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Referendum: EU-Diktat nein!


MRCL

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Nirgends. Ich vermute es ist in der Abbildung einfach nicht erfasst. Die aber Frage, was ist mit wechselsystemen wie das cmmg bravo (KK einsteck-system-verschluss-irgendwas mit 25 Schuss Magazin fürs AR15) ? Ich hab gestern bei brownells angerufen. Die wissen es auch noch nicht und hatten bei der fedpol angefragt. Auch dort war nich nichts klar.... 

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vor 8 Minuten schrieb joker_ch:

wenn ich ein Stg mit kleinem Magazin kaufe ist es wie früher...

Nur, wenn es ein Werkshalbautomat ist, bei Verwendung mit 10er Magazin genügt zum Erwerb ein WES.

Die Aussage in der Grafik der Kapo ZH ist etwas vereinfacht, "Gewehr/MP unter 60 cm". Im Gesetz steht was von mittels Klapp- oder Schubschaft ohne Funktionsverlust auf unter 60 cm verkürzbar. Das hiesse bei wörtlicher Auslegung, dass Waffen, die wie die TP9 sowieso kürzer als 60 cm sind, nicht betroffen wären, und das hat man in der Verordnung jetzt "klarer" bzw. restriktiver formuliert. 

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Hallihallo,

 

Eine Frage zum "Sammler" ab wie vielen Waffen gilt man im Kanton Zürich als Sammler und was hat es sich mit dem Sicherheitskonzept auf sich ?

Hätte vorgehabt auf ende Jahr eine CZ Scorpion zu kaufen, die fällt aber nun in die Kategorie ganz Rechts.

 

Gruss

Bearbeitet von Covers
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vor 2 Stunden schrieb Covers:

Hallihallo,

 

Eine Frage zum "Sammler" ab wie vielen Waffen gilt man im Kanton Zürich als Sammler und was hat es sich mit dem Sicherheitskonzept auf sich ?

Hätte vorgehabt auf ende Jahr eine CZ Scorpion zu kaufen, die fällt aber nun in die Kategorie ganz Rechts.

 

Gruss

Zumindestens steht nichts davon im Gesetz das eine kurze Waffe zwingend von einem Sammler erworben werden muss, eigentlich gelten die 5 mal in 5 Jahren schiessen die Regel. Sonst wenn schon, einen sicheren Aufbewahrungsort, ich gehe mal von einem Waffenschrank aus, und eine geführte Liste von seinen ganzen Sammelwaffen.

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vor 2 Stunden schrieb joker_ch:

Zumindestens steht nichts davon im Gesetz das eine kurze Waffe zwingend von einem Sammler erworben werden muss, eigentlich gelten die 5 mal in 5 Jahren schiessen die Regel.

Stimmt so nicht, für jede der laut Abs. 5 verbotenen Waffen gibt es einen eigenen Absatz, der die Erteilung der Ausnahmebewilligungen regelt. Nachlesen!

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vor 15 Stunden schrieb joker_ch:

Zumindestens steht nichts davon im Gesetz das eine kurze Waffe zwingend von einem Sammler erworben werden muss, eigentlich gelten die 5 mal in 5 Jahren schiessen die Regel. Sonst wenn schon, einen sicheren Aufbewahrungsort, ich gehe mal von einem Waffenschrank aus, und eine geführte Liste von seinen ganzen Sammelwaffen.

Sammler ist bis jetzt nicht definiert.

Was das Sicherheitskonzept anbelangt; Ein abschliessbares Zimmer reicht anscheinend bereits.

 

Witzig finde ich ja vor allem, dass man grosse Magazine weiterhin kaufen kann, wenn man belegen kann, dass man die kompatible Waffe dazu vor dem 15. August erworben hat. 

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  • 3 Wochen später...

Was mich jetzt wunder nähme ist, wie man das "sportliche Schiessen" mit irgendeiner AR oder AK nachweisen soll, wenn die ganzen Bünzli-Schiessvereine in der Schweiz 1. Keine Nichtmitglieder schiessen lassen und 2. sich 3x bekreuzigen wenn man mit irgendwas anderem als dem Stgw auftaucht.

 

Oder gilt es auch als "sportliches Schiessen" wenn ich im Schiesskeller auf 25m sinnlos paar 7.62mm in den sand haue? 

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Naja, vom sportlichen Schiessen steht da ja nichts. Du musst nachweisen das du 5x innerhalb 5 Jahren geschossen hast, falls du nicht in nem Verein bist und nach dem 15.8 mit nach diesem Datum ausgestellten WES eine nach dem neuen Gesetz verbotene Waffe erwerben willst. 

Bei mir im 300 Meter Verein zb kann ich durchaus mit 308 (G3) und 223 (AR und meine AK) schiessen, die Patronen sind ja sehr nah an GP90 und GP11. 

Halt nur nicht bei offiziellen Schiessanlässen. Sonst sind die recht entspannt, solange man auch mit CH Ordonnanzwaffen da schiesst und nicht nur ausländische Waffen anschleppt

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29 minutes ago, joker_ch said:

Ja gilt es, steht so in der Verordnung. Wird aber sicher noch Zoff geben mit manchen Waffenbüros.

 

Zumindest ein Lichtblick für nicht Vereinsangehörige die die Sache (Schießen) halt nicht so ernsthaft verfolgen wollen...allerdings Verordnungen lassen sich schnell ändern in die eine oder andere Richtung.

 

bj68

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vor einer Stunde schrieb BJ68:

Zumindest ein Lichtblick für nicht Vereinsangehörige die die Sache (Schießen) halt nicht so ernsthaft verfolgen wollen...allerdings Verordnungen lassen sich schnell ändern in die eine oder andere Richtung.

 

bj68

Es reicht zb beim Feldschiessen und obligatorischen mit zu machen, oder die Bescheinigung in einem Schiesskeller machen zu lassen.

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Am 26.7.2019 um 18:32 schrieb Swisswaffen:

So wie das angedacht ist, ist es noch sehr entspannt.

Aber wehe, was da noch alles kommen mag.

Und wenn es aus Brüssel kommt (auch von mächtigen nationalen Regierungen auf Bande über Brüssel gespielt), dann heißt es jedes Mal wieder: akzeptiert, oder ihr verliert die EU-Verträge als Ganzes. Ob diese Drohung überhaupt glaubhaft ist, ist, wie man ja gesehen hat, gar nicht erheblich.

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