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IGNORED

Zwangsschließung unsere Sportanlage 2017 und die Fortsetzung


1913

Empfohlene Beiträge

Am 22.8.2018 um 20:36 schrieb 1913:

Der Stand ist wieder frei gegeben. lediglich die unsinnige Anforderung das kleine Dreieck neben der neuen Blende zum Hang zu schließen, sollte noch erledigt werden. Das Teil ist so überflüssig wie ein Kropf und so unsinnig wie ein Schneeschieber im August.

Entspricht aber wohl der Vorgabe aus der Schießstandrichtlinie 2012:

 

"4.2.3.3 Bauarten
Die Hochblenden über einer Schießbahn sind über deren ganze Breite in der erforderlichen Höhe freitragend oder auf
Pfosten oder Pfeilern zu errichten. Sie müssen seitlich bis an die Seitensicherungen heranreichen, das heißt bis in die
Seitenwälle hinein oder bis an die Seitenmauern geführt werden
."

 

Vermutlich sollen durch Erweiterung der Seitensicherung mögliche Freiflieger vermieden werden.

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Am ‎22‎.‎08‎.‎2018 um 20:51 schrieb 1913:

Danke: Es ist unsagbar schwer gegen Dummheit ankämpfen zu müssen.

ich hoffe nur, dass unsere Geschichte eine Warnung für andere ist. Ich empfehle allen keinen "Sachverständigen" namens Söhns auf die Anlage zu lassen.

Der Name taucht auf allen Möglichen Listen der Verbände noch auf.

Warum? Den sollte man doch aus allen Listen entfernen!

Bearbeitet von WOF
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Am ‎30‎.‎08‎.‎2018 um 13:59 schrieb German:

Das will er nur nicht verstehen, weil ihm der Sachverständige nicht passt, geht doch schon seit Seiten so. :unknw:

 

Ob mir der Sachverständige passt ist nebensächlich. Der Wall seitlich ist Schutzwall und gewachsener Hang der die Geschosse sicher auffängt. Ich denke abweichend der Richtlinie ist es Ermessenssache. Eine weitere Sicherheit durch Fortsetzung der Blende zum Wall ist in keiner Weise gegeben da der Hang höher ist als die Hochblende.

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vor 5 Stunden schrieb 1913:

 

…. Ich denke abweichend der Richtlinie ist es Ermessenssache. Eine weitere Sicherheit durch Fortsetzung der Blende zum Wall ist in keiner Weise gegeben da der Hang höher ist als die Hochblende.

 

 

Dem ist dann nicht so, wenn der Sachverständige in seinem Gutachten festzustellen hat, dass die Anlagen der Richtlinie entspricht. Er könnte sagen, nicht in dem besagten Punkt und die Behörde entscheidet, ob die Ecken zuzumachen sind oder nicht.

 

Das von dir angesprochene Ermessen liegt also bei der Behörde und nicht beim Sachverständigen!

 

 

Bearbeitet von Gast
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vor 5 Stunden schrieb 1913:

Der Wall seitlich ist Schutzwall und gewachsener Hang der die Geschosse sicher auffängt.

Und das beurteilst Du aufgrund welcher Fachexpertise?

 

vor 5 Stunden schrieb 1913:

Ob mir der Sachverständige passt ist nebensächlich.

Merkt man irgendwie gar nicht, bei Deinen gesammelten Äusserungen hier... :rolleyes:

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vor 1 Stunde schrieb German:

Und das beurteilst Du aufgrund welcher Fachexpertise?

 

Merkt man irgendwie gar nicht, bei Deinen gesammelten Äusserungen hier... :rolleyes:

habe auch einen mächtigen Groll entwickelt durch einige unsinnige Sachverständigenforderungen.

Bearbeitet von 1913
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  • 7 Monate später...

Bei der ersten Prüfung mit anschließender Schließung hat die KV den SV  (Söns) mitgebracht. Nachher zur Zwischenabnahme und Endabnahme  haben wir einen Saarländer beauftragt. Ich hätte Matthias Neuss geordert. Der ist, glaube ich, aus Worms.

dessen Nr. habe ich bei Bedarf.

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Die Bevorzugung/Empfehlung des einen oder anderen SV durch die Behörde könnte den Protest der nicht berücksichtigten SV hervorrufen. Neutraler würde die Behörde handeln, wenn sie die Internet-Links der Verbände mit deren SV-Verzeichnissen nennen würde, z.B. den VuS, den BVSSV und die öbuv SV der IHK's.

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In unserem Fall wurde von einem ehemaligen Schützenkollegen der Seb Schützen in Konz, eine Anzeige an die kV Trier gemacht, daß unser Stand wesentliche Sicherheitsmängel aufweist und ein Schiessbetrieb sofort zu unterbinden sei. Der "Sportschütze " ist mit dem bereits genannten SV persönlich gut bekannt und hat diesem Herrn M  vorgeschlagen mit allen von ihm monierten Mängeln. Alles andere ist hier ja bereits umfänglich erläutert.

 

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  • 1 Monat später...

Hallo in die Runde

mit großem Interesse habe ich mir dieses Thema durchgelesen.

Ich selber hatte so meine Erfahrungen 2015-2017 gemacht und dann daraus die Motivation gezogen selber SV zu werden.

Denke Vieles resultiert aufgrund der Verschärfung der Gesetze.

Für den SV ist die Sicherheit und diese RiLi von 2012 die Richtschnur. Argumente, wie: da ist noch nie was passiert, zählen nicht.

Schwierig wird es, wenn man auf sehr unterschiedliche Einschätzungen trifft.

 

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9MM.jpg

 

 

Normalerweise sollte jeder D SV gerade einen Herzinfarkt machen. Es wurde ein bisschen Wald geroded. Und Heuballen aufgerichtet. Da laufen hunderte von Leuten vorbei. Reind théoretisch könnten Kinder links und rechts in den Wald gelangen und auch hinter den Heuballen spielen. 800m weiter in Luftlinie sind Häuser, also könnte man theoretische den Schutz überschiessen.

 

Die Unfall Quote beim Sportschiessen in der Schweiz liegt normaerweise jedes Jahr bei genau NULL.

 

vor 2 Stunden schrieb ssvvk:

Für den SV ist die Sicherheit und diese RiLi von 2012 die Richtschnur. Argumente, wie: da ist noch nie was passiert, zählen nicht.

 

 

Sagen wird mal so es wird viel sich selbst beweihräuchert und Gefahren heraufbeschworen die in der Realität es nicht gibt die aber theoretisch vorhanden sind, für die man eine Lösung finden muss.

Bearbeitet von joker_ch
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1 hour ago, David K said:

Weil man den Drang hat, alles zu perfektionieren und dabei nicht merkt, wann es zu viel ist. Gäbe es nicht immer wieder neue Regelungen in jedem Bereich, wäre so mancher arbeitslos.

Kleine Korrektur:

 

Weil man den Drang hat, alles was auch nur im entferntesten passieren kann auszuschließen, auch wenn es noch so unwahrscheinlich ist und dabei nicht merkt, wann es zu viel ist.

 

Bj68

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vor 16 Stunden schrieb Schleifalot:

Ihr habt auch heilige Kühe, an denen jeder vorbei schießt. Hoffentlich bleibt CH das gelobte Land nach dem 19.

Es ist schon lästig wenn die Kuhherde sich vor die Klappscheiben positioniert und man warten muss das sie abtrollen um schiessen zu können.

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