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IGNORED

Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


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Geschrieben
vor 31 Minuten schrieb Waffen Tony:

 "ist in keiner Disziplin erforderlich" ausgedrückt wurde.

Es ist unmöglich ein entsprechendes Bedürfnis geltend zu machen. Das dürfte wohl die nebelkerze des Jahres sein.

De fakto kommt das einem Totalverbot gleich. Weil man den Nachweis nicht (mehr) erbringen kann, dass man solche entsprechenden Magazine für (eine) bestimmte Disziplin/en braucht, hat man für den Erwerb/Besitz kein Bedürfnis. Muss schon sagen, sehr klever vom Gesetzgeber eingefädelt durchs Nadelöhr sozusagen. :ph34r:

Geschrieben (bearbeitet)

Wird Zeit, dass unsere Verbände aufgrund §6 keine Einschränkung mehr in die Sportordnung aufnehmen. Und halbautomatische "A" Waffen sportlich nicht mehr ausschließen. Gerade bei IPSC. Fertig.

 

Wenn man das Waffengesetz so flexibel auslegen kann, dann sollten wir das auch tun.

 

Rifle, PCC (inkl. Pistole+Stock als PCC)

Eine neue 20 Schuss Disziplin , Minimum 20 Schuss Mag/Drum vorgeschrieben, geschossen in 30sec. ; Max. Entfernung 25m, Disziplin kann auch angepasst auf bis zu 5m werden.

Eine neue 30 Schuss Disziplin , Minimum 30 Schuss Mag/Drum vorgeschrieben, geschossen in 30sec. ; Max. Entfernung 25m, Disziplin kann auch angepasst auf bis zu 5m werden.

Eine neue 40 Schuss Disziplin , Minimum 40 Schuss Mag/Drum vorgeschrieben, geschossen in 30sec. ; Max. Entfernung 25m, Disziplin kann auch angepasst auf bis zu 5m werden.

Eine neue 50 Schuss Disziplin , Minimum 50 Schuss Mag/Drum vorgeschrieben, geschossen in 30sec. ; Max. Entfernung 25m, Disziplin kann auch angepasst auf bis zu 5m werden.

 

Fertig.

Bearbeitet von Kanne81
Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb Kanne81:

Wird Zeit, dass unsere Verbände aufgrund §6 keine Einschränkung mehr in die Sportordnung aufnehmen. Und halbautomatische "A" Waffen sportlich nicht mehr ausschließen. Gerade bei IPSC. Fertig.

 

Wenn man das Waffengesetz so flexibel auslegen kann, dann sollten wir das auch tun.

 

Rifle, PCC (inkl. Pistole+Stock als PCC)

Eine neue 20 Schuss Disziplin , Minimum 20 Schuss Mag/Drum vorgeschrieben, geschossen in 30sec. ; Max. Entfernung 25m, Disziplin kann auch angepasst auf bis zu 5m werden.

Eine neue 30 Schuss Disziplin , Minimum 30 Schuss Mag/Drum vorgeschrieben, geschossen in 30sec. ; Max. Entfernung 25m, Disziplin kann auch angepasst auf bis zu 5m werden.

Eine neue 40 Schuss Disziplin , Minimum 40 Schuss Mag/Drum vorgeschrieben, geschossen in 30sec. ; Max. Entfernung 25m, Disziplin kann auch angepasst auf bis zu 5m werden.

Eine neue 50 Schuss Disziplin , Minimum 50 Schuss Mag/Drum vorgeschrieben, geschossen in 30sec. ; Max. Entfernung 25m, Disziplin kann auch angepasst auf bis zu 5m werden.

 

Fertig.

Da sich 6AWaffV nicht umgehen lässt, bleibt das so ein verzweifelter Versuch.
Man muss das mit den Magazinen bei den Mehrladern implementieren. Ob das genehmigt wird?

Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb mühli:

De fakto kommt das einem Totalverbot gleich. Weil man den Nachweis nicht (mehr) erbringen kann, dass man solche entsprechenden Magazine für (eine) bestimmte Disziplin/en braucht, hat man für den Erwerb/Besitz kein Bedürfnis. Muss schon sagen, sehr klever vom Gesetzgeber eingefädelt durchs Nadelöhr sozusagen. :ph34r:

VErboten wird dadurch garnichts.
Auch lässt sich das auf Grundlage eines Gerüchts kaum darstellen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 11 Minuten schrieb Waffen Tony:

Da sich 6AWaffV nicht umgehen lässt, bleibt das so ein verzweifelter Versuch.

Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
§ 6 Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen

(1) Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen:
1. Kurzwaffen mit einer Lauflänge von weniger als 7,62 Zentimeter (drei Zoll) Länge;

 

 

 

Wie macht das der BDMP mit den kurzen Revolvern?

 

Beispiel:

C.9.7.6 Standard Revolver 2,75“ 5 shot
Griffschalen dürfen verändert oder ausgetauscht werden, um
die Handlage zu verbessern oder um das Nachladen zu
erleichtern. Die Griffgröße darf die folgenden Maße nicht überschreiten:
Basis 45 mm x 60 mm / Höhe 120 mm. Klebebänder oder sonstige
Ummantelungen des Griffstückes oder Zusatzgewichte sind
nicht erlaubt.
Bei der Bestimmung, ob eine Waffe zugelassen ist, muss beachtet
werden, dass diese Disziplin ausschließlich für absolut
serienmäßige und unveränderte Waffen gedacht ist.
Dieser Wettkampf kann als gesondertes Match für fünfschüssige
Waffen ausgetragen werden.
Zugelassen sind für diese Wettkampfart ausschließlich
fünfschüssige Revolver mit einer Lauflänge von max. 2,75“.
Ziffern C.9.7.1 - C.9.7.5 gelten auch für diese Wettkampfart.
Der Ablauf entspricht den Stationen 1-4 der Ziffer C.9.7.5. Die
Anzahl der Schüsse jeder Station bzw. Anschlagart werden auf
fünf reduziert. Die Gesamtzahl der Schüsse beträgt 40.

Bearbeitet von Kanne81
Beispiel eingefügt
Geschrieben (bearbeitet)

Ausnahmegenehmigung durch das BVA.
Das muss das auch wollen ;)
Bei dieser internationalen Disziplin ist das auch erforderlich. Eine internationale Disziplin die eine gewisse Magazinkapazität erforderlich macht, kenne ich nicht.

Solltew man sich jetzt tatsächlich auf dieses "erforderlich" geeinigt hat, ist das lediglich eine Umformulierung und man lacht einem dabei auch noch ins Gesicht.

Dabei ist dann nur der Grund nach vorn gezogen worden, der vorher hinten zum generellen Verbot stand.
Aber wir wissen leider nichts.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb Waffen Tony:

Ausnahmegenehmigung durch das BVA.
Das muss das auch wollen

Einverstanden.

Geschrieben

 Auch der BDS (Bundesverband) hat es jetzt 8! Tage vor Ablauf der Zeichnungsfrist über sich gebracht auf die Petition hinzuweisen!
 

Zitat FB Post:
"Auf vielfachen Wunsch, bitte teilen!

Beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages läuft aktuell eine Petition gegen die Verschärfung des Waffenrechts.
Die Mitzeichnungsfrist endet am 12. Dezember 2019 und benötigt ein Quorum von 50.000 Zeichnungen, bisher sind (Stand heute) 37500 Unterzeichner dabei.
Viele BDS-Landesverbände haben den Hinweis auf die Petition auch bereits auf ihren Websites veröffentlicht. 

Es ist eine Registrierung erforderlich, weil es sich um den offiziellen ePetitions-Server des Bundestags handelt."

 

https://www.bdsnet.de/aktuelles/nachrichten.html

Donnerwetter! Fast so viel Feuer wie in der Erklärung von ProLegal drin.
Da hat ja der Post über die Änderung der Altersklassen mehr Schwung 

Geschrieben
Am 4.12.2019 um 15:37 schrieb Waffen Tony:

Das ist das was ja vorher schon in den Auszügen "ist in keiner Disziplin erforderlich" ausgedrückt wurde.

Es ist unmöglich ein entsprechendes Bedürfnis geltend zu machen. Das dürfte wohl die nebelkerze des Jahres sein.

Is ja gut, is ja gut....alle heben die Hand, die nicht hier gekreuzigt werden wollen....

Geschrieben

Nils Heinrich als Sachverständiger hat doch am 11.11. gesagt, daß Magazinwechsel sehr, sehr schnell gingen. Ich glaube ihm dabei, daß er das ohne schlechte Hintergedanken gesagt hat um eine Sinnlosigkeit weiterer Magazinverbote zu begründen. Ändert leider nichts daran, daß uns das jetzt anders herum auf die Füsse fallen könnte wird.

Geschrieben

ich habe Heinrich auch so verstanden, dass es egal ist ob nun große Magazine oder viele kleine. Denn durch schnellen Magazinwechsel kann der Vorteil der größeren Magazine (fast) ausgeglichen werden. Insofern ist aus Sachverständigensicht ein Verbot größerer Magazine weder zielführend, noch erforderlich. Ob der Täter nun ein 30er oder drei 10er verwendet ist wurscht, denn die Kapazität bleibt die gleiche. Das haben die Trottel in der Kommission bloß nicht begriffen.

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb Tauri:

Ob der Täter nun ein 30er oder drei 10er verwendet ist wurscht, denn die Kapazität bleibt die gleiche. Das haben die Trottel in der Kommission bloß nicht begriffen.

Das haben diese angeblichen Trottel garantiert verstanden, die sind leider nicht so blöd wie viele Trottel gerne glauben. Man verbietet erst alle großen Magazine und weil man anschließend entsetzt fest stellt das Selbstlader mit kleinen Magazinen im Prinzip genau so gefährlich sind hilft quasi ja nur noch ein Verbot aller Selbstlader. Die perfekte Salamitaktik, die wissen leider sehr genau was sie tun.

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Geschrieben (bearbeitet)

Meiner Kenntnis momentan folgende Lage: Das Schengen Abkommen fordert im Wesentlichen gleiches nationales Waffenrecht in allen Teilnahmestaten. Das ist auch verständlich. Wenn laut EG verabredet ist, das Magazine für LW nicht mehr als 20 Patronen beinhalten sollen, ist es wenig sinnvoll, das in Land A so Gesetz werden zu lassen und in Land B nicht. Denn dann könnte man sich die verbotenen Teile ja dort besorgen, wo es nicht verboten ist. Das wird man verhindern !!

Polen und die Tschechien haben kürzlich gegen diese und andere Punkte des EU Waffenrechtes vor dem EU Gerichtshof geklagt und krachend verloren !.

Nun sind aber - meiner Kenntnis nach - sogar in der Schweiz in Anlehnung an EG Recht -- durch den Wunsch der Schweizer an der Teilnahme am EG Binnenmarkt, im Rahmen der Rechtsangleichung Schweiz - EG, LW Mag. über 10 Patronen in der Schweiz schon verboten. In anderen Ländern auch.  Ich bin daher absolut sicher, daß diese Regelung auch für die Bundesrepublik geltendes Recht wird. Sonst wäre die -- schon in einigen EG Ländern eingeführte 10 Patronen Regelung ja unsinnig. Hier scheint der Zug abgefahren.

Verhandlungsspielraum = 0 .      Das wird so kommen!!   Ob wir das wahrhaben wollen oder nicht.

Anders sieht es aus mit der Definition des  Bedürfnisses, das ist im EG Recht nicht definiert, kann also in den Ländern frei verhandelt werden. Dort haben wir wohl eine Chance die Sache zu unseren Notwendigkeiten regeln zu lassen.

Das ist mein Kenntnisstand. Es kann sein, daß ich damit falsch liege.

 

Noch eine Anmerkung: Recht sollte an den normalen Menschenverstand gebunden sein. Wir sind Teil einer Gesellschaft, die in Mehrheit fordert, Waffennutzung und Besitz restriktiv zu handhaben. Warum sollte die Mehrheit der Gesellschaft, in der wir leben, unsere Forderung nach großen Magazinen usw. usw. verstehen, wenn diese Gesellschaft privaten Waffenbesitz in Mehrheit ablehnt.

So sehe ich die Realität - ob wir das wahrhaben wollen oder nicht.

Bearbeitet von Pikolomini
Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Pikolomini:

 -- durch den Wunsch der Schweizer an der Teilnahme am EG Binnenmarkt, im Rahmen der Rechtsangleichung

Schweiz - EG, LW Mag. über 10 Patronen in der Schweiz schon verboten. 

Jein bzw. Verbot mit Ausnahmen. Es gibt Altbesitzregelung, da bin ich bsp. betroffen und somit in meinem Fall sorgloser Bezug von 10 plus AR-Magazine 223 Remington oder Glock 20 plus Magazine 9 mm Para. Falls keine Altbesitzregelung, gibt es noch die Möglichkeit einer kantonalen Ausnahmebewilligung klein für Schützen und/oder Sammler, die aber nicht sonderlich schwierig erhältlich ist zum Erwerb der betreffenden Waffen nach Kat A bzw. der dazugehörigen Magazine mit entsprechender Magazinkapazität. Es wurde bei uns halt etwas pragmatischer bzw. LWBfreundlicher umgesetzt als jetzt wohl in Deutschland. :unknw:

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb mühli:

Jein bzw. Verbot mit Ausnahmen. Es gibt Altbesitzregelung, da bin ich bsp. betroffen und somit in meinem Fall sorgloser Bezug von 10 plus AR-Magazine 223 Remington oder Glock 20 plus Magazine 9 mm Para. Falls keine Altbesitzregelung, gibt es noch die Möglichkeit einer kantonalen Ausnahmebewilligung klein für Schützen und/oder Sammler, die aber nicht sonderlich schwierig erhältlich ist zum Erwerb der betreffenden Waffen nach Kat A bzw. der dazugehörigen Magazine mit entsprechender Magazinkapazität. Es wurde bei uns halt etwas pragmatischer bzw. LWBfreundlicher umgesetzt als jetzt wohl in Deutschland. 

Eine Altbesitzregelung wird es wohl auch bei uns geben. Dann wird es wohl sicherlich zusätzlich eine Kennzeichnungspflicht solcher " wesentlichen Teile " geben.

Frei im Markt werden solche Teile ich aber garantiert nicht mehr bewegen.

Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb Pikolomini:

Das ist mein Kenntnisstand. Es kann sein, daß ich damit falsch liege.

Aber sowas von.

Geschrieben

Jedes Wort - leider kompletter BS.

 

Mir ist meine Zeit zu schade, kannst du alles nachlesen hier in dem Thread. Dümmer wirst DU garantiert davon nicht....

 

Gute Nacht (Deutschland).

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb Hunter375:

Das haben diese angeblichen Trottel garantiert verstanden, die sind leider nicht so blöd wie viele Trottel gerne glauben. Man verbietet erst alle großen Magazine und weil man anschließend entsetzt fest stellt das Selbstlader mit kleinen Magazinen im Prinzip genau so gefährlich sind hilft quasi ja nur noch ein Verbot aller Selbstlader. Die perfekte Salamitaktik, die wissen leider sehr genau was sie tun.

Es gibt doch einen Zwischen schritt. Man muss doch nur nach Kalifornien sehen. Dort darf der Magazinwechsel nicht werkzeuglos möglich sein.

Das wird also noch kommen, falls man die bösen Kriegswaffen nicht gleich ganz verbieten kann.

Man muss vom Ende her denken ;)

armalite-spr-mod-1-california-compliant-bullet-button21.jpg

und für jedes Problem gibt es Lösungen

opplanet-mean-arms-fixed-magazine-loader-california-compliant-ar-15-223-5-56-nato-10-round-polymer-black-2100169-main

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb Kanne81:

Jedes Wort - leider kompletter BS.

 

Mir ist meine Zeit zu schade, kannst du alles nachlesen hier in dem Thread. Dümmer wirst DU garantiert davon nicht....

 

Gute Nacht (Deutschland).

Dazu fällt mir Pipi Langstrumpf ein: " Ich schaffe mir die Welt, wie sie mir gefällt !! "

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