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Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


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Geschrieben

Mich wundert etwas, warum das Thema Armbrust noch nicht erwähnt ist.

 

Zitat aus Beschlussfassung v. 11.12.:
 

(20) Hat jemand am …[einsetzen: Datum des Ta-ges nach der Verkündung] ein nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nummer1.2.3 den Schusswaffen gleichgestelltes Pfeilabschussgerät besessen, das er vor diesem Tag erworben hat, so hater spätestens am … [einsetzen: Datum des ersten Tages des 19. auf dieVer-kündung folgenden Kalendermonats] eine Erlaubnis nach § 10 Absatz 1 Satz 1 oder eine gleichgestellte an-dere Erlaubnis zum Besitzzu beantragen oder das Pfeil-abschussgerät einem Berechtigten, der zuständigenBe-hörde oder einer Polizeidienststelle zu überlassen. Für die Zeit bis zurErteilung oder Versagung der Erlaubnis gilt der Besitz als erlaubt. § 46 Absatz3 Satz 2 und Ab-satz 5 findet entsprechende Anwendung.

Die Anlage 1, ... Nummer 123 WaffG bedeutet:

1.2.3
bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann (z. B. Armbrüste). Dies gilt nicht für feste Körper, die mit elastischen Geschossspitzen (z. B.Saugnapf aus Gummi) versehen sind, bei denen eine maximale Bewegungsenergie der Geschossspitzen je Flächeneinheit von 0,16 J/cm2 nicht überschritten wird;


WaffG § 10, Satz 1 bedeutet:

(1) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen wird durch eine Waffenbesitzkarte oder durch Eintragung in eine bereits vorhandene Waffenbesitzkarte erteilt. Für die Erteilung einer Erlaubnis für Schusswaffen sind Art, Anzahl und Kaliber der Schusswaffen anzugeben. Die Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe gilt für die Dauer eines Jahres, die Erlaubnis zum Besitz wird in der Regel unbefristet erteilt.“


Daher ist die AB in der Erlaubnispflicht mit drin. Ich habe aber keine Ausnahme entnehmen können, die die AB vom Bedürfnis bzw. WSK ausnimmt. Ein Bedürfnis können nach jetzigem Stand auch nur Sportschützen belegen können, die Mitglied im Verein sind und der Verein einen Verband angehört, der eine Disziplin für Armbrust bietet. Demnach sind „private“ AB künftig faktisch gar nicht mehr erreichbar, so denn nicht noch eine zusätzliche Regelung kommt. Sie entsprechen dann mit allen Regeln exakt scharfen Schusswaffen.
Im Klartext: Jeder Besitzer (irgendeiner) Armbrust hat -voraussichtlich - 1 Jahr Zeit eine WBK mit einem Bedürfnisnachweis, Sachkunde und Waffenschrank zu beantragen und diese anzumelden. Andernfalls muss diese an Berechtige abgegeben werden!!

Davon ausgenommen sind lediglich Armbrüste mit Saugnäpfen und Energie unter... - also Kinderspielzeug.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb **Peter**:

D.h. im Umkehrschluss, dass Pfeilabschussgeräte mit CO2 nicht betroffen sind

Gesendet von meinem SM-G903F mit Tapatalk
 

lol, ja  du hast Recht   das ging dann mal voll am Thema vorbei

Geschrieben (bearbeitet)

Stichwort "voll am Thema vorbei":

Wenn es tatsächlich so ist, bildet es eine skurrile Analogie zu Olaf Scholz' angestrebter Finanztransaktionssteuer.

 

Die zielte auch mal auf ganz Anderes, Problematisches (wie Hochfrequenzhandel, Derivatehandel an den Börsen) ab - erwischt dies nun aber überhaupt nicht, sondern nur klassische Aktien und den eher kleinen bis mittleren Aktiensparer...

 

 

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben (bearbeitet)

Ich muss korrigieren:

 

Zitat

Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 wird wie folgt geändert: aa) Nummer 1.2.3 wird wie folgt gefasst:

 

Zitat

 

bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft oder eine andere Energiequelle eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert oder gehalten werden kann (zum Beispiel Armbrüste, Pfeilabschussgeräte)

 

 

Aber die Armbrust ist in der Anlage 1.10 weiterhin ausgenommen, also Armbrust frei und andere Pfeilabschussgeräte WBK-Pflichtig (nach änderung is das dann der Punkt 1.5, weil der dekokrempel da gestrichen wird)

Bearbeitet von ASE
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb mühli:

Zusammenfassend https://www.all4shooters.com/de/shooting/waffenkultur/waffenrecht-2019-bundestag-waffengesetz-beschlossen-magazine-verbot-beduerfnis-aenderungen/

...

"Ebenso das Verbot für Salutwaffen dann, wenn auf einer verbotenen Waffe (Kategorie A der EU-Feuerwaffenrichtlinie beruhend; gemäß Paragraph 58 mit Verweis auf Paragraph 40)."

 

 

Wie ist das nun zu verstehen... Ich dachte, die Salutwaffen werden generell erlaubnispflichtig und sind, wenn kein Bedürfnis (Theater, Film, Brauchtum...) nachgewiesen wird, "weg".

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Minuten schrieb **Peter**:

Kaum einer bekommt ein Bedürfnis für ne Armbrust.

 

Kommt mir vor wie im Mittelalter, als die Rittschaft auch das Verbot von Armbrüste gefordert hat.

Bearbeitet von Hitman
Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Hitman:

 

Kommt mir vor wie im Mittelalter, als die Rittschaft auch das Verbot von Armbrüsten gefordert hat.

Aber die Armbrust ist in der Anlage 1.10 weiterhin ausgenommen, also Armbrust frei und andere Pfeilabschussgeräte WBK-Pflichtig (nach änderung is das dann der Punkt 1.5, weil der dekokrempel da gestrichen wird)

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb karlyman:

Ergänzen könnte man noch: "Und wir setzen uns sogar souverän über jede Notwendigkeit und Vernunft hinweg!"

Der Britone hat gestern gezeigt zu was es führen kann, wenn in der Mitte Vernuft und Augenmaß errodiert. Die Flickschusterei in Berlin wird ja jetzt nicht nur hier beim Waffenrecht ersichtlich.
Wir haben wahrlich die zweite Garnitur am Start. Bei dem Abstimmungsverhalten bleibt beim nächsten mal nur die FDP, AfD kann ich nicht. Kann gut sein sein, dass es vielleicht sehr schnell geht bis
der Souverän dem SPD Heini zeigt, wo der Bartel den Most holt ....

Bearbeitet von ThomasMueller
Geschrieben
vor 49 Minuten schrieb karlyman:

 

Die Beschränkung auf 10 war auch zuvor nie Thema gewesen...

Das ist dieses mal so etwas wie der 2008 in letzter Minute gekommene "Einhandmesser"-Unsinn.

 

Und ein Bestandsschutz für vorhandenen "Mehrbesitz" auf Gelb ist drin, sofern bis zum Inkrafttreten des Gesetzes besessen.

Das besänftigt etwas die vorhandenen Besitzer, hält sie davon ab, massenhaft juristisch auf die Barrikaden zu gehen....

Ändert aber nichts daran, dass es auf Gelb dann künftig "kein Stück mehr darüber hinaus" gibt, und die Neubesitzer von vornherein entsprechend beschränkt.

"Gelb" wird massiv beschnitten.

 

Geschrieben

 

Zitat

AfD kann ich nicht

CIh frage mal Provokant: Warum nicht? Genau darauf verlässt man sich in Berlin. Flux das Label Nazi aufgeklebt und schon kann man es nicht mehr wählen...

Geschrieben
Gerade eben schrieb JRH:

 

das heisst ,für jeden der jetzt bereits mehr als 10 Waffen in der gelben hat kann sich noch 2 Waffen bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes kaufen.

Sollte man auf alle Fälle machen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Minuten schrieb ASE:

 

CIh frage mal Provokant: Warum nicht? Genau darauf verlässt man sich in Berlin. Flux das Label Nazi aufgeklebt und schon kann man es nicht mehr wählen...

Selbst wenn ich das Nazi Label beseite lasse. Wenn ich die Weidel schon sehe könnt' ich kotzen, und der Räpple wohnt bei mir im Ort. Willst noch mehr wissen?

Bearbeitet von ThomasMueller
Geschrieben
vor 1 Minute schrieb ThomasMueller:

Selbst wenn ich das Nazi Label beseite lasse. Wenn ich die Weidel schon sehe könnt' ich kotzen. Musst noch mehr wissen?

Das Problem ist halt, wenn man CDU wählt, bekommt man grün. Dewegen sind die für mich schon lange nicht mehr Wählbar. Das sind mittlerweile Steigbügelhalter für Extremisten der übelsten Sorte.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb mühli:

" Ferner berichtete er, dass Verbände und Sportschützen mit der Änderung des Waffengesetzes zufrieden seien. "

Sollten wir den Herrn nicht mit Dankeschreiben überhäufen. Der Fisch ist zwar geputz, aber man kann doch so seinen untertänigsten Dank über soviel Weitsicht und Sachverstand zum Ausdruck bringen.

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb mühli:

Die Grüne Dr. Irene Mihalic gab den Abgeordneten mit auf den Weg, dass Deutschland nicht eines der strengsten, sondern eines der kompliziertesten Waffengesetze der Welt habe.

 

Ich möchte nicht erleben, das die Grünen das Waffengesetz mal vereinfachen...🤢

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb ThomasMueller:

Selbst wenn ich das Nazi Label beseite lasse. Wenn ich die Weidel schon sehe könnt' ich kotzen, und der Räpple wohnt bei mir im Ort. Willst noch mehr wissen?

Das ist einfach nur lächerlich - wer als LWB jetzt immer noch die Altparteien wählt dem ist nicht mehr zu helfen!

  • Gefällt mir 6
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Geschrieben
vor einer Stunde schrieb karlyman:

 

Und ein Bestandsschutz für vorhandenen "Mehrbesitz" auf Gelb ist drin, sofern bis zum Inkrafttreten des Gesetzes besessen.

Da ich als langjähriger und aktiver Sportschütze bereits mehr als 10 Waffen auf Gelb besitze, sollte ich die beiden für die Zukunft geplanten Käufe vielleicht noch vor Weihnachten realisieren. Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes ist es ja vorbei damit.

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Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb magnumshooter:

Da ich als langjähriger und aktiver Sportschütze bereits mehr als 10 Waffen auf Gelb besitze, sollte ich die beiden für die Zukunft geplanten Käufe vielleicht noch vor Weihnachten realisieren. Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes ist es ja vorbei damit.

mit Verbandsbescheinigung schon.

 

Denke aber auch über Restrukturierung des Bestands nach.

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

https://www.bdsnet.de/ressourcen/downloads/offener brief_waffengesetz_marc henrichmann.pdf

 

Er hat sich als einziger der CDU-Fraktion enthalten.

Ich glaube ihm das sogar, was er schreibt

 

Ich werde die CSU obwohl ich -noch- Mitglied bin, nicht mehr wählen. Meine Stimme bekommen die FDP und oder die Bayrischen Freien Wähler

Bearbeitet von Jack_Oneill

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