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Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Shiva:

Was ich jetzt erstmal machen werde ist Bilder des Schrankes und nur des Schrankes (einschließlich Typenschild).

Seriennummer verpixeln. Oder willst Du moralisch verantwortlich sein wenn die Daten in falsche Hände geraten?

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb VP70Z:

Seriennummer verpixeln. Oder willst Du moralisch verantwortlich sein wenn die Daten in falsche Hände geraten?

richtig....

Und es gibt auch für wenig Geld "Waffensocken", falls die auf Bildern mit Inhalt bestehen, wie angekündigt....

  • 1 Jahr später...
Geschrieben
Am 20.12.2019 um 01:13 schrieb Last_Bullet:

Kleine Nebenfrage: Wurden bei einem von Euch während einer Waffenkontrolle die Waffen einzelnd bildlich erfasst? Wenn ja, nach welcher Rechtsgrundlage?

Nein. Die Nummern wurden mit der Liste abgeglichen, die man dabei hatte. Danach hat man sich den Tresor und dessen Verankerung angesehen und das war's.

 

Klaas

Geschrieben
Am ‎20‎.‎12‎.‎2019 um 01:13 schrieb Last_Bullet:

Kleine Nebenfrage: Wurden bei einem von Euch während einer Waffenkontrolle die Waffen einzelnd bildlich erfasst? Wenn ja, nach welcher Rechtsgrundlage?

Braucht die Behörde zum Fotografieren Deiner Waffen eine Rechtsgrundlage? Ein Recht am eigenen Bild können Waffen ja wohl schwerlich für sich beanspruchen.

Geschrieben
vor 54 Minuten schrieb Flohbändiger:

Braucht die Behörde zum Fotografieren Deiner Waffen eine Rechtsgrundlage? Ein Recht am eigenen Bild können Waffen ja wohl schwerlich für sich beanspruchen.

Warum sollten sie es sonst tun? Aus Spaß?

Geschrieben
Am ‎23‎.‎12‎.‎2019 um 10:12 schrieb Last_Bullet:

Warum sollten sie es sonst tun? Aus Spaß?

Warum auch immer. Ich sehe jedenfalls keinen Grund, warum sie es nicht machen dürften. Interessant wäre allenfalls, wofür die Behörde den (zeitlichen) Aufwand betreibt.

 

Am ‎23‎.‎12‎.‎2019 um 13:42 schrieb Fussel_Dussel:

In meiner Wohnung fotografiert keiner einfach so herum.

Sehr hilfreich. Die Frage ist aber nicht, ob DU das willst, sondern ob die Behörde es darf, unabhängig davon, wie Du das findest.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Flohbändiger:

Sehr hilfreich. Die Frage ist aber nicht, ob DU das willst, sondern ob die Behörde es darf, unabhängig davon, wie Du das findest.

Es gibt meiner Kenntnis nach keine Rechtsgrundlage dazu. Daher würde ich das nicht zulassen. Fotos der Schränke haben sie bekommen, das muss reichen. Ich habe z.B. nicht nur Schießkram da drin.

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb Flohbändiger:

...Ich sehe jedenfalls keinen Grund, warum sie es nicht machen dürften...

...Die Frage ist aber nicht, ob DU das willst, sondern ob die Behörde es darf, unabhängig davon, wie Du das findest...

 

37528067ap.jpg

Geschrieben
vor 48 Minuten schrieb Josef Maier:

@Flohbändiger Fleißkärtchen Typ "privilegiert" am Ausgang links, nimm Dir 2 Stück. Für 10 Fleißkärtchen gibt es 1 Sitzung gegen Stockholmsyndrom, einzulösen beim Gesundheitsamt.

Respekt, diese überaus geistreiche Aussage hat uns jetzt in der Sache aber ungemein weitergebracht …

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb Flohbändiger:

Respekt, diese überaus geistreiche Aussage hat uns jetzt in der Sache aber ungemein weitergebracht …

Ja, sie zeigt auf wie "Untertan" Du doch bist.

Alles was nicht explizit erforderlich ist, geht niemanden etwas an. Ich bin der einzige, der in meiner Wohnung fotografiert und solange mir keiner das Gegenteil dazu, mit passenden Text im Gesetz, zeigen kann, bleibt das auch so.

Geschrieben
Am ‎27‎.‎12‎.‎2019 um 10:28 schrieb 11suzuki:

Ja, sie zeigt auf wie "Untertan" Du doch bist.

Und Deine Antwort zeigt, wie wenig Du die Diskussion bisher verstanden hast. Es geht um die Frage, ob die Behörde Fotos machen darf und nicht, ob ich das persönlich gut finde (wozu ich im Übrigen keine Aussage getroffen habe). Aber Deine Premium-Glaskugel kann bestimmt Gedanken lesen, gelle?

 

Am ‎27‎.‎12‎.‎2019 um 10:28 schrieb 11suzuki:

Alles was nicht explizit erforderlich ist, geht niemanden etwas an. Ich bin der einzige, der in meiner Wohnung fotografiert und solange mir keiner das Gegenteil dazu, mit passenden Text im Gesetz, zeigen kann, bleibt das auch so.

Das Problem ist nur, dass DU nicht entscheidest, was Behörden explizit für erforderlich zu halten haben. Und ich bezweifele weiterhin, dass es eine gesetzliche Vorschrift gibt, die es einer Behörde verbietet, Deine Waffen bei einer Lagerstättenkontrolle zu fotografieren.

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