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Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


Gast

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vor 9 Stunden schrieb black_friday:

 

Ich habe rechtzeitig alle meine Deko- und Salutwaffen verkauft.

 

Das ist bzw. war natürlich deine Entscheidung bzw. eigene Prioritäten... ob es aber letztlich so vorteilhaft war, entsprechenden Altbesitz herzugeben, lasse ich dahingestellt.

"Salut" scheint in der Tat aufwändig zu werden, wohl auch der Bestand/Altbesitz.

Zu den Dekos wurde hier allerdings folgender Entwurfstext veröffentlicht:

 

4.1.3 Dekorationswaffen
4.1.3.1 Anzeigepflichten für unbrauchbar gemachte Schusswaffen („Dekorations-waffen“), § 37c WaffG-E
Bestimmte Ereignisse, die bislang nur im Zusammenhang mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen bei den zuständigen Behörden anzuzeigen waren, werden zukünftig auch auf unbrauchbar gemachte Schusswaffen (sog. Dekorationswaffen) durch den neuen § 37c WaffG-E i. V. mit den neuen §§ 37 WaffG-E ausgedehnt, so dass es sich hier um eine neu eingeführte Vorgabe für Bürgerinnen und Bürger handelt. Die bei der Meldung zu machenden Angaben werden in dem neuen § 37d WaffG-E aufgeführt. Im Unterschied zu Nachbauten von historischen Schusswaffen ist eine Bestandsmeldung im Falle eines Alt-besitzes hingegen nicht erforderlich.

 

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vor 12 Stunden schrieb Last_Bullet:

Wenn ich mir das so durchlese, wo sind eigentlich die Belege, dass diese Verschärfungen Terrorismus eindämmen/ verhindern,

Das DÜRFEN sie gar nicht!

 

Denn für Terrorbekämpfung ist die EU überhaupt nicht zuständig. Es geht hier ausschließlich um "Handelsharmonisierung". Denn das ist das, was die EU darf.

Bearbeitet von Fyodor
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Die zuständige Behörde erhält die Möglichkeit, die betreffen-den wesentlichen Teile nach Auslaufen der Übergangsregelung sicherzustellen und ggf. einzuziehen und zu verwerten oder zu vernichten.

Was genau könnte hiermit gemeint sein?

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Wenn ich die Synopse in ihrer Gegenüberstellung des gültigen Gesetzes zu den angestrebten Änderungen jetzt richtig gelesen habe, gibt es nur eine minimale Verbesserung bei durch SpoSchü genutzte HA: Mindestlauflänge 40cm statt 42. 

Da nichts weiter dargestellt wird, scheint der ganze undurchsichtige und ohnehin an den Haaren herbeigezogene Anscheinsmist einfach fortgeschrieben zu werden. Bullpup, Patronenlänge etc unverändert. Damit geht der Schwachsinn auch hier einfach in die nächste Runde und das BKA muss weiterhin Feststellungsbescheide erstellen. Die werden sich freuen.

Zum heulen...

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vor 19 Minuten schrieb MatthiasW:

Da nichts weiter dargestellt wird, scheint der ganze undurchsichtige und ohnehin an den Haaren herbeigezogene Anscheinsmist einfach fortgeschrieben zu werden. Bullpup, Patronenlänge etc unverändert. Damit geht der Schwachsinn auch hier einfach in die nächste Runde und das BKA muss weiterhin Feststellungsbescheide erstellen.

 

 

Mein erstes Fazit nach "Querlesen" ist in der Tat auch:

Viele neue, verschärfende Regularien... nur ganz wenige positive"Brotkrumen" (eigentlich nur SD für Jäger und der o.g. Punkt).

Und - eine Menge an möglichen "Fußangeln", in denen man sich als LWB ungewollt verstricken kann....

Sowie ein Riesen- Bürokratismus für Betroffene wie auch für die Behörden.

 

Nicht, dass groß etwas anderes zu erwarten bzw. erhoffen gewesen wäre... 

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Korrigiert mich bitte, aber für SpoSchü sind mir 3 wesentliche Verschärfungen und eine Erleichterung (40 cm Lauf) aufgefallen.

Verschärfung:

- Blockierte 20er oder größer sind verboten.

- Mehr wesentliche Teile (Ende des Baukastens AR15)

- Regelmäßige Bedürfniskontrolle (vermutlich alle 3 Jahre)

 

Bearbeitet von Jack_Oneill
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vor 3 Stunden schrieb karlyman:

 

Weil UHR keine Wechselmagazine haben.

Und zumindest die UHR, die ich so kenne, sind auch keine Halbautomaten.

Es sind aber eben nicht nur Wechselmagazine betroffen.

Es sind auch eingebaute Magazine benannt.

Sie machen aus der Waffe sogar eine verbotene Waffe.

Bearbeitet von Gast
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vor 5 Stunden schrieb SCR:

Nur auswechselbare Magazine sind in der Diskussion, Röhrenmagazine bieten ja keine Wechselmöglichkeit zum schnellen nachladen.

Ich habe ebenfalls Einbaumagazine gelesen.

Zitat

Daneben werden - in Umsetzung der Bestimmungen der Richtlinie 91/477/EWG über die Beschränkung der Magazinkapazität - bestimmte große Wechsel-magazine sowie Schusswaffen mit fest verbauten großen Ladevorrichtungen zu verbote-nen Gegenständen. Allerdings wird den berechtigten Interessen der Eigentümer solcher Gegenstände durch

Der Begriff LAdevorrichtung soll durch Magazin ersetzt werden.

Zitat

Eines der zentralen Anliegen der Richtlinie (EU) 2017/853 ist die Beschränkung der Ma-gazinkapazität für Schusswaffen für Zentralfeuermunition. Die Richtlinie gibt vor, dass Schusswaffen mit fest verbauten Magazinen mit einer Kapazität von mehr als 10 Patronen (Langwaffen) bzw. mehr als 20 Patronen (Kurzwaffen) zu verbotenen Gegenständen er-klärt werden müssen.

...

Diese Vorgaben werden in deutsches Recht umgesetzt, indem die genannten Waffen mit eingebauten großen Maga-zinen sowie die betroffenen Wechselmagazine mit hoher Kapazität zu verbotenen Gegen-ständen im Sinne der Anlage 2 Abschnitt 1 zum WaffG erklärt werden.

Zitat

Schusswaffen mit eingebauten Magazinen mit hoher Kapazität, die nunmehr nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.6 und 1.2.7 zu verbotenen Waffen werden

 

Bearbeitet von Gast
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Gemäß Anlage 2  1.2.6 und 1.2.7 sind nur halbautomatische Waffen, die ein "großes", eingebautes Magazin haben, betroffen.

Ebenso sind nur große Wechselmagazine und Gehäuse großer Wechselmagazine betroffen (ein Magazingehäuse ist als das die Munition aufnehmende Teil eines Wechselmagazines definiert).

Demzufolge müssten eingebaute Magazine blockiert werden können, da sie aus keinem verbotenen Bauteil bestehen und die Kapazität über eine Blockade sichergestellt ist.

 

Nachtrag: Waffen und Wechselmagazine für Zentralfeuermunition betreffend

Bearbeitet von Raiden
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vor 14 Minuten schrieb Raiden:

Gemäß Anlage 2  1.2.6 und 1.2.7 sind nur halbautomatische Waffen, die ein "großes", eingebautes Magazin haben, betroffen.

Ebenso sind nur große Wechselmagazine und Gehäuse großer Wechselmagazine betroffen (ein Magazingehäuse ist als das die Munition aufnehmende Teil eines Wechselmagazines definiert).

Demzufolge müssten eingebaute Magazine blockiert werden können, da sie aus keinem verbotenen Bauteil bestehen und die Kapazität über eine Blockade sichergestellt ist.

Gut. Das war dem Text nicht zu entnehmen. Dort wird allgemein von Schusswaffen geredet.

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vor 31 Minuten schrieb Raiden:

Ebenso sind nur große Wechselmagazine und Gehäuse großer Wechselmagazine betroffen (ein Magazingehäuse ist als das die Munition aufnehmende Teil eines Wechselmagazines definiert).

 

 

Das mit dem "Magazingehäuse" ist ein perfider Punkt....

Das betrifft im HA-Bereich entsprechend "sportliche", auf 10 Schuss blockierte 20er-Mags; ich wage mal die Prognose: ein massenweiser Fall (s. AR-15, zivile G3-Klone usw., wo die entsprechenden Standard-Mags günstigste Massenware waren).

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Hallo

 

irgendwie verliere ich immer mehr den Glauben.

Ich habe so das Gefühl, die Verfasser des Referentenentwurfes lesen hier mit, kloppen sich einen und schaissen auf den Bürger. Wollen mal sehen, wer hier der wahre Souverän ist.

Diese hängenden Ohren streife ich gleich wieder ab.

 

Steven

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vor 3 Minuten schrieb steven:

Ich habe so das Gefühl, die Verfasser des Referentenentwurfes lesen hier mit, kloppen sich einen und schaissen auf den Bürger.

 

Deswegen ist es ja auch so besonders "intelligent", hier (in Ansätzen schon zu lesen) bereits über irgendwelche schlauen Ausweich-Lösungen der kommenden Restriktionen zu fabulieren....

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vor 3 Minuten schrieb karlyman:

 

Deswegen ist es ja auch so besonders "intelligent", hier (in Ansätzen schon zu lesen) bereits über irgendwelche schlauen Ausweich-Lösungen der kommenden Restriktionen zu fabulieren....

So ist es, auf die kleinste mögliche Patrone zur Verwendung im Magazin sind die mit Sicherheit nicht selber gekommen! darum mein persönlicher rat. Vernünftig und höfflich mit Argumenten dagegen wehren, und dann warten was kommt und was man aus denn Scherben dann machen kann. 

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vor 3 Stunden schrieb Joe07:

 

Es ist immer wieder interessant zu beobachten, wie differenziert Deutschland EU-Recht umsetzt! Dort wo es nicht gefällt (Wirtschaftsrecht) wird EU-Recht minimal, tlw. gar nicht umgesetzt oder gebrochen und dort wo es ins Kalkül passt übers EU-Ziel hinausgeschossen! 

So macht mein sich im europäischem Ausland und im eigenen Land Freunde!

 

----Irrtum! Wir werden niemals "Freunde" mit so einem Verhalten. Wir haben den aufrechten Gang verlernt, und das Rückgrat unserer Politiker ist zu einem biegsamen Gartenschlauch verkommen.  Vor Jahrzehnten hat Churchill mal mal über die Deutschen gesagt: Wir haben sie entweder an der Kehle oder an den Füßen.

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Tag, scheint die Klasse D auch nicht mehr zu geben, aber was ist dann mit den in der WBK und EFP als D eingetragenen Waffen müssen die Leute die dann auf ihre Kosten um tragen lassen.

Oder wie könnte ein Luftgewehr mit mehr als 7,5 Joule eine Feuerwaffe in C sein?

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