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Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


Gast

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Zitat

Zudem hat der Ausschuss für Inneres und Heimat einen Antrag der Koalitionsfraktionen auf Ausschussdrucksache 19(4)415 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der AfD und FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. angenommen und damit beschlossen:
1. Der Ausschuss für Inneres und Heimat des Deutschen Bundestages stellt fest, dass Sportschützen, die an bestimmten Schießwettbewerben im Ausland teilnehmen, ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz der künftig verbotenen Magazine mit hoher Ladekapazität haben können. Er bittet daher das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, im Rahmen der Fachaufsicht über das Bundeskriminalamt darauf hinzuwirken, dass in Fällen, in denen ein Sportschütze nachweist, die betroffenen Magazine für die Vorbereitung auf oder die Teilnahme an entsprechenden Wettbewerben zu benötigen, eine Ausnahmegenehmigung nach § 40 Absatz 4 des Waffengesetzes erteilt werden kann.

Dieser Passus geht jetzt m.W. nicht in das neue Waffg ein - oder wird über diese Ausschussdrucksache 19 (4) 415 im BT abgestimmt?

Die Systematik des neuen WaffG würde aber bedingen, dass nicht (nur) für die langen Magazine eine Ausnahmegenehmigung benötigt würde, sondern die Waffe auch als Kat. A Waffe (verbotene Waffe) in WBK und Europ. Feuerwaffenpass eingetragen würde. Dies würde bedeuten, man hätte eine verbotene Waffe mit allen Einschränkungen und Pflichten (jährliche Kontrollen, Klasse I Schrank für die Waffe usw.). Das Gesetz (40,4) sieht keine ausdrückliche Ausnahmemöglichkeit für Schießsport im Ausland vor. Das beinharte Besitzstandvermehrungsverbot des BKA würde durch ständige neue Sportschützen/IPSCler mit ständig neuen Kat.A Waffen gnadenlos durchbrochen. Da bin ich aber gespannt, wie das in der Praxis dann laufen soll. 

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vor 4 Minuten schrieb Waffen Tony:

Es wäre ja noch schöner, wenn man einfach die Verantwortlichen auch verantwortlich machen würde.

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Für Unionswähler besonders schwer.
 

Egal wen oder was du wählst, du wirst nie die Verantwortlichen dafür (für was auch immer) verantwortlich machen können.

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vor 1 Minute schrieb ThomasMueller:

ein, nur eine sachliche Klarstellung. Bleibt auch die Feststellung, dass die Grünröcke mit uns nie solidarisch waren und immer ihr eigenens Süppchen gekocht haben.

Noch so ein Quatsch.
 

Bearbeitet von Gast
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vor 10 Minuten schrieb Der Großkalibrige:

"bei Röhrenmagazinen ist das Kaliber der Waffe maßgeblich, das in die Waffenbesitzkarte eingetragen ist;“

Den Teil hast du gelesen?

@Schwarzwälder

Ja klar. Das war der Vorschlag der AFD. Kam so aber leider nicht durch. Bitte lese selber mal die Seiten 25+26in der Ausschussempfehlung:

Zitat

2. Zuvor hat der Ausschuss für Inneres und Heimat den Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Ausschuss-drucksache 19(4)401 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der AfD abgelehnt. Der Änderungsantrag hat einschließlich der Begründung folgenden Wortlaut:

...

1.2.7
halbautomatische Langwaffen für Zentralfeuermunition sind, die über ein eingebautes Magazin mit einer Kapazität von mehr als zehn Patronen des kleinsten bestimmungsgemäß verwendbaren Kalibers verfügen; bei Röhrenmagazinen ist das Kaliber der Waffe maßgeblich, das in die Waffenbesitzkarte eingetragen ist;“...

Jetzt gilt eben der Passus mit der Herstellerangabe, wobei wie folgt erläutert wird:

Zitat

Zu Buchstabe n (Nummer 38 – Anlage 2 des Waffengesetzes)
Zu Doppelbuchstabe aa
Es handelt sich um eine sprachliche Präzisierung dahingehend, dass bei der Ermittlung des kleinsten bestimmungsgemäß verwendbaren Kalibers auf die Herstellerangabe abzustellen ist.

 

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Man muss leider dazu sagen, der deutsche Gesetzgeber hat im Gegensatz zu den anderen Ländern wieder am schärfsten umgesetzt mit Sachen die so gar nicht im Entwurf der EU vorgesehen waren. Als Beispiel nur erwähnt, mengenbefristete Deckelung von max. 10 Waffen auf gelber WBK. Der Verdacht wird man nicht los, der deutsche Gesetzgeber hat diesen Referentenentwurf der EU als Vorwand genutzt um schon lange geplante Verschärfungen unter dem Deckmäntelchen dieser Vorlage seitens der EU zu nutzen.

 

Anders kann man es sich nicht erklären. Selbst das jetzt schon im Gegensatz zu anderen Ländern sehr strenge Bedürfnisprinzip wird nun noch ausgeweitet bzw. verschärft. Es ist mehr als offensichtlich, dass dem deutschen Gesetzgeber seine LWB's mehr als ein Dorn im Auge sind.

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vor 2 Minuten schrieb mühli:

Der Verdacht wird man nicht los, der deutsche Gesetzgeber hat diesen Referentenentwurf der EU als Vorwand genutzt um schon lange geplante Verschärfungen unter dem Deckmäntelchen dieser Vorlage seitens der EU zu nutzen.

Ach neeeee????

 

Die Briefe, die mir die "Abgeordneten" unseres allseits geliebten Deutschen Bundestages auf meine postalische Anfrage zurückgeschrieben haben, sagen genau das (natürlich immer zwischen den Zeilen).

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vor 9 Minuten schrieb Mittelalter:

Das meinte ich :D
Da wurde schon Klartext geschrieben. Wurde aber brüsk abgewiesen.

Überhaupt wurden über Monate die Boten verunglimpft und auch jetzt arbeiten einzelne schon wieder AWaffV udn WaffVwv für die Umsetzung aus, beschimpfen Menschen mit anderen Besitberechtigungen und verteidigen ihre großen Vorsitzenden als Bewahrer und Retter..

MAn kann wirklich nur noch darüber lachen.

Bearbeitet von Gast
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Und ich dachte immer die neue gelbe sei geschaffenen worden um Problemlos in Verbandsfremde Diziplinen schnuppern zu können geschaffen worden und gerade um die Verbände zu entlasten für jede dieser Waffen eine Bescheinigung auf grün auszustellen. Also sagt man ja als gesetzgeber unser projekt gelbe WBK ist gescheitert.

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Für mich steht jedenfalls fest, die sog. "Expertenanhörung" ist nur ein Placebo oder besser ein Witz. Denn offenbar hört der Bundestag nicht auf die Expertenmeinung. Dann hätte man diesen Zirkus auch sein lassen können. Hat nur unnötig Co² erzeugt.

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Nachtsichttechnik ist erwähnt und auch beschlossen.

Schalldämpfer, -minderer ect. habe ich tatsächlich nicht gefunden.

 

Wird aber doch eine Erlaubnispflicht für Armbrust hintenrum eingeführt? Oder grenzen sich Armbrüste von den Schusswaffen gleichgestellte Pfeilabschussgeräte ab?

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vor 19 Minuten schrieb Floppyk:

Für mich steht jedenfalls fest, die sog. "Expertenanhörung" ist nur ein Placebo oder besser ein Witz. Denn offenbar hört der Bundestag nicht auf die Expertenmeinung. Dann hätte man diesen Zirkus auch sein lassen können.

Warum, hat doch geklappt. so kam ja wohl die Mengenbegrenzung für Gelb in den Entwurf.

Kann ja nicht angehen, dass jemand innerhalb von nicht mal 43 Jahren 170 Waffen erwerben könnte.

 

Ich persönlich kenne nur einen Einzigen, der eine vergleichsweise hohe Zahl an Waffen besitzt. Und der hat eine rote WBK.

 

Hat sich eigentlich an der geplanten Verschärfung für Armbrüste etwas geändert? Ich habe gerade II Dreifachknoten im Hirn wegen dem Nachvollziehen der Änderungen.

 

 

 

(Achtung, dieser Beitrag kann Spuren von Sarkasmus enthalten)

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Ich meine irgendwo gelesen zu haben das man nach 10 Waffen auf Gelb einen Bedürfnis-Antrag stellen kann.

Weiß aber nicht mehr wo ! 

10 sind bei 2-3 Stück pro Disziplin schnell zusammen.

 

Können die einen bei einer neuen Disziplin einfach ausschließen !

 

Ja ich weiß ,die können alles. Morgen las ich alle Waffen Schreddern.

 

Aber bei Bedürfnis könnte man ja vielleicht dagegen vorgehen.

 

Ja die nehmen un sowieso alles weg. Vielleicht gibt es aber jemanden der es versucht.

Bearbeitet von 444 marlin
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vor 4 Minuten schrieb black_friday:

Hat sich eigentlich an der geplanten Verschärfung für Armbrüste etwas geändert?

Zitat

(20) Hat jemand am … [einsetzen: Datum des Ta-ges nach der Verkündung] ein nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nummer 1.2.3 den Schusswaffen gleichgestelltes Pfeilabschussgerät besessen, das er vor diesem Tag erworben hat, so hat er spätestens am … [einsetzen: Datum des ersten Tages des 19. auf die Ver-kündung folgenden Kalendermonats] eine Erlaubnis nach § 10 Absatz 1 Satz 1 oder eine gleichgestellte an-dere Erlaubnis zum Besitz zu beantragen oder das Pfeil-abschussgerät einem Berechtigten, der zuständigen Be-hörde oder einer Polizeidienststelle zu überlassen. Für die Zeit bis zur Erteilung oder Versagung der Erlaubnis gilt der Besitz als erlaubt. § 46 Absatz 3 Satz 2 und Ab-satz 5 findet entsprechende Anwendung.

 

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