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Juniperus

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  1. Ich habe noch nie einen Schiesskeller ohne Aufsicht gesehen, geschweige denn einer wo man allein wäre und nicht ständig alle Bahnen besetzt sind.
  2. Es wäre halt lustiger wenn das ganze Schiesswesen nicht nur aus Bünzlivereinen mit quasi einer einzigen zugelassenen modernen Waffe, und als alternative paar verstreute enge Schiesskeller mit ebenfalls sehr begrenzter Kaliberzulassung, bestehen würde.
  3. Hast Du nicht von der kantonalen Behörde eine komplett andere Antwort als vom Fedpol erhalten? Die scheinen ja auch nicht zu wissen was gilt. Finde es auch komisch, dass kein Schiesskeller / Waffenhändler etc damit wirbt, dass man bei ihm die regelmässigen Schiessen machen kann. Sogar Pro Tell verweist nur aufs obligatorische und Feldschiessen. Vor der Abstimmung ein riesen Geschrei in der Waffenszene und danach aber nichts machen um den Leuten den Kauf/Besitz zu erleichtern obschon es ja offensichtlich laut FEDPOL eine reine Formalität im Schiesskeller sein könnte.
  4. Ist mittlerweile bekannt was die Waffenbüros unter regelmässigem Schiessen verstehen? Muss ich auf einer 300m Anlage bei einem Verein schiessen? Muss es ein offizieller Schiessanlass sein? Oder kann mir der Schützenmeister in einem beliebigen Schiesskeller den Zettel unterschreiben? Ich find dazu nirgendwo infos.
  5. Nicht wirklich. Ich sehe in der Schweiz jeden zweiten Tag Leute bzw Schützen die mit der Waffe offen durchs Dorf laufen und ich darf laut Gesetz auch meine neue AK offen im Bus heimtransportieren. Also ist mir nicht ganz klar wieso die Spezialeinheit kommt wenn auf einem Balkon jemand mit einer Waffe / einem Spielzeug hantiert.
  6. Seit wann ists denn verboten auf dem eigenen Balkon mit einer Waffe zu "hantieren"? Muss ich jetzt in den Keller zum Gewehr putzen?
  7. Weil moderne Langwaffen, die auf 20er oder 30er Mags ausgelegt sind, eben genau kastriert aussehen mit 10er Mags. Und die Ästhetik ist bekanntlich das wichtigste bei der Waffe.
  8. Ich muss einen 100 jährigen Karabiner kaufen damit ich ein AR-15 besitzen kann. Mit diesem Meisterstück dürfte es die Schweiz nach weit vorne geschafft haben wenns um die verblödetsten Gesetze weltweit geht.
  9. Nein, kann man eben nicht ohne Ordonanzwaffe. Jemand der z.b. nur eine AR-10 besitzt, hat eigentlich keine Möglichkeit einen Schiessnachweis zu erbringen.
  10. Sorry aber wozu braucht in der heutigen Zeit ein Zivilist bitte einen Kugelschreiber? Frag mich schon was gewisse Leute zu kompensieren haben wenn sie sowas besitzen. Sofort verbieten! Und falls man mal etwas dringend notieren will kann man ja die Polizei rufen, die kommt sofort.
  11. Und was zählt jetzt? Datum auf dem WES oder Kaufdatum?
  12. Was mich jetzt wunder nähme ist, wie man das "sportliche Schiessen" mit irgendeiner AR oder AK nachweisen soll, wenn die ganzen Bünzli-Schiessvereine in der Schweiz 1. Keine Nichtmitglieder schiessen lassen und 2. sich 3x bekreuzigen wenn man mit irgendwas anderem als dem Stgw auftaucht. Oder gilt es auch als "sportliches Schiessen" wenn ich im Schiesskeller auf 25m sinnlos paar 7.62mm in den sand haue?
  13. Hahaha dieses Handbuch. Solche grässlichen vereine sind doch der Hauptgrund wieso der Waffenbesitz in der Schweiz kulturell immer weniger verankert ist und das liberale Waffenrecht den Bach ab geht.
  14. Die Amis haben sogar extra ein Wort für diese Sorte: https://www.thegunwriter.com/24165/top-10-ways-to-spot-a-fudd/
  15. Kann man sich jetzt noch paar Monate mit allem möglichen eindecken oder nicht? Wieso ist alles immer so unklar.
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