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IGNORED

VG Giessen, OA Wetzlar nachträgliche Bedürfnisprüfung


reverend

Empfohlene Beiträge

vor 6 Minuten schrieb Joe07:

Bezog sich mein nachstehender - von dir aufgegriffener - Post nicht auf die ZPO?

Dein Post wollte dem Leser wohl deutlich machen, dass auch im Sozialgerichtsverfahren „große Teile der ZPO“ und damit der Beibringungsgrundsatz Anwendung finden. Dann wird darauf hingewiesen, was in der ZPO so gilt und das dies auch im SGG so sei - dies ist aber hinsichtlich der Amtsermittlungspflicht falsch. Und genau darauf bezogst du dich, wie man dem weiteren Post sowie dem übernächsten Zitat entnehmen kann.

Zitat

Aber was solls, jeder wie er mag. Mal noch darf man "frei" seine Meinung äußern, oder?

Es gibt halt einen Unterschied darin, ob man seine Meinung zu etwas äußert oder ob man unzutreffende Dinge behauptet, die von anderen richtig gestellt werden.

 

Das nachfolgende Zitat wäre eine Meinung deinerseits. Dennoch gilt auch in diesem Verfahren § 103 SGG.

Zitat

Kann sein, solange es nicht um Beitragspflichten geht und die gesetzliche Unfallversicherung für ein nicht vorhandenes Risiko Beiträge einstreichen will. Dann ist die Welt eine andere! 

 

 

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Ich danke @reverend ganz ausdrücklich für die ganze Arbeit mit diesem Fall sowie -sonst hätten wir nie davon erfahren- mit der Berichterstattung an dieser Stelle. 

 

Langfristig wird es auf politischer Ebene eine Anstrengung geben müssen, das Bedürfnisprinzip abzuschaffen oder seine Glaubhaftmachung stark zu vereinfachen. Bleiben die Prinzipien von Sachkunde und Zuverlässigkeit in Kraft, braucht es aus Sicht der inneren Sicherheit kein Bedürfnisprinzip. Das Bedürfnis ist schlicht und ergreifend ein Vehikel zur Einschränkung des legalen Waffenbesitzes.

 

Die Verbände als Hüter des Bedürfnisnachweises werden eine solche Anstrengung sehr wahrscheinlich nicht betreiben, selbst wenn die politische Großwetterlage sich im Hinblick auf eine Liberalisierung mal etwas freundlicher darstellen sollte.

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vor 1 Stunde schrieb Gruger:

Ah, die sparsame Versicherung mit dem einnehmenden Wesen.

Ja, genau darum geht es.

vor einer Stunde schrieb P22:

Dein Post wollte dem Leser wohl deutlich machen, dass auch im Sozialgerichtsverfahren „große Teile der ZPO“ und damit der Beibringungsgrundsatz Anwendung finden. Dann wird darauf hingewiesen, was in der ZPO so gilt und das dies auch im SGG so sei - dies ist aber hinsichtlich der Amtsermittlungspflicht falsch. Und genau darauf bezogst du dich, wie man dem weiteren Post sowie dem übernächsten Zitat entnehmen kann.

Es gibt halt einen Unterschied darin, ob man seine Meinung zu etwas äußert oder ob man unzutreffende Dinge behauptet, die von anderen richtig gestellt werden.

 

Das nachfolgende Zitat wäre eine Meinung deinerseits. Dennoch gilt auch in diesem Verfahren § 103 SGG.

 

 

Was bringt dir eine nicht praktizierte Amtsermittlungspflicht?

 

Deshalb hatte ich ja bereits gefragt, ob du sie bereits einmal eingeklagt hast!

 

Außerdem befinden wir uns bereits OT. Also zurück zum eigentlichen Thema. Diesbezüglich vermisse ich von dir hier einen praktikablen Weg, den von den Behörden an den Tag gelegten behördlichen Bedürfnisunsinn zu stoppen.

 

Dazu habe ich hier von dir leider noch nichts brauchbares gelesen!

 

 

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vor 6 Stunden schrieb Panzermann403:

Langfristig wird es auf politischer Ebene eine Anstrengung geben müssen, das Bedürfnisprinzip abzuschaffen oder seine Glaubhaftmachung stark zu vereinfachen. Bleiben die Prinzipien von Sachkunde und Zuverlässigkeit in Kraft, braucht es aus Sicht der inneren Sicherheit kein Bedürfnisprinzip. Das Bedürfnis ist schlicht und ergreifend ein Vehikel zur Einschränkung des legalen Waffenbesitzes.

 

Und genau deswegen wird es bleiben. Es gibt doch nun wirklich keine Partei, die ernsthaft, aus Überzeugung, ein liberales Waffenrecht, gar Selbstverteidigung als Bedürfnis, oder eine Rechtslage wie in CZ oder CH, möchte/wünscht/herbeiführen will.

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Absolut richtig.

Die hat es kurz vor der Wende in CZ aber auch nicht gegeben. Und wieder gehen wir auf ungestüme Zeiten mit viel Änderungspotential zu. Die Mehrheitsverhältnisse und die Allianzen der letzten 40 Jahre zerbröckeln. In welche Richtung das geht, weiß keiner. Wichtig ist nur, dass man sich im Moment des Umbruchs erinnert, was zu tun ist.

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Am 15.9.2018 um 23:01 schrieb Panzermann403:

Die Mehrheitsverhältnisse und die Allianzen der letzten 40 Jahre zerbröckeln.

Genau DAS tun sie nicht!

Das Altparteienkartell steht in Treue fest zusammen gegen den erklärten Feind von rächts.

Da werden, selbst unter völliger Aufgabe der eigenen politischen Identität, Koalitionen zusammen geschmiedet, vor denen man sich mit Grausen abwendet.

Die Hoffnung auf eine Öffnung hin zu mehr Liberalität und bürgerfreundlichen Gesetzen kann man getrost begraben, solange es keine bürgerlich-konservative Kraft schafft sich in die Regierungsverantwortung zu kämpfen.

 

CM

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vor 6 Minuten schrieb cartridgemaster:

Das Altparteienkartell steht in Treue fest zusammen gegen den erklärten Feind von rächts.

Da werden, selbst unter völliger Aufgabe der eigenen politischen Identität, Koalitionen zusammen geschmiedet, vor denen man sich mit Grausen abwendet.

Immerhin haben es die Grünen geschafft, als neue Partei der Bundesrepublik ihren Kurs aufzuzwingen, und zwar größtenteils gar nicht durch Regierungsbeteiligung sondern einfach dadurch, daß CDU, SPD, FDP und bis auf die Betonstalinisten auch Teile der Linken einfach ihr Programm als Einheitsprogramm übernommen haben. Das schafften sie dazu noch unter denkbar ungünstigen Voraussetzungen, denn eine unklare Beziehung zu Pädo-Sex (dazu noch mit Kindern aus dem Kinderladen, die man eigentlich betreuen soll), eine unklare Beziehung zu Terrorismus, und Parteitage, auf denen sich Fundis und Realos mit Wurfgeschossen angehen, sprachen eigentlich ex ante nicht für wirkmächtiges Potential.

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Richtig. Wir sehen momentan die Herausbildung einer Nationalen Front. Insofern wird es wahrscheinlich keine kurzfristige Änderung der vorherrschenden Politik geben. Eher das Gegenteil.

Aber stabiler werden die Verhältnisse nicht. Sie enden (irgendwann!) durch interne Ungleichgewichte und externen Einfluß.

Kurzfristige Puts würde ich aber noch nicht unbedingt halten [emoji6]

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  • 1 Monat später...

Mir ist jede Partei lieber, als die rechtsbraunversiffte Szene. Völlig egal wer, selbst die Kommunisten hasse ich weniger, als die Rechten. Und die Kommunisten kann ich schon nicht leiden. Am beknacktesten finde ich diejenigen, die Putin und Gauland gleichzeitig gut finden. Dazu gehören geistige Qualitäten kurz vor der Einweisungsreife.

 

Mir wäre es lieb gewesen, wenn dieser Thread, den ich der Information halber in die Welt gesetzt habe, von dem ganzen angebräiunten Müllgestammel frei geblieben wäre.

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  • 3 Wochen später...

Tach!

 

Habe diesen Fred mit großem Interesse verfolgt. 

Jetzt bin ich in NRW auch dran, das scheint sogar eine extra neue Mitarbeiterin zu sein, die mir noch nicht bekannt ist.

Obwohl im letzten Monat eine neue Waffe (mit der in NRW üblichen Sicherheitsüberprüfung) eingetragen wurde, macht die Behörde eine Bedürfnisprüfung???

 

An dem Schreiben und dem Formular hat mich so einiges gestört: 

Also mal die SB angemailt und gefragt, warum die Überprüfung erfolgt, aus den Betreff zitierten §§ 8 u. 14 geht das so nicht hervor.

 

Die 12/18 Forderung der Trainingstermine würde auf eine

nach WaffG §4 Abs. 4 Satz 1 (um Jahre verspätete...)  Prüfung des Fortbestehen des Bedürfnisses nach Ersterteilung hindeuten?

 

Oder - obwohl da nicht die Voraussetzungen der Ersterteilung gelten -

nach WaffG §4 Abs. 4 Satz 3 eine (anlassbezogene) Prüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses?

In diesem Fall will ich wissen, welche Anhaltspunkte vorliegen, die Zweifel am Fortbestehen des Bedürfnisses hervorrufen.

 

Dann habe ich um Erklärung gebeten, wieso die auf dem Formular verlangen, dass der Verein für alle Waffen eines Mitglieds eine passende Disziplin bieten muss?

Gerade für Waffen auf der „Gelben Sportschützen-WBK“  wird darauf ausdrücklich verzichtet:

WaffVwV zu §14 Abs.4 Satz6….Nicht gefordert wird, wie sich aus dem Verzicht auf eine Bezugnahme auf § 14 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 ergibt, dass die auf Gelber WBK zu erwerbende Waffe für eine Disziplin der konkreten Sportordnung des Verbandes oder gar Vereins, indem der Sportschütze organisiert ist, zugelassen und erforderlich sein muss.

Es soll dem Sportschützen also ermöglicht werden, mit eigener Waffe Schießsport etwa als Gastschütze auszuüben.

 

Bin mal gespannt, ob die überhaupt antworten…

 

Ansonsten kriegen die von mir die Standard-Vereinsbescheinigung, mit der ich (als Präsi) die Vereins- und Verbandszugehörigkeit und die regelmäßige Trainigsteilnahme bescheinige.

 

 

 

Anschreiben.jpg

Formular.jpg

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Die spinnen. Disziplinbezogen ... Geht´s noch? Aber die Jungs in Offenbach reiten eine ähnliche Tour, die wollen ernstlich - jedenfalls laut Formularschreiben - den Nachweis, daß man mit jeder (!) Waffe 12/18 mal (nicht im Leben, im Jahr) trainiert ...

Manchmal fragt man sich wirklich, was in den Köpfen der in den Ämtern dafür Verantwortlichen und Zuständigen vorgeht ...

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vor 20 Minuten schrieb MarkF:

Manchmal fragt man sich wirklich, was in den Köpfen der in den Ämtern dafür Verantwortlichen und Zuständigen vorgeht ...

Ernsthaft!?

Fangprämien für die nächste Bedörderung! Ist doch ein alter Hut!

@Wolfgang553

Die wollen waffen rausfiltern für die aktuell vll kein Bedürfnis besteht. Etwa 3 inch Revolver für den BDS und jetzt in einen DSB Verein gewechselt. ( was ist eigl mit den 2 inch Revolvern die noch von vor der Waffg Änderung (2003!?) In der WBK stehen)

Jede eingesammelte Waffe gibt Punkte.

 

12/18 ist schon hart und wird doch so gar nicht gefordert außer nach 3 Jahren. Die Verw vorschr. lässt sich ja nicht genau aus, aber es muss ja schon irgendwie weniger sein als 12/18.!!

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Am 21.11.2018 um 17:33 schrieb kulli:

Ernsthaft!?

Fangprämien für die nächste Bedörderung! Ist doch ein alter Hut!

 

Hä? Wen wollen die mit so einem Unfug fangen? Wenn die darauf bestehen oder darauf gestützt irgendwas veranlassen fangen sie sich einen Widerspruch ein und haben die Kosten an der Backe. Wenn sie Leute fangen wollen sollen sie Hausbesuche machen, dabei festgestellte (wirkliche) Sünden sind allermeist tödlich ...

Was ich meine ist die grobe, ja gröbste Rechtsunkenntnis der SB. Vor ein paar Tagen hörte ich, daß einem Händler im Bereich Ffm quasi untersagt wurde, eine Waffe nach § 12 WaffG zum Transport zu überlassen, weil dies nicht für Händler als Überlassende gelte ... da greift man sich doch an den Kopf!

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Am ‎21‎.‎11‎.‎2018 um 12:42 schrieb Wolfgang553:

 

Habe diesen Fred mit großem Interesse verfolgt. 

 

Ich auch, ebenso bin auch ich seinerzeit angeschrieben worden. Jedoch um längen abgeschwächter; auch anderer Kreis.

 

Ich habe mir hierzu auch einige Gedanken gemacht und stelle fest, dass Du, meiner Meinung nach, genau den richtigen Weg gehst.

 

Erst einmal höflich anfragen, was die Behörde zu einer derartiger Überprüfung bewegt. Sinnvoll wäre es auch, wenn man andere Waffenbesitzer "findet" die in gleicher Lage sind, vielleicht aus dem selben Verein. Einen einzelnen Grund zu finden, der die "Überprüfung" in einem Fall deckelt halte ich für nicht unmöglich, einige Duzend oder hunderte würden schon schwierig werden, außer die Behörde gibt einen "Rundumschlag" zu.

 

Ebenso, wie ist das Schreiben zu verstehen? Freundliche Bitte, nette Notiz, Bescheid? Auf welcher Rechtsgrundlage wird die Durchführung der Überprüfung begründet? Fragen über Fragen......

 

Ich halte das Thema für sehr wichtig. 

 

Bitte halte uns auf dem Laufenden !

 

Danke

Inst200

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@Bulldog Ja sicherlich, da ist die Behörde mein allerkleinstes Problem. Hab ich ehrlich gesagt noch gar nicht dran gedacht bzw. Gedanken verschwendet. Verdiene mehr Geld dort, muss weniger Miete zahlen. Was will man mehr? Mit dem Rest kann man sich doch arrangieren. Viel schlimmer ist die Wohnungs- und Kindergartenplatzsuche....

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vor 3 Stunden schrieb Fussel_Dussel:

@Bulldog Ja sicherlich, da ist die Behörde mein allerkleinstes Problem. Hab ich ehrlich gesagt noch gar nicht dran gedacht bzw. Gedanken verschwendet. Verdiene mehr Geld dort, muss weniger Miete zahlen. Was will man mehr? Mit dem Rest kann man sich doch arrangieren. Viel schlimmer ist die Wohnungs- und Kindergartenplatzsuche....

 Als jemand, der im (Vorder)Taunusbereich wohnt, ist die Vorstellung, sich mit einem Wohnen im Kreis OF oder gar OF selbst zu arrangieren (bzw. arrangieren zu müssen), natürlich grausam ... ;-). Aber ich gebe zu, selbst dort gibt es nette Gegenden. Als LWB, der seine Hardware behalten oder gar erweitern möchte, ist mir eine "vernünftige" Waffenbehörde aber schon wichtig. Dauerstreß zu haben, dauernd auf deren Kieker zu sein, stelle ich mir wenig erbaulich vor. 

Da die Jungs dort nicht für mich zuständig sind und ich auch mit LWB aus der Gegend eigentlich keinen Kontakt habe, bekomme ich nur zufällig etwas davon mit. Ich möchte aber bezweifeln, daß die dort "vernünftig" geworden sind, denn das sind ja nicht einzelne Spinner, die aus der Reihe tanzen, sondern der Kurs der Behörde. Wenn nicht gar die Sache vom RP angeordnet ist, und da haben wir ja beim RP in Darmstadt leider ein gewisses Problem.

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