werden unsere Enkel oder spätestens Urenkel dies auch hier in diesem unserem Lande auch erleben.  

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vor 2 Minuten schrieb chapmen:

Wenn es der inneren Sicherheit dient muss das Schicksal einzelner zurück stehen. Aus dieser Sicht ist die eigentliche Frage eher ob Pfadfinder überhaupt Messer benötigen. Holzspäne gibts im Baumarkt.

Oder um R. Künast (1 Wort abgewandelt) zu zitieren: Wozu brauchen wir diese Pfadfinder überhaupt?

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vor 20 Minuten schrieb chapmen:

Wenn es der inneren Sicherheit dient muss das Schicksal einzelner zurück stehen. Aus dieser Sicht ist die eigentliche Frage eher ob Pfadfinder überhaupt Messer benötigen. Holzspäne gibts im Baumarkt.

In deinem tiefsten Inneren ist dir bewusst, dass es sich nicht lohnt mit unseren aktuellen Volksvertretern zu diskutieren. Das ist offensichtlich. 

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vor 25 Minuten schrieb chapmen:

Wenn es der inneren Sicherheit dient muss das Schicksal einzelner zurück stehen. Aus dieser Sicht ist die eigentliche Frage eher ob Pfadfinder überhaupt Messer benötigen. Holzspäne gibts im Baumarkt.

Ich gehe doch nicht in einen Baumarkt, damit würde ich mich doch Terrorismusverdächtig machen.

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vor 3 Minuten schrieb erstezw:

In deinem tiefsten Inneren ist dir bewusst, dass es sich nicht lohnt mit unseren aktuellen Volksvertretern zu diskutieren. Das ist offensichtlich. 

Dies haben sich nicht nur die "aktuellen" Volksvertreter über Jahrzehnte erarbeitet.

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vor 18 Minuten schrieb bumm:

Ich gehe doch nicht in einen Baumarkt, damit würde ich mich doch Terrorismusverdächtig machen.

Und wenn um diese Baumärkte demnächst Waffenverbotszonen errichtet werden, braucht jeder, der sich dort Werkzeug und Co kauft einen eingebauten A-Schrank im Auto.... ??

vor 15 Minuten schrieb callahan44er:

Die Frage lautet, wozu brauchen wir diese grünen überhaupt?

DEUTSCHLAND WACH ENDLICH AUF!!! Ich hab Angst!

Wer braucht Politiker allgemein? 

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vor einer Stunde schrieb chapmen:

Wenn es der inneren Sicherheit dient muss das Schicksal einzelner zurück stehen. Aus dieser Sicht ist die eigentliche Frage eher ob Pfadfinder überhaupt Messer benötigen. Holzspäne gibts im Baumarkt.

Wozu brauchen wir überhaupt Pfadfinder?

 

vor 7 Minuten schrieb erstezw:

Wäre das eigentlich halal? 

 

Nein, die Kapseln nimmmt man anal.

Bearbeitet von EkelAlfred
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vor einer Stunde schrieb erstezw:

Grüne Kekse. 

Ernährungsphysiologisch wäre das sogar sehr vorteilhaft.

 

vor einer Stunde schrieb erstezw:

Die Romanautoren der Vergangenheit hatten alle Zeitmaschinen. 

Leider nicht alle. Nur diejenigen, die Dystopien beschrieben haben.

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