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IGNORED

WBK abgelehnt..


Felsenmeer

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vor 29 Minuten schrieb micky123:

 

Wenn ich Bock habe und.....

 

 

Wenn jemand Bock hat und dir einige Dateien auf den Rechner lädt ist das WaffG. dein kleinstes Problem. Ach, ich vergass, Typen deines Kalibers haben natürlich keine verfolgbare Signatur...

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@ german

na los, dann erzähl doch mal was damit genau gemeint sein könnte wenn jemand ausführt "das du sauber sein" solltest ?

Ob du sauber bist oder nicht weißt du doch garnicht.

 

Hier mal ein kleines Beispiel:

Ein Mitarbeiter einer Gurkentruppe mit drei Buchstaben macht einen händischen Vermerk in meine Dienstakte das gegen mich ein internationaler Haftbefehl besteht.

Ich kann gleich antanzen, die Feldjäger stehen auch nur rum.

Ich beteure das das nicht stimmt, ich verweise auf meine Sicherheitseinstufung.

 

10 Monate S******e, 10 Monate bis ich einen Persilschein vom BKA vorliegen hatte.

 

Ein Waffengesetz das die Zuverlässigkeit von normal nicht zu überprüfenden Auskünften dubioser Einrichtungen abhängig macht ist generell Müll.

Und wenn du erstmal mit so etwas zu tun hast, dann bekommst du erst mit wieviele es da noch gibt, dennen es so ergeht.

Wenn du sauber bist !!

 

 

@ chapmen

echt jetzt ? Und ich dachte ich bin schlau und benutze nur Geschäftsrechner die auch andere nutzen. Danke für den Hinweis.

Und du kennst schon den technischen Unterschied und die Schwierigkeit zwischen jemanden von außen was auf den "Rechner" spielen und einen Onlineantrag ausfüllen.

 

 

 

BKA Persilschein 01.jpg

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vor 9 Minuten schrieb joker_ch:

Na und wieviel hast du davon ?

Ich habe Zugriff auf ein paar Dutzend im Bekanntenkreis und kann die da nutzen, wenn ich mag. Ich selber brauche sowas derzeit nicht, weil wie Du schon selber sagst, ist anderes deutlich nützlicher, wichtiger und interessanter und irgendwo muss man Schwerpunkte setzen.

 

Und "den Rest", wie Du das so schön nennst, bekommen wir hier mittlerweile ähnlich gut wie bei Euch. Zumindest wenn man sich um das Thema ein bisschen kümmert.

 

Aber hier geht's (mir) eigentlich auch nicht um einen Schwengelvergleich. Nur um die Feststellung, dass "wir dürfen hier in der Schweiz auch Vollautomaten haben" nicht die volle Wahrheit ist, denn da gibt's dann schon noch die eine oder andere Einschränkung, insbesondere hinsichtlich der Schiessmöglichkeiten. Auch da haben Du und Deine Leute eher eine kleine (und sehr angenehme) Nische geschaffen denn etwas, das überall bei Euch im Land üblich ist. Und selbst da gibt's dann gelegentlich mal (unnötige) Reibereien.

 

 

Bearbeitet von German
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vor 8 Minuten schrieb German:

Ich habe Zugriff auf ein paar Dutzend im Bekanntenkreis und kann die da nutzen, wenn ich mag. Ich selber brauche sowas derzeit nicht, weil wie Du schon selber sagst, ist anderes deutlich nützlicher, wichtiger und interessanter.

 

Und "den Rest", wie Du das so schön nennst, bekommen wir hier mittlerweile ähnlich gut wie bei Euch. Zumindest wenn man sich um das Thema ein bisschen kümmert.

 

Aber hier geht's (mir) eigentlich auch nicht um einen Schwengelvergleich. Nur um die Feststellung, dass "wir dürfen hier in der Schweiz auch Vollautomaten haben" nicht die volle Wahrheit ist, denn da gibt's dann schon noch die eine oder andere Einschränkung, insbesondere hinsichtlich der Schiessmöglichkeiten. Auch da haben Du und Deine Leute eher eine kleine (und sehr angenehme) Nische geschaffen denn etwas, das überall bei Euch im Land üblich ist. Und selbst da gibt's dann gelegentlich mal (unnötige) Reibereien.

 

 

Der Punkt ist nicht VA, das weisst du genau

 

Der Punkt ist jeder kann sich ohne weiteres Probleme eine Waffe kaufen indem er einfach online ein Formular ausfüllt, dazu einen Auszug des Strafregister  liefert (5 Tage online 50.-).  Und nach 2 Wochen seine Waffe sich per Post liefern lassen kann (oder abholen).

 

Danach muss er nie mehr etwas machen und brauch auch keinen speziellen Schrank

 

Sag mir nicht das wäre vergleichbar mit D, das stimmt einfach nicht.

 

Und was VA betrifft, ich hätte nie in D VA erwerben können bei den gleichen Voraussetzungen . Bei mir hat es gereicht das ich schon 10 Schusswaffen hatte und dann konnte ich in VA kaufen was ich wollte, nur der Geldbeutel war begrenzend.

 

Würde mich wundern das du in D einfach in einen Polizeiposten gehst und man dir dort eine Miniuzi in VA aushändigt (die du denen abgekauft hast) und die einfach sagen, einen Tüte haben wir nicht. Und du mit dem Teil einfach 1km durch die Stadt läufst, weil dein Auto 1 km weiter weg ist.

 

Bearbeitet von joker_ch
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vor 3 Stunden schrieb joker_ch:

1°) Wenn du nicht vorbestraft bist und über 18 Jahre MUSS dir die Waffenbehörde einen Erwerbsschein geben.

Stimmt so nicht ganz, es gibt noch andere Hinderungsgründe als Vorbestrafung. Ganz genau heisst es da:

Zitat

Keinen Waffenerwerbsschein erhalten Personen, die:

a.
das 18. Altersjahr noch nicht vollendet haben;
b.4
unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden;
c.
zur Annahme Anlass geben, dass sie sich selbst oder Dritte mit der Waffe gefährden;
d.
wegen einer Handlung, die eine gewalttätige oder gemeingefährliche Gesinnung bekundet, oder wegen wiederholt begangener Verbrechen oder Vergehen im Strafregister eingetragen sind, solange der Eintrag nicht gelöscht ist.

Besonders bei Punkt c. gibt es theoretisch recht grossen Interpretationsspielraum. Ausserdem gibt es noch das Verbot für Angehörige bestimmter Staaten.

 

Am Waffengesetz in der Schweiz stört mich eigentlich am meisten, dass man für den Erwerb von Schalldämpfern eine Sonderbewilligung braucht.

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vor 3 Stunden schrieb joker_ch:

Sag mir nicht das wäre vergleichbar mit D, das stimmt einfach nicht.

Ich habe auch nirgends gesagt, dass unsere Waffengesetze 1:1 vergleichbar sind.

 

Sie sind aber bei Weitem nicht so unterschiedlich, wie Du es gerne darstellen möchtest.

 

Bei manchem ist unser Gesetz definitiv strenger (Bedürfnisprinzip, Verwahrung), bei anderem lockerer (hunderttausende Waffenbesitzer brauchen z.B. hier eben keine Sonderbewilligungen für Schalldämpfer, wir können mit den meisten Waffen auf den meisten Schiessständen schiessen, ohne komisch angeschaut zu werden und sind nicht nur auf Ordonnanzwaffen beschränkt), und bei einigem einfach mehr oder minder unterschiedlich.

 

Aber seit spätestens 2003 ist das deutsche Waffengesetz deutlich "freier" geworden, als es die Jahrzehnte davor war.

 

Und jetzt werden unsere Waffengesetze parallel zueinander beschissener. That's life.

 

P.S.: Die Vollautomaten hast Du in die Diskussion eingebracht. Und ja, die Hürden, solche Dinger bei uns zu bekommen sind höher, aber mit Zeit, Geld und Nerven bewältigbar. Dafür sind die Hürden, sie zu benutzen, wenn man sie dann mal besitzt, wiederum niedriger. Wie gesagt, nicht vergleichbar, aber eben auch nicht so extrem auseinander. Und das war die Aussage von MP%, die Du angegangen bist.

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vor 8 Stunden schrieb micky123:

wenn du wüsstest wer ich bin, müsstest du auch wissen das du mich da bestimmt nicht anmelden kannst.

James oder Chuck? Oder Mutti?

Bearbeitet von chapmen
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vor 4 Stunden schrieb adsc:

Stimmt so nicht ganz, es gibt noch andere Hinderungsgründe als Vorbestrafung. Ganz genau heisst es da:

Besonders bei Punkt c. gibt es theoretisch recht grossen Interpretationsspielraum. Ausserdem gibt es noch das Verbot für Angehörige bestimmter Staaten.

 

Am Waffengesetz in der Schweiz stört mich eigentlich am meisten, dass man für den Erwerb von Schalldämpfern eine Sonderbewilligung braucht.

Der immense Unterschied und das weiß German und du, ist das selbst der Punkt c keinen Interpretationsspielraum lässt, denn die Behörde muss es beweisen.

 

Der Unterschied zwischen einer kann und einer muss  Formulierung macht den Unterschied zwischen einer liberalen Gesetzgebung aus und einer restriktiven wie die deutsche die ausserdem mit dem Bedürfnis System garniert ist.

 

Der Unterschied ist sehr einfach:

 

- In der Schweiz wenn ich möchte kriege ich eine Schusswaffe ausser ich falle unter die 4 Punkte, die aber die Stelle die, den Schein ausgibt beweisen muss, was bedeutet das 99% aller Anfragen klanglos durch gehen.

 

- Ich muss nicht eine unnütze Sachkunde machen

 

- Dann muss ich nicht jedes Jahr irgendwo rum ballern um die Waffe zu behalten

 

- Niemand kontrolliert wie ich die Waffe aufbewahre, geschlossene Tür reicht, bzw ein abgeschlossener Schrank

 

- Ich kann so viele Waffen kaufen wie es mein Portemonaie hergibt

 

- Es gibt keine einzige Waffe in HA die ich nicht kaufen kann, Lauflänge, anschein, grösse der Munition spielen kein Rolle

 

- VA sind auch viel einfacher zu kriegen in der Schweiz als D, man kann sagen in der Schweiz ist es in etwa so schwierig wie in D einen Repetierer zu kriegen

 

- Schiessen mit VA ist eine Frage der Stände die dafür zu gelassen sind, und ich muss effektiv dafür 50.- hin blättern

 

- Schalldämpfer sind einfach zu kriegen heute, man muss nur die Ausnahmebewilligung anfragen (Praxis hat sich geändert)

 

- Die Schiesstandfrage die German angeführt hat, hat mit dem Waffg nichts zu tun, wenn es denn die Leute wollten könnten sie wie in D sich Stände bauen, ausserdem mit viel einfacheren Auflagen als in D. Bei uns gibt es den Schiessstandsachverständigen nicht.

 

 

Der Einzige Punkt der in D besser ist, ist das man deformations Munition kaufen kann. Allerdings würde ich nie im leben deswegen unser Recht gegen das D eintauschen.

 

 

Die Unterschiede sind wie Tag und Nacht zwischen den zwei Gesetzgebungen. Nur Leute die dafür sind das Waffen generell nicht dem Bürger zur Verfügung stehen finden das D System ähnlich.

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Wenn micky123 die Klarnamen ermittelt hat wars das auch für die Schweizer WO user-also nichts mehr mit Glückseligkeit und fliessendem Honig. . Tja, so schnell kann es gehen.

Bearbeitet von chapmen
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An den Threadstarter,

 

Noch einmal zusammenfassend zu Deinem Problem:

Die Genehmigungsbehörde kann die gewünschte WBK ausstellen, die Genehmigungsbehörde kann aber auch eine 10-jährige Frist zur Wiedererlangung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit annhemen, weil ein wiederholter Verstoß gegen das Waffengesetz vorliegt.

 

Ob diese Erlessensauslegung dann in Deinem Fall korrekt erfolgt ist, kannst Du in einem Verwaltungsgerichtlichen Verfahren feststellen lassen.

Die Tendenz zur Dauer eines solchen Verfahrens ist grundsätzlich: Verfahren, die den Bürger belasten sollen werden zeitnah entschieden, Verfahren, in denenn Der Bürger die genehmigungsbehörde zu irgendetwas verpflichten will, haben viel Zeit. Hier kann dann evtl auch der Entschädigungsanspruch bei überlangen Verfahren helfen.

https://www.staats-haftung.de/themenbereiche/rechtspflege/entschädigung-bei-überlangen-gerichtsverfahren/

 

Einsatz ca 1800,-- für die erste Instanz

geschätzte Dauer bis zum Urteil: 8-18 Monate

 

Jetzt musst Du entscheiden, ob sich das lohnt.

 

Zu Deiner 08 und den Vogelschreck: Was "wirklich" war interessiert keine Sau. Es gibt die beiden Urteile (Strafbefehl steht einem Urteil gleich) und damit hat es sich.

Zur 08 auch wenn die schon reichlich angegammelt war: Alleine das Griffstück ist schon gemehmigungspflichtig und wenn man einen Schuss aulsösen kann, war´s das halt...

 

Ich habe nur einmal gegen meine Genehmigungsbehörde geklagt.

1. Instanz zu 90% Recht bekommen ca.1800 Euro / davon 10% selber bezahlen

2. Zulassungsbeschwerde der Genehmigungsbehörde abgewiesen. Kosten 1000 Euro zu 100% der Genehmigungsbehörde auferlegt.

 

Das Ganze hat mich dann ca 35 Stunden Bearbeitungszeit gekostet, um die Fragen meines Anwalts zu bearbeiten (ich hatte einen puren Verwaltungsrechtler) und für die Prozessvorbereitung.

 

Hätte ich vorher geahnt, welcher Aufwand auf mich zukommt, ich hätte es mir noch einmal überlegt...

 

 

Gruß,

 

frogger

 

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vor 22 Minuten schrieb frosch:

An den Threadstarter,

 

Noch einmal zusammenfassend zu Deinem Problem:

Die Genehmigungsbehörde kann die gewünschte WBK ausstellen, die Genehmigungsbehörde kann aber auch eine 10-jährige Frist zur Wiedererlangung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit annhemen, weil ein wiederholter Verstoß gegen das Waffengesetz vorliegt.

Kleine Ergänzung am Rande: ... nach rechtskräftiger Verurteilung wegen eines Verbrechens bzw. wegen sonstiger vorsätzlicher Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr. Da oben steht was von "nur" 4 Monaten.

 

Wie oben schon dargelegt ist man entweder unzuverlässig und darf dann gar keine waffenrechtliche Erlaubnis (auch keinen Kleinen Waffenschein) haben oder man ist zuverlässig und hat somit bei Vorliegen aller Voraussetzungen des § 4 WaffG den Anspruch auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis.

 

KWS behalten und Frist bis 2021 für WBK-Erteilung geht auf jeden Fall gar nicht !

 

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vor 9 Stunden schrieb Felsenmeer:

Ääähm,die 08 wurde von den Behörden komplettiert,NICHT von mir...

Also war sie doch nicht sooooo schrottig, wie dargestellt. 

Aber viel interessanter wäre doch mal die Vorgeschichte. Wie viele andere hier glaube ich nicht, dass der Besitz der 08 als Erstdelikt für 4 Monate auf Bewährung ausreicht. Einstellung gegen Sozialstunden, Strafbefehl, Geldstrafe. Aber Freiheitsstrafe? Niemals war das Dein Erstkontakt mit der Justiz und wenn muss Dich Dein Anwalt mehr gehasst haben, als der Richter. 

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vor 55 Minuten schrieb chapmen:

Wenn micky123 die Klarnamen ermittelt hat wars das auch für die Schweizer WO user-also nichts mehr mit Glückseligkeit und fliessendem Honig. . Tja, so schnell kann es gehen.

 

gähn,

als ich das postete wollte ich damit ausdrücken das das mit dem "saubersein" heute gar nicht mehr so einfach ist.

Viele sind nämlich der Meinung das sie etwas angestellt haben müssten,bzw verurteilt werden müssten um "nicht zuverlässig" im waffenrechtlichen Sinne zu sein.

Es reichen die wirrsten Anschuldigungen,Namensverwechslungen usw. um Unzuverlässig zu sein.

Gerade in einem Scheidungsverfahren erhobene Vorwürfe wie Vergewaltigung reichen da völlig aus, unerheblich ob das eingestellt wurde.

Sogenannte "Gute Freunde" die meinen sie müssen immer irgendeinen Blödsinn via Whats App verschicken reichen da mittlerweile auch aus.

 

Und das was Felsenmeer zuletzt gepostet hatte " Ääähm,die 08 wurde von den Behörden komplettiert,NICHT von mir... " dachte ich mir schon.

Man kann auch ein Opinel No 10 solange auf die Heizung legen bis man die Klinge mit einer Hand aufmachen kann um daraus ein angeblich verbotenes Einhandmesser zu kreieren. 

Deshalb bei so etwas immer einen Anwalt zuziehen der aufs Waffenrecht spezialisiert ist.

 

Und dann meinen einige ja auch das 4 Monate auf Bewährung gleich darauf hindeuten würden das das schon öfter was gewesen sein müsse.

Ich meine das hier im Forum ein Bericht war über einen Firmenbesitzer bei dem seine damalige geistesgestörte Freundin einen Revolver oder eine Pistole

im übergroßen Firmentresor eingelagert hatte, der dort untergegangen ist , und dann nach über 30 jahren gefunden wurde.

Obwohl selbst die Polizisten ausgesagt hatten das erkennbar gewesen sei das die waffe seit Jahrzehnten von niemanden in die Hand genommen wurde,

wurde der Mann ich meine zu 18 Monaten auf Bewährung verurteilt. (Erststrafe !)

(Laut Richterin wirkte sich der Umstand das die Waffe seit 30 Jahren in seinem Besitz war strafverschärfend aus da er so eine erhebliche Gefahr dargestellt hätte.) 

 

So und Felsenmeer hat immerhin eine 08 eine "Kriegswaffe" die man auch noch rudimentär wiederherstellen konnte besessen.

Auch dies ist doch eine erhebliche Gefährdung für die Gesellschaft. Oder ?  Was hätte der damit alles anstellen können.

(Grün war alle)

 

 

 

@chapmen

Traditionell haben solche Organisationen Ausschlusskriterien. Wenn du z.b. schwarz bist kannst du nicht Mitglied des KKK in den USA werden.(Obwohl es das wohl auch gegeben hat)

Fragen?

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