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Geschrieben

Hallo allerseits.

 

Meine Suche bei Google und auch hier im Forum war leider erfolglos, daher versuche ich es mal mit einer direkten Frage an dieser Stelle.

 

Laut Waffengesetz und dem, was man uns bei der Sachkunde beigebracht hat, besteht das Grundbedürfnis aus maximal 2 Kurzwaffen und 3 halbautomatischen Langwaffen für die grüne WBK.

 

Nun weisen mich meine Sportkollegen darauf hin, dass dies jedoch anders gilt. Gemeint seien max. 2 Kurzwaffen pro Verbands-Disziplin, also ggf. zwei KK, 2 GK, etc.
Ich bin erst auf dem halben Weg zur WBK und möchte bei der Beantragung keinen Weg gehen, der später unumkehrbar ist, weil man sich evtl falsch entschieden hat. Einen klaren Hinweis im Waffengesetz finde ich dazu nicht.

 

Stutzig macht mich jedoch immer wieder der Passus mit den 2 Waffen pro 6 Monate, der aus meiner Sicht kaum Sinn macht, wenn ich ohnehin nur insgesamt zwei bekommen kann. Nun gut, die Langwaffen zählen auch. Sehe ich mich jedoch bei den Kollegen aus dem Verein um, so ist fast jeder mit 'mehr' ausgestattet, als es eigentlich sein dürfte. Also scheint an der Sache mit der 'Sport-Disziplin' wohl was dran zu sein.

 

Ich bin rundum glücklich, wenn ich mir im Endeffekt irgendwann eine 32er-GSP mit 22er Wechselsystem, eine .357 Magnum und eine .45er ACP zulegen darf. Und da stellt sich eben die Frage, ob das mit den geltenden Regelungen möglich ist. Alles unterschiedliche Disziplinen, also durchaus belegbar und durch durch den Verband auch beführwortbar.

 

Danke im Voraus, wenn mir im Vorfeld jemand was dazu sagen kann.

Geschrieben

na ja, die 2/6 Regel kann man ja auch so auslegen das es eine Bestimmung ist......

 

Also so habe ich das zumindestens meiner Frau erklärt.....

 

Und an Regeln muss man sich halten.....

 

Ciao

 

Weissblau

 

P.S. Deine "Rundumglücklich-Liste" wird sich sicherlich erweitern, glaub mir. Als ist anfing habe ich gedacht ich komme mit einem B-Würfel bis ans Lebensende aus. Jetzt sind es 3 Stück und schon wieder wird der Platz knapp....

Geschrieben

Was ich mich immer Frage , rechnen die Verbände eigl die Kurzwaffen der anderen Verbände bei ihren Befürwortungen mit an?

Also beispielsweise die  dritte KW im BDS ist ein "3" Revolver . (Bestand 3 KW)  Dann Eintritt  in DSB, dort  ist der "3" nicht nutzbar. Geht es dann im DSB um ein Bedürfnis für die dritte KW oder die vierte oder gar um die erste ?

Geschrieben (bearbeitet)

 

vor 35 Minuten schrieb transwarp2010:

Ich bin erst auf dem halben Weg zur WBK

Dann warte die Sachkunde ab, da wird dir sicher eines klarer.

 

vor 35 Minuten schrieb transwarp2010:

Nun weisen mich meine Sportkollegen darauf hin...

Jaaaa, bei einigen hat man das Gefühl, die hätten ihre Sachkunde auf der Kirmes geschossen.

 

vor 35 Minuten schrieb transwarp2010:

Sehe ich mich jedoch bei den Kollegen aus dem Verein um, so ist fast jeder mit 'mehr' ausgestattet...

Dann frag selbige doch mal wie sie es geschafft haben. Es ist kein Hexenwerk, aber Ausdauer und Bereitschaft zur Wettkampfteilnahme zählt.

 

 

Bearbeitet von Micha G.
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Geschrieben
vor 27 Minuten schrieb transwarp2010:

Laut Waffengesetz und dem, was man uns bei der Sachkunde beigebracht hat, besteht das Grundbedürfnis aus maximal 2 Kurzwaffen und 3 halbautomatischen Langwaffen für die grüne WBK.

 

Du kannst 2 KW + 3 HA als Grundbedürfnis bekommen, ohne weitere Prüfung des Verbandes. Argumentieren musst Du erst (und auch das nicht sehr lange) wenn Du zwei identische KWs haben willst (beantrage halt eine mit Optik und eine mit Eisenvisier).

 

Eine Obergrenze gibt es theoretisch nicht. Du musst halt nachweisen das Du ein Bedürfnis für weitere Kurzwaffen hast. Das erweiterte Bedürfnis bekommst Du über systematische Wettkampfteilnahme mit vielen verschiedenen Disziplinen/Waffenklassen. Als fiktives Beispiel 25m Speed:

1xKK, 1x9mm, 1xMagnum, 1x .357, 1x Magnum Revolver. Das ganze zweimal (Offenes und Optisches Visier) sind schon 10 Waffen.

 

Solange es tatsächlich um sportliches Schießen und nicht um das Sammeln von Kurzwaffen geht, ist die eigentliche Grenze nur Zeit (für Training und Wettkämpfe) und der Geldbeutel. Eine Regel "2 KW pro Disziplin" gibt es nicht! Im Gegenteil guckt der Verband bei jeder weiteren Waffe immer strenger ob die vorhandenen Waffen nicht auch für die weitere Disziplin benutzt werden können und ob die vorhanden Waffen wirklich in Wettkämpfen geschossen werden.

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb JPLafitte:

Ein Gesetz oder Verordnung zu lesen und verstehen sind zwei paar Schuhe und wenn man dann noch auf die Interpretation dritter (Verbandsfürsten) angewiesen ist. Gute Nacht Marie.

 

 

Das sehe ich genauso. Und dann kommt noch der Interpretationsspielraum des Sachbearbeiters bei der Genehmigungsbehörde dazu.

Also nochmal: Meine Sachkunde habe ich bereits im Sack, aber das hat nicht wirklich alles klarer gemacht.

 

Verstanden habe ich jetzt insoweit, dass es für unterschiedliche Disziplinen durchaus eine Begründung und Beführwortung für weitere Waffen gibt, sofern sie sich unterscheiden und für besagte Disziplinen notwendig sind. Klar kann ich .357 Magnum kaum mit 'ner .22er schießen, da muss eben eine andere Waffe her. Will nur nicht gesagt bekommen: "Ne, mein Freund, hast schon zwei Kurzwaffen. Pech, dann kannste diese Disziplin leider nicht mehr schießen."

Am Engagement soll's bei mir nicht liegen.

Geschrieben

Die einzig richtoge Antwort auf die Überschrift lautet: Acht. Dann ist das Blatt voll und man braucht eine neues. Kurzwaffen bekommt man soviele wie man begründen kann.

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb Pi9mm:

Wurde ja auch so in der 1. Antwort beantwortet.

Ich mach mir doch nicht die Mühe und lese andere Antworten. ;)

Geschrieben

Das "Überkontingent" muß aber  gut begründet sein. Bei unserem Verband ist insbesondere die Teilnahme an Wettkämpfen  erforderlich. Und die Sachbearbeiterin, über die hier schon mehrfach berichtet wurde und die weit über die Landesgrenzen hinaus zur Berühmtheit geworden ist (nein, sie ist kein Fernsehstar), überprüft, wenn sie Langeweile hat, ob der Schütze weiterhin Leistungsschütze ist....

Geschrieben (bearbeitet)

Du kannst deutlich mehr als 2 KW beantragen und bekommen. Wenn du nur in einem Verband bist, kann es aber ab, was weiß ich, vierten Waffe schwierig werden. Vor allem wenn du im DSB bist, wird Kalibergleich schwierig! Hier sind die Richtlinien von LV4 des BDS. Ab der Mitte stehen die für KW. Du wirst sehen das es da definitiv nach Leistung geht, also auch von deinem können und wollen abhängt.

http://www.bdslv4.de/waffenrecht/befuerwortungsrichtlinien_LV4/befuerwortungsrichtlinien_lv4.htm

 

Die Waffen die dir bis jetzt vorschweben, sollten problemlos möglich sein. Auch über nur einen Verband.

Bearbeitet von callahan44er
Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb Lanzelot50:

Bei unserem Verband ist insbesondere die Teilnahme an Wettkämpfen  erforderlich.

Ihr denkt immer nur bis zum Tellerrand des Sportschützen. Das ist nur ein Teil der Waffenwelt. ;)

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Lanzelot50:

..., überprüft, wenn sie Langeweile hat, ob der Schütze weiterhin Leistungsschütze ist....

Wenn Du z.B altersbedingt einfach nur weniger schießt als vor vielleicht 15 Jahren, dürfte ihr der Widerruf einzelner waffenrechtlicher Erlaubnisse aber schwerfallen, welche Waffen sind denn als Erste "weg"?

 

mfg

Harry

 

 

Geschrieben

Vielen Dank erstmal an alle, die so ausführlich geantwortet haben. Es beruhigt mich auf jeden Fall, dass die Grenzen nicht so eng gesteckt sind, wie ursprünglich befürchtet.

Trotzdem verstehe ich die waffenrechtliche Maßgabe von '2 Kurzwaffen' auf der WBK leider nicht, steht sie doch in Widerspruch zu dem, was hier im Thread geschrieben wurde.

Sollte es so sein, bin ich nicht böse drum.

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb Micha G.:

Wo steht denn das?

Im Gesetz:

Zitat

Waffengesetz (WaffG)

§ 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen

(1) ...

(3) Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird unter Beachtung des Absatzes 2 durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach die weitere Waffe

1. von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder

2. zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist

und der Antragsteller regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat.

...

CM

Bearbeitet von cartridgemaster
Geschrieben (bearbeitet)

Wie Shiva schon schrieb: du kannst theoretisch mehrere KW haben. Du musst dein "Über- Bedürfnis" nur durch viele Wettbewerbe bestätigen. Es kommt auch immer auf den Verband an, wie er das handhabt, und auf den Sachbearbeiter bzw. deine Behörde. Es wird von manchen SB auch immer wieder nachgeprüft, ob du noch aktiv mit deinen KW, die über das Grundkontingent hinausgehen, Wettbewerbe schießt. Du musst also Zeit investieren. Man kann das so leider nicht sagen. Ich kenne Leute, bei denen reichte es für eine 3. KW angeblich, dass sie sie mit optischem Visier bestellten und angaben, sie für IPSC zu benötigen, da das mit den anderen KW nicht möglich sei. Bei wieder anderen SB reicht das nicht....

Tipp: verliebe dich doch in Präzisions-Repetierer! Da kannst du unter Berücksichtigung von 2/6 ganz, ganz viele haben! Und Repetiergewehr schießen macht total Spaß, mir gefällts mittlerweile besser als HA-Büchse...

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb P22:

Nein, da steht nicht, ...

Das weiss ich, aber manchmal hilft das Aufzeigen der Quelle des Irrglaubens respektive der Fehlinterpretation zum besseren Gesamtverständnis.

Nach der Vorstellung des TE wäre ja dann der Waffenerwerb generell auf eine maximale Anzahl von 8 Waffen begrenzt, weil auf dem WBK-Formularvordruck nur 8 Zeilen für entsprechende Eintragungen vorhanden sind.

 

CM :rolleyes:

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