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kawakawa

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  1. Ich habe inzwischen selbst ein wenig gesucht. Liest man das hier: https://www.frag-einen-anwalt.de/Schreckschusspistole-eingezogen-Kleiner-Waffenschein-vorhanden-gewesen--f310782.html Abfeuern der Waffe auf unbefriedetem Grundstück (falls das Privatgrundstück das im schlimmsten Fall ist) mit vorhandenem kleinem Waffenschein, bedeutet eine OWi (200-400 EUR). Abfeuern auf befriedetem Grundstück ist keine OWi, ausser Lärmproblematik und daraus resultierende OWi. Straftat nach der Aussage des Anwalts in keinem der Fälle, ausser, man hatte keinen kleinen Waffenschein. Stimmen die Juristen hier damit ein?
  2. Jacko, danke für Deine Meinung. Die Person, um die es hier geht, ist so abgebrüht, dass beim Zeigen einer Waffe nur die Reaktion käme "komm her, knall mich ab du Ar..." Bedenklicher finde ich hier, dass die Polizei die Hilfe verweigert, obwohl ihr verdeutlicht wird, dass ein gegenwärtiger Angriff auf Eigentum stattfindet. Du musst Dir Mal bildlich vorstellen, da steht einer da und hämmert mit beiden Fäusten auf Dein Auto, Du entgegnest ihm, ich rufe die Polizei, er erwidert, ich scheisse auf die deutshce Polizei, ich bin ein stolzer Iraner! Denk mal auch an das vermutlich vorhandene Messer in der Hosentasche. Wir kennen es ja aus den Nachrichten. Ich habe den Vorfall aus dem Fenster, weil ich gegenüber wohne beobachten können. Der Typ war auf 180, hat gedroht, etc. Sowas siehst Du in den besten Psychopaten-Filmen, wenn einer auf Speed ist und in Zerstörungswahn verfällt. Ich hätte mich auch nicht getraut, obwohl ohne Behinderung, dem in dem Zustand gegenüber zu treten. Da fand ich persönlich einen Knall wie sie an Silvester zu tausenden gibt, nicht viel schlimmes. Der knall hat den Typ aber aus seinem Wahn herausgeholt. Er hörte auf auf das Auto einzuschlagen. Ich konnte sehen, wie er zugesehen hat, wie der B mit der Waffe in der Hand ca. 5 Meter gelaufen ist (und er ist als Behinderter nicht schell). Trotzdem hat er während dessen weiter eingehämmert und sich von der Waffe in der Hand nicht beeindrucken lassen. Erst als der Schuss abgefeuert wurde, dann hörte er auf. Ist ja nich so gewesen, dass B die Waffe plötzlich unter der Jacke rausgeholt hätte. Er ging mit der Waffe wedelnd auf ihn zu und demonstrierte ihm damit, dass er sie in der Hand hatte. Das hat den Typen nicht beeindruckt. Zu dem Zeitpunkt hat der Typ inzwischen ca. 10 Minuten fast dauerhaft mit kurzen Pausen auf das Auto gehämmert. Trotzdem danke für Deine Einschätzung und Deine Meinung zu B. Aber ich dachte, wir wären hier in einem juristischen Unterforum. Da geht es darum. wie das Gesetz den Sachverhalt sieht und nicht wie wir es uns wünschen. Nebenbei gefragt: Wie hättest Du die Situation aufgelöst? Einer prügelt auf Dein Auto ein. Schlägerei kommt für Dich nicht in Betracht - Du hast kaputten rücken, beim Heben von über 10 kg musst Du mit Wirbelkörperbrüchen rechnen und sogar Querschnittslähmungen. Polizei will nicht kommen. Du weißt, der Typ hat kein Geld, wird nichts zu holen sein. Lebt seit Jahren von Hartz IV. Wie löst Du das Problem? Sag nicht ich filme das und warte bis er erschöpft ist. Wenn Deine Karre zusammengekloppt wurde, wirft er vielleicht deine Fenster ein...
  3. Ach so, das alles lief ab auf einem Privatgrundstück. Grundstück war umfriedet bis auf die ca. 4 Meter breite Einfahrt (da ist kein Tor oder ähnliches). Also nicht in der Öffentlichkeit, falls ich das richtig sehe.
  4. Wie soll sich dann B gefühlt haben, als A gegen seine Tür gehämmert hat und "komm raus" geschrien hat? So eine Tür kann man auch eintreten, ist nur eine Holztür. Dabei fällt mir ein, die Polizei hat B gar nicht als Beschuldigten vernommen, nicht auf Aussageverweigerungsrecht hingewiesen, sondern einfach nur gefragt, was da ablief?
  5. ... im Übrigen ist beim Täter tatsächlich nichts zu holen. War einer der Gründe, um so zu handeln, bevor noch mehr Schaden entsteht.
  6. B wollte nicht, den A "abknallen" oder "töten". Er hat absichtlich aus großer Entfernung von fast 10 Metern ein Mal in die Luft geschossen. Das ist eine Schreckschuss mit Knallmunition. Der Effekt eines Schusses ist wie ein Knaller zu Silvester. Sollte nur dazu dienen, den A zu erschrecken, damit er das Einschlagen auf das Auto unterlässt. Und es hat funktioniert. Die Angriffssituation auf das Fahrzeug wurde ohne Verletzungen, ohne Schlägerei und ohne Weiteres beendet. Scheint, als würden es die Meisten hier vorziehen, sich zu prügeln, während dann im Kampf einer der Beiden vielleicht ein Messer zieht und es letztlich schlimmer endet. Im übrigen, der kleine Waffenschein von B ist nicht eingezogen worden. Er hat ihn zurück bekommen. Die Waffe wurde mitgenommen, mit dem Hinweis, dass die Situation hute zu angespannt sei, nach den zwei Vorfällen und man wolle nicht, dass damit mehr "Dummheiten" gemacht werden. Er soll die Schreckschuss auf der Wache in paar Tagen abholen.
  7. Ja, das Fahrzeug, auf das eingeschlagen wurde, war das Eigentum von B.
  8. Also bleibt man zu Hause sitzen, und wartet bis der Angreifer erschöpft ist und aufhört auf das Auto einzuschlagen? Während die Polizei sich auch noch weigert zu kommen? Ich dachte bisher Gegenstände, wie Fahrzeuge es sind, seien auch Notwehrfähig?
  9. Die Polizei war am gleichen Tag 5 Stunden vorher schon zur Schadensaufnahme da, weil der Störenfried beim Einsteigen in sein Auto die Autotür gegen das Fahrzeug von B zwei mal "gedonnert hat", bevor er wegfuhr. Als fünf Stunden später A gegen das Fahrzeug von B hämmerte, rief er wieder die Polizei. Der Polizist meinte dann, man hätte schon vor paar Stunden angerufen und die Polizei sei nicht für die Klärung von Mieterstreitigkeiten unter sich da. Der Beamte hat B nicht mal ausreden lassen. Er sagte, B solle das am Montag anzeigen und hat aufgelegt.
  10. Hallo, ich habe eine Frage, zu einem Sachverhalt, der sich in der Nachbarschaft ereignete. Habe es anonymisiert geschrieben: Die beiden Nachbarn A und B sind verstritten. Person A will wieder einen Streit anzetteln. Sie geht an die Tür von B und klingelt Sturm. B macht nicht auf, da er nichts mit A zu tun haben will. Also geht A an das Auto von B und fängt an mit beiden Fäusten und Händen gegen den Kofferraumdeckel zu hämmern. Er schreit dabei, dass B aus seiner Wohnung zu ihm raus kommen soll. B schreit aus dem Fenster zu A, dass er sein Auto in Ruhe lassen soll. A hört nicht auf und hämmert weiter gegen das Fahrzeug von B. B ist schwerbehindert, kann sich auf ein Kräftemessen oder Schlägerei mit A nicht einlassen. Er befürchtet von A angegriffen zu werden, wenn er raus geht, um sein Auto zu schützen. B ruft die Polizei an und teilt ihr mit, was los ist. Die Polizei teilt B mit, dass sie nicht für die Lösung von Streitigkeiten zwischen Mietern verantwortlich ist und schickt keine Beamten hin zu B. Da B sich nicht anders zu helfen weiß, holt er seine Schreckschuss-Pistole, geht nach Draußen und gibt ca. 8 Meter von der Stelle entfernt, wo A auf das Fahrzeug von B einhämmert, einen einzigen Warnschuss in die Luft ab. Schreit rüber zu A, dass er sein Auto in Ruhe lassen soll und geht wieder in seine Wohnung. B hat weder auf A gezielt noch mit der Waffe in seine Richtung gezeigt. A hört darauf hin auf und ruft selbst die Polizei an. Die kommt dann natürlich und macht B Vorwürfe, warum er denn seine Schreckschuss einsetzte und einen Warnschuss abgab. Aus dieser Situation heraus stellen sich die folgenden Fragen: Wie stellt sich die Polizei aus ihrer Sicht ein korrektes Verhalten vor? Hätte B zu A gehen müssen, wobei A ihn hätte schlagen können. B wäre auf Grund seiner Behinderung weder fähig sich zu wehren, noch wegzulaufen. Er läuft an einer Krücke. Hätte B erst zu seinem Auto gehen müssen, um zu schauen, ob A auch tatsächlich Dellen ins Blech mit seinen Faustschlägen auf die Kofferraumhaube verursacht? Dann könnte aber obiges eintreten. In Hamburg gab es einen Fall, da schoss ein Rentner einem Dieb, der seine Geldbörse gestohlen hat und weglief, mit einer scharfen Waffe in den Rücken. Dieses Handeln war wohl vom Notwehrrecht gedeckt. Dürfte in solchem Fall die Polizei dem B seinen kleinen Waffenschein wegnehmen oder seine Schreckschusspistole beschlagnahmen? War in diesem Fall der Einsatz der Waffe berechtigt? Würde Jemand auf eine Person einschlagen wäre ein solches Verhalten sicher im Rahmen der Notwehr berechtigt. Gruss kawakawa
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