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IGNORED

VG Giessen: Reichsbürger grundsätzlich unzuverlässig


Asgard

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So. Das Geblödel mal ausser Acht lassend, wird hier die Schere im Kopf wieder nur zu deutlich ersichtlich. Die paar Clowns, die unsere parlamentarische Republik nicht anerkennen werden zur Gefahr der öffentlichen Sicherheit aufgebauscht. Die linken Verbrecher der Antifa die in ihren Mitteln gegen den verhassten "Schweinestaat" sicher nicht zimperlich sind, bleiben im Grossen und Ganzen ungeschoren.

 

Bei so einem Reichskasper wird Show of Force betrieben und ein Polizist stirbt wegen Dummheit seiner Führung- den Typen beim Einkaufen abzupassen wäre wohl nicht der medial gewünschte Schockeffekt geworden, die Antifa, die Brandsätze, Zwillen mit Stahlkugeln, Pflastersteine, Gehwegplatten von Dächern gegen Polizisten einsetzen passiert nichts? Hat das eventuell ein kleines bisschen etwas mit Angst vor dem organisierten linken Mob zu tun?

 

 

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vor 15 Stunden schrieb EkelAlfred:

Die wichtige Frage wäre: Wer ist derzeit eigentlich römischer Kaiser?

Das war ein Wahlamt, jedenfalls dieser Titel im Heiligen Römischen Reich. Folglich müsste man wenn sich keine Änderung der Wahlvorschriften ergeben halt also erstmal herausfinden, wer zur Zeit die Ämter der Kurfürsten bekleidet.

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vor 11 Stunden schrieb joker_ch:

Dir ist bewusst das die Juden ja auch nach geltendem Recht verfolgt wurden...

 

Nein, das wurden sie nicht!

 

Die Nürnberger Gesetze standen im Widerspruch zur Weimarer Verfassung, hätten also eigentlich von einem Verfassungsgerichtshof für Null und nichtig erklärt werden müssen (da es einen solchen nicht gab bzw. das Reichsgericht zu Leipzig hier nur eingeschränkte Befugnisse hatte, wurde nach dem Krieg das BVerfG errichtet).

 

Es ist schlicht eine Unverschämtheit, die Verhältnisse in einem demokratischen Rechtsstaat zu vergleichen mit einem undemokratischen Unrechtsstaat!

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vor 1 Stunde schrieb heletz:

 

Nein, das wurden sie nicht!

 

Die Nürnberger Gesetze standen im Widerspruch zur Weimarer Verfassung, hätten also eigentlich von einem Verfassungsgerichtshof für Null und nichtig erklärt werden müssen (da es einen solchen nicht gab bzw. das Reichsgericht zu Leipzig hier nur eingeschränkte Befugnisse hatte, wurde nach dem Krieg das BVerfG errichtet).

 

Es ist schlicht eine Unverschämtheit, die Verhältnisse in einem demokratischen Rechtsstaat zu vergleichen mit einem undemokratischen Unrechtsstaat!

Ist es nicht, natürlich bestehen  Welten zwischen  den Konsequenzen für die Beteiligten und der unterliegenden Regierungsform.

Trotzdem wurden die Gesetze die sich gegen die Juden wandten akribisch von den Richtern eingehalten die sich alle danach auf das Heletzische Mantra berufen haben ich habe nur das Gesetz befolgt.

 

Du bist genau der Prototyp den ein Staat braucht egal welcher Couleur um sich durchzusetzen.

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vor 12 Stunden schrieb Asgard:

die Antifa, die Brandsätze, Zwillen mit Stahlkugeln, Pflastersteine, Gehwegplatten von Dächern gegen Polizisten einsetzen passiert nichts? Hat das eventuell ein kleines bisschen etwas mit Angst vor dem organisierten linken Mob zu tun?

1.) es könnte dann auch gewisse Politikersprösslinge treffen (läßt sich googeln)

2.) die Antifa läßt sich doch trefflich zur Benutzung gegen politische Gegner und unliebsame Demonstrationen (nicht alle kann man verbieten) nutzen

 

Erst wenn man sie nicht mehr benötigt, werden sie ruck zuck verschwinden.

 

 

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vor 42 Minuten schrieb joker_ch:

wurden die Gesetze die sich gegen die Juden wandten akribisch von den Richtern eingehalten

 

Nicht nur von den Richtern.

 

Allerdings hätte sich niemand an die Gesetze gebunden fühlen müssen.

 

Genausowenig gültig war der "Eid" auf den Führer, man konnte also weder Hochverrat noch Fahnenflucht begehen.

 

Nur: Die allerletzte Frechheit dieser Schwachmaten ist es, sich mit den Juden gleichzusetzen!

 

Denn heute kann man sich gegen den Entzug vor den Verwaltungsgerichten (durchaus auch erfolgreich) wehren.

 

Damals, in ihren hochgepriesenen Reich, wurde man allein für den Versucht schon von der SA abgeholt.

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Tja, unter verfasssungsrechtlichen Bedenken sagte man dem NetzDG auch nach, das hielte kein Jahr.

Jetzt verschärfen die Länder die Polizeigesetze.

Natürlich alles streng rechtsstaatlich.

Selbstverständlich ist das nicht mit dem Holocaust vergleichbar.

Aber eine Tendenz ist sichtbar.

Es ist bereits so, dass man sich überlegen sollte, was man sagt (auch ohne dabei gegen derzeit geltendes Recht zu verstoßen).

Bei der geplanten Abfrage beim Verfassungsschutz im Rahmen der Regelüberprüfung kommen dann erstmals "weiche" Sachverhalte mit in die Beurteilung.

Ich hatte nie gedacht, in diesem Land noch mal so eine Art von Rechtsstaatlichkeit zu erleben.

 

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vor 1 Stunde schrieb heletz:

Denn heute kann man sich gegen den Entzug vor den Verwaltungsgerichten (durchaus auch erfolgreich) wehren.

Grundsätzlich richtig. Aber das hängt stark vom Gericht ab. Vor dem VG Düsseldorf kann man sich z.B. gegen unbegründete Sippenhaft durchaus mit Erfolg wehren. Vor anderen VGs in NRW sieht das ganz anders aus. Ganz zu schweigen von manchen ostdeutschen Verwaltungsgerichten.

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Am 6.7.2018 um 10:04 schrieb heletz:

Vor etwa zwei Wochen hat einer dieser Hirnis festgestellt, "das höchste Gesetz" sei immer noch die Goldene Bulle von 1356, die immer noch in Kraft sei, weil die Abdankung von Franz II. total illegal war.

Finde ich fein, wenn wir wieder einen Römischen Kaiser haben.

Das finde ich jetzt aber mal eine sehr sympathische Auffassung. Ärgerlicherweise hat sie freilich zur Konsequenz, dass der Ewige Landfrieden von 1495 auch noch fortgilt. So'n Mist aber auch.
Ernstlicher nun: die Abdankung stand dem Kaiser natürlich frei, nicht hingegen die Auflösung des Heiligen Römischen Reichs. Nach damaliger Rechtsmeinung. Dieses bestand erst einmal fort. So rein rechtlich.

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vor 50 Minuten schrieb carcano:

Ganz zu schweigen von manchen ostdeutschen Verwaltungsgerichten.

 

Nun, ja.

 

Gerade Gera und Cottbus haben ja geurteilt, abstruse Äußerungen alleine reichten nicht aus.

 

Und die Waffen mußten wieder zurückgegeben werden (in Gera in 75% der Fälle, Cottbus hab' ich vergessen).

 

Auch in der Schweiz werden Bevölkerungsgruppen, die voraussichtlich mißbräuchlich mit Waffen und Mun umgehen werden, grundsätzlich erst einmal vom Waffenbesitz ausgeschlossen.

 

Mir sind da im Gedächtnis Einwanderer Sri Lanka, Algerien, Albanien, Kosovo, Mazedonien, Bosnien und Herzegowina, sowie aus Serbien, Kroatien, Montenegro und der Türkei. Sie dürfen in der Schweiz weder Waffen kaufen, besitzen noch tragen.

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vor einer Stunde schrieb carcano:

Das finde ich jetzt aber mal eine sehr sympathische Auffassung. Ärgerlicherweise hat sie freilich zur Konsequenz, dass der Ewige Landfrieden von 1495 auch noch fortgilt. So'n Mist aber auch.
Ernstlicher nun: die Abdankung stand dem Kaiser natürlich frei, nicht hingegen die Auflösung des Heiligen Römischen Reichs. Nach damaliger Rechtsmeinung. Dieses bestand erst einmal fort. So rein rechtlich.

Auf diesem Rechtsstandpunkt, oder jedenfalls daß durch den faktischen Fortfall des Reiches die Rechte des Volkes nicht geschmälert wurden, bestanden die Abgeordneten des württembergischen Landtags im Verfassungsstreit von 1814, und zwar jedenfalls am Anfang einstimmig. Das waren sozusagen alle Reichsbürger und sie mussten am Schluß zwar einen Kompromiss mit der Realität schließen, haben aber doch auch einiges in die neue Verfassung hinübergerettet--darunter die Vertragsform der Verfassung und, bezüglich des Themas dieses Forums, auch das individuelle Recht auf Waffenbesitz.

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vor einer Stunde schrieb carcano:

hat sie freilich zur Konsequenz, dass der Ewige Landfrieden von 1495 auch noch fortgilt

 

Der ja auch keineswegs singulär in der Gegend herumsteht.

 

Erstmals geregelt hat die Anwendung von Gewalt Heinrich IV. 1085, dann 1103 (Erster Mainzer Reichslandfriede) und 1152 Friedrich Barbarossa.

 

1235 kam dann der Schwabe (?) Friedricjh II. mit dem Zweiten Mainzer Reichslandfrieden ums Eck (der hat immerhin kapiert, daß sich die Hochadeligen Häuser gegenseitig ausrotten, wenn Waffen und Waffengewalt nicht reguliert werden).

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