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IGNORED

WBK beantragen: Beabsichtigter Munitionserwerb


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Geschrieben

Hallo zusammen!

 

Ich hoffe das ist im richtigen Bereich...

Möchte demnächst eine grüne und gelbe WBK beantragen und warte im Augenblick nur auf die Bedürfnisbestätigung vom Verband.

Um es meinem SB leicht zu machen, bereite ich gleich den Antrag vor und fülle ihn bestmöglich aus:

Unter dem Punkt 7. wird nach dem "beabsichtigten Munitionserwerb" gefragt, wobei als Tabelle einmal nach der "Art der Munition" und "Kaliber" gefragt wird. Was meinen die denn damit?

Außerdem wollte ich fragen, ob ich die gelbe und grüne sowie den Munitionserwerbsberechtigung (Also den eintrag auf der WBK) mit einem Antrag beantragen kann?

 

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Geschrieben

1. Tue Dir und dem SB einen Gefallen und beantrage die gelbe und die grüne WBK getrennt.

2. Mit der grünen WBK beantragst Du den Munitionserwerb für die eingetragene Waffe. Daraus ergibt sich auch das Kaliber. Bei der gelben WBK braucht es dafür keinen Antrag/Eintrag, das ist bei gelb inkludiert - siehe Wortlaut der Urkunde.

3. Art der Munition meint z.B. Patronen Munition, hülsenlose Munition oder pyrotechnische Munition, näheres in den Anlagen zum WaffG

4. Kaliber meint die übliche Bezeichnung der Munition z.B. .308 Win oder .38 Special oder 8x57 IS

Geschrieben (bearbeitet)
vor 17 Minuten schrieb Maximax:

Unter dem Punkt 7. wird nach dem "beabsichtigten Munitionserwerb" gefragt, wobei als Tabelle einmal nach der "Art der Munition" und "Kaliber" gefragt wird. Was meinen die denn damit?

 

Jede Behörde scheint bei den Formularen ihr eigenes Süppchen zu kochen.

Besser du fragst deinen SB vor Ort und kreuzt eben an, was er sagt.

Zu dem Voreintrag auf der grünen WBK bekommst du normal bei Eintrag der Waffe auch den Munitionserwerb abgestempelt.

Macht sonst ja wenig Sinn ohne Mun-Erwerbsberechtigung, außer später, wenn du mehr Waffen in dem Kaliber hast, denn jeder Stempel kostet ja auch.

 

vor 17 Minuten schrieb Maximax:

Außerdem wollte ich fragen, ob ich die gelbe und grüne sowie den Munitionserwerbsberechtigung (Also den eintrag auf der WBK) mit einem Antrag beantragen kann?

 

Dito, siehe oben, vor Ort SB fragen.

Wenn dein Verband alles auf einem Bedürfnisantrag bestätigt hat, will dein SB vielleicht nur einen Antrag, wo du alles ankreuzt.

Falls du die Waffennr. schon hast, trägt er vielleicht Voreintrag und Waffe selbst zeitgleich ein.

 

Druck doch schon mal zwei Anträge aus und fülle aus, was ganz sicher drin stehen muss, erleichtert ungemein auf der Behörde.

Du machst einen guten ersten Eindruck, der kann auch nicht schaden, kann man später vielleicht mal gebrauchen...

 

 

Bearbeitet von Sebastians
Geschrieben (bearbeitet)

Munitionserwerbsberechtigung brauchst du nicht beantragen, der Erwerb der zur Waffe passenden Munition wird über den entsprechenden Eintrag auf der WBK geregelt.

 

Zwei getrennte Anträge für WBK grün/gelb halte ich für Kuddelmuddel.

 

 

PS: Will der Verband bei der ersten Bedürfnisbestätigung nicht eigentlich den ausgefüllten Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis haben?

(Ist zumindest bei uns so, DSB/SSB)

Bearbeitet von GunsRus
Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb GunsRus:

Munitionserwerbsberechtigung brauchst du nicht beantragen, der Erwerb der zur Waffe passenden Munition wird über den entsprechenden Eintrag auf der WBK geregelt.

Doch muss er! Jedenfalls für die Waffen die auf Grün beantragt werden. 

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb GunsRus:

Munitionserwerbsberechtigung brauchst du nicht beantragen, der Erwerb der zur Waffe passenden Munition wird über den entsprechenden Eintrag auf der WBK geregelt.

 

 

mit verlaub: UNSINN !

wenn du auf dem  antrag auf eine grüne wbk / bzw. waffen darauf den punkt munitionserweb NICHT mit ankreuzt / kennzeichnest, dann gibt auch keine munition !

 

den mun stempel gibt nur auf wunsch und gegen bares !

 

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

noch mal und zum letzten mal:

 

du schreibst  selbst munitionserwerbsberechtigung !

 

diese munitionserwerbsberechtigung ist der zusätzliche stempel in der grünen wbk - DER muss beantragt und gewünscht sein und wird NICHT automatisch vergeben . 

 

der munitionserwerbsschein ist lt gesetz ein eigenständiges dokument  - daran ändert auch das "blöd" erstellte formular mit seinem "kombitext" nichts !

 

bei anderen behörden sind das dann sachlich richtig  zwei unterschiedliche textbausteine - so wie das gesetz es auch definiert.

Bearbeitet von Handgunner
Geschrieben
vor 49 Minuten schrieb GunsRus:

 

PS: Will der Verband bei der ersten Bedürfnisbestätigung nicht eigentlich den ausgefüllten Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis haben?

(Ist zumindest bei uns so, DSB/SSB)

 

Ohje.... :rolleyes:

Was will er mit einem ausgefüllten Antrag? Soll damit die Absicht dokumentiert werden? Was ist, wenn man nachher einen anderen Antrag einreicht, weil es vll doch eine Glock 19 anstatt einer 17er sein soll?

 

 

Geschrieben
Zitat

PS: Will der Verband bei der ersten Bedürfnisbestätigung nicht eigentlich den ausgefüllten Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis haben?

(Ist zumindest bei uns so, DSB/SSB)

Bin im DSB/SBS und habe dort lediglich den normalen Antrag geschickt, mit Nachweisen und bestätigt vom OSM. Laut OSM reicht das vollkommen für die Bedürfsnisbestätigung. Ich meine, die können sich ja denken, dass ich direkt im Anschluss zu meinem SB gehe...

 

vor einer Stunde schrieb GunsRus:

Munitionserwerbsberechtigung brauchst du nicht beantragen, der Erwerb der zur Waffe passenden Munition wird über den entsprechenden Eintrag auf der WBK geregelt.

 

vor einer Stunde schrieb Handgunner:

mit verlaub: UNSINN !

wenn du auf dem  antrag auf eine grüne wbk / bzw. waffen darauf den punkt munitionserweb NICHT mit ankreuzt / kennzeichnest, dann gibt auch keine munition !

 

den mun stempel gibt nur auf wunsch und gegen bares !

Davon bin ich selbst jetzt auch stark von ausgegangen. Habe von Schützenkameraden schon gehört, dass das vergessen wurde und dementsprechend keine Munition erworben werden durfte.

Gab bei uns auch eine Diskussion, wo ein Kamerad explizit nur .357 eingetragen hat, dementsprechend einen Stempel erhielt. Er wollte dann beim Händler .38 Special erwerben... Hat nicht funktioniert...

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Stunden schrieb Maximax:

Unter dem Punkt 7. wird nach dem "beabsichtigten Munitionserwerb" gefragt, wobei als Tabelle einmal nach der "Art der Munition" und "Kaliber" gefragt wird. Was meinen die denn damit?

Außerdem wollte ich fragen, ob ich die gelbe und grüne sowie den Munitionserwerbsberechtigung (Also den eintrag auf der WBK) mit einem Antrag beantragen kann?

 

 

 

 

Das von Dir eingestellte Formular sieht genauso aus wie das vom LRA KA.

 

Als Beispiel: unter Punkt 7 kommt  "Zentralfeuermunition" und unter Kaliber "9mm Luger" rein, wenn Du z.B. eine halbautom. Pistole 9mm eingetragen haben möchtest.

 

Für die gelbe brauchst Du einen Antrag, auf dem Du die 2. Zeile Waffenbesitzkarten für Sportschützen - gelb - (§ 14 Abs. 4 WaffG) ankreuzt, hier ist das Ankreuzen des Mun Erwerb nicht notwendig, das beinhaltet die gelbe von Haus aus.

 

Für die grüne brauchst Du einen Antrag, bei dem Du "WBK grün" UND Munitionserwerbsberechtigung ankreuzt, sonst bekommst Du den Stempel für den Mun Erwerb nicht.

 

Also wenn das an das LRA KA geht, dann will man dort 2 separate Anträge einen für die grüne WBK und einen für die gelbe WBK.

 

Unter 8.2. und 8.3. schreibe ich immer "siehe Bedürfnisbestätigung". Unter 10 "Die Schusswaffe/Munition wird aufgrund der Mitgliedschaft in einem Schützenverein/Landesverband benötigt" ankreuzen und ins Begründungsfeld "siehe Bedürfnisbescheinigung". Manche füllen dort auch gar nichts aus, was man auch tun kann.

 

Da ich das bislang immer persönlich abgegeben habe, gab es auch nie Nachfragen und alles ging sehr zügig.

Bearbeitet von BenelliM3
wechstaben verbuchselt
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb P22:

 

Ohje.... :rolleyes:

Was will er mit einem ausgefüllten Antrag? Soll damit die Absicht dokumentiert werden? Was ist, wenn man nachher einen anderen Antrag einreicht, weil es vll doch eine Glock 19 anstatt einer 17er sein soll?

 

 

Kann ich dir nicht sagen.

Wird auch nur bei der Erstbeantragung gewünscht.

 

Naja, den Verband interessiert ja nicht welche Waffe du schießen willst sondern welches Kaliber in welcher Disziplin.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Maximax:

Gab bei uns auch eine Diskussion, wo ein Kamerad explizit nur .357 eingetragen hat, dementsprechend einen Stempel erhielt. Er wollte dann beim Händler .38 Special erwerben... Hat nicht funktioniert...

 

das liegt dann aber an dem "unvermögen" des händlers...

dort kauft man einmal und nie wieder!

ausserdem sollte dieses verhalten den vereinskameraden kund getan werden, so dass der händler gleich noch mehr potenzielle kunden verliert!!!

Geschrieben

Beim BDS LV 9 schicke ich auch den Antrag mit wenn ich die Bedürfnisbescheinigung will. Incl frankiertem Leerumschlag mit der Adresse der Waffenbehörde.  Das schickt dann der gute Mann vom BDS, danke Herr Woll, direkt an die Waffenbehörde, incl. des Bedürfnisses. Montags weggeschickt und i.d.R. hat gegen ende der Woche die Waffenbehörde alles komplett zusammen vorliegen. Finde ich gut...........

Geschrieben (bearbeitet)
Am 23.7.2017 um 17:53 schrieb Maximax:

 Er wollte dann beim Händler .38 Special erwerben... Hat nicht funktioniert...

 

Dann liegt´s hier beim Händler!

Händler doof

 

bereits von HangMan69 richtig gepostet

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
Am 23.7.2017 um 17:24 schrieb P22:

Was ist, wenn man nachher einen anderen Antrag einreicht, weil es vll doch eine Glock 19 anstatt einer 17er sein soll?

Das stand bei mir noch nie Hersteller und Typ, man beantragt doch eine Erlaubnis zum Erwerb einer halbautomatischen Pistole Kaliber 9mm Para (oder wie immer jetzt die Normbezeichnung ist).

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb erstezw:

Das stand bei mir noch nie Hersteller und Typ, man beantragt doch eine Erlaubnis zum Erwerb einer halbautomatischen Pistole Kaliber 9mm Para (oder wie immer jetzt die Normbezeichnung ist).

Kommt auf die Formulare des jeweiligen Landesverbände an.

LV 7 im BDS verlangt genau die Bezeichnung. Das Formular vom BSV kenne ich auswendig nicht mehr....Schon lange nichts mehr beantragt dort... 

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