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IGNORED

Warnschuss mit Schreckschuss wegen Beschädigung von Eigentum


kawakawa

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Eigentlich wollte ich nichts zum Post des EPs schreiben (kommt mir sehr trollig vor), aber nach dem das Stichwort Sittiensen gefallen ist wollte ich doch noch darauf reagieren, da  gerade das von @German verlinkte Urteil ganz klar herausstellt, daß Eigentum notwehrfähig ist, mehr habe ich nicht geschrieben.

 

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Die vorgeblich und in "anonymisierter" Form abgefasste Fallschilderung des Eingangsposts enthält immer noch reichlich Wertung.

 

Das Problem mit dem Abfeuern einer SSW als Notwehr-Handlung ist die Eskalation. Selbst wenn man vor Gericht Recht bekommen würde, ruft man sämtliche Reflexe der Obrigkeit auf den Plan. So kann man es vielleicht machen, aber dann ist es halt K*cke.

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vor einer Stunde schrieb Knalle Peng:

Wenn die Polizei aufkreuzt und daraufhin die SSW beschlagnahmen will, sollte man das nicht unwidersprochen hinnehmen und direkt einen Anwalt einschalten und die Herausgabe der Waffe fordern.

Der Anwalt hilft im Verfahren und ein Widerspruch gegen die Beschlagnahme ist nur schriftlich möglich, aber darüber entscheidet dann nur ein Richter nach Vorlage Beschußgutachten.

 

Was falsch gemacht wurde?

Scheint wohl ein längerer Nachbarschaftsstreit zu sein der sich hochschaukelt und ev. nur therapeutisch zu behandeln wäre.

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