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IGNORED

Referendum: EU-Diktat nein!


MRCL

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Am 3.3.2019 um 10:06 schrieb Moskito:

??? 

Ich wage mal zu prognostizieren, dass wir mit mehr als 60% „auf‘s Dach“ kriegen werden! Siehe SBI. Damals waren die Kommentarspalten auch mehrheitlich pro SBI. Das Ergebnis ist bekannt.

Ich lasse mich aber gern angenehm überraschen.

Wie ich es manchmal hasse recht zu haben. War aber zu erwarten, da es dem grossen Rest am Arsch vorbei gegangen ist.

Nun den: no guns - no planes

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Die Mehrheit der EU Waffenverschärfungsgegner wollten den „Deal“ nicht. Also haben wir das Referendum ergriffen.

 

Nun sehen wir, dass die Sache gewaltig in die Hosen gegangen ist. Ich denke 2/3 Ja Stimmen sind eine Schallende Ohrfeige! Das schleckt keine Geiss weg und und kann nicht schöngeredet werden.

 

Nun, die Waffengegner werden Blut lecken und weiter ihre Begehren forcieren. Unter dem Motto: „Seht her, die Schweizer Bevölkerung wünscht sich mehr Sicherheit im Zusammenhang mit Waffen in privaten Händen!“

 

Wir waren uns vollkommen bewusst, auf was wir uns einlassen. 

 

„Dumm gelaufen!“

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7 minutes ago, swiss-shooter said:

Die Mehrheit der EU Waffenverschärfungsgegner wollten den „Deal“ nicht. Also haben wir das Referendum ergriffen.

[...]

Nun, die Waffengegner werden Blut lecken und weiter ihre Begehren forcieren. Unter dem Motto: „Seht her, die Schweizer Bevölkerung wünscht sich mehr Sicherheit im Zusammenhang mit Waffen in privaten Händen!“

 

Glaub ich nicht....denn bei den Befürwortern ging es nie um die Verschärfungen an sich, weil sich das alte WaffG. in CH als schlecht erwiesen hat, sondern immer nur um Schengen und Co....spätestens wenn die EU wieder verschärft, fällt den Befürwortern diese Argumentation tierisch auf die Füsse, weil sie jetzt ausgelutscht ist....

 

Hier mein Beitrag zu einem leider Welt-Plus Artikel https://www.welt.de/politik/ausland/plus193670365/Schweizer-Volksabstimmung-Wider-das-Entwaffnungsdiktat-der-EU.html

Quote

Tja....so wie ausschaut wurde das WaffG angenommen und die Gegner haben verloren.....

Für mich heißt das nun zum einen Abwarten wie sich die Praxis entwickelt z.B. ob es reicht die bösen großen Magazine im Keller zu lagern oder zu vernichten um nicht in das Problem zu laufen eine Ausnahmegenehmigung beantragen zu müssen, nur weil ich mir neu eine Waffe kaufe zu der auch ein großes Magazin passt. 
Der andere Punkt ist der Nachweis des Schießens und/oder mit der Vereinszugehörigkeit, soviel ich verstanden habe sind beide Sachen möglich....entweder ich bin in einem Verwein und komme da der Schießpflicht nach oder ich schieße privat z.B. Schießkeller. Sollte das Letztere okay sein, dann wäre das zur Zeit kein großes Problem...allerdings das kann verschärft werden so wie in Deutschland wo man 12 mal im Jahr antreten darf und die Frage steht auch im Raum wie das belegt werden muss. 

Allerdings sollte ich eine Ausnahmegenehmigung brauchen und muss auch meine Aufbewahrung umstellen, dann wird es mir eine Freude sein, auch mit dem Sammeln von Vollautomaten anzufangen, weil dann ist es eh schon egal, weil die Aufbewahrungsbedingungen die dann für die Halbautomaten gelten die Gleichen wie für Vollautomaten sind.

bombjack

Mal sehen was die Praxis bringt....ich hab in der Sicht Hoffnung, dass auch die Beamten in den kant. Waffenbüros diesen Deal nicht so freudig gegenüberstehen.....

 

bj68

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vor 25 Minuten schrieb mühli:

Auf jeden Fall wird es teuer werden, zumindestens finanziell gesehen für nicht wenige.

Nö:

Die Verordnung zum Gesetz liege bereits vor, der Bundesrat werde weitere pragmatische Änderungen dort vornehmen, so würden die Gebühren für Ausnahmebewilligungen auf 50 Franken gesenkt. Die Verordnung werde so rasch als möglich in Kraft gesetzt.

https://www.20min.ch/schweiz/news/story/Jetzt-spricht-Karin-Keller-Sutter-zum-Waffenrecht-Ja-20446694

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vor 1 Minute schrieb Moskito:

Nö:

Die Verordnung zum Gesetz liege bereits vor, der Bundesrat werde weitere pragmatische Änderungen dort vornehmen, so würden die Gebühren für Ausnahmebewilligungen auf 50 Franken gesenkt. 

Danke für die Infos, wusste ich noch nicht.

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1 hour ago, mühli said:

Tja dann sollte sich mal der Autor mal mit den alten Texten zu der EU-Feuerwaffenrichtlinie beschäftigen z.B.

https://german-rifle-association.de/eugunban-neuer-versuch-der-kommission-verbote-durchzusetzen/

https://german-rifle-association.de/eugunban-es-geht-nicht-nur-um-die-kategorie-b7-es-geht-ums-ganze/

https://german-rifle-association.de/eugunban-zusammenfassung-der-deutschen-stellungnahme/

https://german-rifle-association.de/eugunban-vorstoss-aus-grossbritannien-wichtig/

usw.

 

Warum bin ich mir nur so sicher, dass diese Ideen da nicht vom Tisch sind und der Spruch gilt "Aufgeschoben ist nicht Aufgehoben"?

 

bj68

Bearbeitet von BJ68
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vor einer Stunde schrieb Doggenrotti:

Verordnung zum Gesetz liege bereits vor

Naja, der "Entwurf" der Verordnung.

Was da jetzt noch geändert wird bzw. werden kann, wird spannend, auch, wie das abläuft- eine Vernehmlassung dazu dürfte es kaum geben. Grössere Verschärfungen können sie vorerst nicht einbauen, weil das sofort als Abstimmungsbetrug gelten würde. Schon die Aussage des Fedpol, dass Jäger nicht von Verschärfungen betroffen seien, scheint mir da heikel, und offenbar haben sie das selbst gemerkt und diese Aussage klammheimlich wieder gestrichen.

Unabhängig von der Verordnung wird es noch hundert Seiten an Regelungen brauchen. Wer anhand der vorliegenden Entwürfe von Gesetz und Verordnung versucht hat, mal ein paar praktische Fragen zu klären, dürfte schnell mehr Fragen als Antworten gefunden haben. Und was nicht in der Verordnung steht, regelt jeder Kanton für sich. Den Bürokraten wird die Arbeit jedenfalls nicht ausgehen...

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vor 10 Minuten schrieb Juniperus:

Kann man sich jetzt noch paar Monate mit allem möglichen eindecken oder nicht? 

In der Pressekonferenz mit Karin Keller-Sutter https://www.20min.ch/schweiz/news/story/Jetzt-spricht-Karin-Keller-Sutter-zum-Waffenrecht-Ja-20446694 (ab 10:00) hiess es u.a. die neuen Anpassungen für das Waffenrecht werden so bald als möglich umgesetzt, was immer dies auch heissen mag?

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vor 3 Stunden schrieb Juniperus:

Kann man sich jetzt noch paar Monate mit allem möglichen eindecken oder nicht? Wieso ist alles immer so unklar.

Unbedingt. Ich erwarte, dass jetzt einige ihren Kram noch dringend loswerden wollen, was sich wohl auf die Preise auswirken wird. Ich habe jedenfalls noch einen offenen WES und werde in nächster Zeit ein Auge auf den Markt haben.

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Kommentar aus der NZZ
Es war ein Kampf gegen Windmühlen

Die Anpassung des Schweizer Waffenrechtes kommt. Die Stimmbürger sind am Sonntag der Landesregierung klar gefolgt und haben sich für die Übernahme der EU-Waffenrichtlinie ausgesprochen. Die Kampagne der Gegner verfing nicht. Ihre Ausgangslage war aber auch schwierig. 

So gelang es den Schützenverbänden, welche die treibenden Kräfte hinter dem Referendum waren, zwar in kürzester Zeit, die nötigen Unterschriften zu sammeln. Dass die Mobilisierung über die eigenen Kreise hinaus anspruchsvoll werden würde, war aber von Beginn weg klar. Mit den Schützen allein war die Abstimmung nicht zu gewinnen. Deren Verbände zählen heute noch an die 130 000 Mitglieder. Nur noch 60 000 davon sind aktive Schützen. Von der politischen Macht von einst ist nicht mehr viel übrig. Die kleiner gewordene Basis reicht offensichtlich noch, um Referenden zu ergreifen, aber nicht mehr, um Abstimmungen zu gewinnen. Auch inhaltlich war es von Anfang an ein Kampf auf verlorenem Posten. Das auf vielen Kanälen portierte Schreckgespenst einer bevorstehenden Entwaffnung des Schweizer Bürgers verfing nicht – zu Recht. Unbestritten werden die beschlossenen Änderungen im Waffengesetz reale Auswirkungen für Käufer und Besitzer bestimmter Waffentypen haben. Betroffen sind vor allem jene Personen, die in Zukunft eine halbautomatische Waffe mit grossem Magazin kaufen möchten, ohne dass sie gleichzeitig Mitglied in einem Schützenverein sind oder regelmässig schiessen. Solche halbautomatischen Waffen werden mit dem Ja vom Sonntag der Kategorie «verbotene Waffen» zugeordnet. Es braucht anstatt eines Waffenerwerbsscheines neu eine Ausnahmebewilligung. Die Ordonnanzwaffen bleiben indessen unangetastet. Jäger und Vereinsschützen haben mit der neuen Regelung nichts zu befürchten. Von einer Entwaffnung kann keine Rede sein.

Dies mag mit ein Grund sein, weshalb sich das Referendumskomitee schnell auf allfällige Verschärfungen in der Zukunft einschoss. Bereits 2022 würde es zu einer erneuten Anpassung bei der EU-Waffenrichtlinie kommen. 2027 käme dann die nächste, so seine Mutmassungen. Der dabei viel zitierte Artikel 17 der EU-Richtlinie fordert in der Tat regelmässige Überprüfungen der bestehenden Regelungen. Für das Referendumskomitee ist schon heute klar, dass ein absolutes Verbot halbautomatischer Waffen für Private und psychologisch-medizinische Tests als Grundvoraussetzung für den Besitz von jeglicher Art von Feuerwaffen das Ziel der kommenden Überprüfungen seien. Sollten solche Verschärfungen tatsächlich Realität werden, könnte dagegen erneut das Referendum ergriffen werden. Der Ausgang der Abstimmung wäre vermutlich offener, als dies jetzt der Fall war.

Die Rechnung ist für all jene Kreise nicht aufgegangen, die im Referendum gegen die Verschärfung des Waffenrechts einen willkommenen Hebel gegen Schengen und Dublin gesehen haben. Eine Mehrheit der Stimmbürger ist bei der Güterabwägung zwischen den Vorteilen von Schengen/Dublin und den überschaubaren Einschränkungen im Waffenrecht der Argumentation des Bundesrates gefolgt. Auch wenn dies erst die Nachbefragungen abschliessend klären werden: Das Votum vom Sonntag dürfte vielerorts keine Stimmabgabe für eine Verschärfung des Schweizer Waffengesetzes gewesen sein, sondern vielmehr ein Ja für die Fortführung der Zusammenarbeit im Rahmen von Schengen und Dublin. Den Beteuerungen des Referendumskomitees, dass bei einer Nichtumsetzung der EU-Waffenrichtlinie die beiden Mitgliedschaften nicht gefährdet seien, wurde offensichtlich nicht geglaubt.

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Hier noch eine Antwort von der Kantonspolizei Bern zu meiner Frage nach dem Vorgehen um wieder legal zu werden:

 

Zitat

Sehr geehrter Herr

Zur Zeit laufen noch Abklärungen (Besitzstand usw.) mit der Zentralstelle Waffen des Bundes.
Ab ca. Juli 2017 sind die definitiven Änderungen und Bestimmungen (Formulare) auf der Internetseite fedpol ersichtlich.
Darf ich Sie bitten, zu diesem Zeitpunkt die entsprechende Website zu konsultieren.

Sie dürfen danach selbstverständlich für weitere Fragen wieder an uns gelangen.

Mit freundlichen Grüssen
D. Wagner
Waffenbüro Bern

 

Und ja, er hat tatsächlich Juli 2017 geschrieben. Ich nehme mal an, 2019 ist gemeint.

Bearbeitet von adsc
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