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Führen von Messern mit feststehender Klinge: Bearclaw erlaubt?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

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https://www.bussgeldkatalog.net/waffengesetz/messer/

 

Zitat

1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und
2. tragbare Gegenstände,
a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.

Kann nun alles nach Gutdünken zur Waffe erklärt werden? Was ist mit einer Schere? Ein Holzstock oder Metallrohr? Steine? Könnte man alles als Waffe verwenden ...

 

Und dann haben wir noch Leute die Kampfsport betreiben - die sind bessergestellt obwohl sie "Waffen" sind ...

Dann noch die Leute welche Hunde als "Waffe" führen ...

Oder Leute die 10er oder 20ger Gruppen "Waffen" sind ...

Bearbeitet von LordKitchener
Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Minuten schrieb erstezw:

Ist das nachleuchtende Farbe?

Wenn ja, dann wäre es für Lebensmittel zumindest bedenklich.

PS: Mein Fällkniven PRK hab ich jetzt schon viele Jahre, aber die Klingenbeschichtung stinkt noch so, wie am ersten Tag.

Erstaunliches Material!

Würde den Mief mit dem Geruch von Spritzkerzen oder dem beim Flexen vergleichen.

Bearbeitet von horidoman
Geschrieben
vor 32 Minuten schrieb horidoman:

Mein Fällkniven PRK hab ich jetzt schon viele Jahre, aber die Klingenbeschichtung stinkt noch so, wie am ersten Tag.

Erstaunliches Material!

Würde den Mief mit dem Geruch von Spritzkerzen oder dem beim Flexen vergleichen.

Geruch bedeutet immer ein Freisetzen von irgendwelchen Stoffen, damit wäre für mich schon mal die Bearbeitung irgendwelcher Lebensmittel tabu.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb LordKitchener:

 

Es wurden im Thread - feststehende Messer - mit unter 12 bzw. 8,5 cm Klingenlänge genannt. Was gilt nun für feststehende Messer? Unter 12 oder unter 8,5 ? 

 

Es dürfen feststehende Messer bis 12cm Klingenlänge und Klappmesser (ohne Einhand-Öffnungshilfe) jeder Größe geführt werden.

 

Vorausgesetzt, die Messer erfüllen nicht die Waffeneigenschaft - und da wird es eben ganz schwammig.

 

Alle Messer mit taktischer bzw. militärischer Erscheinung befinden sich da im Graubereich behördlicher Interpretation.

 

Es gibt Polizisten, die sich als Korinthenkacker betätigen und bei Klappmessern sogar probieren, ob sich diese aufwerfen lassen und damit ist dann nahezu jedes Klappmesser ein "Einhandmesser". Solche Typen ziehen auch jedes feststehende Messer ein, was aggressiver aussieht als ein Jagdnicker mit Hirschhorngriff.

Andere sind vernünftig und lassen alles durchgehen, was feststehend unter 12cm Klingenlänge ist oder ein Klappmesser ohne Öffnungshilfe wie Pins, Daumenlöcher oder Flipper darstellt.

 

Die Narren in Berlin haben, in der bekannt widerlichen Mischung aus waffenfeindlichem Gutdünken und intellektuellem Unvermögen, ein Gesetz gestrickt, das wunderbar dazu geeignet ist Waffenfreunde behördlicher Willkür auszusetzen und (wie immer) Kriminelle gar nicht juckt, denn Messermorde sind ja schon verboten und werden viel härter bestraft, als ein Messer zu führen.

 

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Eine wirklich gute Zusammenfassung.

 

Allerdings will ich, zum letzten Absatz, ein klein wenig "gegen den Stachel löcken".... Ich denke nicht, dass von "Berlin" von vornherein beabsichtigt war, für die Messerbesitzer einen rechtlichen "Unsicherheitsspielraum" zu schaffen.

 

Nein, der § 42a in der Form seit 01.04.2008 ist m.E. das typische Ergebnis, wenn man als Gesetzgeber einerseits nach außen ("für die Galerie") eine Erhöhung der diesbezüglichen Sicherheit durch Normen-Verschärfung suggerieren will - auf der anderen Seite jedoch den "berechtigten Verwendern" noch etwas an Bewegungsfreiheit lassen möchte. "Wir tun für die Sicherheit was, ohne dass es den Redlichen zu viel Freiheit kostet". 

 

Ich will für D nichts schönreden, aber schaut mal vergleichend auf das, was bezüglich "Messerrecht" an Normen (und, wichtiger: an Rechtspraxis!) aus anderen europ. Ländern so bekannt ist. Da kommen einem teilweise die Tränen. Dagegen ist die Lage in D zwar alles andere als gut, aber noch vergleichsweise klar, und sie lässt beim Führen von Messern noch so einige Möglichkeiten.

 

(Freilich, was bei der derzeitigen "ich-mach-dich-Messer"-Situation in D alles noch aus Berlin kommen wird....wer weiß es..).

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb karlyman:

Ich denke nicht,

Ich schon. Vielleicht nicht von Seiten der abstimmenden Abgeordneten (die heben i.d.R. sowieso auf Anweisung die Hand und nicht aufgrund persönlicher Abwägung - sofern überhaupt anwesend). Aber in jedem Fall auf der Arbeitsebene der Ministerialbürokratie, die das handwerkliche erledigt. Über lange Zeit gelenkt und geleitet von "Mr. Slug", die sind geeicht.

Geschrieben

Wegen dem ganzen Quatsch bin ich auch von einem kleinen Pohl Force Bravo mit Tantoklinge zum Hornet gewechselt. Ich hab das Ding permanent bei mir. Es ist schön kurz und greift sich besser als man es ihm ansieht. dc29378b9ad66e4ae6d21511e125b813.jpg0292e043df324b3aea6197884fff706e.jpg0d1f8a12dca0360fb787d4a7aee6dc11.jpg

Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk

Geschrieben

Wieder wird der mitten im Raum stehende Elefant nicht angesprochen. Seit wann kommt es vermehrt zu "ischmachdischmesser" Situationen und wer nutzt das Messer überproportional häufig als Tatmittel? Das Führen des Messers als solches zu verbieten, wie bereits jetzt in so genannten Messerverbotszonen die nicht weiter als erbärmliche Versuche die Deutungshoheit zu erhalten darstellen, bewirken rein gar nichts. Jemand der ein Messer in unlauterer Absicht führt, wird sich von möglichen Verboten nicht abschrecken lassen.

Ein solches würde zudem erneut die typische deutschen obrigkeitsstaatlichen Denkmuster der Ministerialbürokratie und des Gesetzgebers aufweisen. Der typische Deutsche hält sich weil er zu viel zu verlieren hat überwiegend an Gesetze. Der wird nach einem Verbot sein Schweizer Messer oder den Nicker zu Hause lassen. Nur haben wir in Deutschland mittlerweile mehrere Millionen Menschen im Land denen unsere Gesetze und Regeln schlichtweg egal sind. Verbote interessieren nicht oder nur dann wenn es vom Clanchef oder Familienoberhaupt ausgesprochen wird. Von den Gästen der Kanzlerin nicht zu reden. Andere Sozialisierung, andere Kultur, andere Wertvorstellungen, anderer moralischer Kompass. Zu unserer Lebensweise vollkommen inkompatibel. Wie soll dem mit Gesetzen und Verordnungen beigekommen werden?

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 16 Minuten schrieb Asgard:

 Zu unserer Lebensweise vollkommen inkompatibel.

Die Bahn ist schon 5 Stationen weiter gefahren.

Wer alte Zeiten wiederhabe möchte, muss die Lok umkoppeln und zurück fahren.

 

Wäre locker möglich, aber die Fahrleitung befiehlt 200 auf der 60er Strecke. Die Entgleisung ist vorprogrammiert. Die Bundesreisenden können aber nur der Durchsage lauschen, und rechts und links zur Panoramascheibe rausschauen.

 

Der Blick nach vorne bleibt verwehrt.  Ich tippe auf ein politisches Enschede................. mal so aus Eisenbahnsicht...............

Bearbeitet von Valdez
Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb karlyman:

Allerdings will ich, zum letzten Absatz, ein klein wenig "gegen den Stachel löcken".... Ich denke nicht, dass von "Berlin" von vornherein beabsichtigt war, für die Messerbesitzer einen rechtlichen "Unsicherheitsspielraum" zu schaffen.

Da möchte ich widersprechen.

 

Ziel (zumindest erklärtes Ziel) war es den Jugendlichen, insbesondere im Failed State Berlin, diese Messer wegzunehmen, da die Einhandmesser dort angeblich die Nachfolge des Butterflys angenommen hatten, was den Kultstatus betrifft.

 

Darauf gab es dann die Vorschläge, das Führen dieser Messer erst ab 18 (oder meinetwegen ab 21) zu erlauben. Damit wäre das Problem ja gelöst. Wenn man es hätte größer aufziehen wollen, hätte man auch den Kinderwaffenschein auf diese Messer ausweiten können. Beides wollte man nicht, was für sich schon der Beweis dafür ist, dass man eigentlich was ganz anderes wollte, als das was man uns erzählt hat => wir werden hier nur verarscht.

 

Während des Gesetzgebungsverfahrens hat jemand auf Abgeordnetenwatch die beiden Berichterstatter (nennt man die so?) von CDU und SPD gefragt, ob er auf einer Querfeldeinwanderung ein feststehendes Messer mit einer Klingenlänge größer 12 cm führen darf, um sich damit durch die Büsche zu schlagen. Der Mann von der CDU (ich glaube Grindel) antwortet dazu "Ja", die Frau von der SPD (ich glaube Fograscher) antwortet dazu "Nein". Das waren die beiden, die am besten wissen mussten, was das Gesetz soll und wie es gemeint ist und die sind nicht in der Lage zu einer ganz einfachen Frage eine einheitliche Antwort abzugeben.  Das wurde denen natürlich um die Ohren gehauen. Die haben das ganz genau gewusst. Und sie haben es trotzdem so beschlossen. Daher muss das zumindest hingenommen worden sein.

 

Jemand hat sich mit diesem widersprüchlichen Ergebnis damals auch an den Bundespräsidenten gewandt, und ihn gebeten, das Gesetz nicht zu unterschreiben, weil dieser Vorfall doch klar zeigt, dass es für den Bürger nicht befolgbar ist, weil gar nicht klar ist, was überhaupt Gesetzesinhalt ist. Hat den Bundespräsidenten damals jedenfalls nicht gestört, vielleicht kann der ja erklären, wie das alles gemeint ist?

 

Und entlarvend war auch eine genannte Begründung: Man könne ja nicht jeden Messerträger unter Generalverdacht stellen und ihm damit dann das Messer wegnehmen. Wenn man das Führen vorneweg verbietet, müsse man daher auch nicht mehr jeden Messerträger unter Generaldverdacht stellen. Das ist ja mal nett! Das Führverbot ist sozusagen ein Schutz unserer Unschuldsvermutung.

 

Legendär war auch das Video mit den toten Türstehern, die hinterher auf wundersame Weise wiederauferstanden sind.

 

Anekdote am Rande: Der Vertreter des Landes Sachsen-Anhalt hat damals auf der Innenausschusssitzung mit einer scharfen Walther P99 hantiert: Der Verschluss war nicht geöffnet, sie wurde so abgelegt, dass sie auf Innenausschussmitglieder zeigte. Die einzige "Sicherheit" war die Aussage, dass die Waffe ungeladen sei. Er war angetreten, das Land vorgeblich sicherer zu machen, indem die Anscheinswaffen reguliert werden sollten - und war nicht in der Lage die einfachsten Sicherheitsregeln zu befolgen.

 

Noch Fragen?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb schiiter:

So einfach ist das.

 Was ist so schwer ein konformes Messer auszuwählen?

Daran ist nichts schweres. Ich dachte allerdings, du habest etwas anderes im Sinn. Konformes Messer kann ja jeder (und machen viele). Halte ich deshalb für nicht sonderlich originell, außer für die Virtuosen.

Bearbeitet von Faust
Geschrieben
vor 29 Minuten schrieb Asgard:

Wieder wird der mitten im Raum stehende Elefant nicht angesprochen. Seit wann kommt es vermehrt zu "ischmachdischmesser" Situationen und wer nutzt das Messer überproportional häufig als Tatmittel? 

 

Wir im Forum kennen doch den "Elefanten".

 

Das erneute Ansprechen bringt aber auch nichts.... denn das wäre hier ja auch nur "Predigen zum Chor". 

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb Faust:

Daran ist nichts schweres. Ich dachte allerdings, du habest etwas anderes im Sinn. Konformes Messer kann ja jeder (und machen viele). Halte ich deshalb für nicht sonderlich originell, außer für die Virtuosen.

Für Originalität gibts auch keine Extrapunkte.

Will sich nun jemand verteidigen oder braucht er Anerkennungspunkte?

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

Zu der Aussage, "man könne sich ja gesetzeskonform ausstatten" kann ich nur sagen, daß die Regelungen an sich schon willkürlich festgelegt wurden und jederzeit "angepasst" werden können.

 

Sowas sagt nur Jemand, der auch im Bereich Messer die fallenden Salamischeiben nicht sieht, weil ja immer noch ein (kleines) Stück der Wurst auf dem Teller liegt.

 

Die nächste Salamischeibe ist auch schon angepeilt, weil man schließlich die steigende Zahl der Messerangriffe irgendwie reduzieren muss...

Bearbeitet von Steinpilz
Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb kulli:

 

Und bei einer verdachtsunabhängigen personenkontrolle muss man strippen ? Oder waren die messer im rucksack? Unter welchem landespolizei gesetz wurde diese maßnahme durchgeführt?

 

Das war in Hessen an einem schönen Sommertag. Ich hatte ein Eis in der Hand (Magnum White).

 

Ich werde von einem Mann angesprochen und gefragt, wo ich hin möchte. Daraufhin frage ich zurück, was ihn das anginge. Er stellt sich als "Die Polizei" vor und fordert mich auf, mich auszuweisen...

 

Ich sage, ich habe meinen Ausweis in der Jacke... er nickt. Als ich langsam in die Jacke greifen will, um meine Brieftasche rauszuholen, werde ich von rechts, von einem weiteren Polizisten mit einem Tritt gegen den Arm attackiert, mit SigSauer bedroht (Finger am Abzug, Lauf zielt auf meine Brust) und angebrüllt "Keine Bewegung"... mein Eis fällt runter.

 

Aha. Ich bewege mich nicht, sage dem Herren, er möge mal bitte den Finger vom Abzug nehmen und den Lauf senken, ich wäre schließlich nur der Aufforderung seines Kollegen gefolgt, mich auszuweisen. Er nimmt zumindest den Finger vom Abzug, was mich etwas beruhigt, da der junge Mann offensichtlich Angst hat. Dann sagt er, ich solle langsam meine Brieftasche rausholen. Ich sage, dass ich das nicht mache, weil er mich deshalb eben schon fast erschossen hätte.

 

Ein dritter Beamter kommt hinzu, mit einem Asiaten im Schlepptau. Er erklärt den beiden Kollegen, dass es sich um einen Zeugen in einer anderen Angelegenheit handelt, der Personen am Bahnhof identifizieren soll...

 

Daraufhin werde ich unter vorgehaltener Waffe komplett gefilzt. Es kommen in der Jacke meine Messer zum Vorschein. Der dritte Beamte gibt meine Messer dem besagten Zeugen (!!!) in die Hand, er solle die mal eben festhalten, er selbst telefoniert derweil einen weiteren Kollegen an. :eek2:

 

Ich merke an, dass ich es ziemlich seltsam finde, wie das Ganze abläuft und frage, ob sie den Zeugen hoffentlich gut kennen, dem sie eben gerade meine Messer in die Hand gegeben haben, nicht dass der Escrima kann und sich gleich den Weg frei schneidet... Einer meint schnippig, sie hätten alles unter Kontrolle, nimmt dem Asiaten meine Messer aber doch lieber wieder aus der Hand.

 

Abfrage zu meiner Person per Handy ergibt nichts. Ich sage, dass ich die Messer zur Selbstverteidigung führe und mich kampfkunstmäßig mit Messern befasse. Einer holt einen Mini-Zollstock raus und will die Klingenlängen messen... ich sage, dass das Fixed unter 12cm ist und der Folder keinen Öffnungspin mehr hat... er nickt.

 

Pistolen werden in die Hosenbund-Holster zurückgesteckt. Nachfrage wegen verschmutzter Jacke, runtergefallenem Eis und Schmerzen in der Hand wegen des Tritts, werden arrogant einfach nicht beantwortet. Man legt meine Messer auf eine öffentliche Sitzbank neben mir, dreht sich wortlos um und geht.

 

Alle drei Beamten trugen bunte Hawaii-Hemden und coole Ray Ban-Sonnenbrillen. :dry:

 

 

Bearbeitet von Gast
Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb Knalle Peng:

 

 in Hessen an einem schönen Sommertag.

 

 werde ich von rechts, von einem weiteren Polizisten mit einem Tritt gegen den Arm attackiert, mit SigSauer bedroht (Finger am Abzug, Lauf zielt auf meine Brust) und angebrüllt "Keine Bewegung"

 

Daraufhin werde ich unter vorgehaltener Waffe komplett gefilzt.

 

Pistolen werden in die Hosenbund-Holster zurückgesteckt. Nachfrage wegen verschmutzter Jacke, runtergefallenem Eis und Schmerzen in der Hand wegen des Tritts, werden arrogant einfach nicht beantwortet.

Warum wundert mich das nicht..............................................

Gottseidank hattest Du keinen Hund dabei.............und bist eine Kartoffel.............. als "Neubürger" wäre Dir sowas nicht passiert.

 

Zumindest hättest Du ein neues Eis bekommen.

 

Bearbeitet von Valdez
Geschrieben
vor 46 Minuten schrieb erstezw:

Ich glaube die Story nicht. Denn eine Anzeige wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung wäre sicher nicht ins Leere gelaufen. 

 

Genau. Denn die drei Polizisten hätten ja ganz bestimmt meine Version des Ablaufs bestätigt.

 

:rolleyes:

Geschrieben
vor 54 Minuten schrieb erstezw:

Ich glaube die Story nicht. Denn eine Anzeige wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung wäre sicher nicht ins Leere gelaufen. 

Ich kann mir das Ereignis lebhaft vorstellen.

 

Die machen bei uns "europäisch aussehenden" den dicken Max.

Bei den Zugereisten machen die Streifenhörnchen einen weiten Bogen, weil da gibt es ganz schnell eins auf die Kauleiste.

 

Ich war schon in etlichen Kontrollen, so ein Vorgehen kann ich bestätigen.

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb Steinpilz:

Zu der Aussage, "man könne sich ja gesetzeskonform ausstatten" kann ich nur sagen, daß die Regelungen an sich schon willkürlich festgelegt wurden und jederzeit "angepasst" werden können.

 

Sowas sagt nur Jemand, der auch im Bereich Messer die fallenden Salamischeiben nicht sieht, weil ja immer noch ein (kleines) Stück der Wurst auf dem Teller liegt.

 

Die nächste Salamischeibe ist auch schon angepeilt, weil man schließlich die steigende Zahl der Messerangriffe irgendwie reduzieren muss...

Nur ist das eine andere Sache als die, welche gerade diskutiert wird.

Da gehts drum, was man denn nehme, nicht was an der GEsetzgebung zu ändern wäre.

 

Andem merkwürdigen Beispiel war aber fein die totale Überlegenheit des Messers im Nahbereich demonstriert.

Auch das Kampfkunstmagnum konnte nicht zur Wirkung gebracht werden und schmolz wehrlos in der Sonne. ;)

Bearbeitet von Gast

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