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IGNORED

Warnschuss mit Schreckschuss wegen Beschädigung von Eigentum


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Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb kawakawa:

Scheint, als würden es die Meisten hier vorziehen, sich zu prügeln, während dann im Kampf einer der Beiden vielleicht ein Messer zieht und es letztlich schlimmer endet.

Ich sehe keinen einzigen Beitrag, der auch nur eine Andeutung davon enthält.

 

vor 14 Minuten schrieb kawakawa:

Im übrigen, der kleine Waffenschein von B ist nicht eingezogen worden. Er hat ihn zurück bekommen. Die Waffe wurde mitgenommen, mit dem Hinweis, dass die Situation hute zu angespannt sei, nach den zwei Vorfällen und man wolle nicht, dass damit mehr "Dummheiten" gemacht werden. Er soll die Schreckschuss auf der Wache in paar Tagen abholen.

Das "Dummheiten machen" ist auch sicherlich kein Hinweis darauf, wie die Polizei das Verhalten beider Beteiligter einschätzt. Daher wohl auch das Verhalten am Telefon.

 

Im Übrigen kann A jetzt hoffen, dass B nicht auf die Idee kommt, ihn wiederum anzuzeigen. Nicht wegen der Ordnungswidrigkeit des Schiessens, da gibt es durchaus ein paar andere Optionen, insbesondere dann, wenn er sich bedroht gefühlt hat.

Dann fängt der Apparat an zu rollen und aus dem "in ein paar Tagen abholen" wird dann ggf. nichts.

 

Im Übrigen dürfte nach den Schlägen auf das Auto bereits Schaden entstanden sein, oder nicht?

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb German:

Im Übrigen kann A jetzt hoffen, dass B nicht auf die Idee kommt, ihn wiederum anzuzeigen. Nicht wegen der Ordnungswidrigkeit des Schiessens, da gibt es durchaus ein paar andere Optionen, insbesondere dann, wenn er sich bedroht gefühlt hat.

Dann fängt der Apparat an zu rollen und aus dem "in ein paar Tagen abholen" wird dann ggf. nichts.

 

Ja, da gibts einiges. Von versuchtem Mord bis zur Owi. Falls was kommen sollte, Anwalt einschalten. Der Tipp wurde ja bereits schon genannt.

 

vor 4 Minuten schrieb German:

Im Übrigen dürfte nach den Schlägen auf das Auto bereits Schaden entstanden sein, oder nicht?

Er hat doch weiter eingeschlagen. Ob bereits ein Schaden eingetreten ist, ist insofern irrelevant.

Geschrieben

Wie soll sich dann B gefühlt haben, als A gegen seine Tür gehämmert hat und "komm raus" geschrien hat? So eine Tür kann man auch eintreten, ist nur eine Holztür.

 

Dabei fällt mir ein, die Polizei hat B gar nicht als Beschuldigten vernommen, nicht auf Aussageverweigerungsrecht hingewiesen, sondern einfach nur gefragt, was da ablief?

Geschrieben

Ach so, das alles lief ab auf einem Privatgrundstück. Grundstück war umfriedet bis auf die ca. 4 Meter breite Einfahrt (da ist kein Tor oder ähnliches). Also nicht in der Öffentlichkeit, falls ich das richtig sehe.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb kawakawa:

Das ist eine Schreckschuss mit Knallmunition. Der Effekt eines Schusses ist wie ein Knaller zu Silvester. Sollte nur dazu dienen, den A zu erschrecken, damit er das Einschlagen auf das Auto unterlässt. Und es hat funktioniert. Die Angriffssituation auf das Fahrzeug wurde ohne Verletzungen, ohne Schlägerei und ohne Weiteres beendet.

 

Es ist und bleibt ein absolut ungerechtfertigter Schusswaffengebrauch. Und weil weder du noch dein angeblicher bekannter verstehen dass ein Schusswaffengebrauch auch ohne SCHUSS AUF eine Person vorliegt solltet ihr/er auch entsprechend ein Waffenverbot bekommen. Reines "zeigen" reicht aus um den Sachverhalt "unter Gebrauch einer Schusswaffe" zu haben. Oder möchtest du dem Bankräuber mit Schusswaffe die er ja nur zeigt und nicht braucht jetzt absprechen seine Tat unter Gebrauch einer Schusswaffe begangen zu haben?

 

Wahnsinn was für ein Kindergartenthema hier mit Schusswaffen in Verbindung gebracht wird. BEKLOPPT. Natürlich nicht auf den Beitragsstarter oder Forenmitglieder bezogen, sondern auf diese ominöse Drittperson.

 

Ich würde ganz einfach zusammenfassen, für mich persönlich:

 

Menschen die "notwehrfähige" Sachverhalte suchen oder konstruieren um den Gebrauch einer Schusswaffe zu rationalisieren sind mit Waffenverboten zu belegen. Mindestens halte ich solche Personen für absolut ungeeignet eine Schusswaffe jeglicher Art zu führen.
Für all die Personen die ich kenne die korrekt verdrahtet sind im Oberstübchen und die tatsächlich, und nicht in Kindergartenkopfkinostan, ganz echte Schusswaffen führen müssen oder sollen und das auch dürfen, die sind allesamt in Richtung Vermeidung gepolt. Alles andere ist weder menschlich noch rechtlich statthaft, meine Meinung.

Bearbeitet von Jacko5000
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Geschrieben (bearbeitet)

Jacko,

 

danke für Deine Meinung. Die Person, um die es hier geht, ist so abgebrüht, dass beim Zeigen einer Waffe nur die Reaktion käme "komm her, knall mich ab du Ar..."

 

Bedenklicher finde ich hier, dass die Polizei die Hilfe verweigert, obwohl ihr verdeutlicht wird, dass ein gegenwärtiger Angriff auf Eigentum stattfindet.

 

Du musst Dir Mal bildlich vorstellen, da steht einer da und hämmert mit beiden Fäusten auf Dein Auto, Du entgegnest ihm, ich rufe die Polizei, er erwidert, ich scheisse auf die deutshce Polizei, ich bin ein stolzer Iraner! Denk mal auch an das vermutlich vorhandene Messer in der Hosentasche. Wir kennen es ja aus den Nachrichten.

 

Ich habe den Vorfall aus dem Fenster, weil ich gegenüber wohne beobachten können. Der Typ war auf 180, hat gedroht, etc. Sowas siehst Du in den besten Psychopaten-Filmen, wenn einer auf Speed ist und in Zerstörungswahn verfällt.

 

Ich hätte mich auch nicht getraut, obwohl ohne Behinderung, dem in dem Zustand gegenüber zu treten.

 

Da fand ich persönlich einen Knall wie sie an Silvester zu tausenden gibt, nicht viel schlimmes. Der knall hat den Typ aber aus seinem Wahn herausgeholt. Er hörte auf auf das Auto einzuschlagen. Ich konnte sehen, wie er zugesehen hat, wie der B mit der Waffe in der Hand ca. 5 Meter gelaufen ist (und er ist als Behinderter nicht schell). Trotzdem hat er während dessen weiter eingehämmert und sich von der Waffe in der Hand nicht beeindrucken lassen. Erst als der Schuss abgefeuert wurde, dann hörte er auf.

 

Ist ja nich so gewesen, dass B die Waffe plötzlich unter der Jacke rausgeholt hätte. Er ging mit der Waffe wedelnd auf ihn zu und demonstrierte ihm damit, dass er sie in der Hand hatte. Das hat den Typen nicht beeindruckt. Zu dem Zeitpunkt hat der Typ inzwischen ca. 10 Minuten fast dauerhaft mit kurzen Pausen auf das Auto gehämmert.

 

Trotzdem danke für Deine Einschätzung und Deine Meinung zu B. Aber ich dachte, wir wären hier in einem juristischen Unterforum. Da geht es darum. wie das Gesetz den Sachverhalt sieht und nicht wie wir es uns wünschen.

 

Nebenbei gefragt: Wie hättest Du die Situation aufgelöst? Einer prügelt auf Dein Auto ein. Schlägerei kommt für Dich nicht in Betracht - Du hast kaputten rücken, beim Heben von über 10 kg musst Du mit Wirbelkörperbrüchen rechnen und sogar Querschnittslähmungen. Polizei will nicht kommen. Du weißt, der Typ hat kein Geld, wird nichts zu holen sein. Lebt seit Jahren von Hartz IV. Wie löst Du das Problem?

 

Sag nicht ich filme das und warte bis er erschöpft ist. Wenn Deine Karre zusammengekloppt wurde, wirft er vielleicht deine Fenster ein...

Bearbeitet von kawakawa
Geschrieben

Ich habe inzwischen selbst ein wenig gesucht.

 

Liest man das hier: https://www.frag-einen-anwalt.de/Schreckschusspistole-eingezogen-Kleiner-Waffenschein-vorhanden-gewesen--f310782.html

 

Abfeuern der Waffe auf unbefriedetem Grundstück (falls das Privatgrundstück das im schlimmsten Fall ist) mit vorhandenem kleinem Waffenschein, bedeutet eine OWi (200-400 EUR).

 

Abfeuern auf befriedetem Grundstück ist keine OWi, ausser Lärmproblematik und daraus resultierende OWi.

 

Straftat nach der Aussage des Anwalts in keinem der Fälle, ausser, man hatte keinen kleinen Waffenschein.

 

Stimmen die Juristen hier damit ein?

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb kawakawa:

Stimmen die Juristen hier damit ein?

Rechtlich: Da kannst Du genausogut einen Würfel befragen. Wenn, was wohl die Intention in dem gegebenen Szenario ist, eine Bedrohung von B vorliegen soll, mit der B zu einem Tun oder Lassen veranlasst werden soll, dann ist das rechtliche Problem erstmal nicht das Abfeuern an sich und der Lärm. Andererseits, insbesondere wenn A behindert ist wie im klassischen Fallbeispiel auch: Kirschbaumfall. 

 

Taktisch: Wenn A nach der klugen Entscheidung, die Türe verschlossen zu lassen, um nicht in einen Konflikt mit B zu kommen, die Tür aufmacht um mit Platzpatronen zu ballern, ist das eher keine so gute Entscheidung. Vom Ausgang eines möglichen unmittelbaren Kampfes abgesehen kennt wohl jeder heute die Unsitte des Swatting, und da bräuchte B nur mal bei der Polizei anzurufen und den Fall etwas dramatischer darzustellen, und vielleicht noch ein Anruf einer dritten Person dazu, und dann kann das eher ungünstig ausgehen, vor allem wenn A der plausiblen aber falschen Meinung ist, das Rumsen an der mittlerweile wieder verschlossenen Tür müsse B sein und mit dem Platzer in der Hand dahin geht. In dem Fall ist dann die rechtliche Würdigung mit etwas Pech nicht mehr das relevante Problem.

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb kawakawa:

mit einer Schreckschuss?

Ja, auch die kann tödlich sein.

vor 4 Stunden schrieb Jacko5000:

Es ist und bleibt ein absolut ungerechtfertigter

[...]
 Alles andere ist weder menschlich noch rechtlich statthaft, meine Meinung.

Woran soll’s denn rechtlich scheitern?

Dass man persönlich die Meinung hat – geschenkt. Sehe ich im Ergebnis auch so.

 

Dennoch ändert sich nichts an der rechtlich zulässigen Maßnahme – wenn wir vom geschilderten Sachverhalt ausgehen. Es lag ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff auf das Eigentum vor. Von der Rspr. anerkannte Fallgruppen, welche zu einer Einschränkung der Verteidigung führen würden, liegen nicht vor. Es war das mildeste Mittel, um den Angriff zu beenden. Der Angriff wurde tatsächlich beendet. Dass man sich nicht auf die germanischen Haustipps beschränken muss, hat der BGH schon mehrfach entschieden und war auch Gegenstand mehrerer Posts in WO.

 

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Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb kawakawa:

ich scheisse auf die deutshce Polizei, ich bin ein stolzer Iraner

 

vor 5 Stunden schrieb kawakawa:

 

Bedenklicher finde ich hier, dass die Polizei die Hilfe verweigert, obwohl ihr verdeutlicht wird, dass ein gegenwärtiger Angriff auf Eigentum stattfindet.

Kurze nebenfrage:  warst du äh ich meine natürlich Nachbar A früher für Deutschland im Einsatz und hast auf Befehl deines äh seines Vorgesetzten auch privat immer eine Waffe geführt? :grin:

Geschrieben

Sowohl der anscheinend bewusst unvollständig/einseitig dargestellte Sachverhalt als auch die bisherigen Reaktionen des TE auf die vorhergegangenen Antworten der Forenmitglieder zeigen leider deutlich an, sich nicht weiter mit diesem one-Post-Wonder-Troll zu beschäöftigen... :peinlich:

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb German:

Da solltest Du Dich vielleicht nochmal schlau machen.

Die Staatsanwaltschaft sah' das tatsächlich so. Das Landgericht und der Bundesgerichtshof eher nicht.

 

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=27.10.2015&Aktenzeichen=3 StR 199/15

 

Dann lies bitte noch Mal. Das/die Gerichte bemängelte nur den fehlenden Verteidigungswillen des Beraubten, da er zu Zeit der Schußabgabe, nach eigenem Bekunden, nichts von seinem gestohlen Geldbeutel durch den später getöteten wußte.

 

Hätte er diese Angaben nicht gegenüber der Polizei gemacht war vielleicht ein anderes Urteil heraus gekommen, da auch ein gestohlener Geldbeute notwehrfähig ist.

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Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Vincenzo:

Hätte er diese Angaben nicht gegenüber der Polizei gemacht war vielleicht ein anderes Urteil heraus gekommen, da auch ein gestohlener Geldbeute notwehrfähig ist.

Nicht nur vielleicht, sondern ganz sicher: Weil der Überfallene leider Angaben ggü. der Polizei gemacht hatte. Ohne diese wären Feststellungen zum Verteidigungswillen in dieser Form nicht möglich gewesen. Mangels anderweitiger Anhaltspunkte wäre von einem erforderlichen Verteidigungswillen auszugehen gewesen (in dubio pro reo).

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Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb P22:

Nicht nur vielleicht, sondern ganz sicher: Weil der Überfallene leider Angaben ggü. der Polizei gemacht hatte. Ohne diese wären Feststellungen zum Verteidigungswillen in dieser Form nicht möglich gewesen. Mangels anderweitiger Anhaltspunkte wäre von einem erforderlichen Verteidigungswillen auszugehen gewesen (in dubio pro reo).

In dubio pro reo ist ein sehr gutes und richtiges Prinzip. Ebenso ist das (in Deutschland gegenwärtig in bezug auf das Bedürfnis nicht anerkannte) Recht, sein Leben und seine Freiheit zur Not mit der Waffe zu verteidigen, ein sehr gutes und richtiges Prinzip. Wenn aber jemand zu blöd ist, seine Selbstjustiz durch Schweigen und einen ordentlichen Anwalt zu kaschieren, dann ist das im Ergebnis ebenfalls gut und richtig.

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb kawakawa:

Ich habe den Vorfall aus dem Fenster, weil ich gegenüber wohne beobachten können.

Warum hast du dann nicht auch bei der Polizei angerufen und den Vorfall gemeldet. Gehen bei denen mehrere Anrufe ein reagieren die u.U. anders .

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Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Jacko5000:

Es ist und bleibt ein absolut ungerechtfertigter Schusswaffengebrauch.

Ich finde du machst es dir ganz schön einfach.

Körperlich überlegener Aggressor demoliert das Auto. Polizei lehnt Hilferuf ab (imho eine Schweinerei).

Schaden später auf juristischem Weg regulieren nicht möglich weil nix zu holen.

Das ist keine wirklich einfache Situation.

Unterm Strich wurde der gegenwärtige rechtswidrige Angriff  ohne Verletzung oder weiteren Schaden beendet, da könnte ich mir schlimmeres vorstellen.

Natürlich hätte man sich in der Wohnung verbarrikadieren können, später die Scherben einsammeln und auf den Kosten sitzen bleiben.

Aber ob man das wirklich hinnehmen sollte/muss? Hängt wohl auch von der persönlich finanziellen Situation ab, ob man die Schäden aus der Portokasse begleichen kann.

Natürlich könnte man mit der Formulierung beim Anruf vielleicht was bewirken, aber dass das nötig sein muss...

Einen Rat wie da richtig zu handeln wäre vermag ich nicht geben, wobei es natürlich einfach ist, im nachhinein in aller Ruhe über die Tastatur große Töne zu spucken.

Ich würde wohl auch anders reagieren (Formulierung beim Anruf), aber verurteilen würde ich das beschriebene Vorgehen nicht.

Da bin ich wiedermal froh über meine Nachbarschaft und hoffe weiterhin von solchen Situationen verschont zu bleiben.

 

Zur Nachbereitung des Vorfalls: Anwalt und wenn nicht Wohneigentum - umziehen in zivilisierte Nachbarschaft (auch das schreibt sich viel leichter als es sich in der Realität darstellt. Könnte aber zu einer erheblichen Verbesserung der Lebensqualität führen).

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Geschrieben

1.

das Recht muß dem Unrecht nicht weichen.

B. muß also nicht hinnehmen das sein Eigentum vorsätzlich und ohne rechtsgrundlage oder entschuldigende Gründe beschädigt wird.

 

A. zwingt B. zu einer Notwehrhandlung. Laut ständiger Rechtsprechung des BGH muß A. damit leben das er bei dieser sogar tötlich verletzt werden kann.

(Hier ein kleiner Rechtstipp, A.sollte lieber andere Leute nicht dazu nötigen Notwehrhandlungen zu begehen.)

 

2.

Und dann dieser ewige Einwand mit dem Schußwaffengebrauch. (domestiziertes deutsches Verhalten.)

Warum nicht? Und ja, ich würde mein Eigentum auch mit einer Waffe schützen.

Es gibt in der Juristerei dieses berühmte Beispiel aus der Kaiserzeit, wo Kinder immer wieder Äpfel vom Baum stehlen und der Besitzer dann auf die schießt.

Das ist unverhältnismäßig.

(Kinder -> Äpfel -> Leben der Kinder)

 

3.

Nochmal:

Und ja, ich würde mein Eigentum auch mit einer Waffe schützen.

Viele verkennen irgendwie den Grundgedanken unserer Gesellschafft.

Was meint ihr wohl warum wir Streitkräfte haben.

Wir könnten ja auch einfach den bösen Aggressor aus "dem Osten" (?) bei uns einfallen lassen, uns nicht wehren, dann würde ja auch niemand von uns

um Leib und Leben bedroht werden, und dann die Uno oder den Gerichtshof in Den Hag anrufen.

 

4.

A. hat ja nicht nur das Eigentum von B. beschädigt, B. hat auch widerrechtlich das Grundstück von A.betreten um diesen dort anzugreifen ( hämmern gegen die Tür) und in die Wohnung einzudringen.

B. wird also in seinem höchstpersönlichen Bereich angegriffen. was wäre eigentlich wenn der einen durch die Tür gestzt hätte.

B. lage wird auch noch dadurch verschärft das in seinem Fall die Polizei ihm gegenüber erklärt das sie das "Gewaltmonopol des Staates" aufgegeben haben und ihn nicht mehr schützen wollen.

(Er ist quasi vogelfrei.)

 

Das ist ein sehr wichtiger Aspeckt, der seltsamerweise nich öffentlich diskutiert wird, was ist eigentlich wenn die Staatsgewalt erklärt das sie keine Lust hat einzuschreiten und teilweise Hundertschafften

bei Plünderungen zuschauen. (Hannover, Chaostage, Plusmarkt)

Die Lage wird also durch die weigerung der Polizei noch viel komplexer. 

 

5. (ich habe leider kein Grün)

Mal ganz provokant gefragt, ab wann wäre denn ein Schußwaffengebrauch angemessen?

Bei einer Vergewaltigung?

Warum dort ?

Das Opfer müsste sich doch einfach nur nicht wehren, die Situation beobachten und hinterher die Polizei anrufen ,die würde den Täter dann ergreifen und das Gericht würde ihn bestrafen.

Das Opfer geht hinterher einfach duschen, die nutzt ja nicht ab.

Und niemand wäre am leib und leben geschädigt.

 

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Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb PetMan:

Warum hast du dann nicht auch bei der Polizei angerufen und den Vorfall gemeldet. Gehen bei denen mehrere Anrufe ein reagieren die u.U. anders .

Wobei die Reaktion der Polizei bei unklaren Situationen manchmal schon klarmacht, daß man sich besser selber helfen können sollte. Als ich auf Heimatbesuch bei Nacht den Hund meiner Mutter etwas länger ausgeführt habe, gab es im Nachbardorf Schreie, man solle die Polizei rufen. Wegen der Umstände der Situation (sagen wir: Kulturkreis der Beteiligten und Tendenz der Opfer sich hinterher an nichts zu erinnern) hielt ich es nicht für angemessen, mich persönlich einzumischen. Also im Sprint heimgerannt und die Polizei gerufen. Die mussten beim einzig logischen Anfahrtsweg in der Nähe des Hauses meiner Mutter vorbeifahren. Das hat ungefähr eine Dreiviertelstunde gedauert. Vom nächsten überhaupt bei Nacht besetzten Revier sind es bei risikofreudiger Fahrweise aber wohl auch schon fünfzehn Minuten (und die Kreuze an der Straße weisen darauf hin, das Risiko bei der sehr schönen aber im Zweifelsfall im Baum endenden Fahrt zu begrenzen).

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb howagga:

Das ist keine wirklich einfache Situation.

Rechtlich gesehen vielleicht nicht, auch bei scharfem Schuß. In allen anderen Sphären aber schon. Taktisch oder finanziell oder sozial betrachtet ist die geschilderte Vorgehensweise eher unklug. Daß man etwas darf und dürfen soll heißt noch lange nicht, daß es auch nur entfernt eine gute Idee wäre.

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Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Proud NRA Member:

Die mussten beim einzig logischen Anfahrtsweg in der Nähe des Hauses meiner Mutter vorbeifahren. Das hat ungefähr eine Dreiviertelstunde gedauert. Vom nächsten überhaupt bei Nacht besetzten Revier sind es bei risikofreudiger Fahrweise aber wohl auch schon fünfzehn Minuten (und die Kreuze an der Straße weisen darauf hin, das Risiko bei der sehr schönen aber im Zweifelsfall im Baum endenden Fahrt zu begrenzen).

Dann ruf mal an und sag das mehrere Personen einen armen Flüchtling traktieren und du um sein Leben fürchtest. Wetten das schneller jemand da ist?

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Geschrieben
vor 1 Minute schrieb PetMan:

Dann ruf mal an und sag das mehrere Personen einen armen Flüchtling traktieren und du um sein Leben fürchtest. Wetten das schneller jemand da ist?

Das war im Ungefähren der Inhalt meines Anrufs (ohne Bewertung meinerseits, ob jemand an seinem Leben gefährdet sei, sondern halt Wiedergabe des Hilferufs). Ändert aber nichts daran, daß das Revier vor Ort bei Nacht nicht besetzt ist und die Anfahrt vom nächsten besetzen Revier eine Weile dauert. Kann auch gut sein, daß die mit einem anderen Einsatz beschäftigt waren. Eine gewisse Tendenz des Beamtentums zur Langsamkeit, die manche Leute sehen, außen vor gelassen: Wenn's an zwei oder drei Stellen in einem weiten Einzugsgebiet mit landschaftsbedingt gefährlichen Straßen gleichzeitig kracht, dann können die gar nicht irgendwie zeitig da sein, selbst wenn ihre Motivation meiner entspricht, wenn beim Match der Piepser erklingt.

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