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Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


Gast

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Ich habe keine tiefen Einblicke in das Verfahren und will auch für niemanden Stimmung machen  - aber mal drüber nachgedacht, dass sich die Fachleute auf unserer Seite erstmal in Containance üben und die Fakten abwarten, bevor man sich dann auf den vielversprechenden Rechtsweg begibt? Wie oben beschrieben, der Entwurf ist in vielen Belangen unbestimmt, greift nicht nur unerhelblich in Grundrechte ein (Eigentum) und ist gespickt von rückwirkenden Einschränkungen. Ein brauchbare Rechtsvertretung zerpflückt das in allen Instanzen. Wird halt ein steiniger Weg, aber am Ende kann es meiner Meinung nach maximal so schlimm kommen, wie in der EU-Kommission als Regelung über den Handel beschlossen (darf man dann eigentlich auch formell eine einschränkende Gesetzgebung zur "Verbesserung" der Inneren Sicherheit darauf aufbauen?). Und läuft da nicht auch noch etwas von tschechischer Seite, dass die ganze Richtlinie in Frage stellt?

 

Ich denke, Abwarten und dann Widerspruch-/Klageverfahren gegen die Verwaltungsbescheide in sechsstelliger Anzahl durchzuziehen ist erfolgversprechender, als sich jetzt zu benehmen wie ein aufgeschreckter Hühnerhaufen und damit ggf. die Eitelkeiten einzelner Entscheidungsträger zu verletzen.

 

Das ist jedenfalls meine "Strategie". Wenn es allerdings vorher zu einer großangelegten öffentlichen Veranstaltung (welche im gesitteten Rahmen abläuft) kommt, wäre ich auch gern bereit teilzunehmen und ein paar hundert km zu fahren.

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vor 1 Minute schrieb steven:

Hallo

 

und was machen die Besitzer von Magazinen (G3, Kaschi usw) die weder WBK-Pflichtige noch Dekowaffen besitzen? Sich strafbar?

 

Steven

Laut Referenten-Entwurf:

- Besitz eines verbotenen Gegenstandes nach WaffG. Die Strafvorschrift dazu ist nachzulesen in § 51

Im Referenten-Entwurf wird in der Begründung salbungsvoll davon geschwafelt, das bei Abwesenheit einer "passenden" Waffe nur milde zu ahnden.

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Mal eine Frage/Einwurf zu den Magazinen...gilt WaffG eigentlich das Gleiche wie im Strafrecht d.h. die Behörde/Staat muss Dir eine Verfehlung/Straftat nachweisen und nicht wie Zivilrecht die Beweislastumkehr d.h. Du musst nachweisen, dass Du das Magazin vor dem Stichtag gekauft hast und nicht die Behörde/Staat. Könnte dann ein ziemlicher Pferdefuß werden, wenn Behörden sich stur stellen bzw. bei der netten Begehung einem Herrn vom Amt so ein Magazin auffällt. 

 

bj68

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vor 1 Minute schrieb schopy:

aber mal drüber nachgedacht, dass sich die Fachleute auf unserer Seite erstmal in Containance üben und die Fakten abwarten

Wenn man wartet, bis Fakten geschaffen werden, ist es zu spät. Ich habe damals, als die Sache auf EU-Ebene anfing, alle relevanten Mittel ausgenutzt, nur auf eine Obstkiste im Stadtpark habe ich mich nicht gestellt. Das Ende vom Lied war, dass alle Parteien bis auf die AfD und die FDP im EU-Parlament für die Richtlinie gestimmt haben. U.A. daraus zog ich Konsequenzen für mein künftiges Wahlverhalten, denn nachdem die FDP in der Zuwanderungsfrage wenig realistisch ist, blieb nur noch eine Alternative.

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@Tyr13

es gibt überhaupt keine Strafe dafür

Zitat

Der Verstoß gegen das in Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.3 bis 1.2.4.5 geregelte Umgangsverbot mit großen Magazinen wird nicht sanktioniert. Die EU-Feuerwaffenrichtlinie soll hierdurch möglichst schonend für die Betroffenen umgesetzt werden, da aus polizeifachlicher Sicht von derartigen Magazinen keine besondere Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht. 

Zitat

Insgesamt bleibt es den Waffenbehörden trotz des Verzichts auf Sanktionen unbenommen, bei Bekanntwerden eines entsprechenden Verstoßes Rückschlüsse auf die Zuverlässigkeit des Betroffenen zu ziehen, sofern waffenrechtliche Erlaubnisse vorhanden sind.

 

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Gerade eben schrieb schmitz75:

Die EU-Feuerwaffenrichtlinie soll hierdurch möglichst schonend für die Betroffenen umgesetzt werden, da aus polizeifachlicher Sicht von derartigen Magazinen keine besondere Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht. 

Weil keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht, müssen sie verboten werden.

Ist klar.

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Fähnchen schwingen und Briefe schreiben ist ein schwaches Schwert, wenn ein Politiker sich ersteinmal etwas in den Kopf gesetzt hat.

 

Aber wenn die Legislative S******e baut, ist die Judikative in der Pflicht, das wieder zu kassieren, weil die Exekutive in der Umsetzung massiv kollidierendem Recht begegnet oder der Souverän ohne ausreichende Begründung zu stark eingeschränkt wird. Passiert gefühlt nicht selten und würde vermutlich noch viel öfter passieren, wenn sich jemand nur mal wehrt. Insbesondere, wenn nicht nur ein Einzelner klagt.

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@ Schmitz75: Die Begründung ist doch eine wunderbare Steilvorlage GEGEN das Magazinkörperverbot:

Zitat

aus polizeifachlicher Sicht von derartigen Magazinen keine besondere Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht

Also:

Es geht keine Gefahr für die öSuO von langen Magazinen aus 

die EU fordert kein Verbot langer Magazinkörper

 

==> Wieso dann das Willkürverbot für Sportschützen, Jäger und Sammler???

Leben wir nicht in einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung die solche Willkürverbote aus Lust und Laune ohne Begründung dem Gesetzgeber untersagt???

 

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Das BKA bestätigt auch die Nicht- Deliktrelevanz von Schalldämpfern. Und?

 

Das BMI für doof zu verkaufen ist der falsche Weg.

 

 

Bearbeitet von chapmen
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vor 13 Minuten schrieb schopy:

...dass sich die Fachleute auf unserer Seite erstmal in Containance üben und die Fakten abwarten, bevor man sich dann auf den vielversprechenden Rechtsweg begibt? Wie oben beschrieben, der Entwurf ist in vielen Belangen unbestimmt, greift nicht nur unerhelblich in Grundrechte ein (Eigentum) und ist gespickt von rückwirkenden Einschränkungen. Ein brauchbare Rechtsvertretung zerpflückt das in allen Instanzen. Wird halt ein steiniger Weg, aber am Ende kann es meiner Meinung nach maximal so schlimm kommen, wie in der EU-Kommission als Regelung über den Handel beschlossen (darf man dann eigentlich auch formell eine einschränkende Gesetzgebung zur "Verbesserung" der Inneren Sicherheit darauf aufbauen?). Und läuft da nicht auch noch etwas von tschechischer Seite, dass die ganze Richtlinie in Frage stellt?

 

Ich denke, Abwarten und dann Widerspruch-/Klageverfahren gegen die Verwaltungsbescheide in sechsstelliger Anzahl durchzuziehen ist erfolgversprechender,

Das BMI ist laut Waffen Tony im persönlichen Gespräch völlig uneinsichtig. Die Fakten liegen aber auf dem Tisch.

M.E. wäre es viel besser, bestimmte Beamte durch ein Rechtsgutachten einer angesehenen Persönlichkeit/Institution vom fehlerhaften Tun zu überzeugen. Jetzt.

Wenn das Kind erstmal in Brunnen gefallen ist (= Entwurf in der Legislative durchgekommen), wird es ungleich schwerer, das Gesetz wieder zu kassieren. Die vielen Einzelprozesse sind teuer und für die darin betroffenen Personen meist risikoreich (es droht denen ja dann immer der Entzug aller waffenrechtl. Erlaubnisse oder Übleres), wohingegen ein Gutachten ohne Risiko ist.

Tschechien nützt uns nur dann evtl. was, wenn unser Gesetz NACH der Entscheidung über Tschechien kommt. Dann brechen womöglich einige Argumente weg. Aber wenn wir unsere Verschärfung haben, die sowieso weit über EU-Vorgaben hinaus geht, wird da auch nix mehr zurückgenommen, selbst wenn Tschechien (teilweise) Recht bekommen sollte.

 

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vor 3 Minuten schrieb schmitz75:

@Tyr13

es gibt überhaupt keine Strafe dafür

 

1. Nach geltendem Recht nicht.

2. Nach dem verschwurbelten Entwurf: Es weiß keiner.

Ich kann mir nicht vorstellen, daß eine neue Klasse von Rechtsdefinitionen geschaffen wird, extra für die Schonung der Bürger. Es ist korrekt, wie Du zitierst. In der Umsetzung wäre es höchst widersinnig, zuerst seitenweise hinzugehen und verbotene Gegenstände zu definieren, mit denen dann straffrei umgegangen werden kann. Muss doch nur einer aufstehen und sagen: Wenn wir die großen Magazine schon zu verbotenen Gegenständen erklären (Weil die Terroristen sich ja ausschließlich aus dem Bestand von Sportschützen versorgen), dann sollen sie auch verboten sein, wie die Schießkugelschreiber, Stockdegen und Würgehölzer.

 

3. Die Einstufung nach Kat A für Halbautowaffen mit normalen Magazinen ist der viel bessere Ansatz zum Totalverbot von HA-Waffen. Die Waffen sind jetzt schon auf der Abschussliste. Denn jede Waffe mit einem solchen eingeführten Magazin ist Kat A. Bei der Nachschau geht einer der Kontrolleure her und steckt so ein verbotenes Magazin rein, dann kann er's mitnehmen und Du hast die Strafe...

 

Es wird eine ungeheuerliche Rechtsunsicherheit geschaffen.

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vor 3 Minuten schrieb Schwarzwälder:

 

M.E. wäre es viel besser, bestimmte Beamte durch ein Rechtsgutachten einer angesehenen Persönlichkeit/Institution vom fehlerhaften Tun zu überzeugen.

 

 

Deiner Ansicht nach fehlerhaft. Wäre es faktisch fehlerhaft gibt es nichts zu "überzeugen".

Schwarz oder weiss, alles andere funktioniert nicht.

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Wenn z.B. der Bestimmtheitsgrundsatz verletzt würde, müssten die Referenten nachsitzen. Wenn sehr deutlich (Gutachten angesehene Institution/namhafte Rechtsprofessoren) im Raume steht, dass eine Gesetzesvorlage verfassungswidrig etc. wäre, dann werden Politiker nervös. Das wird normalerweise dann schon ernst genommen. Selbst wenn die Referenten selber "uneinsichtig" sein sollten, sind sie weisungsgebunden.

Bearbeitet von Schwarzwälder
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"Wenn" - eben auf dieses Wort kommt es an.

Nach wie vor wäre für mich ein adhoc Ansatzpunkt die unrichtige Kostenberechnung der Massnahmen laut Referentenentwurf.

Da braucht es keine Rechtsgelehrten, da braucht es einen Bierdeckel um eine Rechnung aufzumachen die den Steuerzahler aufschrecken würde.

Bearbeitet von chapmen
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Tja, dazu muss eben erstmal ein Gutachten auf den Tisch. Ggf. kann man das auch im Vorgespräch klären.  Der endgültige Ausgang eines Gutachtens ist natürlich immer irgendwie ergebnisoffen klar. Aber wenn man in die Richtung gar nichts unternimmt, handelt man gegen die Interessen derer, die man vertreten will, sprich gegen > 1 Mio. Legalwaffenbesitzer. Ich hoffe, unsere Vertreter können gut schlafen dabei!

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vor 2 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Ich hoffe, unsere Vertreter können gut schlafen dabei!

Du glaubst nicht wirklich das dies auch nur einen juckt?

Wenn doch stimmt irgendwas in deiner Wahrnehmung nicht.

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Es gibt ja eine Reihenfolge von Boxen, die zur Abschaffung von gesellschaftlicher Ungerechtigkeit genutzt werden soll. (Amerikanisches Dönchen):

1. Soap

2. Ballot

3. Jury

4. Ammo

 

Übersetzt:

Aufregen, Öffentlichkeit herstellen, berechtigte Forderungen stellen

Parteien wählen (und abwählen), die für (bzw. gegen) die Abschaffung der Misstände eintreten

Gegen ungerechte Gesetze oder Praktiken muss man die Gerichte einschalten.

Wenn nichts mehr hilft, kann man den Bürgerkrieg ausrufen.

 

Wir haben schon lange uns aufgeregt und sind unter dem Druck der Gegenmeinung aus der Öffentlichkeit abgetreten. Logische, berechtigte Forderungen werden mit Totschlag-Argumenten weggewischt. Es ist an der Zeit, sein Wahlverhalten zu verändern und zwar öffentlich. Bereits jetzt muss man gerichtlich gegen die Folgen vorgehen. Ich werde definitiv auf Entschädigung klagen. Der Verbot der Magazinkörper ist ein enteignungsgleicher Eingriff. Ich persönlich denke, daß selbst die Totalentwaffnung kein Bürgerkriegsgrund wäre. Schießen ist nett, aber als Hobby nicht unersätzlich. Die Totalentwaffnung ist aber ein unangenehmer Vorbote für die Einschränkung von Bürgerrechten. 

Wenn eine Diktatur errichtet werden soll, werden es auch nicht die KK-Schützen der Vereine verhindern. Wir sind im Moment zwischen Stufe 2 und 3. Schlimm genug.

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Mit Vertreter meinte ich jetzt nicht unsere Abgeordneten/Politiker, sondern unsere "Verbandsfürsten".

Der neue Entwurf fängt an, den Halbautomatensport zu zerstören, aber so richtig. Denn wenn der erstmal umgesetzt wird, hagelt es Entziehungen waffenrechtlicher Erlaubnisse und Beschneidungen, die Angst und max. Rechtsunsicherheit geht dann um. Das treibt die Leute weg von den Halbautomaten. Ohne Halbautomaten wird es dann aber für BDS, BDMP, DSU eng. Und dagegen "nichts gemacht" zu haben, wird dann zum ernsten Vorwurf. Nur weil die Basis jetzt ruhig und unaufgeklärt ist, heißt das ja nicht, dass sie das so bleibt, wenn die Exekutive anfängt, zuzuschlagen. Und in D sucht man immer Sündenböcke. Für alles und jeden! Das hat eine irre Tradition hier.  ICH könnte daher jetzt nicht mehr gut schlafen, wäre ich Präsi und bliebe weitgehend untätig.

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vor 7 Minuten schrieb karlyman:

 

Das juckt so einige unserer Verbands- und LWB-Interessenvertreter.

Nämlich die (nicht Wenigen), die selbst LWB und auch selbst betroffen sind.

 

Ok, offensichtlich leben wir in Parallelgesellschaften.

Wenn dies so wäre, wo sind die eindeutigen Stellungnahmen und offenen Briefe sowie Aktionen der "nicht Wenigen"?

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vor 8 Minuten schrieb Schwarzwälder:

 

. Ohne Halbautomaten wird es dann aber für BDS, BDMP, DSU eng.

Welche Alternative hat denn der Sportausübende?

Falls er nicht ausschliesslich Halbauto unterwegs ist wird er schon aufgrund des verbleibenden Bedürfnis im jeweiligen Verband bleiben.

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vor 3 Stunden schrieb chapmen:

Ich bin erstaunt das es 64 Seiten bis zu dieser Frage gedauert hat, ich hatte sie von den üblichen Stänkerköppen wesentlich eher erwartet. Eine Antwort wirst du von mir nicht bekommen, sie wäre zu verwirrend für dich.

Ob mich etwas verwirrt, darfst Du ruhig mir überlassen, aber ich lese weiterhin nur, was alles nix bringt und Co aber null konstruktiven Vorschlag oder was Du persönlich bereits getan hast. Wie man das bezeichnen könnte, soll jeder selbst entscheiden. Wer in dieser Hinsicht ernst genommen werden möchte, verkneift sich lieber solche Antworten.

Ich hätte mich über eine gut Idee gefreut, die mir so noch nicht untergekommen ist. 

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Wer ernst genommen möchte verkneift sich lieber solche Fragen. Es wurden nicht nur von mir genügend Vorschläge, auch ausserhalb dieses threads gemacht. Und sorry, ich nehme dir nicht ab das du ernsthaft gute Ideen von jemandem wie mir brauchst. Ich bin lang genug auf WO um gelernt zu haben um welchen eigentlichen Grund es bei Fragen dieser Art geht, ich werde das Stöckchen nicht nehmen. Versuchs bei Tony, vielleicht möchte er.

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