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Waffenbesitz - ein Jedermannsrecht?


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Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb schiiter:

Wieder Falsch. Lies nochmal bnach.

Benutzung fällt ebenfalls aus.

Lies das WaffG. Ich wiederhole das jetzt nicht zum vierten Mal.

Naja, mit Deinen komischen Randbedingungen „11 jährig“ etc hast Du Recht.

 

ansonsten wird täglich Eigentum an Waffen ohne WBK-Vorlage erworben. Auf Egun z.B: erst überweisen, dann Papierkram.

Geschrieben (bearbeitet)

Es ist nicht meine komische Vorgabe. Ich hatte genau das geschrieben. Wir brauchen aber auch keine 11jährige. Mein Jagdgewehr was unter 6AWaffV fallen würde, darf auch kein WBKloser auf nem Schießstand schießen (sofern er keiner vorgenannten Kriterien damit erfüllen könnte)

Ein unter 25jähriger keine Großkaliberpitole. Unter 14 kein KK.

Weisst du was die da alles schon motorisiert dürfen`Sogar ohne Fahrerlaubnis im öffentlichen Strassenverkehr.

 

WBK Vorlage hat auch wieder nichts mit Inhaber einer Erwerbserlaubnis zu tun.

Egun weist außerdem immer auf die Notwendigkeit einer Erwerbserlaubnis vor dem Kauf hin (Gesetzliche Pflicht).

Du erkennst das an dem roten (falsch abgekürzten) EWB

Zitat

Fehler im Geschäftsablau stellen ebenfalls keine Legitimation einer Rechtssituation dar.

 

Deine Anmerkung ist ein endloser Flickenteppich. Es stimmt eben hinten und vorne nicht.

 

Das Auto ist die schlechteste Analogie. Besonders wenn als Analogie die Fahrerlaubnisverordnung heranzitiert wird.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Nur um das kurz vorab klarzustellen, in Deutschland erwirbt man Eigentum durch Einigung UND Übergabe.

BGB -§ 929 Einigung und Übergabe

 

Aber die Diskussion ist doch fruchtbar.

Es sind doch schon gute Punkte herausgearbeitet worden.

Es spricht doch Bände, wenn wir genau das verteidigen, was in Deutschland mit dem Waffenbesitz so irrational läuft.

Klar ist das reine Ideoligie.

 

vor 4 Stunden schrieb Faust:

[...] aber mir geht es um eine rationale Begründung, weshalb ein liberales Waffenrecht Grundrecht des Einzelnen sein kann/soll/muss. Über Einschränkungen dieses Grundrechts kann man ja streiten. [...]

Das zeigt unser Dilemma:

In einem freien Land müsste es eine rationale Begründung für die Beschränkung des Waffenrechtes geben.

Da kann man sicher einige, auch vernünftige Punkte finden.

Aber im Grundsatz gehört die Frage anders gestellt.

Schärfere Gesetze gegen Personen, die sich schon jetzt nicht an die Gesetze halten, gehören jedenfalls nicht dazu.

 

vor 2 Stunden schrieb schiiter:
vor 5 Stunden schrieb carcano:

So wie die Fahrerlaubnisverordnung. Es ist nämlich nicht erlaubt, ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.

Außer man hätte eine Fahrerlaubnis. [...]

Aber ein Auto kaufen darf man trotzdem und besitzen auch und benutzen auch.

Nur nicht im öffentlichen Straßenverkehr.

Schelchte Analogie ;)

Das ist doch toll und eine Spitzenanalogie!

 

Der Erwerb des Kfz ist grundsätzlich gestattet.

Bei Minderjährigen unterliegt er dem Einwilligungsvorbehalt der verantwortlichen Erziehungsberechtigten.

Dort wo keine Gefahr für Dritte besteht, bzw. unter sachkundiger Aufsicht auf dem Verkehrsübungsplatz darf das Kfz benutzt werden.

Um es im öffentlichen Raum zu führen, bedarf es einer geregelten Ausbildung mit festgelegten theoretischen und praktischen Anteilen.

Der Erfolg der Ausbildung wird durch einen Test vor einem amtlich anerkannten Prüfer bewiesen und per amtlicher Fahrerlaubnis nachgewiesen.

Für die Teilnahme am Straßenverkehr braucht es dann nur noch die obligatorische Haftpflichtversicherung und die Anmeldung des Kfz bei der zuständigen Behörde.

Das hat sich in Deutschland doch bewährt, oder?

So what?

 

Und, fragt sich jemand, was falsch läuft?

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Geschrieben (bearbeitet)

Es gibt noch etwas zwischen Auto und Waffen als guter Vergleich. Bist du bsp. Multimillionär, könntest du theoretisch in Deutschland zeitgleich 25 neue tupfgleiche Bugatti Veyron kaufen. Kein Problem. Versuche aber mal zeitgleich 25 tupfgleiche Glock 19 zu kaufen in Deutschland! :rolleyes: Riesen Problem bzw. wohl unmöglich als Einzelperson (nicht im Auftrag einer Firma/Behörde).

Bearbeitet von mühli
Geschrieben
vor 49 Minuten schrieb fa.454:

Dort wo keine Gefahr für Dritte besteht, bzw. unter sachkundiger Aufsicht auf dem Verkehrsübungsplatz darf das Kfz benutzt werden.

Um es im öffentlichen Raum zu führen, bedarf es einer geregelten Ausbildung mit festgelegten theoretischen und praktischen Anteilen.

Das unterscheidet sich aber insofern von Waffen, als daß Autos ein eher schwierig zu bedienender Gegenstand sind, der auch wenn nicht blöde oder böswillig ist sehr leicht anderen Leuten zur Gefahr wird. Man vergleiche nur einmal die kinetische Energie eines Autos mit lediglich fünfzig Sachen und einer Pistolenkugel und beachte dann noch, daß die Teilnahme am Straßenverkehr ohne daß das Auto in Bewegung auf andere Leute gerichtet wäre schlicht nicht möglich ist.

 

Bei uns wollten sie nachdem ein Gericht die Ausgabe von Waffenscheinen angeordnet hat die Prüfung so schwer wie möglich machen. Schwerer als den Standard für die Polizei konnte man es aber auch nicht machen, denn das hätte gleich die nächste Klage gegeben. Also muß man für den Waffenschein grob die Standards der Polizei erfüllen. Ergebnis: Durchfallen ist praktisch unmöglich. Die einzige Siebwirkung ist in bezug auf offensichtlich verwirrte Leute oder auch Neurotiker, die plötzlich merken, daß sie Angst haben, ihre Kanone auch nur anzufassen. Ab und zu, aber selten, wird wohl auch jemand wegen Verletzung der Sicherheitsregeln heimgeschickt, kann dann aber wiederkommen. Probleme gibt's damit keine. Hingegen jagt mir die Angewohnheit der Amis, jedem halbalphabetisierten Chaoten einen Führerschein zu geben, bisweilen wirklich Angst ein.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Das unterscheidet sich aber insofern von Waffen, als daß Autos ein eher schwierig zu bedienender Gegenstand sind, der auch wenn nicht blöde oder böswillig ist sehr leicht anderen Leuten zur Gefahr wird. Man vergleiche nur einmal die kinetische Energie eines Autos mit lediglich fünfzig Sachen und einer Pistolenkugel und beachte dann noch, daß die Teilnahme am Straßenverkehr ohne daß das Auto in Bewegung auf andere Leute gerichtet wäre schlicht nicht möglich ist.

 

Bei uns wollten sie nachdem ein Gericht die Ausgabe von Waffenscheinen angeordnet hat die Prüfung so schwer wie möglich machen. Schwerer als den Standard für die Polizei konnte man es aber auch nicht machen, denn das hätte gleich die nächste Klage gegeben. Also muß man für den Waffenschein grob die Standards der Polizei erfüllen. Ergebnis: Durchfallen ist praktisch unmöglich. Die einzige Siebwirkung ist in bezug auf offensichtlich verwirrte Leute oder auch Neurotiker, die plötzlich merken, daß sie Angst haben, ihre Kanone auch nur anzufassen. Ab und zu, aber selten, wird wohl auch jemand wegen Verletzung der Sicherheitsregeln heimgeschickt, kann dann aber wiederkommen. Probleme gibt's damit keine. Hingegen jagt mir die Angewohnheit der Amis, jedem halbalphabetisierten Chaoten einen Führerschein zu geben, bisweilen wirklich Angst ein.

Das mit den Waffentragscheinen ist bei uns genau der gleiche Zirkus, so gemacht das der Security Depp nicht durchfällt, was zeigt dass selbst wenn jemand nicht unbedingt der hellste ist und auch nicht mit einer Waffe umgehen kann, durch das Tragen nichts passiert.

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb _peti:

der Gesetzgeber sieht das Auto als weniger gefährlich an und hat deshalb weniger Auflagen an Kauf, Besitz, Benutzung festgelegt.

Da sieht man, von welchen Scheinkompetenten wir regiert werden. 

Über 3000 Tote im Straßenverkehr vs. ?? durch Schusswaffen (die von der Polizei erlegten Mitbürger muss man da weglassen, die sind ja vom Staat gewollt).

 

Die Schweizer sind da schlauer, da steht das Auto mehr im Fokus als die Schusswaffe. Die haben wenigstens ein Tempolimit und setzen das auch durch.

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb joker_ch:

In der Schweiz ist bis jetzt Waffenbesitz ein Recht und keine Privileg.

 

Man soll den Tag nicht vor dem Abend loben.....

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb heletz:

Zustände in anderen Staaten sind zuerst einmal keine Argumentationshilfe.

Sehe ich auch so. Das hat was von: "mein Kumpel darf aber auch bis 12 in de Disco..."

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb joker_ch:

Also so ganz aus dem Mittelalter ist dann Deutschland nicht raus, damals durften nur ausgewählte Leute Waffen besitzen heute ist es genau so.

 

Unsinn!

 

Der Unterschied besteht lediglich darin, daß sich die Auswahl geändert hat.

 

Auch, wenn man damals etwas balla-balla in der Birne war, bekam man mit 12 Jahren das Schwert umgebunden.

 

Als Normal-in-der-Birne hatte man keine Chance auf Waffen, wenn man nicht zufällig in eine bestimmte Schicht geboren war.

 

Der mit balla-balla hat dann schonmal einen zufällig abgemurkst, aber wenn das ein Leibeigener war, war es ja kein Mensch, sondern eine Sache. Also nicht weiter schlimm.

 

(So eine richtige Ausnahme war Marquard von Annweiler, eigentlich ein Ministeriale, also Leibeigener, einer der brutalsten Heerführer seiner Zeit. Aber eben eine Ausnahme, als Sache jederzeit verkaufbar.)

 

Heute liegt die Auswahl bei der Persönlichkeit. Von zwei Brüdern kann der eine geeignet, der andere völlig ungeeignet sein, um Waffen zu besitzen.

 

Der Stand/die Familie spielt heutzutage glücklicherweise keine Rolle.

 

Die Hürden, um erlaubnispflichtige Waffen erwerben zu dürfen, sind in der Bundesrepublik nicht sehr hoch.

 

Diese Wandlung in der Auswahl dürfte es bei jedem zivilisierten Staat geben, nur in etwas anderer Form.

 

Eine Führerscheinprüfung ist erheblich teurer.

Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb Faust:

Ich meine mich erinnern zu können, dass in den antiken Demokratien Griechenlands uneingeschränkter Waffenbesitz Bürgerrecht war.

 

"Astrein sauber selbst ins Knie geschossen!", würde ich da sagen!   :rotfl2:

 

Das ist nämlich ein Beispiel für rigorose Beschränkung des Waffenbesitzes!

 

Bürgerrechte hatten etwa 4% der Bevölkerung, Du wärst also schonmal nicht dabei gewesen.

 

4% sagen den anderen 96%, was gemacht wird. Heute undenkbar.

 

Diese 4% hatten allerdings auch die Pflicht, sich Waffen zuzulegen und als Hopliten ins Feld zu ziehen.

 

Von Sokrates weiß man, daß er als Hoplit für seine Polis tätig war.

 

Kein Wunder, er gehörte ja auch zu den Superreichen, die es nicht nötig hatten zu arbeiten, sondern stattdessen Philosophie zu betreiben.

 

Der Waffenerwerb war also auf die Superreichen beschränkt. Kosten bei Sokrates nach heutigen wert: Ca. 200.000 €.

 

Können wir wieder so machen: Waffenerwerb nur bei nachgewiesener Bargeldeinalge (!) von 500.000 € und Erwerb des Bürgerrechts mit mindestens 60.000 €.

 

Dagegen sind die Anschaffungskosten eines Schwedenmausers, eines Schranks, die Sachkunde- und sonstigen Kosten ja verschwindend gering.

 

:rolleyes:

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Geschrieben
vor 16 Stunden schrieb heletz:

 

Zustände in anderen Staaten sind zuerst einmal keine Argumentationshilfe.

Erklär das mal denen, die immer mit "amerikanischen Verhältnissen" kommen ...

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb LTB:

Erklär das mal denen, die immer mit "amerikanischen Verhältnissen" kommen ...

Nichts anderes wie das beliebte " früher war das nicht so" oder " als ich jung war ".........

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb schiiter:

Mein Jagdgewehr was unter 6AWaffV fallen würde, darf auch kein WBKloser auf nem Schießstand schießen (sofern er keiner vorgenannten Kriterien damit erfüllen könnte)

Ein unter 25jähriger keine Großkaliberpistole.

"Jedermannschießen" mit "Anscheinswaffen" (ich vereinfache mit dem Begriff jetzt mal) ist verboten - wo steht das? Meiner Meinung nach ist doch nur die Verwendung im Sport verboten. Und verwechselst Du jetzt nicht die Möglichkeit ohne ärztliches Zeugnis eine GK-Pistole zu erwerben mit Schießen auf dem Stand? Ab 18 Jahren darf man in Deutschland doch GK schießen.

Geschrieben

 

vor 16 Stunden schrieb Faust:

Eng damit verknüpft ist allerdings die Rechtslage, dass SV kein Bedürfnisgrund ist (wenn man das Bedürfniskonzept - vorläufig - nicht in Frage stellen will).

Der §19 WaffG sieht doch genau SV als Bedürfnis vor, wir haben also ein sehr gutes wAffenrecht:rotfl2::rotfl2::rotfl2:

Geschrieben (bearbeitet)

@HBM

Wo könnte das wohl stehen? ;)

Ist garnicht so schwer zu finden.

Ich würde es in der AWaffV nachlesen, wenn ich es wollte. Man muss aber weiter unter als in 6AWaffV lesen.

Deine Meinung ist leider nicht der Gesetzeslage entsprechend.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 17 Stunden schrieb Ch. aus S.:

 aber unsere hochkompetenten hochbezahlten Politiker sehen das gerne anders.

Unsere hochbezahlten Politiker sehen nur das was ihnen die Stimmen und somit die Macht bringt... würde die Mehrheit der Wahlberechtigten Bevölkerung ein anderes WaffG wollen gäbe es ein anderes WaffG.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Hunter375:

würde die Mehrheit der Wahlberechtigten Bevölkerung ein anderes WaffG wollen gäbe es ein anderes WaffG.

Danke. Mehr gibts dazu eigentlich nicht zu sagen.

Geschrieben
vor 19 Stunden schrieb steven:

Evtl. ein Beispiel?: Ein vermutlich männlicher Mensch greift einer Frau an die Brust. Sie hat ein Küchenmesser dabei und ersticht ihn. Ist von der Notwehrlage gedeckt und da spielt ein "verhältnismäßig" keine rolle.

Also so einfach ist das nun nicht. Bitte lies mal die Ausführungen hierzu von Fischer (der StGB Kommentar Fischer, bis vor kurzem vorsitzender Richter am BGH):

https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-10/notwehr-strafrecht-fischer-im-recht

oder zur Vertiefung:

https://strafrecht-online.org/lehre/ws-2008/strafrecht-at/karteikarten/§ 12 - Die Notwehr (Teil 2) KK 181-199.pdf

 

Du hast natürlich Recht, daß die Notwehr keine Verhältnismäßigkeit im eigentliche Sinne zwischen den Rechtsgütern kennt.

 

Über die Gebotenheit und Erforderlichkeit dann aber für die Extremfälle im uneigentliche Sinne schon:

 

Beleidigungen sind natürlich notwehrfähig, allerdings wohl kaum mit einer Waffe (sozialethische Einschränkungen durch die Gebotenheit),

zurückbeleidigen ist m.E. aber gedeckt.

 

Fällt das Greifen an die Brust unter diese Einschränkungen? Muß ein Gericht klären. Wollte die Frau ihn mit der Abwehrhandlung verletzen/verjagen und dabei ist er aus Versehen gestorben oder hatte

sie bei ihrer Handlung Tötungsabsichten (möglicher Widerspruch zur Erforderlichkeit.)

 

Wird also im Einzelfall sehr schwierig.

 

Apropos: der Thread mit dem Nachbar-haut-aufs-Auto-Polizei-kommt-nicht, der ja leider gesperrt ist: wenn man sich in die oben verlinkten Ausführungen

vertieft, war das völlig vom Notwehrrecht gedeckt mit der Schreckschusswaffe in die Luft zu schiessen.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb cvk:

Apropos: der Thread mit dem Nachbar-haut-aufs-Auto-Polizei-kommt-nicht, der ja leider gesperrt ist: wenn man sich in die oben verlinkten Ausführungen

vertieft, war das völlig vom Notwehrrecht gedeckt mit der Schreckschusswaffe in die Luft zu schiessen.

Eben. Das liegt auf der Hand. Moralisch wollen das viele sicherlich anders einordnen – ändert an den rechtlichen Gegebenheiten zum Glück nichts.

Geschrieben
vor 23 Minuten schrieb schiiter:

@HBM

Wo könnte das wohl stehen? ;)

Ist garnicht so schwer zu finden.

Ich würde es in der AWaffV nachlesen, wenn ich es wollte. Man muss aber weiter unter als in 6AWaffV lesen.

Deine Meinung ist leider nicht der Gesetzeslage entsprechend.

Erleuchte uns doch mal, weshalb man als 18jähriger kein GK auf einem Stand schießen dürfte?

Geschrieben

Das war der Ausflug in den waffenrechtlichen Erwerb ;)

Du wirst das aber alles schon sortieren können. Meinetwegen auch Fehler für dich herausfiltern und dennoch die Kernaussage und damit die Botschaft verstehen.

Auch das dies ein Analogiefehler mit dem Auto und der Fahrerlaubnisverordnung ist, weisst du.

 

Ich muss ja nicht jedesmal alles detailiert wiederholen.

Das versteht dann auch wieder keiner ;)

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb schiiter:

Ich würde es in der AWaffV nachlesen, wenn ich es wollte. Man muss aber weiter unter als in 6AWaffV lesen.

Deine Meinung ist leider nicht der Gesetzeslage entsprechend.

Danke, wenn ich mir AWaffV § 9 (1) 3 durchlese, dann muss ich Dir recht geben.

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