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IGNORED

Temporäre Waffenverbotszone


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Geschrieben
vor 18 Stunden schrieb schiiter:

Irrsinn.

Das hast du zu 100 % Recht.

 

vor 18 Stunden schrieb nemrod:

...ich hätte zu dem Thema mal ne Frage....konstruierter Fall: Legalwaffenbesitzer (Sportschütze / Jäger) wohnt im Umfeld einer solchen Waffenverbotszone. Er besitzt kein Auto und nutzt immer für Fahrten zur Jagd oder zum Schießstand öffentliche Verkehrsmittel. Selbstverstänlich die Waffen in neutralen Koffern verpackt (versteckt).....und nu??

Da solltest du dich mal mit den Transportbestimmungen der Verkehrsunternehmen beschäftigen, so wie ich das kenne untersagen die das mitführen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 9 Minuten schrieb Harry Callahan:

Also reine Willkür, wenn der Staat Dir eine andere Eignung unterstellt, als von Dir beabsichtigt war. Prima Rechtsstaat!

Natürlich Rechtsstaat. Es gibt doch eine rechtliche Regelung.

Ansonsten nicht zu dramatisch denken. Es funktioniert recht gut.

Der Baseballschläger im Kofferraum der Hells Angels auf der Zufahrt der Bandidos war eher selten zur gemeinsamen Ausübung des Baseballsports vorgesehen ;)

Also Gefahrenabwehr. Einziehen.

VErletzung damit. Einstufung gefährliches Werkzeug (def. keine Waffe) und Anpassung des Strafmaßes. Auch korrekt.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 1 Minute schrieb uwewittenburg:

Da solltest du dich mal mit den Transportbestimmungen der Verkehrsunternehmen beschäftigen, so wie ich das kenne untersagen die das mitführen.

Also weitgehend bedeutungslos.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb uwewittenburg:

Da solltest du dich mal mit den Transportbestimmungen der Verkehrsunternehmen beschäftigen, so wie ich das kenne untersagen die das mitführen.

...ach ja...wie schön wars doch früher. Da konnte der Jäger aus dem Revier mit Büchse und ggfs Beute offen Bahn fahren ohne Argwohn zu erregen. Aber wir leben ja im Zeitalter der Gutmenschen:wacko:

Irgendwie kann ich mir eine gewisse Schadenfreude nicht verkneifen, wenn ich jetzt sehe, wie deren Pippi Langstrumpfwelt ( ...mach ich wie sie mir gefällt) ihren Schöpfern peu à peu um die Ohren fliegt!

Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Minuten schrieb schiiter:

Also weitgehend bedeutungslos.

Jo, wenn man vom Ausschluß der Weiterbeförderung und das Herbeirufen der Polizei absieht schon.

Von der Abnahme eines SRS Revolvers aus einem verschlossenen Koffer eines älteren Herren am Hauptbahnhof habe ich vor Jahren schon mal berichtet.

 

P.S.:

Da ich schon seit 4 Jahren meinen Ruhestand genieße tangiert mich das eigentlich nur noch am Rande.

Bearbeitet von uwewittenburg
Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb schiiter:

Natürlich Rechtsstaat. Es gibt doch eine rechtliche Regelung.

Ansonsten nicht zu dramatisch denken. Es funktioniert recht gut.

Der Baseballschläger im Kofferraum der Hells Angels auf der Zufahrt der Bandidos war eher selten zur gemeinsamen Ausübung des Baseballsports vorgesehen ;)

Also Gefahrenabwehr. Einziehen.

VErletzung damit. Einstufung gefährliches Werkzeug (def. keine Waffe) und Anpassung des Strafmaßes. Auch korrekt.

Das geht halt auch subtiler und effizienter - Diabetiker mit Insulin (lassen sich Pens eigentlich manipulieren, so dass sie mit ein bis zwei Injektionen leer werden?) :teu382: Für die Genies, die an den Flughäfen den Anschein von Sicherheit erzeugen sollen, gibt es bei Diabetes mellitus bereits extra mehrsprachige Attestvordrucke. :huh2:

 

Dein

Mausebaer :hi:

Geschrieben
vor 27 Minuten schrieb uwewittenburg:

... da hat sich niemand daran gestört wenn jemand mit einem Luftgewehr offen durch die Straßen lief.

Das stimmt auch wieder... die Leute waren damals normaler... was das anging... und ein Taschenmesser oder gar ein ganz böser fest stehender Hirschfänger ein übliches Geburtstagsgeschenk... der dann beim nächsten Wandertag natürlich sofort mit musste... schön neue Welt...

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb uwewittenburg:

Da solltest du dich mal mit den Transportbestimmungen der Verkehrsunternehmen beschäftigen, so wie ich das kenne untersagen die das mitführen.

So wie ich sie kenne, verbieten die ABB der DB allgemein jegliches Führen von Waffen und die ABB der Verkehrsverbünde nur denen, die dazu nicht berechtigt sind. Es kommt also darauf an, bei wem Du die Fahrkarte gekauft hast. :closedeyes:

 

Dein

Mausebaer :hi:

Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb uwewittenburg:

Da solltest du dich mal mit den Transportbestimmungen der Verkehrsunternehmen beschäftigen...

Die ÖVIs haben doch aber eine Beförderungspflicht, was nun ?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 14 Minuten schrieb nemrod:

...ach ja...wie schön wars doch früher. Da konnte der Jäger aus dem Revier mit Büchse und ggfs Beute offen Bahn fahren ohne Argwohn zu erregen.

Heute hast Du als erstes 20 kreischende Mütter und Veganer um dich, die dir erklären wollen wie "unmenschlich" das töten von Wildtieren ist und wie unnötig und falsch Fleischkonsum insgesamt... gleichzeitig ist ihnen aber völlig schnurz, dass ihr veganer Lebensstil und ihre unkontrollierte Vermehrung (Verhütungsmittel sind ja auch böse) es sind die die Welt zu Grunde richten.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb uwewittenburg:

Jo, wenn man vom Ausschluß der Weiterbeförderung und das Herbeirufen der Polizei absieht schon.

Von der Abnahme eines SRS Revolvers aus einem verschlossenen Koffer eines älteren Herren am Hauptbahnhof habe ich vor Jahren schon mal berichtet.

 

P.S.:

Da ich schon seit 4 Jahren meinen Ruhestand genieße tangiert mich das eigentlich nur noch am Rande.

Es kriegt doch keine Sau mit.

Man sollte eventuell auf Blinleuchten und übergroße bunte Hinweisschilder verzichten.

Der Ausschluss von der Beförderung erfolgt i.d.R auch ohne Hinzuziehung der Polizei.

 

Es ist eine hohle Zeile in einem Papier was keiner liest und niemand durchsetzt.

Geschrieben
Gerade eben schrieb Holger1412:

Heute hast Du als erstes 20 kreischende Mütter und Veganer um dich, die dir erklären wollen wie "unmenschlich" das töten von Wildtieren ist und wie unnötig Fleischkonsum... gleichzeitig ist ihnen aber völlig schnurz, dass ihr veganer Lebensstil und ihre unkontrollierte Vermehrung (Verhütungsmittel sind ja auch böse) es sind die die Welt zu Grunde richten.

Als ob man früher so Bahn gefahren wäre ;)

Ist doch Quatsch.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb Masta4:

Wie blöde muß man eigentlich sein um zu glauben das sich da jemand dran hält? :bump:

Die, die etwas zu verlieren haben....

vor 1 Stunde schrieb Harry Callahan:

Ja. Da steht, dass Reizgas verboten ist. Pfefferspray ist aber nun einmal kein Reizgas. Außerdem ist es juristisch gesehen keine Waffe. Auf welcher Grundlage soll also die Mitnahme verboten sein? Willkür???

Haarspray wäre erlaubt? Soll auch recht fies sein, bei Augenkontakt....

vor einer Stunde schrieb uwewittenburg:

Na eben so ähnlich:

s. Versammlungsgesetz:

§ 2 

(3) Niemand darf bei öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen Waffen oder sonstige Gegenstände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet und bestimmt sind, mit sich führen, ohne dazu behördlich ermächtigt zu sein. Ebenso ist es verboten, ohne behördliche Ermächtigung Waffen oder die in Satz 1 genannten Gegenstände auf dem Weg zu öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen mit sich zu führen, zu derartigen Veranstaltungen hinzuschaffen oder sie zur Verwendung bei derartigen Veranstaltungen bereitzuhalten oder zu verteilen.

Regenschirme, Krücken bei Gehbehinderungen, Rollstühle allgemein, die lassen sich teils recht schnell demontieren, Kugelschreiber, Schlüsselbund, Schnürsenkel, sogar eine passend zusammengerollte Zeitung kann gefährlich sein.

vor einer Stunde schrieb uwewittenburg:

Aha, Anwohner dürfen transportieren, der Besucher aber nicht. Etwas diskriminierend....

vor 20 Minuten schrieb Ballerkopp:

Wegen zunehmender GewaltBundespolizei verhängt Waffenverbot auf Berliner Bahnstrecke

https://mobil.berliner-zeitung.de/berlin/polizei/wegen-zunehmender-gewalt-bundespolizei-verhaengt-waffenverbot-auf-berliner-bahnstrecke-30649088

"Ein Großaufgebot von Bundespolizisten soll die Fahrgäste an den Bahnhöfen kontrollieren."

Wo soll dieses „Großaufgebot“ denn herkommen? Aber eventuell wird es anders definiert, was die gemeinte Anzahl angeht....

 

Vielleicht sollten die Behörden eine App herausbringen, die mir bei gewählter Reiseroute und Reisemittel anzeigt, wo ich solche Waffenverbotszonen kreuze oder mir gleich eine alternative Strecke anbieten. Quasi wie die Staumeldungen beim Navi.

Bearbeitet von Last_Bullet
Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb Last_Bullet:

Aha, Anwohner dürfen transportieren, der Besucher aber nicht. Etwas diskriminierend.... 

So etwas ähnliches gibt es doch seit neuestem in Hamburg mit ihrer so umweltfreundlichen Dieseldurchfahrtsverbotszone. :grin:

Deutschland die Freiluftpsychiatrie :wacko2:

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb uwewittenburg:

Jo, wenn man vom Ausschluß der Weiterbeförderung und das Herbeirufen der Polizei absieht schon.

 

Wegen was? Weil man gegen die Beförderungsrichtlinien verstoßen hat? Wenn, wer will mich zwingen auf die zu warten?

Geschrieben
vor 16 Stunden schrieb callahan44er:

Wenn, wer will mich zwingen auf die zu warten?

Beim Stichwort Waffen brauchst du in Berlin nicht lange warten.

 

vor 17 Stunden schrieb Last_Bullet:

Wo soll dieses „Großaufgebot“ denn herkommen? Aber eventuell wird es anders definiert, was die gemeinte Anzahl angeht....

Ein paar tausend Polizisten bekommst du hier ziemlich schnell zusammen, in Ahrensfelde bei Berlin ist zudem ja auch noch die BFG der Bundespolizei stationiert, außerdem ist wegen dem Deutschlandspiel eh schon ein größerer Kräfteansatz geplant.

Geschrieben
vor 16 Stunden schrieb uwewittenburg:

Beim Stichwort Waffen brauchst du in Berlin nicht lange warten.

Als Fahrgast aber auch nicht. Man geht einfach. Ein Festnahmegrund liegt nicht vor.

 

vor 16 Stunden schrieb uwewittenburg:

Ein paar tausend Polizisten bekommst du hier ziemlich schnell zusammen, in Ahrensfelde bei Berlin ist zudem ja auch noch die BFG der Bundespolizei stationiert, außerdem ist wegen dem Deutschlandspiel eh schon ein größerer Kräfteansatz geplant.

Und nach Potsdam Cottbus, Brandenburg/Hvl., Magdeburg......?

MEhr als zwei Standorte und es ist landunter. Oder ein einziges Risikoobjekt dazu.

 

Für Ellwangen brauchte man mehrere Tage, um überhaupt angemessen handlunsgfähig zu sein.

Eine Bombendrohung an geeignetem Ort und man kann andernorts tun und lassen was man will.

 

Man sieht doch in Berlin wie schnell Lagen aus den Händen gleiten oder garnicht erst eingegriffen wird.

 

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb schiiter:

Als Fahrgast aber auch nicht. Man geht einfach. Ein Festnahmegrund liegt nicht vor.

Die Feststellung erfolgt doch in der Regel im ZH mit einem anderen Grund, Beleidigung, Bedrohung oder fehlender Fahrausweis. Da gibt es dann keinen Diskussionsgrund und mit der DB-Sicherheit ist dann aus kein "gut Kirschen essen".

Geschrieben (bearbeitet)

Du sprichts also dem Grundrechtsentziug auf falscher Angabe das Wort.

Interessant.

Das gut Kirschen essen, wird dann ebenso nach hinten losgehen.

Zunächst hat auch die Polizei keine weiteren Grundlagen. Es geht weder um Ordnungsrecht oder gar um Strafrecht.

Es ist ein Vertarg zweier Parteien.

Auf dieser Grundlage eine Straftat begehen wird nicht zielführend sein.

 

Auch dem 127 kann ich mich unmittelbar entziehen. Ausweis zeigen. Gehen. Fertig. Da bin ich dann aber gespannt, ob sie sich der Freiheitsberaubung auch noch einer gef KV schuldig machen wollen. Ich würde sogar davon ausgehen, dass sie sich obendrein noch eine Krankschreibung beim Versuch einhandeln ;)

 

Du hast bedenkliche Ansichten!

 

 

...und bleiben wir einfach in der Praxis. In der Bahn sieht niemand, was ich transportiere. Es kontrolliert auch niemand Taschen.

Es ist also total egal, was da wo steht.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb schiiter:

Und nach Potsdam Cottbus, Brandenburg/Hvl., Magdeburg......?

MEhr als zwei Standorte und es ist landunter. Oder ein einziges Risikoobjekt dazu.

So einen Kontrolleinsatz kann man schnell unterbrechen und verlegen, die Hubschrauber sind

Geschrieben

Ich liebe WO. Eine Meldung und es artet wie üblich in vermeintlich juristisch fundierte Spitzfindigkeiten aus. Könnt ihr zur Abwechslung einfach mal eine Meldung als das hinnehmen was sie ist? Eine Meldung und mehr nicht. Und gerade die hier bis auf das Komma an Formulierungen mäkeln geben beflissen bei einer möglichen Kontrolle noch den Nagelknipser ab. "Bitte untertänigst um Entschuldigung Herr Oberwachtmeister. Und einen schönen Gruss an die Frau Gemahlin Herr Oberwachtmeister."

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