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Geschrieben

Moin Zusammen,

am gestrigen Tage habe ich meinen Munitionserwerbschein für die Signalmuniton Kaliber 4 erhalten. Folgenden Auflagen sind erteilt worden, die ich euch nicht vorenthalten möchte:

 

=> Dieser Munitionserwerbschein ist nur in Verbindung mit dem Personalausweis gültig!

=> Munition und Waffe sind getrennt voneinander und in einem geseztzlich vorgeschriebenen Waffenaufbewahrungsbehältnis zu verwahren.

 

Widerspruch wird noch erfolgen!

Mast- und Schotbruch skipper

Geschrieben (bearbeitet)

Das klingt alles ganz furchbar aufregend.
Hättest du noch geschrieben, dass du deinem SB außerdem ne Munitionssammelerlaubnis herausgeleiert und
.50 BMG erwerben hättest dürfen, hätte die Aufregung in einem Nervenzusammenbruch ihr Ende gefunden.

Aber so..... bleibt es ebend nur bei furchtbar aufregend.

Bearbeitet von Olga von der Wolga
Geschrieben (bearbeitet)

Beiden Auflagen wird Widersprochen!

warum soll die Gültigkeit des Scheins an einen Perso gekoppelt sein?

warum darf ich Mun und Waffe nicht zusammen lagern? zumindestens in einigen Konstellationen der Verordnung erlaubt.

Bearbeitet von skipper
Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb skipper:

warum soll die Gültigkeit des Scheins an einen Perso gekoppelt sein?

Ohne Perso darf dir auch kein Händler eine Waffe oder Munition auf WBK verkaufen. Beim Transport der Waffen zb zum Schiesstand ist der Perso auch zur WBK mit zu führen. Und lagern von Waffen und Munition ist schon längst abschliessend geregelt. Deine Auflagen sind  nix besonderes sondern normal.................und wenn du auf offener See siehst das dein SB zur Aufbewahrungskontrolle vorbei gesegelt kommt, entlade die SigPi halt........................

Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Minuten schrieb PetMan:

Ohne Perso darf dir auch kein Händler eine Waffe oder Munition auf WBK verkaufen. Beim Transport der Waffen zb zum Schiesstand ist der Perso auch zur WBK mit zu führen. Und lagern von Waffen und Munition ist schon längst abschliessend geregelt. Deine Auflagen sind  nix besonderes sondern normal.................und wenn du auf offener See siehst das dein SB zur Aufbewahrungskontrolle vorbei gesegelt kommt, entlade die SigPi halt........................

Ja schon, aber da steht GÜLTIGKEIT und nicht dabei haben. Ferner gibt es auch noch den Reisepass. Im letzten Jahr hatte ich zum Beispiel keinen Personslausweis für 6 Monate.

ferner hast du recht, das die Aufbewahrung geregelt ist, aber diese Auflage schränkt das Gesetz weiter ein. Im klasse 1 tresor dürfte ich beides zusammen aufbewahren gemäß Gesetz, aber nicht gemäß Auflagr. Und ich habe nur einen klasse 1 Tresor

Bearbeitet von skipper
Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb PetMan:

Ohne Perso darf dir auch kein Händler

eine Waffe oder Munition auf WBK verkaufen. 

Naja,

 

eigentlich darf er das schon, für den Erwerb reicht ja die WBK / MES.

 

Für den Händler gilt ja, daß die EWB nachgewiesen oder offensichtlich sein muß;

kennt mich also der Händler, reicht ihm die WBK auch ohne irgendein Lichtbild ( § 34, I WaffG ).

 

Lediglich der Erwerber muß danach ggfs. PVB gegenüber zusätzlich den

BPA vorweisen ( § 38, I ).

Unter diesem Aspekt ist die Auflage also eine zusätzliche und unnütze "Verschärfung".

Geschrieben

" getrennt voneinander " meint nix anderes als " nicht geladen. Man hat die Pflicht sich auf verlangen Ausweisen zu müssen. Dazu sollte jedes amtliche Dokument mit Lichtbild zulässig sein. Führerschein, Reisepass, Perso usw.  Wenn dich die Auflage "Personalausweis " stört geh dagegen vor. Ein kontrollierender Beamter wird aber auch deinen Reisepass akzeptieren .

Solche Dokumente wie WBK oder dein MES sind nur dann gültig wenn du auch nachweisen kannst das du der Max Mustermann bist der auf dem MES eingetragen ist. Insofern sehe ich da keine Auflage gegen die man vorgehen müsste.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Olt d.R.:

Für den Händler gilt ja, daß die EWB nachgewiesen oder offensichtlich sein muß;

kennt mich also der Händler, reicht ihm die WBK auch ohne irgendein Lichtbild ( § 34, I WaffG ).

Das mein Haus und Hof Dealer sich nicht jedesmal den Perso zeigen lässt wenn ich da was kaufe ist eigentlich selbstverständlich. Das war auch nicht gemeint. Und das einzig und alleine der Perso reicht, ein Reisepass aber nicht???? Würde da ein Polizist gegen angehen ? Kann ich mir nicht vorstellen, aber ok, ich lerne gerne dazu

Geschrieben

BPA und Reisepaß werden explizit und als einzige Ausweisdokumente im WaffG genannt

und das auch nur gegenüber zur Identifitätsfeststellung befugten Beamten.

 

Alles andere ist m.M. nach vorauseilender Gehorsam.

 

Geschrieben

wir denken alle in die gleiche Richtung, aber legt mal die Auflagen nicht aus! wenn ungeladen gemeint war, warum steht da getrennt? wieso ist der nur gültig mit dem Perso zusammen? Das sind keine sinnvollen Auflagen!

Geschrieben

Die Auflagen bzw Nebenbestimmungen wiederholen nur in unglücklichen Wort teilweise eine gesetzliche Regelung. 

Da sich die Pflichten ohne weiteres aus dem Gesetz ergeben, bedarf es der Nebenbestimmungen nicht. 

Geschrieben
vor 28 Minuten schrieb skipper:

wir denken alle in die gleiche Richtung, aber legt mal die Auflagen nicht aus! wenn ungeladen gemeint war, warum steht da getrennt? wieso ist der nur gültig mit dem Perso zusammen? Das sind keine sinnvollen Auflagen!

Getrennt.... Also sigpi links, Munition rechts....  Fertig..

Steht doch: sind in einem gesetzlich vorgeschriebenen Behältnis aufzubewahren. Da steht nichts von getrennten Behältnissen...

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb P22:

Die Auflagen bzw Nebenbestimmungen wiederholen nur in unglücklichen Wort teilweise eine gesetzliche Regelung. 

Da sich die Pflichten ohne weiteres aus dem Gesetz ergeben, bedarf es der Nebenbestimmungen nicht. 

 

So sehe ich das auch. Und den Hinweis "Die jeweils gültigen Gesetze sind einzuhalten." muss man nicht auf Erlaubnispapierchen schreiben.

 

 

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb skipper:

=> Dieser Munitionserwerbschein ist nur in Verbindung mit dem Personalausweis gültig!

=> Munition und Waffe sind getrennt voneinander und in einem geseztzlich vorgeschriebenen Waffenaufbewahrungsbehältnis zu verwahren.

 

Die erste Auflage ist unglücklich und kann entfallen. Bei einem Munitionserwerb hat der Veräußerer sich Kraft Gesetzes von der Identität den Berechtigten zu überzeugen. Da braucht es keine Regelung. Beim Führen und dem Transport ist auch alles gesetzlich geregelt.

Bei der zweiten Auflage fehlt eine Ergänzung, das dies nicht für die Aufbewahrung an Bord gilt.

 

Rechtlich nicht mehr ganz aktuell aber sinngemäß immer noch passend: https://www.kreis-ploen.de/media/custom/2158_621_1.PDF?1364380833

 

 

Geschrieben

Das stammt aus Nr. 36.5.1 WaffVwV.

 

Grundsätzlich verstehe ich hier nicht, warum ein MES erteilt worden ist, da die zugehörige Waffe wbk-pflichtig ist und der Munitionserwerb normalerweise dann auch dort bei entsprechendem Bedürfnis Niederschlag findet.

 

Die Auflage mit dem Perso ist in der Tat Käse im Quadrat, weil § 38 WaffG bereits Ausweispflichten enthält und weiterführendes nicht angezeigt ist.

 

Die zweite Auflage erscheint mir auch zu unbestimmt, da sie sich wohl nur auf die Aufbewahrung auf dem Boot beziehen soll. Für zuhause ist ja alles in § 36 WaffG i.V. mit § 13 AWaffV geregelt (wobei auch dort ab 0-Schrank aufwärts keine Trennung von Waffe und Munition vorgeschrieben werden darf).

Geschrieben (bearbeitet)
vor 9 Stunden schrieb skipper:

Beiden Auflagen wird Widersprochen!

warum soll die Gültigkeit des Scheins an einen Perso gekoppelt sein?

warum darf ich Mun und Waffe nicht zusammen lagern? zumindestens in einigen Konstellationen der Verordnung erlaubt.

 

ich würde Deinem SB dringend empfehlen, Deiner Sachkunde zu widersprechen!

 

 

 

 

 

 

...und irgendwas (in der Sache relavantes!) hast Du uns bislang noch verschwiegen...

Bearbeitet von alzi
Geschrieben

Der MES hat gegenüber der in der WBK eingetragenen Munitionserwerbsberechtigung einen gravierenden Nachteil:

Er ist kraft Gesetzes auf maximal 6 Jahre Gültigkeit beschränkt (Besitz unbefristet).

Ausnahmen nur für Sammler / Sachverständige für Munition aller Art.

 

frogger

Geschrieben (bearbeitet)
vor 33 Minuten schrieb alzi:

 

ich würde Deinem SB dringend empfehlen, Deiner Sachkunde zu widersprechen!

Das kannst Du mir gerne mal erläutern, wie du dazu kommst.

 

Die GÜLTIGKEIT eine Munitionserwerbscheins hängt nicht am Personalausweis, hier wird nicht von der Ausweispflicht gesprochen. In der 2ten Hälfte 2016 hatte ich z.B. keine Personalausweis.

 

Ich darf Waffe und dazugehörige Munition zusammen verwahren, wenn das Behältnis stimmt, z.B. in der sicherheitsklasse 1.

 

Was ist an diesen 2 Sätzen falsch?

 

Bearbeitet von skipper
Geschrieben

@Skipper

 

Hast du den FKN für die SiPi mit oder ohne Bootsschein gemacht?

 

 

Ich suche derzeit einen Anbieter wo ich den FKN Schein machen kann, ohne den Sportbootführerschein zu haben. Habe selbst nur kein kleines eigenes Bötchen mit 15PS, möchte aber dennoch nicht auf die SiPi bzw. die Fallschirmraketen verzichten.

 

Die freien Seenotmittel sind alle nur Spielzeug :(   

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb Racebike998:

@Skipper

 

Hast du den FKN für die SiPi mit oder ohne Bootsschein gemacht?

 

Ich suche derzeit einen Anbieter wo ich den FKN Schein machen kann, ohne den Sportbootführerschein zu haben. Habe selbst nur kein kleines eigenes Bötchen mit 15PS, möchte aber dennoch nicht auf die SiPi bzw. die Fallschirmraketen verzichten.

Die freien Seenotmittel sind alle nur Spielzeug :(   

 

Moin Racebike998,

bin im Besitz so fast aller Seglernachweise und zu meiner Zeit hat der DSV noch die kompletten Nachweise angeboten - nicht nur den FKN wie heute.

 

Auf der Homepage des DSV findet man leider nur den Verweis auf die FKN mit der Voraussetzung, das man ein Sportbootführerschein oder Befähigungsnachweis zum Führen eines Bootes braucht. Seit Einführung der 15 PS Regelung halte ich dies für überholt.

 

Ich würde mal beim DSV nachfragen, ob ein Nachweis eine Boots ausreicht oder auch bei freien "Ausbilder" die eine Sachkundeabnehmen können nachfragen.

 

Seit geraume Zeit wird auch diskutiert, die Seenotsignamittel der Klasse T2 frei zugeben,  mal sehen was die Zukunft bringt.

 

Mach doch einfach den Sportbootführerschein. Ist nicht so aufwendig und sind meist ein bis zwei Wochenenden oder so.

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

Das stammt aus Nr. 36.5.1 WaffVwV.

 

Grundsätzlich verstehe ich hier nicht, warum ein MES erteilt worden ist, da die zugehörige Waffe wbk-pflichtig ist und der Munitionserwerb normalerweise dann auch dort bei entsprechendem Bedürfnis Niederschlag findet.

 

Die Auflage mit dem Perso ist in der Tat Käse im Quadrat, weil § 38 WaffG bereits Ausweispflichten enthält und weiterführendes nicht angezeigt ist.

 

Die zweite Auflage erscheint mir auch zu unbestimmt, da sie sich wohl nur auf die Aufbewahrung auf dem Boot beziehen soll. Für zuhause ist ja alles in § 36 WaffG i.V. mit § 13 AWaffV geregelt (wobei auch dort ab 0-Schrank aufwärts keine Trennung von Waffe und Munition vorgeschrieben werden darf).

 

 

Geschrieben
vor 20 Stunden schrieb skipper:

Moin Zusammen,

am gestrigen Tage habe ich meinen Munitionserwerbschein für die Signalmuniton Kaliber 4 erhalten. Folgenden Auflagen sind erteilt worden, die ich euch nicht vorenthalten möchte:

 

=> Dieser Munitionserwerbschein ist nur in Verbindung mit dem Personalausweis gültig!

=> Munition und Waffe sind getrennt voneinander und in einem geseztzlich vorgeschriebenen Waffenaufbewahrungsbehältnis zu verwahren.

 

Widerspruch wird noch erfolgen!

Mast- und Schotbruch skipper

Ich verstehe dein Problem nicht ganz. Wenn ich Munition kaufe, muss ich auch meinen Perso vorzeigen, wenn mich der Händler nicht kennt. Auch auf dem Weg zum Schießstand muss man Ausweis und WBK mitnehmen. Reisepass geht auch. Wenn du im Hafen bist, musst du eben getrennt aufbewahren, also entladen in einem Stahlbehältnis. Auf See würde das ja keinen Sinn machen, dass du erst bei Sturm dein Munition zusammen suchst. Das ist m.W. nach doch alles ganz gesetzeskonform - ansonsten frag doch deinen Sachbearbeiter mal, bevor du auf den Tisch haust.

 

 

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