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IGNORED

Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


Gast

Empfohlene Beiträge

vor 24 Minuten schrieb chapmen:

Dann sollte die "Waffenlobby" eben

Wer/Was ist denn das bzw. soll das sein in D?

 

Wir haben jedemenge sportliche Verbände (DSB, BDS, DSU, ...) den Jagdverband, die Händler, Reservisten etc.? Vom ProLegal , FWR bekomme ich gar keine Öffentlichkeitsarbeit mit.

Viele von uns sind bereits mehrgleisig in Verbänden aufgestellt - wir entrichten bereits Beiträge... Aber die Interessenvertretung und Mitglieder sind gespalten; es wird lieber übereinander geschimpft und hergezogen als an einem Strang zu ziehen.

 

Was also tun wenn wir das Gefühl haben, dass jeder sein eigenes Süppchen kocht und die Interessensverbände sich untereinander ausspielen lassen.... Leidtragend sind wir.

 

 

Ein Interessensverband mit 500.000 Mitgliedern (Jäger, Sportschützen, Händler etc) mit 10-20 EUR Jahresbeitrag könnte doch das ein oder andere bewirken - Hauptaufgabe wäre Öffentichkeitsarbeit. Den Leuten würde ich auch gerne ein Gehalt zahlen...

 

Dana Loesch von der NRA ? Das wär's. Ja, nicht ganz hässlich ist die auch.

 

Dana Loesch

Bearbeitet von Kanne81
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  • Ein Wechselschaft mit Gehäuse wird wesentliches Teil (und der Erwerb und Besitz somit erlaubnispflichtig.(Es ist kein erlaubnisfreier Erwerb für WBK-Inhaber vorgesehen)

Fällt mir gerade so beim überlesen Des GRA-Beitrags ein: Beträfe der beschriebene Umstand nicht auch die Anschlagschaft-Kits für Kurzwaffen?

Sprich Ronis etc?

Ich habe jetzt die genaue Beschreibung im Entwurf nicht vor Augen...

Wäre ja der nächste fatale Brocken.

 

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Mit "Gehäuse" ist der Lower gemeint, der Schaft an sich ist frei erhätlich.

Genauso wie der Handschutz, der Abzug, der Griff, und der MFD oder Mündungsbremse.

Alles andere ist meinem Verständis nach wesentlich.

 

Edit: Ah, sorry Raiden war schneller ;)

Bearbeitet von Jack_Oneill
zu spät
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vor 34 Minuten schrieb Kanne81:

Wer/Was ist denn das bzw. soll das sein in D?

 

 



Die gleiche Frage habe ich vor 4-5 Jahren auf WO gestellt und wurde belehrt das als solche die GRA anzusehen sei.

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vor 4 Stunden schrieb Kanne81:

Leute, sensibilisiert die richtigen Personen... (DSB und DVJ Vorstand) Das bringt momentan am meisten!

ROFL nicht aus der Geschichte des deutschen Waffenrechts gelernt? Wenn dies deine Strategie/Hoffnung ist, solltest du schon einmal Dehnübungen machen.

  • Gefällt mir 4
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vor einer Stunde schrieb Raiden:

Nein, ein Schaft wird weiterhin frei bleiben, das ist von der GRA blöd geschrieben.

Eher ist es ein Wechsellower mit Schaft.

Das Gehäuse (bei Kurzwaffen = Griffstück) ist wesentlich, wenn es den Auslösemechanismus (oder Lauf oder Verschluss) aufnimmt.

Jetzt übertrage dieses Beispiel mal auf Jagdschäfte.

Die kann man bislang je nach Wetter tauschen.

Auch da ist das System integriert.

Der Holzklasse 12 will man eben nicht alles zumuten.

Das wird zukünftig zum Gehäuseunterteil?

Bearbeitet von Gast
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@Waffen Tony

Ich vermute, dass es an dieser Waffe dann kein Gehäuse gibt, vergleiche Nr. 1.3.2 der Anlage 1

 

Führendes wesentliches Teil ist das Gehäuse; wenn dieses aus Gehäuse-
ober- und Gehäuseunterteil zusammengesetzt ist, das Gehäuseunterteil 
(Griffstück bei Kurzwaffen); wenn kein Gehäuse vorhanden ist, ist der Ver-
schluss führendes wesentliches Teil; wenn kein Verschluss vorhanden ist, ist 
der Lauf führendes wesentliches Teil.

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Was wäre als Gehäuse zu definieren?

Ein Schaft, indem ein System verbaut ist, kann dieses Gehäuse sein.

Viele modular aufgebaute Jagdwaffen lassen ein schnellen Schaftwechsel (inkl. des eingebauten Systems) zu.

Im Funktionsprinzip unterscheiden sich diese  Jagdschäfte und Lower kein bisschen.

Nur Form und Farbe differieren. Technisch betrachtet ist das das Gleiche.

 

image.png.efd18c7dcff799a34a4e6b3aacdce576.png

 

image.png.5febc61d8da786c6e778dd0cda5936d3.png

Bearbeitet von Gast
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vor einer Stunde schrieb Raiden:

 

Das Gehäuse (bei Kurzwaffen = Griffstück) ist wesentlich, wenn es den Auslösemechanismus (oder Lauf oder Verschluss) aufnimmt.

Hm, bei dem Triarii System wird die ganze Waffe vom System aufgenommen und der direkte Kontakt zum Lauf ist über den Durchladehebel der Triarii gegeben mit dem der Verschluss betätigt und die Waffe scharf gemacht werden kann. Also Triarii gleich waffenrechtlich relevantes Teil? Fällt das dann unter weitere EU Verbotsfefinitionen Dank Klappschaft und damit von über 60 cm auf unter 60 cm. Würde die Triarii mit Festschaft einer Langwaffe gleichgestellt? D a tun sich echte Verbotsorgien auf!!! 

 

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vor 1 Stunde schrieb Raiden:

 

Eher ist es ein Wechsellower mit Schaft.

Das Gehäuse (bei Kurzwaffen = Griffstück) ist wesentlich, wenn es den Auslösemechanismus (oder Lauf oder Verschluss) aufnimmt.

Wird wohl so werden, wie es in der Schweiz schon lange der Fall ist. Möchte ich für mein AR 15 (M4) einen zusätzlichen Upper oder Lower haben, brauche ich dafür einen kostenpflichtigen Waffenerwebsschein. Gleiches gilt bsp. für einen zusätzlichen Schlitten/Verschluss, Griffstück oder Wechselsystem für Kurzwaffen. Ich vermute in Deutschland wird es dann wohl sehr ähnlich laufen. Einzig was wir (noch) nicht haben, sind irgendwelche vorgeschriebene Lauflängen für Schützen bei AR 15's (mindestens 40 cm) und Sear Cut Regel dieses Typs von Waffen. Mein Norinco M4 hat keinen Sear Cut und wäre somit in Deutschland verboten.

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FDP sauber ausgespielt.....

 

Vielen Dank CDU !!!

1907176.pdf

 

IV.Begründung
Für die Fraktion der CDU/CSU sei es begrüßenswert, die Anliegen der Ehrenamtlichen und auch der Jäger, die einen wesentlichen Beitrag zum Gemeinwohl leisteten, in den Blick zu nehmen. Diese dürften nicht über Gebühr reguliert werden. Der Antrag der Fraktion der FDP sei insgesamt jedoch abzulehnen. Die im Antrag vorgesehene zeitnahe Umsetzung stehe im Widerspruch mit der besonders im Waffenrecht notwendigen gründlichen Vorge-hensweise. Zudem habe das Bundesinnenministerium zwischenzeitlich einen Referentenentwurf vorgelegt, so-dass sich der Antrag der FDP- Fraktion erübrigt habe. Auch sendeten Begrifflichkeiten im Antrag wie „Waffen-besitz im Ehrenamt“ ein falsches Signal nach außen. Dies schüre Vorbehalte, die Jäger und Schützen nicht ver-dienten.

Bearbeitet von Kanne81
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vor 39 Minuten schrieb Kanne81:

 

AFD hat hier schon ganz gut gefragt - die Antworten sind allerdings... *koxxxxzen*

 

 

1906312.pdf

Na wenn da man in Zukunft nicht jeder automatisch seinen Arzt des Vertrauens von der Schweigepflicht befreien muss, damit "engmaschig" nach körperlichen uns seelischen Gebrechen gesucht werden kann, um diesen Kreis vom legalen Waffenbesitz auszuschließen.... Hauptsache es reicht dann noch bis zur Rente zu arbeiten, damit die Steuern sprudeln.

Bearbeitet von Last_Bullet
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