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IGNORED

Deutschland ist wieder etwas sichererer geworden


Mausebaer

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Am 29.11.2017 um 11:29 schrieb Mausebaer:

Aber damit soll nicht Schluss sein. Sowohl die Jungen sowie die Alten der CDU wollen uns mit noch mehr Sicherheit beglücken. :shok:

Qualle: https://www.ffh.de/nachrichten/hessen/wiesbaden/toController/Topic/toAction/show/toId/137799/toTopic/auch-cdu-senioren-fuer-waffenverbotszone.html

 

 

Was sind das für komische Senioren... die allermeisten älteren Semester, die ich kenne, finden am Dabeihaben eines üblichen Schweizermessers überhaupt nichts besonderes.

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vor 2 Stunden schrieb karlyman:

 

Was sind das für komische Senioren... die allermeisten älteren Semester, die ich kenne, finden am Dabeihaben eines üblichen Schweizermessers überhaupt nichts besonderes.

Ja... so kenne ich die auch....

Wenn du die aber alle in einen Saal setzt, ein Polizist hält einen Vortrag, dass es ganz gefährlich für Rentner ist, wenn die bösen Buben mit Messern rumfuchteln, dann kippt die Stimmung ganz schnell.

Nach der nächsten Runde Weinschorle sind sich dann alle einig, am besten keine  Messer, dann können Sie wieder sicher mit dem Rollator über die Straße cruisen... Ganz einfach. Wer will schon der Erfahrung

eines Polizisten widersprechen?

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vor 2 Stunden schrieb karlyman:

 

Was sind das für komische Senioren... die allermeisten älteren Semester, die ich kenne, 

Folgen Autoritätspersonen (oder irgendeinem Typen, der einen teuren Anzug trägt) blindlings und glauben alles was in der Zeitung steht und im ZDF kommt.
Jedenfalls in meinem Umfeld, Mittelalter hat da absolut Recht.

 

Das ist ja das Problem und erklärt, angesichts der demographischen Entwicklung, auch so manche Wahlergebnis.

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@ Mittelalter: Ja, ich kann mir das lebhaft vorstellen.

Ebenso aber auch (nur u.a.) meinen Schwiegervater, Mitte 70, bei dem sein "Sackmesser" (Schweizermesser, das immer dabei ist, ob draußen oder zuhause am Abendbrottisch) einfach dazugehört....

Der wird sich das durch solche Kaspereien nicht verbieten lassen. Mit seinem Schwiegersohn ist er sich da völlig einig.

 

 

Bearbeitet von karlyman
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Ich hatte damals große Probleme meinem Opa zu erklären, dass er sein Butterflymesser zukünftig nicht mehr haben darf, geschweige denn dabei! Er fand das Teil einfach nur praktisch, und geschliffen wie ein Rasiermesser konnte man damit in jeder Gaststätte auch das zäheste Schnitzel klein bekommen.

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vor 1 Stunde schrieb Mittelalter:

Ja... so kenne ich die auch....

Wenn du die aber alle in einen Saal setzt, ein Polizist hält einen Vortrag, dass es ganz gefährlich für Rentner ist, wenn die bösen Buben mit Messern rumfuchteln, dann kippt die Stimmung ganz schnell.

Nach der nächsten Runde Weinschorle sind sich dann alle einig, am besten keine  Messer, dann können Sie wieder sicher mit dem Rollator über die Straße cruisen... Ganz einfach. Wer will schon der Erfahrung

eines Polizisten widersprechen?

 

Gemerkelt? :huh:

 

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Vor vielen jahren war ich mit meinem papa auf der weide; wir wollten folierte rundballen aufschneiden. Er greift in die werkzeugkiste vom trecker und holt ein springmesser heraus. Habe ihm dann erklärt, dass er jetzt gerade mit einem verbotenen gegenstand hantiert. Genau so verboten wie eine maschinenpistole.

er kuckt mich an: „bist du bescheuert?!“

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Es geht voran, Deutschland wird noch sicherer gemacht ...

Zitat

Montag, 04.12.2017, 11:12

Ein in Deutschland verbotenes Springmesser stellten Beamte der Bundespolizeiinspektion Ebersbach bei der Kontrolle eines Ukrainers fest.

Die Beamten kontrollierten am 03.Dezember auf der BAB4, nahe Pulsnitz, einen 24-jährigen Ukrainer mit seinem Pkw. Im Innenraum des Fahrzeugs fanden die Beamten griffbereit ein Springmesser mit einer Klingenlänge von 9 cm. Bei Springmessern, deren Klinge über 8,5 cm lang ist und seitlich herausspringt ist das Erwerben, Besitzen und Führen in Deutschland generell verboten und stellt eine Straftat nach dem Waffengesetz dar. Das Messer wurde als Einziehungsgegenstand sichergestellt und der Mann wird sich wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten müssen.

Bundespolizeiinspektion Ebersbach/news aktuell

Qualle: http://www.focus.de/regional/sachsen/bundespolizeiinspektion-ebersbach-verbotenes-springmesser-eingezogen_id_7933492.html

 

OK, das Führen ist eh pfui.

 

Euer

Mausebaer :hi:

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Hauptsache eine weitere waffenrechtliche Straftat für die Statistik. Führen eines verbotenen Gegenstandes und das auch noch schnell aufgeklärt: Ich bin tief beeindruckt. Jetzt warten wir mal auf die Bestrafung.:rotfl2:

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vor 31 Minuten schrieb VP70Z:

Hauptsache eine weitere waffenrechtliche Straftat für die Statistik. Führen eines verbotenen Gegenstandes und das auch noch schnell aufgeklärt: Ich bin tief beeindruckt. Jetzt warten wir mal auf die Bestrafung.:rotfl2:

Für die Bestafung gibt es 3 Varianten:

 

Variante 1 (Familienvater mit Vollzeitjob, Auto und kleinem Sparguthaben)

Geldstrafe von 5000€ und lebenslangem Waffenverbot. Bei Nichtzahlung droht Einziehung des Sparguthaben und Entziehung aller vorhandener Fahrerlaubnisse.

 

Variante 2 (Akademiker oder gut situierter Beamter aus Juristenfamilie)

Klage bis vor oberstes Verwaltungsgericht oder vor EU Gericht für Menschenrechte mit erfolgreichem Freispruch oder Verfahrenseinstellung

 

Variante 3 (Mittelloser Krimineller oder Zuwanderer mit Sozialhilfestatus)

Verfahren wird durch Staatsanwaltschaft eingestellt, keine weiteren Massnahmen.

 

Wir sind alle gleich;-)

Bearbeitet von JDHarris
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vor 38 Minuten schrieb JDHarris:

Variante 2 (Akademiker oder gut situierter Beamter aus Juristenfamilie)

Klage bis vor oberstes Verwaltungsgericht oder vor EU Gericht für Menschenrechte mit erfolgreichem Freispruch oder Verfahrenseinstellung

Das ist unglücklich formuliert, ich denke die meisten Akademiker fallen in die Kat 1. In Kat 2 wie beschrieben würde eher passen "mit passenden Beziehungen gesegnet....".

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vor 8 Minuten schrieb erstezw:

Das ist unglücklich formuliert, ich denke die meisten Akademiker fallen in die Kat 1. In Kat 2 wie beschrieben würde eher passen "mit passenden Beziehungen gesegnet....".

Ja, aber je mehr sich Leute in Rechtsfragen "auskennen" oder sich mit solchen Sachen beschäftigen müssen, umso höher wird auch die Bereitschaft gegen etwas zu klagen. insb. wenn genug Geld da ist. Akademiker gehören häufig zu der Gruppe, die sowetwas entspannt aus der Distanz "aussitzen" können.

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Grade zufällig im TV gesehen.


Ein Beitrag der Kabel1 Serie "Achtung Kontrolle" über das Führverbot von Einhandmesser.   

Kontrolliert wurde ein PKW aus den Niederlanden (wahrscheinlich Angler) wegen Verdacht auf Drogen. Drogen wurden nicht gefunden, aber einer der Angler hatte ein sog Einhandmesser in seinem Angelrucksack. Die Begründung des Anglers, das Messer zum zuschneiden von Brotködern zu benötigen, lies der Beamte nicht gelten. Aussage des Polizisten:"Der Besitz und das Führen seiein in Deutschland generell verboten!" "Ausgenommen Rettungssanitäter, Fallschirmspringer...etc wenn sie so ein Messer beruflich oder für den Notfall unbedingt benötigen". Der Besitzer musste eine Sicherheitsleistung von €100 hinterlegen, das Messer wurde beschlagnahmt und eine Anzeige wegen Verst. gg d WaffG gefertigt.

 

Tja, wie hatte man das Gesetz damals noch im Bundestag begründet? ("Wir wollen damit der Polizei nur eine Möglichkeit geben, kriminellen, meist jugendlichen Gewalttätern, ihre Waffen abnehmen zu können. Das Gesetz richte sich keinesfalls gegen unbescholtene Menschen, die damit beim Piknik ihre Brötchen schneiden...blabla"

 

TV Serie "Achtung Kontrolle"

https://www.kabeleins.de/tv/achtung-kontrolle

 

EDIT: Hier der Filmbeitrag

https://www.kabeleins.de/tv/achtung-kontrolle/videos/2017209-erster-einsatz-fuer-polizeianwaerter-verdacht-auf-drogen-clip

 

Mich würde hier mal die Meinung unserer Rechtsexperten interessieren...zumal das Messer offensichtlich garnicht geführt wurde, sondern verpackt in einer Tasche/Rucksack im Kofferraum war.

Bearbeitet von JDHarris
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Bezüglich Angeln habe ich in dem Beitrag nichts gesehen. Der Mann sagt, dass sie es halt dabei hätten, wenn sie unterwegs 'on the road' sind, für Sandwiches zum Beispiel.

Ich glaube nicht, dass der Gesetzgeber das als "anerkannten Zweck" im Sinn hatte, sonst könnte sich jeder darauf berufen, der irgendwie auf Reisen oder länger als ein paar Minuten von zu Hause weg ist. Die Auslegung ist aber dem Richter überlassen.

Das Messer war anscheinend in einer offen in den Kofferraum gelegten Jacke enthalten. Ein Auto wird normalerweise nicht als verschlossenes Behältnis anerkannt (außer beispielsweise ein extra abgeschlossenes Handschuhfach), also liegt tatsächlich ein Führen vor, das nicht die Ausnahme des Transports in einem verschlossenen Behältnis erfüllt.

Es gab aber mal ein Urteil zu einem Messer, das weit unten in einem vollgepackten, verschlossenen Rucksack gefunden wurde. In dem speziellen Fall war das Gericht der Ansicht, dass dies einem verschlossenen Behältnis gleich käme, da ein schneller Zugriff nicht gegeben sei. Wie umständlich das Messer im Auto verstaut war, könnte also eine Rolle spielen.

Im Übrigen hätte keiner aus der Gruppe sich als der Besitzer outen und damit selbst überführen müssen :secret:

In dem Zusammenschnitt fehlt aber auch die polizeiliche Belehrung zum Schweigerecht.

Außerdem sagt der Polizist später, dass er die Aussage nicht anzweifelt, dass sie das Messer zur Zubereitung von Mahlzeiten benutzen, und es ihm nur um die missbräuchliche Verwendbarkeit in anderen Situationen geht.

Hier gibt meiner Ansicht nach der § 42a aber keinen Eingriff her, denn dafür ist es erforderlich, dass eben gerade kein berechtigtes Interesse erkannt wird. Er hätte also umgekehrt die Aussage anzweifeln und das eigentliche Interesse zum Führen im Missbrauch verorten müssen. Das nur mal als meine absolute Laienmeinung dazu.

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Am ‎04‎.‎12‎.‎2017 um 12:22 schrieb Mausebaer:

Es geht voran, Deutschland wird noch sicherer gemacht ...

Qualle: http://www.focus.de/regional/sachsen/bundespolizeiinspektion-ebersbach-verbotenes-springmesser-eingezogen_id_7933492.html

 

OK, das Führen ist eh pfui.

 

Euer

Mausebaer :hi:

Mein Lineal hat 0,5 mm bis zur 0, also würde ich das nachmessen lassen, denn 9 cm verbotener Gegenstand = Straftat, aber darunter (0,8) nur Owi!

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Ähm ... € 35,--? :huh:

Polizeibekannter Libyer muss man wohl sein. :teu38:

 

Zitat
  1.  
Donnerstag, 07.12.2017

35 Euro Bußgeld für Teppichmesser

Bei einer Kontrolle auf dem Bautzener Kornmarkt findet die Polizei das Werkzeug im Rucksack eines Libyers. Ein Verstoß gegen das Waffengesetz, sagt das Gericht.

 

Bautzen. Kleines Messer, große Aufregung: Im August 2016 erwischen Polizisten bei einer Kontrolle auf dem Kornmarkt in Bautzen einen jungen Libyer mit einem handelsüblichen Teppichmesser im Rucksack. Die sind zwar per se nicht verboten, dürfen aber nicht einfach so mit in der Öffentlichkeit geführt werden – weil sie als gefährliche Waffe eingesetzt werden können. Der junge Libyer hatte sich allerdings geweigert, ein deshalb verhängtes Bußgeld in Höhe von 35 Euro zu zahlen. Deshalb musste sich das jetzt Amtsgericht mit dem Fall beschäftigen. Richterin Violetta Kitzmüller sah die Bußgeldstelle im Recht und tatsächlich einen Verstoß gegen das Waffengesetz. Der Anwalt des Libyers spricht indes von einer Kriminalisierung seines Mandanten.

 

Der Libyer ist durchaus kein Unbekannter. Als King Abode ist der 20-Jährige mehrfach in Erscheinung getreten. Auch den Polizisten war er schon bekannt, als sie ihm im August 2016 kontrollierten. Der Libyer sei nach Aussage eines Beamten auch schon bei vorhergehenden Einsätzen auf dem Kornmarkt aufgefallen. Die Polizisten nahmen ihm das Messer weg und fertigten eine Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit. Alle Messer, die sich mit nur einer Hand öffnen lassen, dürfen nicht einfach so in der Öffentlichkeit geführt werden – Ausnahmen gelten etwa für Handwerker, die sie tatsächlich als Arbeitsgerät verwenden. Roman Sommer, der Anwalt des Libyers hielt jedoch dagegen. Denn auch sein Mandant hätte das Messer nicht einfach so mit sich geführt – sondern war zuvor im Theater, wo er an einem Projekt teilgenommen und am Bühnenbild mitgearbeitet hätte. „Hier werden Dinge hochgeschaukelt, die die Sache nicht wert sind“, sagt der Anwalt. Aus seiner Sicht, so erklärt er nach der Verhandlung, habe bei dem Vorfall offenbar die Person als solche eine Rolle gespielt. – Richterin Violetta Kitzmüller ließ sich allerdings nicht auf die Argumente des Anwalts ein. Sie verwies auf ein Gutachten des Landeskriminalamtes, die das Messer untersucht haben. „Ich habe ein Verfahren, da ist jemand mit so einem Messer schwer verletzt worden. Das steckt auch hinter dieser Vorschrift“, sagte sie. (SZ/sko)

Qualle: http://www.sz-online.de/nachrichten/35-euro-bussgeld-fuer-teppichmesser-3834626.html

 

Euer

Mausebaer :hi:

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Am 1.12.2017 um 12:23 schrieb chief wiggum:

Folgen Autoritätspersonen (oder irgendeinem Typen, der einen teuren Anzug trägt) blindlings und glauben alles was in der Zeitung steht

Auf gut deutsch:

Die sind auch keinen Deut besser als die gehirnerweichten Palästinenser, die ihren heiß geliebten Führern alles und auch wirklich jeden Scheiß glauben und dafür mit Freude in den Tod gehen, wenn´s nur irgendeinem Juden schadet.

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vor 14 Minuten schrieb Mausebaer:

Sie verwies auf ein Gutachten des Landeskriminalamtes, die das Messer untersucht haben. „Ich habe ein Verfahren, da ist jemand mit so einem Messer schwer verletzt worden. Das steckt auch hinter dieser Vorschrift“, sagte sie.

Die menschliche Dummheit kennt offensichtlich keine Grenzen.

 

Was nicht heißt, das Al Wie-auch-Immer das Teppichmesser wirklich nur als Werkzeug bei sich hatte. Vielleicht hatte er ja auch noch einen Nähfaden aus Kunstseide dabei - als "Seidene Schnur"?

 

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