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IGNORED

Referendum: EU-Diktat nein!


MRCL

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vor 22 Minuten schrieb Juniperus:

Mal ne ganz doofe Frage:

 

Magazine kann man doch frei kaufen und das ändert sich theoretisch ja auch nicht (steht nix dazu im gesetz soviel ich weiss). Werden jetzt einfach alle grossen Magazine trotzdem aus dem Verkauf genommen? Oder kann jeder das Gesetz einfach umgehen in dem er die waffe mit 10 Schuss Magazin kauft und dann fröhlich Magazine shoppen geht?

Kann er, macht sich aber strafbar. Das ganze Gesetz ist eine Farce. Hat jemand ein PE90 zu Hause mit 10 Magazin ist alles in Ordnung. Kommte er vom Militär nach Hause wohlbemerkt mit einer vollautomatischen Waffe, wird er ein Krimineller weil er im gleichen Haushalt die PE90 und die 20er Magazine de Stg hat.

 

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vor 45 Minuten schrieb joker_ch:

Kann er, macht sich aber strafbar. Das ganze Gesetz ist eine Farce. Hat jemand ein PE90 zu Hause mit 10 Magazin ist alles in Ordnung. Kommte er vom Militär nach Hause wohlbemerkt mit einer vollautomatischen Waffe, wird er ein Krimineller weil er im gleichen Haushalt die PE90 und die 20er Magazine de Stg hat.

 

Ja gut, dann gibts wohl bald paar hunderttausend Kriminelle mehr im Land :lol:

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Der Bericht ist leider ungenau. Er sagt:

Zitat

Erwiesen ist: Mit der Anzahl Schusswaffen steigt die Anzahl der Suizide.

Und bringt dann eine Statistik, die den Zusammenhang zwischen verfügbaren Waffen und dem Einsatz von Waffen beim Suizid darstellt. Das ist aber ganz und gar nicht das gleiche, denn Japan wäre sonst ganz anders platziert.

 

Auch das ist falsch:

Zitat

Kaum jemand, der aus dem Militärdienst entlassen wird, möchte die Armeewaffe behalten. 2004 waren es fast 43%, 2018 lediglich noch 13%.

Die Zahlen zeigen bloss, dass nur 13% sie behalten, nicht, ob sie die Waffe behalten möchten oder nicht. Ich kenne ein paar, die sie hätten behalten wollen, aber sie wussten halt nicht, dass man Voraussetzungen erfüllen muss, die man nicht nachholen kann.

Bearbeitet von adsc
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vor 9 Stunden schrieb mühli:

Dieser Bericht ist übelste anti Waffen Propaganda, aber offensichtlich so gut gemacht das du darauf rein fällst.

 

Kannst du mal dem geneigten Leser erklären in wie fern, der Fakt das man sich die Birne mit einem 10 Magazin wegbläst besser ist und eine präventive Wirkung hat als wenn man es mit einem 20er Magazin macht.

 

In dieser Wahl geht es nun definitiv nicht um Suizide, Gewalt usw zu reduzieren sondern um etwas ganz anderes.

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vor 3 Stunden schrieb joker_ch:

Dieser Bericht ist übelste anti Waffen Propaganda, aber offensichtlich so gut gemacht das du darauf rein fällst.

 

 

Nicht alles ist Anti-Waffenpropaganda, schliesslich kommen auch einige Schützen zu Wort. Natürlich gibt es auch Kommentare von Leuten die Waffen nicht mögen. Das man für Suizid mit der Waffe in der Regel auch nur einen Schuss braucht, sollte der versierte Leser auch so verstehen-hoffentlich. 

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28 minutes ago, mühli said:

@mühli

 

Yep.....dürfte angenommen werden, der Mist....wenn das der Fall ist, dann wird zum einen die Umsetzung interessant werden und noch interessanter wenn dann 2020 in der EU die Neubewertung ansteht und die Schraube dann weiter angezogen wird.....könnte dann für einige Befürworter dann ein sehr böses Erwachen geben, wenn man sie mit ihren jetzigen Aussagen konfrontiert.

 

Btw. ist es möglich so ein Gesetz auch wieder rückgängig zu machen, wenn es den Leuten zuviel wird bzw. es sich zeigt, dass der Mist nicht funktioniert?

 

bj68

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vor 33 Minuten schrieb adsc:

Und, für wieviele Waffen müsstet ihr eine Ausnahmebewilligung einholen? 

3 Stück insgesamt davon 2 x Halbautomaten plus eine Star Pistole 9 mm, weil sie ein überlanges 32 Schussmagazin hat. Allenfalls eine vierte Ausnahmebewilligung, sofern ich mir ein Ruger PC Carbine zulege und ich das Glock 33 Schussmagazin dafür behalte. Da bin ich mir jedoch noch unschlüssig. Für Leute die dann eine Ausnahmebewilligung für 10 oder mehr Waffen bräuchten, wird das ganz schön teuer. Es ist leider auch zu befürchten, dass der eine oder andere Waffenbesitzer aufgrund der hohen Kosten, dann die Waffe/n veräussert bzw. jenachdem auch den Behörden abgibt.

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vor 44 Minuten schrieb BJ68:

@mühli

 

Yep.....dürfte angenommen werden, der Mist....wenn das der Fall ist, dann wird zum einen die Umsetzung interessant werden und noch interessanter wenn dann 2020 in der EU die Neubewertung ansteht und die Schraube dann weiter angezogen wird.....

 

Richtig "lustig" wird es, wenn die EU alle halbautomatischen Waffen verbieten würde. Dann würde bsp. meine olle P 75, welche ich einst von der Armee übernehmen durfte, verboten sein bzw. nur mit entsprechender Ausnahmebewilligung erlaubt sein. Dann wird es für viele Waffenbesitzer erst recht teuer. Fragt sich auch, inwieweit die EU die Ausnahmebewilligungen anerkennen/zulassen wird? Dies steht noch in den Sternen!

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vor 2 Stunden schrieb mühli:

Für Leute die dann eine Ausnahmebewilligung für 10 oder mehr Waffen bräuchten,

Für Waffen, die nach altem Recht erworben wurden und neu als verboten gelten, braucht man gemäss dem aktuellen Entwurf der WV keine Ausnahmebewilligung! Die müssen innerhalb von 3 Jahren dem Waffenbüro gemeldet werden, sofern sie nicht mit WES erworben wurden. Das soll gemäss Verordnungsentwurf kostenlos sein.

Die Ausnahmebewilligung wird erst erforderlich, wenn du so eine Waffe nach neuem Gesetz erwerben willst.

Falls du Waffen mit grossen Magazinen im Altbesitz hast, wirst du aber evtl. eine Ausnahmebewilligung brauchen, wenn du nach neuem Recht eine Waffe kaufen willst, die eigentlich nur WES- pflichtig wäre, in die aber ein grosses Magazin aus Altbesitz passt, also z.B., wenn du 33er Glock- Magazine hast und nach neuem Recht eine G17 kaufst. Ohne Ausnahmebewilligung dürftest du die alten Magazine nicht gemeinsam mit der neuen Waffe lagern, wobei nicht ganz klar ist, was gemeinsam lagern bedeuten soll- im gleichen Tresor, Raum, Haushalt?

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vor 5 Minuten schrieb Bergler:

Das soll gemäss Verordnungsentwurf kostenlos sein.

Die Ausnahmebewilligung wird erst erforderlich, wenn du so eine Waffe nach neuem Gesetz erwerben willst.

Falls du Waffen mit grossen Magazinen im Altbesitz hast, wirst du aber evtl. eine Ausnahmebewilligung brauchen, wenn du nach neuem Recht eine Waffe kaufen willst, die eigentlich nur WES- pflichtig wäre, in die aber ein grosses Magazin aus Altbesitz passt, also z.B., wenn du 33er Glock- Magazine hast und nach neuem Recht eine G17 kaufst. 

Danke für die Infos, dies würde bei mir evt. beim Kauf einer Ruger PC9 zutreffen, da Altbesitz 33 Glock Schussmagazin. Hoffentlich wird der Entwurf aber nicht noch verändert und man dann doch Ausnahmebewilligungen beantragen müsste!

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Aus Twitter rauskopiert: Christa Markwalder FDP zum Thema.

Driitens: es gibt nicht - und soll es auch in der Schweiz niemals geben - ein Menschenrecht für den Erwerb und Besitz von halbautomatischen Waffen mit grossen Magazinen. Diese Waffen sind weitaus gefährlicher als (Kampf)Hunde, welche heute registriert werden müssen. Deshalb 2x JA
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5 hours ago, mühli said:

Driitens: es gibt nicht - und soll es auch in der Schweiz niemals geben - ein Menschenrecht für den Erwerb und Besitz von halbautomatischen Waffen mit grossen Magazinen. Diese Waffen sind weitaus gefährlicher als (Kampf)Hunde, welche heute registriert werden müssen. Deshalb 2x JA

Bei so Äußerungen stickt es mich gewaltig den sich so Äußernden in der Reihenfolge

 

a) mit einer geladenen Glock 17 mit 33 Schuss-Magazin 

b) mit einem scharfen Kampfhund (am besten einen mit Historie der etwas durchgeknallt ist) 

 

in einem Raum einzusperren.....und einfach abzuwarten.....

 

Ob die Person dann den Unterschied spannt.....Edit: und sich im b) Fall dann das Teil aus a) wünscht?

 

Bj68

Bearbeitet von BJ68
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vor 48 Minuten schrieb mühli:

mit keinem Wort im Artikel erwähnt, dass diese Waffen aus der Schweiz höchstwahrscheinlich illegal beschafft wurden!

Indirekt schon: "Die Mafia ist in der Schweiz im Drogen-, aber vor allem auch im Waffenhandel aktiv." Es wird jetzt nicht explizit gesagt, ob damit formal legale Unternehmen oder die offensichtliche Schattenwirtschaft gemeint sind, aber so oder so dürfte klar sein, daß entsprechende Kreise sich eher weniger um die Feinheiten irgendwelcher Regularien kümmern werden.

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Am 11.5.2019 um 00:59 schrieb joker_ch:

Kannst du mal dem geneigten Leser erklären in wie fern, der Fakt das man sich die Birne mit einem 10 Magazin wegbläst besser ist und eine präventive Wirkung hat als wenn man es mit einem 20er Magazin macht.

Dazu gibt es im Schwäbischen einen Witz, den ich mir nicht verkneifen kann.

 

Es ist im neunzehnten Jahrhundert, in der Gaisburger Kaserne (bei Stuttgart und Namensgeber des Eintopfgerichts). Ein Rekrut kann mit dem neu eingeführten Hinterlader auf Biegen und Brechen nicht treffen. Da meint der Ausbilder zu ihm: "Füsilier Nägele, sie sind so unfähig, es wäre am Besten, sie würden sich selber erschießen." Antwort: "Zu B'fehl, Herr Sergeant!" und der Rekrut verschwindet hinter der nächsten Barracke. Ein Knall. Noch bevor alle erschrocken hinrennen können kommt der Rekrut wieder hervor. "Zu B'fehl, Herr Sergeant! Scho wieder d'rneba!"

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7 hours ago, mühli said:

Ines Kessler https://www.nau.ch/news/stimmen-der-schweiz/ines-kessler-aussert-sich-zum-eu-waffenrecht-65521793 sie ist nebenbei auch bei Twitter dabei, dort heisst sie Kampfbibeli.

Die Dame erwähnt durchaus einige Aspekte, die nicht so gerne gehört werden, aber meiner Meinung nach unterm Strich doch zählen.....:

Quote

Die Schweiz besitzt eine der höchsten Waffendichten der Welt. Noch befindet sich in jedem dritten Haushalt eine Waffe. Kriminelle wissen das – und verhalten sich entsprechend. Bei über 40‘000 Einbruchs- und Einschleichdelikten jedes Jahr sind in der Schweiz Überfälle zu Hause eine absolute Seltenheit. Dass dies nicht an der Güte der hiesigen Kriminellen liegt, zeigt der internationale Vergleich.

In England, wo die gesetztestreue Bevölkerung schon länger entwaffnet ist, wird jeder zweite Einbruch in Anwesenheit der Bewohner verübt. Eine 1:3-Chance, auf bewaffneten Widerstand zu stossen, nehmen eben die wenigsten Kriminellen in Kauf. Bei einer 1:3‘000- oder 1:30‘000-Chance hingegen fällt die Risikobeurteilung anders aus.

Und auch im Falle eines tatsächlichen Überfalls kann eine Waffe Schlimmeres verhindern, ohne benutzt werden zu müssen. Das Erblicken einer Pistole oder das Geräusch einer Ladebewegung ist ein überzeugender Grund, die Flucht anzutreten. Wie viele tausend hochtraumatische Überfälle zu Hause, die ja immer in Gewalt- und/oder Sexualdelikte ausarten können, der weitverbreitete Privatwaffenbesitz jedes Jahr präventiv verhindert, führt keine Statistik auf. Sicher ist nur: Die abschreckende Wirkung des Privatwaffenbesitzes macht sich erst bemerkbar, wenn sie nicht mehr vorhanden ist.

Bj68

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Ein extrem wichtiger Aspekt! Und einer, der auch für die Mehrheit der Nichtwaffenbesitzer greift! Denn die Nichtwaffenbesitzer sind durch das eine Drittel LWB in der Schweiz genauso vor dem Risiko von sog. "hot burglaries" geschützt! Ähnliches gilt für Deutschland: die 1 Mio. LWB senken das Risiko der restlichen 81 Mio. Opfer von "hot burglaries", also Einbrüchen in Anwesenheit der Bewohner (mit allem was dazugehört: Körperverletzung, Mord, Vergewaltigung...) zu werden! Diesen Aspekt traut sich kaum einer der LWB überhaupt zu nennen!!!

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