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IGNORED

Kann Gelbe WBK ablaufen


Shiva

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WaffG §14

(4) Sportschützen, die dem Schießsport in einem Schießsportverband nach § 15 Abs. 1 als gemeldetes Mitglied nachgehen, wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 unter Beachtung des Absatzes 2 Satz 2 Nr. 1 und Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt.

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so isses!......idR kräht da auch kein Hahn nach ..... manche Behörden mögen aber keine jungfräulichen/leeren gelben WBKs, und zweifeln dann regelmäßig den Fortbestand eines entsprechenden Bedürfnisses an...

 

... weil eigentlich ist die Erlaubnis ja unbefristet ...

Bearbeitet von alzi
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vor 13 Minuten schrieb alzi:

... weil eigentlich ist die Erlaubnis ja unbefristet ...

Das widerspricht sich ja auch nicht. Sie wird ja nicht wegen Fristablauf eingezogen, sondern wegen Wegfall des Bedürfnisses.

 

Meine gelbe WBK wollte niemand einziehen, dafür hat sie einen bis heute ungenutzten Voreintrag in der ersten Zeile. Das ist doch auch mal was.

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Wenn wir schon dabei sind.......

 

Wie ist es eigentlich, wenn ich eine grüne habe mit entsprechenden Kurzwaffen, den Schießsport regelmäßig ausübe - und dann eine gelbe, die noch keinen Eintrag hat?

 

Einfach so, es könnte doch mal ein hübscher Schwede oder ein K 98 mir über den Weg laufen.......

 

Gruß Habakuk

Bearbeitet von Habakuk
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Die gängige Praxis kommt wohl anscheinend aus §10/1 obwohl der  für eine Erlaubnis nach §14 ja ausdrücklich außer Kraft gesetzt wird. 

 

 

Gedanken darüber gemacht hab ich mir auch noch nie, bis jetzt.  Betreffen wird es mich wohl auch nicht mehr, weil ich in beiden schon Einträge hab. 

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vor 4 Stunden schrieb Fyodor:

Meine gelbe WBK wollte niemand einziehen, dafür hat sie einen bis heute ungenutzten Voreintrag in der ersten Zeile. Das ist doch auch mal was.

Gelbe mit Voreintrag ? Bist du aus NRW ? Grade Köln war dafür berüchtigt .Die hatten das doch mal ne Zeit so gemacht. Jeder der dagegen Klagte gewann, aber sie machten trotzdem munter weiter. Bis das ganze durch eine Gesetzesänderung obsolet wurde, wenn ich das noch richtig im Kopf habe....

So neinen Voreintrag in einer Gelben hätte ich gerne mal gesehen, kannst du ein anonymisiertes Bild einstellen ?

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vor 8 Stunden schrieb sas26:

Jede Behörde macht das halt anders :)

Dann weisst Du also selber, dass so eine Aussage Unsinn ist?

 

vor 8 Stunden schrieb sas26:

Gelbe WBK ist nach 1 Jahr wenn nichts gekauft wird wieder zurückzugeben !

Warum schreibst Du das dann?

 

"Richtig" ist, dass Dein Amt das so sieht und so macht.

Das heisst aber nicht, dass es dafür auch eine gesetzliche Grundlage gibt oder dass das gerichtsfest wäre, wie andere Beiträge hier ja zeigen...

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vor einer Stunde schrieb Fyodor:

Unspektakulär...

Ist übrigens BW.

Dachte ich mir das das so aussieht. Die Merkmale eines Voreintrages, sprich Gültigkeitsdauer, fehlen schon am Mangel der dafür nötigen Spalte. Das das in BW auch gemacht wurde wusste ich nicht, hier war immer Köln im Gespräch. Zeigt aber das alle machen was sie wollen, oder in der Hinsicht gemacht haben was sie wollten.

 

Danke fürs zeigen :hi2:

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vor 54 Minuten schrieb kommandant:

Meine Gelbe ist voll.

Bin Mal gespannt, wie die beim nächsten Einkauf reagieren!

Stellen die einfach eine zweite WBK aus oder wollen die wohl einen neuen Antrag ausgefüllt haben? Da bin ich Mal gespannt!

 

Rein rechtlich ist es es so, dass dir eine Erlaubnis nach § 14 Abs. 4 WaffG erteilt wurde.

Die Gelbe WBK (physisch) ist nur ein Erlaubnisdokument. Wenn dieses durch entsprechende Einträge vollgeschrieben ist, müsste es einfach ein neues, also Folgedokument, geben.

 

Erwähnt werden muss aber auch:

1) Es gibt einzelne Waffenbehörden, die sich diesbezüglich (=neues Erlaubnisdokument) "zickig" anstellen, das kann bis zur Forderung eines neuen Bedüfnisnachweises gehen (was der oben genannten Rechtslage widerspricht)

2) Das Gesagte gilt nicht für die "alte Gelbe" WBK, da sie einen anderen Erlaubnisinhalt hat, da gibt es m.W. kein Folgedokument mehr. 

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vor einer Stunde schrieb kommandant:

Meine Gelbe ist voll.

Die gelbe WBK an sich ist bereits die Erwerbserlaubnis für bestimmte Waffen. Ähnlich wie der Jagdschein für Langwaffen. Es ist unerheblich, ob und wie viele Zeilen in der Urkunde frei oder belegt sind, die Erlaubnis gilt weiter.

 

Als mein gelber Zettel voll war, und ich den nächsten Erwerb gemeldet habe, bekam ich ein zweites Dokument mit der selben Nummer wie das erste, lediglich ein "-1" wurde angehängt. Wenn eine grüne WBK voll ist, bekomme ich eine neue Urkunde mit neuer Nummer. Aber die grüne WBK an sich ist ja auch keine Erwerbserlaubnis.

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Meine Gelbe war voll und meine liebe Frau SB wollte mir keine neue Ausstellen. Die wollte einen Neuantrag mit Bedürfnis vom Verband von mir. Dauerte Monate und das Ministerium musste involviert werden, ausserdem gab es eine Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde. Am stressigen ende der Zeit bekam ich recht  und das Thema wurde vom Innenministerium als Fachaufsichtsbehörde nochmal an alle SB des Bundeslandes weiter gegeben. Seit dem sollte diese Praxis im Saarland gestorben sein, vorher machten das fast alle Waffenbehörden hier so.

Mittlerweile gibt es im Saarland auch eine neue Kostenverordnung, in der ist der Punkt " Folgedokument " explizit  aufgeführt. Darauf das dies in der alten Verordnung nicht stand beriefen die sich auf dem Amt. Da gabs nur " Neuausstellung " als Punkt und das zogen die durch.....

Bearbeitet von PetMan
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seit der entsprechenden Stelle in der WaffVwV (2012?), wonach für JEDE Waffe - bei entsprechendem Wunsch - eine separate WBK ausgestellt werden soll/kann/darf ..... hat sich dieses Thema ("gelbe WBK voll", neuer Bedürfnisnachweis) eh erledigt.

Bearbeitet von alzi
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