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IGNORED

"Migrantenschreck"


micky123

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vor 2 Minuten schrieb Harry Callahan:

ie spannende Frage ist nur, wer dafür verantwortlich ist, die Gesetze zu kennen und einzuhalten - Verkäufer oder Kunde. 

Was sagen die Richter usw. noch : Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, da hätte man sich vorab erkundigen müssen bevor man es macht !

und das spiegelt sich leider in unserem gansamten Leben wieder was wir tun und machen oder Aussagen, wir alle laufen täglich Gefahr auf ein

ganz dünnen Ast der jederzeit brechen kann. Wie der User Harry Callahan es schon erwähnte : Der Verkäufer wusste doch genau was er tat.

 

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vor 27 Minuten schrieb daimler01:

und das spiegelt sich leider in unserem gansamten Leben wieder was wir tun und machen oder Aussagen, wir alle laufen täglich Gefahr auf ein

ganz dünnen Ast der jederzeit brechen kann.

Und jeden Tag gibt es neue Gesetze und Verordnungen, bis auch der letzte irgendwie als Täter überführt werden kann.

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Habe jetzt mal "Migrantenschreck" gegoogelt. (Ein Gruß an alle beim Verfassungsschutz, die nun meine IP sehen...)

Irgendwie muss man aber auch den Eindruck bekommen, dass seine Vorgeschichte mit der Vehemenz der Strafverfolgung zu tun hat. Mit anderen Worten: Der nervt uns seit Jahren und nun haben wir endlich etwas gefunden, mit dem wir ihn medienwirksam vor Gericht zerren können. 

 

 

 

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vor einer Stunde schrieb Harry Callahan:

Die spannende Frage ist nur, wer dafür verantwortlich ist, die Gesetze zu kennen und einzuhalten - Verkäufer oder Kunde. 

 

Nein, die Frage ist komplett langweilig: Beide.

 

Besonders im geschäftlichen Verkehr kann sich der Verkäufer nicht mit Unkenntnis rausreden; im Gegensatz zu einem privaten Verkäufer trägt er ja auch die Verantwortung für die Lieferung, bis sie beim Kunden eintrifft (beim privaten Versand findet schon der Gefahrenübergang wesentlich früher statt).

 

Außerdem wußte der Migrantenschreckknabe ganz genau, dass er sich im Dunkelgraubereich der Legalität bewegt. Sonst hätte er den Laden nicht in Ungarn aufgezogen.

 

Vielleicht hätte er das Ding auch "Grabscherschreck" oder "Vergewaltigerschreck" nennen sollen. Dann wäre zumindest der Teil mit der Volksverhetzung weggefallen.

Bearbeitet von Ch. aus S.
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Wie hat er es so schön gestanden ?

Der jeweilige Käufer hat ihm bestätigt das dieser die gekaufte Ware legal einführen dürfe.

 

Willkommen in der EU und dem gemeinsammen Binnenmarkt. No Border no Nation ! Das ist doch das was alle wollen.

Ich stelle mir jetzt mal vor ich würde in Deutschland bei einem kleinen Teeladen nun bestimmte Teesorten kaufen und nach Schweden schicken lassen.

Wenn das hier ankommt würde ich bestürzt feststellen das dieser hier verboten ist und dann den Inhaber des Ladens in Deutschland anzeigen.

Der wird dann nach Schweden ausgeliefert und hier verurteilt.

Wie geil wäre das denn.

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vor 11 Stunden schrieb Saujäger Didi:

Und jeden Tag gibt es neue Gesetze und Verordnungen, bis auch der letzte irgendwie als Täter überführt werden kann.

Frei nach "Es gibt keine gesunden Menschen, sonder nur nicht ausreichend untersuchte":

 

"Es gibt keine Unschuldigen, nur solche, gegen die noch nicht ausreichend ermittelt wurde."

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vor 12 Stunden schrieb Harry Callahan:

Wann handelt denn der Teilnehmer an einer Auslandstat im Inland? Hä?

Man könnte wohl z.B. telephonisch eine Tat im Ausland koordinieren. Irgendwie haben die meisten solcher Beispiele in Lehrbüchern aber etwas Konstruiertes und die Praxis ist mit einer gewissen Unsicherheit behaftet. Der vorliegende Fall ist ja aber der umgekehrte, daß aus dem Ausland eine dort wohl legale Tat begangen wurde, die ein Ergebnis im Inland erzeugt hat.

 

§5 StGB stellt bestimmte Delikte unabhängig vom Tatort unter Strafe, aber das sind vorwiegend Sachen wie Hochverrat und Waffenhandel ist jedenfalls nicht dabei. Auch die Liste in §6 ist nicht einschlägig--da ist zwar der Handel mit Betäubungsmitteln erfasst, nicht aber der mit Waffen. Im Fall von §7(2) müsste die Tat am Tatort strafbar sein oder dort keine Rechtspflege existieren, also offensichtlich auch nicht.

 

Damit bliebe wohl §9(1) "Eine Tat ist an jedem Ort begangen, an dem der Täter gehandelt hat oder im Falle des Unterlassens hätte handeln müssen oder an dem der zum Tatbestand gehörende Erfolg eingetreten ist oder nach der Vorstellung des Täters eintreten sollte." Das ist mit §51 WaffG aber auch so eine Sache. Da ist ja verboten "erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt." Das ist eigentlich alles Sachen, wo es schwierig ist, einen Erfolgsort zu haben, der vom Ort des Täters unterschiedlich ist, außer vielleicht wenn jemand eine CNC-Maschine in Deutschland aus den Ausland fernsteuert oder dergleichen. Man wird wohl versuchen zu argumentieren, daß der Erfolgsort der "Überlassens" oder des "Handel Treibens" in Deutschland gewesen sei, aber da könnte man dann auch wieder dagegen halten, daß jedenfalls das "Handel Treiben" gar keinen Erfolg voraussetzt, also auch keinen Erfolgsort hat, so daß das "Überlassen" bliebe, bei dem es mit einem Erfolgsort aber auch nicht ganz einfach ist. Zumindest der Erfolg der Paketübergabe ist ja wohl in Ungarn eingetreten. Oder aber man könnte argumentieren, daß zwar das Delikt nicht in Ungarn verwirklich wurde, aber Beihilfe zum Erwerb auf der deutschen Seite geleistet wurde, womit aber die Reichweite deutschen Strafrechts arg ausgeweitet würde. Oder man könnte einfach sagen, was ja leider bei Sachen mit Bezug auf Waffen schon mal vorkommt, daß einem rechtliche Feinheiten sch****egal sind und erstmal verknacken, zumal der Angeklagte vermutlich nicht das Geld und die Energie hat über viele Jahre weiterzuprozessieren...

 

Ärgerlich ist jedenfalls, daß solche Prozesse meist ausgesprochene Unsympathen als Angeklagte haben, bei denen sich Richter und Staatsanwälte eher versucht sehen, rechtliche Überlegungen allgemeiner Art hintanzustellen und erst mal dem Unsympathen eine reinzuwürgen.

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Genau so sehe ich das auch, das hat auch mit derArt der Rechtspflege zu tun.

Er wird vor den BGH ziehen müssen, da die unteren Etagen politisch motiviert sind.

 

In SE z.b. hatte ich die Polizei angeschrieben das wir ein Slamgun System auf den Markt bringen werden, technische Zeichnung und Bilder vom Prototyp mit eingeschickt.

Die hatten dann noch ein paar Fragen und Anmerkungen und haben dann entschieden das das Verschlussstück (also mit eingesetzten Bolzen) lizenspflichtig wäre und wir ein Materialgutachten vorlegen müssten.

Also haben wir den Verschluss nicht zusammenmontiert, sondern den Rundstahl, neben einen Bohrer und einen Nagel geklebt und das alles als dekorativer Bausatz auf den Markt gebracht.

Die Polizei sagt das wäre alles legal und das wars.

 

In Deutschland rechne ich damit das wenn wir im Januar damit an die deutschen Behörden herangehen ,das sie den Verkauf nicht untersagen können, wir aber Probleme mit dem FA, dem Ortnungsamt und weiteren staatlichen Stellen bekommen werden. (inklusiver dauerhafter zufälliger Verkehrskontrollen)

In DE zählt das Recht eben nicht soviel wenn der Staat etwas anders sieht.

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vor 10 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Der vorliegende Fall ist ja aber der umgekehrte, daß aus dem Ausland eine dort wohl legale Tat begangen wurde, die ein Ergebnis im Inland erzeugt hat.

 

Und genau deshalb kann man nicht oft genug darauf hinweisen, daß ein Blick ins Gesetz nicht ausreicht.

 

Die zweite Säule der Rechtsfindung ist nämlich die Rechtsprechung. Vor allem die der Bundesgerichte.

 

Und da hat nun einmal der BGH schon vor längerer Zeit entscheiden, daß eine im Ausland begangene Tat dann in Deutschland bestraft wird, "wenn sie nach Deutschland hineinreicht".

 

Was z.B. bei Holocaustleugnern und Volksverhetzern regelmäßig der Fall ist, wenn sie ihre Filmchen oder Postings im Ausland produzieren, aber natürlich wollen, daß in des asozialen Medien Deutschlands eine Reaktion erfolgt.

 

Sie glauben irrtümlich, daß, nur weil VK im Ggs. zu FB ihre Postings oder Filmchen nicht lösche, sie sicher seien vor Strafverfolgung.

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vor 1 Stunde schrieb WOF:

Rechtliche Überlegungen spielen doch dabei keine Rolle,

es wird sich ganz sicher ein Richter finden der das passend

zurechtbeugt. 

Was hat denn das mit irgendeinem Richter zu tun?

 

Er hat illegal EWB Waffen nach Deutschland importiert .

Und die Käufer haben sich des Kaufs und Besitzes von illegalen Schusswaffen schuldig gemacht.

 

Da muss der Richter kein buntes Parteibuch in der Brusttasche haben.

Um denn ins Gefängnis zu befördern das machen die anderen auch.

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Nein, er hat eben nix importiert.

Die Käufer sind dran, ja. Wobei es ja sogar einen Staatsanwalt

erwischt hat. Da soll der normale Bürger der nicht Jura studiert

hat wissen was er darf und was nicht - aber das ist ein anderes

Thema.

Der Verkäufer hat in Ungarn nach den dort geltenden Regeln

gehandelt. Und das ist vollumfänglich legal.

 

 

Bearbeitet von WOF
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vor 8 Minuten schrieb WOF:

Nein, er hat eben nix importiert.

 

 

Nein er hat keine Gasrevolver mit offenem Lauf importiert womit man Hartgummibälle verschießt die um die 50 Joule haben und somit EWB pflichtig sind.

 

Was hat er dann an seine Kunden geliefert Senfgurken?

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ich glaube nicht das das legal war.

Als Händler muß man sich schlau machen welche Gesetze im Land des Importeurs existieren,

dann evtl den Kunden auffordern eine Importlizens zu besorgen und evtl eine Exportlizenz besorgen

Sonst dürfte ja jeder Händler aus der Schweiz auch ne Scharfe Waffe die für Schweizer so zu kaufen ist nach Deutschland schicken- oder ?

Und das vollkommen unabhängig davon, ober der Deutsche Erwerber dazu auch berechtigt ist, - denn nach Eurer Denke - ist das ja vollkommen egal.....

 

Bearbeitet von Gast
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vor 25 Minuten schrieb MP%:

ich glaube nicht das das legal war.

Als Händler muß man sich schlau machen welche Gesetze im Land des Importeurs existieren,

dann evtl den Kunden auffordern eine Importlizens zu besorgen und evtl eine Exportlizenz besorgen

Sonst dürfte ja jeder Händler aus der Schweiz auch ne Scharfe Waffe die für Schweizer so zu kaufen ist nach Deutschland schicken- oder ?

Und das vollkommen unabhängig davon, ober der Deutsche Erwerber dazu auch berechtigt ist, - denn nach Eurer Denke - ist das ja vollkommen egal.....

 

"Es darf halt nicht sein was nicht sein darf".

 

Das selbe denken wie was davon zu Quatschen im dt. Reich zu leben und unsere Gesetze nicht anzuerkennen.

 

Oder Beamte als Angestellte der BRD GmbH zu bezeichnen aber sich dann bei jeder Gelegenheit aufs STGB,BGB etc. berufen.

 

Halt alles etwas Blödsinnig.

 

 

Bearbeitet von Gast
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@ Tante Dörte

 

also ich bin dafür das er weggesperrt wird,

ABER IMPORTIERT hat der Typ nix.

IMPORTIERT haben die Käufer,

ER hat EXPORTIERT..........

Der Unterschied ist bekannt, oder ?

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vor 34 Minuten schrieb MP%:

ich glaube nicht das das legal war.

Als Händler muß man sich schlau machen welche Gesetze im Land des Importeurs existieren,

dann evtl den Kunden auffordern eine Importlizens zu besorgen und evtl eine Exportlizenz besorgen

Sonst dürfte ja jeder Händler aus der Schweiz auch ne Scharfe Waffe die für Schweizer so zu kaufen ist nach Deutschland schicken- oder ?

Und das vollkommen unabhängig davon, ober der Deutsche Erwerber dazu auch berechtigt ist, - denn nach Eurer Denke - ist das ja vollkommen egal.....

 

Eine Export und Importlizens innerhalb von EU Staaten ?

Was hast du genau an dem europaischen Binnenmarkt nicht verstanden ?

 

Wenn ein Kunde ein Zelt bestellt soll ich von ihm eine Importlizens verlangen und selbst muß mich um eine Exportlizens bemühen ?

Versuchmal eine Importlizens für eine Armbrust in Deutschland zu besorgen, und komm mir jetzt nicht mit das geht nicht, die Dinger sind in Deutschland ja ab 18 Jahre frei.

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vor 4 Minuten schrieb MP%:

@ Tante Dörte

 

also ich bin dafür das er weggesperrt wird,

ABER IMPORTIERT hat der Typ nix.

IMPORTIERT haben die Käufer,

ER hat EXPORTIERT..........

Der Unterschied ist bekannt, oder ?

Nö er hat Ex und Importiert.

Die Leute haben das ja im Netz gekauft und haben ihm ja die Kosten für den Import mit bezahlt.

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