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Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


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Geschrieben (bearbeitet)

@GrugerJa. Die Erläuterungen des Bundesrats sind gleichwohl wichtig, auch ggf. für spätere Gerichtsverfahren.

 

Folgende Nachteile im vorgeschlagenen Bundesrat-Gesetzestext:

  1. 18 Tage heißt übrigens: Man kann nicht morgens auf Stand x trainieren und nachmittags auf Stand y - das würde nur als "1 Trainingstag" zählen.
  2. "Nachzuweisen" heißt, dass der Schießsportverein auch Belege haben muss. Besonders wer auf mehreren und nicht nur vereinseigenen Ständen schießt, wird ein Schießbuch führen müssen. Wie sonst soll der Verein selbst bescheinigen können?
  3. Der lange Überprüfungszeitraum (jeweils die letzten 3 Jahre statt bisher die letzten 12 Monate) ist künftig ein weiteres Problem und legt auch nahe, dass Standbücher geführt werden müssen und diese einige Jahre aufbewahrt werden müssen.
  4. Die BR-Änderung impliziert, dass während der ersten 10 Jahre höhere Trainingshäufigkeiten als 18x/3 Jahre abzuleisten sind, denn die 18x/3 Jahre "genügen" ja erst, wenn man 10 Jahre die WBK besitzt. Welche genauen, höheren Anforderungen da gelten sollen, bleibt unklar - doch 18x/Jahr? Für JEDE Waffe??
Bearbeitet von Schwarzwälder
Geschrieben (bearbeitet)

Das ist keine Forderung des Bundesrates. Das ist nur die Empfehlung der BR Ausschüsse (Innen, Agrar und Recht) an den BR.

Der BR muss das erst in einer Sitzung behandeln am 20. September, die sind in keinster Weise an die Vorschläge der Ausschüsse gebunden.

 

Tagesordnungspunkt 41, wird am 20.9. ab 9:30 live übertragen:

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/980/to-node.html

Bearbeitet von schmitz75
Geschrieben (bearbeitet)

@Schwarzwälder Naja, du bzw. der BSSB -glaub ich- wolltet ja Hr. Mayer festnageln auf die Zusagen...

 

Leider wird das noch nichtmal interessant, da die CDU/CSU mittlerweile ein realitätsfernes Pack ist - das war vor 10 - 20 Jahren noch anders.

 

Ich gehe noch n Schritt weiter: Das habt ihr alle nur nicht richtig verstanden - ein kleines Kommunikationspfuibah, kann ja mal passieren..... Alles gut.

 

Mir fällt zu dem ganzen Scheiss wenig ein - außer, dass wir endlich SICHTBAR werden müssen.

 

Ob ich das noch erleben darf, dass ist die einzig interessante Frage die ich derzeit habe.

 

Bearbeitet von Kanne81
Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb schmitz75:

Das ist keine Forderung des Bundesrates. Das ist nur die Empfehlung der BR Ausschüsse (Innen, Agrar und Recht) an den BR.

Danke für die Klarstellung.

Allerdings wird den Empfehlungen der BR-Ausschüsse ja in der Regel im BR auch gefolgt.

Aber vielleicht kann man ja BR-Mitglieder anschreiben und ihnen erläutern, warum man diesmal nicht allen Empfehlungen folgen sollte?

Ansonsten kommt es eben später in den Vermittungsausschuss.

Auch ein Risiko.

Ich denke aber, es lohnt sich schon, sich auch mit den Empfehlungen des BR-Ausschusses auseinanderzusetzen. Das habe ich oben getan.

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Der Bundesrat will also (siehe Seite 9 unten in o.g. Bundesratsempfehlung)

Leider steht hier 18mal "mit der Waffe" (bestimmter Artikel, Singular)....

Zitat:

"18-maliges Schießen mit der Waffe innerhalb von drei Jahren dürfte hier den Interessen der Sportschützen auch im fortgeschrittenen Alter entgegenkommen..."

 

Ich habe den Eindruck, die wissen gar nicht wirklich, von was sie da reden oder schreiben.

 

Dabei stelle ich mir den Schützen vor, der 15 Ordonnanzbüchsen, eine 08 und einen KK-Sportrevolver sein Eigen nennt (wahrlich keine exotischen Dimensionen).

Der würde damit umgerechnet zu über 100 Schießtagen im Jahr "verdonnert". 

Geschrieben
vor 32 Minuten schrieb karlyman:

....

Der würde damit umgerechnet zu über 100 Schießtagen im Jahr "verdonnert". 

Dann soll der Staat aber auch bitte viele Milliarden Euro zur Verfügung stellen für den Bau von Schießstätten...schließlich muss die praktische Umsetzungsfähigkeit gegeben sein ?

Geschrieben
vor 39 Minuten schrieb karlyman:

 

 

Ich habe den Eindruck, die wissen gar nicht wirklich, von was sie da reden oder schreiben.

 

Bahnbrechende Erkenntnis, aber erst jetzt? Gut, besser spät wie nie.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb karlyman:

Ich habe den Eindruck, die wissen gar nicht wirklich, von was sie da reden oder schreiben.

Das setzt voraus, daß der zu bearbeitende Gegenstand eine sinnvolle Regelung wäre, wobei sinnvoll im Sinne bürgerlicher Freiheit verstanden wäre. Wenn der zu bearbeitende Gegenstand die beliebige Schikane und das Ausfüllen einer gewissen erwarteten Wort- oder Seitenzahl sind, dann wissen sie es vermutlich schon. Das ist auch nicht erstaunlich, denn jemand, dessen Vorschlag wäre "Schafft das WaffG ab und ersetzt es durch einen einzelnen Paragraphen im StGB bezüglich des Besitzes durch Kriminelle und Verrückte", wird nie und nimmer mit so einem Entwurf beauftragt werden, auch dann nicht wenn er als Referent natürlich etwas weit weniger "radikales" abliefern würde als was er wirklich für richtig hielte.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb karlyman:

Zitat:

Dabei stelle ich mir den Schützen vor, der 15 Ordonnanzbüchsen, eine 08 und einen KK-Sportrevolver sein Eigen nennt (wahrlich keine exotischen Dimensionen).

Der würde damit umgerechnet zu über 100 Schießtagen im Jahr "verdonnert". 

Ist doch kein Problem, dann gibt er halt 15 Ordonnanzbüchsen und eine 08 ab. Den KK-Revolver darf er dann solange behalten, wie er es schafft seinen alten weissen Körper zum Stand zu schleppen. Schafft er das auch nicht mehr, dann kann er den KK-Revolver auch zur schmelztechnischen Verwertung abgeben. 

Für die grüne Farbe fehlte mir der innere Antrieb. Mir doch alles egal, denn der DSB wir schon alles retten und wir bekommen ein WaffG wie vor 72.

Bearbeitet von chr
Geschrieben (bearbeitet)
vor 13 Stunden schrieb Katechont:

Kein Verband müht sich und betreibt direkte Lobbyarbeit bei den Ausschüssen des Bundesrats.

Das BMI muss das Ziel sein, nicht(s) weniger.

 

Die Ausschüsse schrecken nicht mal davor zurück, den Fall Lübcke politisch auszuschlachten.

Dem muss ich widersprechen. 2 sind sehr aktiv und haben auch über den Bundesrat wünschenswerte Änderungen erfolgreich eingebracht.

Es ist nur kein Schießsportverband dabei.

Das BMI ist jetzt bedeutungslos. Deren Teil ist getan.

NAchdem Bundesrat sind die Leute in den Fachausschüssen an der Reihe.

Da diskutiert man nun z.B. , wie man mit den Vorschlägen des Bundesrates umgehen wird.

Der BR hat auch noch nichts beschlossen. Er macht auch keine Gesetze

 

Bislang ist aber immer noch nicht bekannt geworden, dass die Mitglieder und Vereine eine gewisse Aktivität entwickelt haben und ein wenig Druck auf die Verbandsspitzen ausüben. Fazit: Alles gut. Weiter so.

Andere handeln und bringen auch Sachen ein, wie man nachlesen kann.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Allerdings wird den Empfehlungen der BR-Ausschüsse ja in der Regel im BR auch gefolgt.

Im Jagdrecht wurden zuletzt Vorschläge nicht übernommen - erfreulicher Weise.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb karlyman:

….

Dabei stelle ich mir den Schützen vor, der 15 Ordonnanzbüchsen, eine 08 und einen KK-Sportrevolver sein Eigen nennt (wahrlich keine exotischen Dimensionen).

Der würde damit umgerechnet zu über 100 Schießtagen im Jahr "verdonnert". 

Sportschießen heißt nun einmal trainieren und (erfolgreich) Wettkämpfe bestreiten. Das heißt, diesem, unserem Privileg hier als Sportschütze liegt ein Leistungsgedanke zu Grunde. Kein Sammelgedanke. Wenn er mit 17 Waffen keine Leistung erbringen (kann) muss er eben reduzieren oder WBK "Rot" beantragen.

Geschrieben

Man beachte den zweiten Satzteil aus den Bundesrats-Forderungen/Vorschlägen:

"....dürfte hier den Interessen der Sportschützen auch im fortgeschrittenen Alter entgegenkommen..."

 

Das ist, mit Verlaub, Bullshit. Motiviert entweder durch:

a) tatsächlich keinen Schimmer von der Realität (bzw. den sich ergebenden Folgen für viele Schützen)

b) vorsätzliche Verarxxxungsabsicht.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 49 Minuten schrieb Lavendel:

Sportschießen heißt nun einmal trainieren und (erfolgreich) Wettkämpfe bestreiten. Das heißt, diesem, unserem Privileg hier als Sportschütze liegt ein Leistungsgedanke zu Grunde. Kein Sammelgedanke. Wenn er mit 17 Waffen keine Leistung erbringen (kann) muss er eben reduzieren....

 

Dann stelle ich mir die Frage, was der Gesetzgeber z.B. mit der Ausgestaltung von § 14 Abs. 4 WaffG ("Gelb") wollte.

Oder mit dem Zugeständnis von Grundkontingenten auf "Grün".

 

Schießsport ist auch Breitensport, nicht nur leistungsorientiert.

 

Bearbeitet von karlyman
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Geschrieben (bearbeitet)
vor 51 Minuten schrieb Lavendel:

Sportschießen heißt nun einmal trainieren und (erfolgreich) Wettkämpfe bestreiten. Das heißt, diesem, unserem Privileg hier als Sportschütze liegt ein Leistungsgedanke zu Grunde. Kein Sammelgedanke. Wenn er mit 17 Waffen keine Leistung erbringen (kann) muss er eben reduzieren oder WBK "Rot" beantragen.

Nieman dist gezwungen Wettkämpfe zu bestreiten. Trainieren muss man auch nicht. Leistungen sidn irrelevant.

So wie kein Läufer zu Wettkämpfen muss oder andere Kriterien  zu erfüllen hat.

Man muss nur sportlich schießen gehen. In einem gewissen Umfang für eine begrenzte Zeit unter strengen Vorgaben (12/18 für die Erfüllung des sportlichen Bedürfnisses und für die ersten 3 Jahre nach WBK Erhalt nachweispflichtig).

Jeglicher Sport entfaltet auch soziale und gesellschaftliche Wirkungen. Ein Begrenzung auf Leistung ist nicht vorgesehen.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb karlyman:

Das ist, mit Verlaub, Bullshit. Motiviert entweder durch:

a) tatsächlich keinen Schimmer von der Realität (bzw. den sich ergebenden Folgen für viele Schützen)

b) vorsätzliche Verarxxxungsabsicht.

In dem Kontext (Regierung vs. Bürger) gehe ich vom Thema unabhängig immer von einer Kombination aus a und b aus.

Geschrieben (bearbeitet)

"In Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 14 Absatz 4 ist Satz 2 wie folgt zu fassen: „Sind seit der Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte oder der Ausstellung einer Munitionserwerbserlaubnis zehn Jahre vergangen, genügt für das Fortbestehen des Bedürfnisses neben der Mitgliedschaft in einem Schießsportverein nach Absatz 2 die Ausübung des Schießsports an mindestens achtzehn Tagen innerhalb von drei Jahren; die Mitgliedschaft und die Teilnahme am Schießsport sind im Rahmen der Folgeprüfungen nach § 4 Absatz 4 Satz 2 durch eine Bescheinigung des Schießsportvereins nachzuweisen.“

Zitat

So lautet der Passus nach Anregung durch den BR.

 

 

 

Man kann da den Bezug auf die Trainingshäufigkeit mit JEDER Waffe drin sehen, muss es aber nicht. Da ist nur von Ausübung des Schießsports an mind. x Tagen die Rede.  

 

Ich gebe Schwarzwälder aber insofern recht, dass mit jedem "begründenden" ergänzenden Geschreibsel dazu, das eben den Bezug auf "jede" Waffe, herstellt, die Luft dünner wird.... Gerade wenn wir an Verwaltungsrechtsstreitigkeiten mit der Behörde denken.

Auch wenn der Text selbst es nicht eindeutig fasst, aber er lässt Zweideutigkeiten.

 

Magazin-Unsinn, Salut- und Deko-Blödsinn, ohne Korrektur daran... Jetzt auch noch das Herumdoktern an der Bedürfnisregelung....

Meine Laune verschlechtert sich, je näher wir der endgültigen WaffG-Novellen-Fassung kommen.

 

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben (bearbeitet)

Hier gehts eher um die dann nie endende 10 Jahrespflicht. Es sei denn man verzichtet auf sämtliche weiteren Einkäufe.
Insbeondere soll eine immerwährende Bedürfnisprüfung manifestiert werden. SO in der Begründung.

Das sind aber nicht die Vorschläge des BR.

Zitat

Der federführende Ausschuss für Innere Angelegenheiten (In), der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz (AV) und der Rechtsausschuss (R) empfehlen dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:

Der BR nimmt dann Stellung.

Das wiederum muss im Bundestag umgesetzt werden.
Dazu beraten die Fachausschüsse des BT.

 

Man kann sich schonmal damit anfreunden, zukünftig beim Verfassungsschutz registriert zu sein. Wir sind dann Kunden bei eiem intransparenten Geheimdienst und dessen Maßnahmen unterworfen. Natürlich alles kein Generalverdacht und kein unbegründetes Anwenden geheimdenstlicher Mittel gegen unauffällige Bürger.

Wie der die Daten verteilt wird nicht nachvollziehbar sein und einen wirksamen Rechtsweg gegen von dort vorgebrachte "Tatsachen welche die Annahme rechtfertigen..." wird es nicht geben.

Aber andere Kleinigkeiten scheinen bedeutsamer.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

In die Richtung ging aber schon einiges auch vom Staatssekretär Gesagte, das hatte ich kritisch hinterfragt ohne Resonanz von Dir... 

Allerdings sorgen die "Kleinigkeiten", wie Du bezüglich Trainingsnachweisregelungen argumentierst, entscheidend dafür, ob wir noch lange 1 Mio. Legalwaffenbesitzer bleiben oder rasant an Zahl sinken. Wenn wir binnen weniger Jahre dank ausufernder Trainingsanforderungen zum Bedürfniserhalt auf 500.000 LWB sinken, hat der Verfassungsschutz gleich doppelt soviel Zeit für Dich... 

Geschrieben

Hab zum Thema Bedürfnis grad ne Mail vom BDS bekommen. Nach deren Befürchtung muss regelmäßig daa Bedürfnis nachgewiesen werden, wenn man noch nicht 10 Jahre Waffen hat. Laut dieser Mail sind die bekannten 12/18 erforderlich. Es spricht jedoch niemand von " jeder Waffe". Mir ist die unglückliche Formulierung im Entwurf durchaus bewusst, doch angesichts der derzeitigen Lage halte ich es für nicht zielführend, Panik bezüglich Dingen zu verbreiten, die momentan überhaupt nicht zur Debatte stehen. Am Ende bringt man damit noch den ein oder anderen Sachbearbeiter, Richter, Politiker etc. auf dumme Gedanken. 

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb sealord37:

halte ich es für nicht zielführend, Panik bezüglich Dingen zu verbreiten, die momentan überhaupt nicht zur Debatte stehen. Am Ende bringt man damit noch den ein oder anderen Sachbearbeiter, Richter, Politiker etc. auf dumme Gedanken. 

Diese Dinge stehen aber leider zur Debatte. Der Fachausschuss des Bundesrates will zum Trainingsumfang zum Bedürfniserhalt eine "gesetzliche Regelung"! Mit der 10-Jahresregelung ist er überhaupt nicht zufrieden. 

Das Problem mit dem Training "mit jeder Waffe" haben wir seit einer zweitinstanzlichen Entscheidung des VGH Hessen auch an der Backe. 

Die Formulierungen im Kabinettsentwurf wie in der BR- Version lösen das Problem derzeit nicht. 

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