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IGNORED

Schon wieder-Schießunfall bei der Polizei


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Geschrieben

Den Unterschied zwischen @Hunter375 und den beiden besonderen Mützen aus dem Startbeitrag und aus dem Tötungsdelikt von Köln (?) um nur die 2 aktuellsten zu nennen erkennst Du aber schon? Wo bleiben die BdK Funktionäre wenn man sie mal braucht?

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb OsiLu:

Es würede reichen, wenn die Polizeianwärter eine Waffensachkundeprüfung ablegen müßten. Dann müssten aber 50% die Ausbildung wegen nichtbestehens abbrechen...

Ich zitiere mal von hier:

https://m.mainpost.de/regional/wuerzburg/Erschossener-Polizist-Warum-fiel-fehlende-Patrone-nicht-auf;art735,10190271

 

In der Waffen- und Schießausbildung werde den Beamten in Ausbildung in knapp 250 Unterrichtseinheiten der professionelle Umgang mit Dienstpistole und Maschinenpistole vermittelt. Dies umfasst neben theoretischer Waffenausbildung einen hohen Anteil an praktischer Schießausbildung mit sukzessiv steigendem Schwierigkeitsgrad. Während der 30-monatigen Ausbildung muss jeder Auszubildende mindestens 1200 Schuss mit der Dienstpistole abgeben.

Im ersten Ausbildungsabschnitt, also im ersten Halbjahr der Polizeiausbildung, müssen die Auszubildenden eine Sachkundeprüfung für Schusswaffen bestehen. Dazu finden bereits sogenannte Trockentrainings ohne Munition statt. Zudem ist in diesem Abschnitt der Nachweis „Sicherer Umgang mit der Dienstpistole“ zu erbringen. Hierbei geht es um die sichere Handhabung der Waffe in Verbindung mit den ersten Schussabgaben unter der Anleitung von Schießausbildern. Im zweiten Ausbildungsabschnitt gilt es, zahlreiche Kontrollübungen mit der Dienstpistole im Schießstand zu erfüllen. Damit wird die Befähigung des „einsatzmäßigen Schießens“ erbracht.

Die Dienstwaffe gibt es erst nach der Prüfung

Erst nach Erfüllung in Theorie (Waffen- und Sachkundeprüfung) und Praxis (Teilnahme an den vorgeschriebenen Schießausbildungen und der Erfüllung der geforderten Schießergebnisse) erhält der Beamte oder die Beamtin die Erlaubnis zum Führen der Dienstwaffe, betont Gröschel. Ab diesem Zeitpunkt wird die Dienstpistole, ohne Munition, ausgehändigt und muss vom Waffenträger sicher in seinem Stahlfach verwahrt werden.

 

 

 

 

Evtl würde es hier ein paar User weniger geben, wenn sie diese Anforderungen auch hätten.... 

 

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Mittelalter:

Evtl würde es hier ein paar User weniger geben, wenn sie diese Anforderungen auch hätten.... 

ICH habe noch nichts, gar nichts vor dem business end der Kanone gehabt auf das ich nicht hätte schießen wollen/können/dürfen.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Hunter375:

Was ist z.B. bei einer Pistole so kompliziert das man eine besondere Ausbildung braucht um das Magazin zu entfernen und eine Patrone aus dem Lager zu entfernen ohne dabei einen Schuß aus zu lösen? Zudem dürfte es auch verständlich sein das die Mündung in eine sichere Richtung zeigt und die Finger nicht am Abzug sind.

 

Genau dort liegt das Problem in dem was du sagst und du bestätigst das Sicherheitsproblem.

 

1°) Es ist egal welch der Ladezustand eine Waffe ist

2°) Ausser man will ihn willentlich aus rechtlichen oder taktischen Gründen herstellen

3°) Unfälle passieren indem man den Ladezustand vor die Handhabung stellt.

 

Es ist echt nicht aus zu rotten

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Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Mittelalter:

Ich zitiere mal von hier:

https://m.mainpost.de/regional/wuerzburg/Erschossener-Polizist-Warum-fiel-fehlende-Patrone-nicht-auf;art735,10190271

 

In der Waffen- und Schießausbildung werde den Beamten in Ausbildung in knapp 250 Unterrichtseinheiten der professionelle Umgang mit Dienstpistole und Maschinenpistole vermittelt. Dies umfasst neben theoretischer Waffenausbildung einen hohen Anteil an praktischer Schießausbildung mit sukzessiv steigendem Schwierigkeitsgrad. Während der 30-monatigen Ausbildung muss jeder Auszubildende mindestens 1200 Schuss mit der Dienstpistole abgeben.

Im ersten Ausbildungsabschnitt, also im ersten Halbjahr der Polizeiausbildung, müssen die Auszubildenden eine Sachkundeprüfung für Schusswaffen bestehen. Dazu finden bereits sogenannte Trockentrainings ohne Munition statt. Zudem ist in diesem Abschnitt der Nachweis „Sicherer Umgang mit der Dienstpistole“ zu erbringen. Hierbei geht es um die sichere Handhabung der Waffe in Verbindung mit den ersten Schussabgaben unter der Anleitung von Schießausbildern. Im zweiten Ausbildungsabschnitt gilt es, zahlreiche Kontrollübungen mit der Dienstpistole im Schießstand zu erfüllen. Damit wird die Befähigung des „einsatzmäßigen Schießens“ erbracht.

Die Dienstwaffe gibt es erst nach der Prüfung

Erst nach Erfüllung in Theorie (Waffen- und Sachkundeprüfung) und Praxis (Teilnahme an den vorgeschriebenen Schießausbildungen und der Erfüllung der geforderten Schießergebnisse) erhält der Beamte oder die Beamtin die Erlaubnis zum Führen der Dienstwaffe, betont Gröschel. Ab diesem Zeitpunkt wird die Dienstpistole, ohne Munition, ausgehändigt und muss vom Waffenträger sicher in seinem Stahlfach verwahrt werden.

 

 

 

 

Evtl würde es hier ein paar User weniger geben, wenn sie diese Anforderungen auch hätten.... 

 

Sagen wir es mal so: So die Theorie...

 

Aber wie schon gesagt, das waren unreife Jugendliche die spielen wollten. Das passiert.

Geschrieben
vor 41 Minuten schrieb OsiLu:

Aber wie schon gesagt, das waren unreife Jugendliche die spielen wollten. Das passiert.

Ich würde "Spielen" definieren, als eine Aktivität, die um ihrer selbst und des damit verbundenen Spaßgewinns unter bestimmten einschränkenden Regeln ausgeführt wird. Beim Boxen muß man aufhören wenn der Gegner KO ist und darf nicht in die Gonaden treten. Es gibt auch eine Vielzahl von Spielen, die selbst relativ kleine Kinder mit Feuerwaffen spielen können. Die Sache, die das ermöglicht, sind geeignet gewählte Regeln, und je wilder das Spiel werden soll, desto strenger müssen die Regeln gehandhabt werden um ungewollte Resultate zu vermeiden. 

Geschrieben
Am 1.3.2019 um 09:46 schrieb Hildegunst von Mythenmetz:

Verbindlicher Schießunterricht in den Schulen? Gabs das nicht schon mal? :wacko2:

Der muss nicht verbindlich sein, die würden freiwillig Überstunden nach der Schule leisten wenn sie dort Schießunterricht bekämen. 

(Wird natürlich in unserem Gendergagalehrplan niemals vorkommen...)

Geschrieben
Am 1.3.2019 um 02:37 schrieb GunsRus:

Tragisch in jeder Hinsicht... :sad:

Der junge Mensch, der sein Leben verloren hat, auf der einen und der junge Mensch, der ein Leben lang mit dieser Schuld klarkommen muss, auf der anderen Seite.

 

 

Meine persönliche Meinung:

Würden junge Menschen viel früher für den Umgang mit Feuerwaffen sensibilisiert, ließen sich solche Unfälle vermeiden.

Hier ist eine Reform unseres Waffenrechts und des damit verbundenen "Jugendschutzes" dringend notwendig!

 

Denn was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr!

In Texas hat fast jeder Haushalt eine Schusswaffe und trotzdem bekommen Polizeischueler bei DPD keinen richtigen Lauf fuer ihre Waffe bis sie die Academy abschliessen. Da ist es egal wieviele private Schusswaffen einige der Polizeischueler haben, da geht es um die Schulung derjenigen die sicheren Waffenumgang erst lernen muessen. Bis dahin sieht eine SIG P226 der Dallas Police Academy so aus:

 

f3qDJZgh.jpg

  • 3 Wochen später...

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