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q2lamer

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Kurzes Update:

 

Hier unser schreiben als PDF:

 

Erforderlichkeit PDF

 

und hier mal die Antwort vom SB:

 

Seite1

Seite2

Seite3

 

Keine rede von Regelbedürfnis, Urteil bezieht sich auf gelbe WBK und nicht Grün und deswegen ist ja alles ungültig und es werden Sachen von BDS zitiert die in der VDRBW Sportordnung gar nicht vorhanden sind. Seiner Meinung nach reichen für alle KW Disziplinen im VDRBW eine vorhandene KW weil 9x19 und .45 ACP kann ich ja in allen antreten.Aber ellenlang begründen warum eine Ersatzwaffe keine Gültigkeit hat obwohl wir das nur nebenbei angegeben hatten.

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@q2lamer

Ich verstehe noch immer nicht so ganz wo dein Problem ist? Du hast dir halt einen Verband rausgesucht, der dir eigentlich halt nur eine GK-Pistole genehmigt. Zusätzlich hast du halt die falsche Reihenfolge gewählt der Disziplinen gewählt, vll. hätte man sonst noch was retten können.

Wenn ich im BDS zunächst einen Revolver in 357 Mag erwerbe , wird es für das Bedürfnis eines 38 er Revolvers im Grundkontingent auch schwierig (zumindest ohne Open oder Dienstrevolver)

Ist halt einfach so 

 

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Nein habe ich nicht das ist ja das lustige selnbst wenn meine frau die .45 als Großkaliber gewählt hat darf sie angeblich kein bedürfnis mehr bekommen weil sie ja mit einer pistole alle disziplinen schießen kann. komischerweise haben alle 2 oder mehr pistolen und nicht revolver im vdrbw. komischerweise ist das noch nie in berlin im vdrbw passiert das jemand nicht seine zweite KW bekommen hat. Wir sind der erste fall seid 40 jahren.Es geht also nur um das theorethische antreten. ich kann mit der kw technisch antreten also gibts keine zweite ist seine Begründung soweit ich das verstanden habe.

Bearbeitet von q2lamer
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Ich denke auch dass es ganz wichtig/entscheidend ist dass man bei der Beantragung der zweiten Waffe nicht die gleiche Disziplin angibt! Dann haste auch in Berlin kein Problem.

 

Vermutlich einer der ersten Fälle wo das nicht beachtet wurde, UND die Behörde es vorher noch gesehen hat.. Oder in den anderen Fällen war es für den SB ok bzw. Niemand wollte ein Fass aufmachen.

 

Ich würde an deiner Stelle das Formular erneut ausfüllen, mit anderer Disziplin und abgegeben. Dann ganz bürokratisch warten was die dazu sagen. :)

 

Meine Theorie es geht dann problemlos durch.

 

Bearbeitet von omnius
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vor 5 Minuten schrieb omnius:

Ich denke auch dass es ganz wichtig/entscheidend ist dass man bei der Beantragung der zweiten Waffe nicht die gleiche Disziplin angibt! Dann haste auch in Berlin kein Problem.

 

 

Also, die Angabe der Disziplin ist eine Sache, die elementar für die "Beantragung" der Bedürfnisbescheinigung durch den Verband  ist.

(Liegt diese Bescheinigung durch den Verband vor, und wird der Waffenbehörde vorgelegt, so ist die Sache für die Behörde eh klar).

 

Die Hürde - bei Angabe der identischen Disziplin - würde also bereits beim Verband liegen, d.h. schon da würde man eigentlich "gestoppt".

 

 

Bearbeitet von karlyman
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Vielleicht hilft es Euch weiter, wenn Ihr mit der Behörde nicht so umgeht als wäre sie ein Gericht, das es zu überzeugen gilt.

 

Deshalb würde ich versuchen, den Umfang des Streits zu reduzieren. Verweigert wird, wenn ich es richtig sehe, der Vor-Eintrag der zweiten P226 für unseren TE. Zuerst würde ich alle anderen beantragten Waffen mal unstrittig schalten, also den Antrag auf die Ersatzwaffe aus dem Sammelsurium herausnehmen.

 

Dann würde ich den Antrag erneut einreichen: Hier Bedürfnis, hier Antrag. Falls die Waffenbehörde wiederum ablehnt, bleibt zur Durchsetzung dann nur: Rechtsmittelfähigen Bescheid über die Ablehnung des Antrags fordern. Gegen diesen Bescheid klagen.

 

Alternativ: Zu der vorhandenen P226 kann man ein weiteres Oberteil (Wechselsystem) mit anderer Visierung kaufen, und im Griffstück kann der Büchser auch einen anderen Trigger einsetzen. So würdest Du dem Streit mit der Behörde aus dem Weg gehen.

 

BTW: ich habe jetzt hier nicht alles gelesen, falls so ein Vorschlag schon kam, bitte ich um Nachsicht.

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vor 1 Minute schrieb Tyr13:

Alternativ: Zu der vorhandenen P226 kann man ein weiteres Oberteil (Wechselsystem) mit anderer Visierung kaufen, und im Griffstück kann der Büchser auch einen anderen Trigger einsetzen. So würdest Du dem Streit mit der Behörde aus dem Weg gehen.

 

 

Ja, es gäbe schon rein "technisch" ein paar Möglichkeiten.

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Dass Berlin die beiden VG-Urteile nicht akzeptiert und behauptet, dass es in diesen Fällen um was anderes ginge, finde ich interessant.

 

Als Betroffene würde ich einen rechtsmittelfähigen Bescheid verlangen und Widerspruch einlegen mit der Begründung, dass der Verband das Sportschützenbedürfnis bescheinigt und nicht die Waffenbehörde. Im übrigen Verweis auf die o.g. Urteile und das Berliner Brett wird ganz schnell dünn...

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vor 20 Stunden schrieb mwe:

Ich weiß nur nicht: Gilt das so für alle Sportschützen-Verbände oder nur für den BDS (welcher mein Lieblingsverband ist)?

 

Das gilt für alle Verbände und ergibt sich aus dem WaffG, vgl. hier:

 

 

Hat eigentlich schon jemand 3 identische AR 15 beantragt? Immerhin darf man doch 3 halbautomatische Waffen haben und sogar das Kaliber gleich sein.... :rolleyes:

 

@Proud NRA Member

Dein Beitrag ist weg, ich hatte aber schon darauf geantwortet. Dein AR 15 Beispiel mit 24" und einem zweiten kürzeren AR 15 für dynamischer Disziplinen kann in Deutschland nicht umgesetzt werden, wenn in beiden Disziplinen die Waffe verwendet werden kann. 

Ob die Verwendung auch sportlich sinnvoll ist, interessiert hier leider keinen aus Sicht des WaffG ("sowenig Waffen wie möglich.....") 

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vor 1 Stunde schrieb P22:

 

Das gilt für alle Verbände und ergibt sich aus dem WaffG, vgl. hier:

 

 

H@Proud NRA Member

 

 

 

Das würde ich ja sogar noch verstehen und akzeptieren, aber meiner Frau die als erste waffe eine .45 ACP hat das aus dem selben grund zu verweigern macht mich ja so stuzig. Ich vermute die Behörden haben neue Auflagen und sollen am besten alles verweigern damit nicht noch mehr waffen im umlauf sind. Ich denke da haben Politiker Druck auf die Behörden ausgeübt, anders kann ich mir das wie gesagt nicht erklären, denn wie gesagt laut Gesetzt hat die Behörde nur auf Vollständigkeit und Plausibilität zu Überprüfen also ist er wirklich sportschütze sind alle unterlagen da, ist es plausibel und nicht ich nehm jetzt mal die Sportordnung aus dem Verband Wortwörtlich und verbiete alles , weil ja eine technisch vorhandene waffe da ist womit ich überall antreten kann. Denn ein neues Bedürfnis und neue Antrag bringt gar nichts da wir ja mit unseren vorhandenen antreten können. EGAL Welche Disziplin eine waffe reicht ja die macht löcher auf der scheibe und das reicht so in etwa.

 

der BDS ist da schlauer die haben alles genau getrennt abzugsgewicht visierung und und und. z.b eine disziplin starker abzug die andere disziplin weniger abzugsgewicht etc. da darf ich dann ja nicht mit der waffe antreten die einen schweren abzug hat. oder offene visierung und red dot. weil ja waffe 1 xy kg abzug und waffe 2 yx abzug. der vdrbw hat das nicht so schön getrennt aber da ist der ablauf halt anders und für den sachbearbeiter ist das nicht plausibel das ich einen SRT abzug brauche weil ich kann ja mit meiner ersten waffe ohne srt antreten, das ich aber die scheibe nicht treffe in der kurzen zeit bei extrem langen abzugsweg interessiert ihn ja nicht. ist ihm nicht plausibel genug. owbohl in der sportordnung heist der abzug darf nicht verändert sein und muss bei kauf im original zustand sein.das heist also veränder ich meine erste waffe und verkürze den abzug darf ich gar nicht mehr antreten. ich verstehe nicht warum das nicht plausibel ist. bei meiner alten sig 226 ist der abzugsweg extreeem lang bis ich da 5 gezielte schüße abgebe sind 10 oder mehr sekunden vergangen, bei der tacops die ein paar mm abzugsweg hat kann ich double taps in einer sekunde machen.

 

und beide beantragten waffe die von meiner frau und meine haben extra deswegen den srt,  deswegen wollen wir diese ja haben, ok die lpa visierung spielt auch ein grund aber hauptgrund ist SRT.

Bearbeitet von q2lamer
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vor 3 Stunden schrieb Tyr13:

Vielleicht hilft es Euch weiter, wenn Ihr mit der Behörde nicht so umgeht als wäre sie ein Gericht, das es zu überzeugen gilt.

 

Deshalb würde ich versuchen, den Umfang des Streits zu reduzieren. Verweigert wird, wenn ich es richtig sehe, der Vor-Eintrag der zweiten P226 für unseren TE. Zuerst würde ich alle anderen beantragten Waffen mal unstrittig schalten, also den Antrag auf die Ersatzwaffe aus dem Sammelsurium herausnehmen.

 

Dann würde ich den Antrag erneut einreichen: Hier Bedürfnis, hier Antrag. Falls die Waffenbehörde wiederum ablehnt, bleibt zur Durchsetzung dann nur: Rechtsmittelfähigen Bescheid über die Ablehnung des Antrags fordern. Gegen diesen Bescheid klagen.

 

Alternativ: Zu der vorhandenen P226 kann man ein weiteres Oberteil (Wechselsystem) mit anderer Visierung kaufen, und im Griffstück kann der Büchser auch einen anderen Trigger einsetzen. So würdest Du dem Streit mit der Behörde aus dem Weg gehen.

 

BTW: ich habe jetzt hier nicht alles gelesen, falls so ein Vorschlag schon kam, bitte ich um Nachsicht.

Wenn ich ein Wechselsystem nehme oder einen anderen trigger darf ich gar nicht mehr antreten. es ist PD-1 erste waffe und PD-2 wieso haben wir da die falsche reihenfolge für die disziplin genommen ? In PD2 ist schnelles schießen erforderlich 5 schuß in 6 sekunden und dafür wollen wir unsere beantragten Kurzwaffen mit short reset trigger. Da scheint ein SB keine Ahnung von dem Sport zu haben, denn ansonsten ist das doch mehr als plausibel, sogar mein Verband bescheinigt mir das mit dem Bedürfnis die haben das vorab alles geprüft und genehmigt. Wieso darf ein SB es sich heraus nehmen unsere sportordnung wort wörtlich zu nehmen und deswegen meinen antrag ablehnen. stell dir mal vor du beantragt deine zweite KW und der SB sagt dir nein du kannst mit deiner jetztigen überall mit technisch antreten ob du besser oder schlechter wirst interessiert ihn nicht. Wofür mache ich denn bitte diesen TEUREN SPORT ?? um schlechter zu werden ?!

 

Davon mal abgesehen sind wir sogar schon in wettkämpfen aktiv dabei. die ersten pistolen die wir gekauft haben sind Dienstpistolen und die zweiten die wir kaufen möchten sind Sportpistolen.

Bearbeitet von q2lamer
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vor 22 Minuten schrieb q2lamer:

 

... der vdrbw hat das nicht so schön getrennt aber da ist der ablauf halt anders und für den sachbearbeiter ist das nicht plausibel das ich einen SRT abzug brauche weil ich kann ja mit meiner ersten waffe ohne srt antreten, das ich aber die scheibe nicht treffe in der kurzen zeit bei extrem langen abzugsweg interessiert ihn ja nicht. ...

 

Man könnte es auch anders machen... schießen lernen.

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vor 24 Minuten schrieb q2lamer:

In PD2 ist schnelles schießen erforderlich 5 schuß in 6 sekunden und dafür wollen wir unsere beantragten Kurzwaffen mit short reset trigger

4 Schuß in sechs Sekunden, nur vier Schuß!  Für Stage eins und zwei hast Du zwei (2) Minuten = 120 Sekunden Zeit für jeweils eine drei Schuss- serie.

Nebenbei kann ich mir nicht vorstellen, dass irgendwelche Stellen Waffen mit short Trigger eingeführt haben.
Hat sich was mit short Trigger. Unveränderte Dienstpistole einschließlich Abzug und Griffschalen. Eben wie dienstlich geliefert.
Auf der BM in Kliez hat mir auch mal jemand weis machen wollen das die Griffschalen bei der Palastwache in Obervolta.............

Gruß

Frank 

Bearbeitet von Frank222
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vor 21 Minuten schrieb q2lamer:

ja oder komplett alles über den haufen werfen und sich ein anderes hobby suchen.

 

Ich hatte das zwar in grün geschrieben aber durchaus ernst gemeint. Wenn du nicht gerade Gicht in den Fingern hast, dann ist eine schnelle und präzise Schussfolge in der bei dir geforderten Zeit alle mal drin. Meine Frau schießt mit ihrer P226 erster Generation IPSC Production (out of the box). Es geht also sogar noch etwas schneller, muss man nur üben. Daher schieb ich ja komm mal vorbei.

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vor einer Stunde schrieb q2lamer:

es ist PD-1 erste waffe und PD-2 wieso haben wir da die falsche reihenfolge für die disziplin genommen ? In PD2 ist schnelles schießen erforderlich 5 schuß in 6 sekunden und dafür wollen wir unsere beantragten Kurzwaffen mit short reset trigger.

 

Du laberst Die ganze Zeit von Bedürfnis und kennst nicht mal die Bedingungen der beiden Disziplinen.

 

und ja beim BDS wärs einfacher, da bist Du aber nicht! und in Deinem Verband ist das eben so. und da Du ja nichtmal die Unterscheide der beiden Disziplinen kennst, ist es müßig Dir erklären zu wollen, warum das jetzt ein Problem ist und wie ihr das hättet von Anfang an vermeiden können.

 

wie ihr das Problem lösen könnt, hat man Euch sogar auf der Behörde genannt. jetzt heul ned rum. denk halt mal bissl nach......oder lies alternativ mal gewissenhaft diesen Thread.... es wurde nämlich schon für Dich/Euch gedacht und es steht schon alles hier geschrieben. manches sogar mehrfach!

Bearbeitet von alzi
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vor 4 Minuten schrieb alzi:

 jetzt heul ned rum. denk halt mal bissl nach......oder lies alternativ mal gewissenhaft diesen Thread.... es wurde nämlich schon für Dich/Euch gedacht und es steht schon alles hier geschrieben. manches sogar mehrfach!

Ab und Zu kann ich Dich verstehen.

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vor 44 Minuten schrieb SchwererReuther:

 

Ich hatte das zwar in grün geschrieben aber durchaus ernst gemeint. Wenn du nicht gerade Gicht in den Fingern hast, dann ist eine schnelle und präzise Schussfolge in der bei dir geforderten Zeit alle mal drin. Meine Frau schießt mit ihrer P226 erster Generation IPSC Production (out of the box). Es geht also sogar noch etwas schneller, muss man nur üben. Daher schieb ich ja komm mal vorbei.

@SchwererReutherJa ich werde mich mal bei dir melden, wollte sowieso die ganze Zeit in den BDS, hatte bis Dato nur noch keinen Verein gefunden.  @alzi Ja ist eine gute Lösung mehr Geld ausgeben und nochmal mindestens 6 Monate warten wenn nicht sogar 12 um die zweite Kurzwaffe zu bekommen obwohl alle Kameraden 3 oder mehr Kurzwaffen haben. Oder noch besser meine alte mit fettem, verlust verkaufen um dann eine neue zu kaufen. Also seid ihr der Meinung der SB hat recht? Übrigends ging es in dem Thread nicht wie bekomme ich die zweite Kurzwaffe genehmigt, sondern Behörde verweigert aktuell jedem VDRBW Mitglied die zweite Kurzwaffe.Da ja laut SB mit jeder Dienstwaffe angetreten werden kann, denn darum geht es. Aber naja gut, wenn dem so sei, dann ist ja alles besprochen worden.Dann kann der Thread ja geschlossen werden, wenn da nicht mehr darüber disskutiert wird. Anscheinend begreifen hier einige nicht worum es mir geht. Es geht mir nicht darum das ich mich hier ausheule weil ich keine zweite kurzwaffe bekomme oder wie ich sie bekomme, sondern darum, das es aktuell wohl verschärfungen bei neu Anträgen in Berlin gibt. Denn mein / unser Problem ist auch das Zukünftige Problem aller VDRBW Mitglieder und darüber wollte ich hier disskutieren. Denn ich fasse das Gesetzt anders auf, deswegen habe ich die schreiben auch angehängt.

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vor 59 Minuten schrieb q2lamer:

Übrigends ging es in dem Thread nicht wie bekomme ich die zweite Kurzwaffe genehmigt, sondern Behörde verweigert aktuell jedem VDRBW Mitglied die zweite Kurzwaffe.Da ja laut SB mit jeder Dienstwaffe angetreten werden kann, denn darum geht es.

 

das tut die Behörde nicht! und lies endlich mal die verdammte Sportordnung!

 

vor 59 Minuten schrieb q2lamer:

Anscheinend begreifen hier einige nicht worum es mir geht.

 

ja Du und Deine holde Maid!

 

 

 

Edit: .....und nachdem was es hier zu lesengab, darf sich Deine Holde glücklich schätzen, wenn sie nicht noch ihre .45 abgeben darf! ...warum?....auch DAS wurde hier schon geschrieben.....

......aber warten wirs doch einfach mal ab, manche Sachbearbeiter lesen hier ja mit.......

Bearbeitet von alzi
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