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IGNORED

NDR; angeblich zu wenige Kontrollen bei LWB und beginnt auch gleich mit Winnenden


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Geschrieben

Der NDR stößt in das Horn, dass die LWB viel zu wenig kontrolliert würden und greift dazu auch gleich zur Winnenden-Keule. Dass der §36 eigentlich auch für die vielen illegalen Waffenbesitzer gilt und diese von den Behörden überhaupt nicht kontrolliert werden ... :closedeyes:

 

https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Waffenbesitzer-Kaum-Kontrollen-durch-Behoerden,waffenkontrollen100.html

 

Die Kommentarfunktion ist angeblich aktiv. Kommentare würden "nur moderiert". In wieweit das effektiv zutrifft, kann ich nicht beurteilen. Noch wird mein Kommentar nicht angezeigt. :rolleyes:

 

Euer

Mausebaer :hi:

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Mausebaer:

Der NDR stößt in das Horn, dass die LWB viel zu wenig kontrolliert würden und greift dazu auch gleich zur Winnenden-Keule.

https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Waffenbesitzer-Kaum-Kontrollen-durch-Behoerden,waffenkontrollen100.html

 

 

Tendenz-Berichterstattung , Meinungsmache.

 

Und übrigens auch noch mit schlicht falscher Angabe zum Sachverhalt.

Zitat: " Kretschmers Waffe stammte aus dem Waffenschrank des Vaters, der diesen nicht ausreichend gesichert hatte."

 

Die Waffe war schlicht und ergreifend überhaupt nicht im Waffenschrank.

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Geschrieben

Die Schalldämpfer-Glock im Abspann war auch gut. Aber was will man unter bunter Landesregierung auch an Sachlichkeit erwarten? Das zeigt erneut wie überflüssig die FDP ist, linke Politik geht auch ohne sie. 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Mausebaer:

Dass der §36 eigentlich auch für die vielen illegalen Waffenbesitzer gilt und diese von den Behörden überhaupt nicht kontrolliert werden

Sie werden sogar äußerst streng kontrolliert und das mit strafrechtlichen Folgen.

Es bedarf lediglich des Wissens um den Waffenbesitz. Kontrollen bei Nichtwaffenbesitzern sind im Gesetz nicht eingeräumt.

HIer greift die normative Kraft des Faktischen.

Geschrieben

Ich habe gerade mal eine Studie durchgeführt (mit ähnlich hohen wissenschaftlichen Ansprüchen wie die Studien des Herrn Pfeiffer):

 

Google ergab

 

bei "Messerangriff" 363.000 Treffer

bei "Legalwaffenangriff" 0 Treffer

 

Ergo,

Studie belegt: Bei legalen Waffenbesitzern besteht keinerlei Handlungsbedarf!

 

Basta!!

 

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb schiiter:

Kontrollen bei Nichtwaffenbesitzern sind im Gesetz nicht eingeräumt.

 

Warum eigentlich nicht? Das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung kommt auch angemeldeten Waffenbesitzern zu. Wenn man bloß wegen der Möglichkeit, daß einer seine Waffen nicht korrekt verwahrt, massiv in dieses Recht eingreift, dann könnte man das im Grunde genausogut auch bei Leuten machen, die keine Waffen angemeldet haben, zumal nach einschlägigen Schätzungen ja die Mehrzahl der im Umlauf befindlichen Feuerwaffen nicht angemeldet sein soll.

Geschrieben (bearbeitet)

Hat man aber nicht. Somit kann man weiter nur Besitzer erlaubnispflichtiger Waffen kontrollieren. Eine Statistik dprfte kein angemessener Grund sein. Es sollte doch wenigstens ein Anfangsverdacht vorliegen.

Ansonsten müsste man eine Anfrage an die Abgeordneten stellen, warum nicht pauschal alle Wohnungen kontrolliert werden dürfen.

Die Antwort dürfte ein Verweis aufs GG sein.

 

Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden.

Das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung ist auch nur bezgl dieser genannten Gefahren eingeschränkt.

Die Kontrollen in Wohnräumen finden auf freiwilliger Basis statt.

Es wurde kein pauschales Betretungsrecht eingebracht.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 23 Minuten schrieb djjue1:

bei "Messerangriff" 363.000 Treffer

Vielen Dank auch, wenn ich im nächsten Jahr meine Koch-Utensilien in einem 1er-Schrank lagern muss bist du daran schuld.

:blink::grin:

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb schiiter:

Die Antwort dürfte ein Verweis aufs GG sein.

 

Die Kontrollen in Wohnräumen finden auf freiwilliger Basis statt.

 

Wenn daran ein Verwaltungsakt geknüpft ist, dann ist es nicht freiwillig. Wenn aber kein Verwaltungsakt daran geknüpft ist, dann könnte man das sinnvollerweise zu den kriminalpolizeilichen Beratungsstellen auslagern, mit denen Waffenbesitzer, die tatsächlich freiwillig kontrolliert werden wollen, einen Termin vereinbaren könnten.

Geschrieben (bearbeitet)

Natürlich ist es freiwillig.

Es steht doch eindeutig im Gesetz.

Sollte man in seinen Rechten eingeschränkt fühlen, ist der Rechtsweg zu nutzen.

Das geschieht jedoch nicht. Jedenfalls ist bis heute kein Fall bekannt geworden.

Das Kontrollen nicht durchgeführt werden, weil der Zutritt verwehrt wurde, ist hingegen bekannt.

Das stellt nach geltender Rechtslage auch kein Problem dar.

 

Auch kann man organisatorisch steuern. DIe Kontrolle kann auch an der Tür stattfinden, falls jemand den Zutritt nicht möchte, aber die Kontrolle. Es wird efinitiv keine Kontrolle unter Anwendung von Zwang geben.

Die Terminvereinbarung ist bereits heute gängig.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb schiiter:

Natürlich ist es freiwillig.

Es steht doch eindeutig im Gesetz.

 

Im Gesetz steht doch, etwas selbstwidersprüchlich:

Zitat

Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen haben außerdem der Behörde zur Überprüfung der Pflichten aus Absatz 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Absatz 5 Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden. Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.

Das Wort "haben" bedeutet doch, daß es eben nicht freiwillig ist. Die nächsten beiden Sätze sind im Grunde ein Eingeständnis, daß das so nicht geht.

Geschrieben (bearbeitet)

Satz 1 ist eine grundsätzliche Regelung. So hat man bspw. Zutritt zu gewerblichen Aufbewahrungsräumen zu gewährleisten.

Wohnräume sind explizit in Satz 2 geregelt.

Dort steht eindeutig unter welcher Bedingung gegen den Willen des Inhabers betreten werden darf. Es steht ebenfalls da, das das Grundrecht nur in diesem speziellen Fall eingeschränkt ist.

 

Ein WIderspruch ist nicht erkennbar.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Ein Widerspruch wird erst durch den Blick in die Gesetzesbegründung offenbar. 

Sinngemäß:

Sollte man sich mehrmals grundlos einer solchen freiwilligen Kontrolle entziehen, spricht das für eine mögliche Unzuverlässigkeit und öffnet die Tür zum Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis.

Geschrieben (bearbeitet)

Das wäre dann der Punkt in welchem man die Rechtmäßigkeit prüfen lassen sollte.

Eine Begründung entfaltet zunächst keine Wirkung. Da das Gesetz eindeutig formuliert ist, maße ich ihr auch keine Bedeutung bei.

Das entsprechende Verwaltungshandeln wäre dementsprechend anzugehen.

 

Ich verstehe allerdings, dass sich bisher niemand dazu durchgerungen hat.

 

Eins bleibt aber auch Fakt. Es wird sich zur Kontrolle der Aufbewahrung niemand Zugang unter Zwang verschaffen.

Das ist rechtswidrig udn damit ausgeschlossen.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Die Kontrollen sind genau so freiwillig, wie die Wahlen in der DDR. Natürlich konnte man darauf bestehen sein Kreuz hinter einer Sichtschutzwand zu machen, aber man mußte dann halt mit den Konsequenzen leben.

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb BlackBull:

Driftet das hier nun schon wieder in einevnutzlose und schwulstige rechts-philosophische Diskussion, oder geht es um den bullxhit vom NDR?

 

 

Gibts zum NDR noch was neues oder habe wir sowas schon tausendmal durchgekaut?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Minuten schrieb Fyodor:

Die Kontrollen sind genau so freiwillig, wie die Wahlen in der DDR. Natürlich konnte man darauf bestehen sein Kreuz hinter einer Sichtschutzwand zu machen, aber man mußte dann halt mit den Konsequenzen leben.

Bei wem wurde sich unter Zwang Zutritt zu Wohnräumen verschafft?

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Bei niemandem. Es wurde ja auch niemand gezwungen offen bei der SED das Kreuz zu setzen.

 

Wer sich aber zu oft verweigert, dem droht der Entzug der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit.

Geschrieben (bearbeitet)

Ein wenig singulär verkürzt

Zitat

Wer als Waffenbesitzer bei einer verdachtsunabhängigen Kontrolle den Zutritt zum Aufbewahrungsort der Waffen oder Munition verweigert, muss wegen der zu respektierenden Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes – GG) zwar nicht mit einer Durchsuchung gegen seinen Willen rechnen; dennoch bleibt eine nicht nachvollziehbare Verweigerung der Mitwirkungspflicht nicht folgenlos.

...

Durch die Übernahme von § 36 Absatz 3 Satz 3 der geltenden Fassung wird klargestellt, dass Wohnräume gegen den Willen nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden dürfen.

Zweitens ist genau dagegen der Rechtsweg möglich.

Dieser ist durchaus mit Erfolgschancen versehen.

 

Übrigens war es bei der DDR-Wahl auch nur die Befürchtung von Konsequenzen und kein konkretes Unheil ;)

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 37 Minuten schrieb schiiter:

Zweitens ist genau dagegen der Rechtsweg möglich.

Dieser ist durchaus mit Erfolgschancen versehen.

Das kannst du zu jeder Verwaltungsentscheidung in Deutschland als Kommentar schreiben.

Erfolg ist relativ, je nach Perspektive und erstaunlicherweise ist die Entscheidungsfindung im Verwaltungsrecht keineswegs einheitlich. Man könnte auch sagen, bisweilen recht willkürlich.

Geschrieben (bearbeitet)

Ja. Hier ginge es aber um Verfassungsrecht.

Die Frage ist, ob ein grundgesetzliche garantiertes Recht -welches auf Grundlage eines Gesetzes eingschränkt werden kann- weiter als in dieser gesetzlichen Einschränkung, durch Aufbau einer Drohkulisse seitens Verwaltungshandeln, einschränkbar ist.

 

Bearbeitet von Gast

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