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Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz


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Geschrieben
vor 46 Minuten schrieb Schakal:

Habe ich das richtig verstanden, dass Wechselsysteme jetzt bei der Aufbewahrung zahlenmässig nicht mehr mitgerechnet werden?

Wurden sie das bisher ?

Maßgeblich ist die Anzahl gebrauchsfertige Waffen, die zusammengebaut werden können.

 

Es gibt da zwei herrliche Gedankenexperimente:

1. nimmst Du zwei Pistolen üblicher Bauart und darfst sie in einem kleinen B-Schrank ablegen. Dann zerlegst Du sie und hast je zwei Griffstücke, Läufe und Verschlüsse also 6 wesentliche Teile, die den Schusswaffen gleichgestellt sind und zerlegt nicht mehr in den Schrank passen. (Nein, es sind maximal 2 Pistolen)

2. Du Zerlegst 20 Pistolen in Griffstück und Verschluss und legst sie in zwei kleine B-Schränkchen, so überkreuz, daß sie nicht zusammengesetzt werden können, z.B. in einem Schrank nur Wechselsysteme , in dem Anderen nur Griffstücke. Wäre konforme Aufbewahrung...(Nein, bei so einer Häufung kann dir die Behörde wahrscheinlich vorschreiben, daß Du einen Waffenraum einrichtest)

Geschrieben (bearbeitet)

 

Sorry, wenn ich euch unterbreche, aber weiß jemand, wann das gestern verabschiedete Gesetzt verkündet wird?

Dazu muss es doch im Bundesanzeiger veröffentlicht werden, oder nicht?

 

Hab' das Gesetzgebungsverfahren diesmal leider nicht minuziös verfolgt, wie schon früher mal. Muss evtl. auch noch der Bundesrat zustimmen?

 

Wäre für eine kurze Antwort dankbar.

Bearbeitet von RonaldR
Geschrieben (bearbeitet)
Am 18.5.2017 um 12:58 schrieb schmitz75:

In der Empfehlung des Innenauschusses steht doch:

"(1) Artikel 4 Nummer 1 bis 4 und 7 tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. (2) Im Übrigen tritt dieses Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft.‘;"

Artikel 4 ist nur das Zeug betreffend des NWR.

 

eine seite zuvor!

war das so unmöglich zu verfolgen?!?

Bearbeitet von HangMan69
Geschrieben

Woran erkennt man denn an der Aussage:"Am Tag nach der Verkündung" den Zeitpunkt des in Kraft tretens? 

Er wird wissen wollen, ob die Zeit noch reicht, einen alten Schrank zu kaufen.

Artikel 4 juckt  in der Beziehung  keine Sau. 

Geschrieben
vor 44 Minuten schrieb HangMan69:

wurden sie doch noch nie...

Laut Klagen im Forum gab es aber genügend Waffengrabscher unter den SBs die es versucht haben sollen.

Geschrieben
Gerade eben schrieb VP70Z:

Laut Klagen im Forum...

 

das hat aber nix damit zu tun das es noch nie so im gesetz stand!!! was dann eine behörde ihrerseits daraus machen will, steht auf einem ganz anderen blatt!!!

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb newyorker:

"Am Tag nach der Verkündung" den Zeitpunkt des in Kraft tretens? 

 

veröffentlichung im bundesanzeiger! is doch nu nicht wirklich neu!!!

wann das passiert, musst halt selber schaun, geht sogar online!

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb HangMan69:

 

das hat aber nix damit zu tun das es noch nie so im gesetz stand!!! was dann eine behörde ihrerseits daraus machen will, steht auf einem ganz anderen blatt!!!

Also war es gelebte Praxis weil der Staat es seinen Untergebenen so hat durchgehen lassen. Legales Unrecht? Diese Klarstellung ist das einzig Positive in der neuen Runde "bücken".

PS.: Arbeite mal an Deiner Rechtschreibung, laß Dich nicht hängen!

BOT.: Wäre nett zu wissen, wie jene Abgeordneten, die sich gerne im Kreise von Schützen und Jägern sonnen, abgestimmt haben.

Geschrieben (bearbeitet)

Das weiß ich! "Ich"  wollte es auch nicht wissen. Es wurde über einen Gesetzentwurf abgestimmt und RonaldR wollte wohl nur wissen, wie lange es etwa dauert, bis es nun zur Veröffentlichung des fertigen Gesetzes im Bundesanzeiger kommt, denke ich mir. 

Bearbeitet von newyorker
Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb VP70Z:

PS.: Arbeite mal an Deiner Rechtschreibung...

 

warum sollte ich das in einem forum tun?!?

 

es wird so viel blödsinn verbreitet, da macht es nix das ich die Groß- und Kleinschreibung hier nicht beachte! 

und alle sonstigen rEchtschreibveler kannst dir ja ausdrucken und an die want hengen!!!

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb salzstange:

Statt hier tagelang zu schwafeln, bitte ich um Antwort für alle faulen Hunde unter uns:
Bis wann wird es voraussichtlich möglich sein, sich noch neue Schränke zwecks Bestandsschutz zuzulegen?

Woher soll das hier einer wissen? Wann das genau veröffentlicht wird im BA, weiß doch selbst der BT nicht..:grin:

Also Tip von Hangman befolgen...

Geschrieben

Also ich habe mir jetzt mal den Gesetzesentwurf angesehen. Mir raucht ein bisschen der Schädel aber bislang sehe ich es so:

 

- Die Neufassung der Aufbewahrung ist tatsächlich teurer, aber auch einfacher. Zumindest scheint man sich keine Gedanken mehr machen zu müssen, ob die Munition mit in den Schrank darf oder nicht.

- Das jetzt der Umgang mit nicht zugelassenen Elektroschocker strafbar ist, wird auch Zeit. Habe nie verstanden, warum gerade das ausgenommen war

- Wie die "Gefahr" im neuen § 52 Abs. 3 Nr. 7 a, begründet werden soll ist mir ein Rätsel. Insbesondere im Hinblick auf Erben...

- Suche noch nach der Strafbarkeit bei Verlust einer Schusswaffe...:search:

- Bei der Amnestie haben sie dieses Mal wenigstens den Transport zur Polizei nicht vergessen...:yess:

Geschrieben (bearbeitet)

Wie, was, Elektroschocker?

 

Was ändert sich da genau?

Bisher war der Besitz solcher Geräte ohne PTB-Zulassung (also Altgeräte) erlaubt, wenn nachgewisen ist, daß das Gerät vor Inkrafttreten der Neuregelung damals schon besessen wurde.

 

Diese Geräte sind zwar absolut sinnlos, weil eigentlich nichts legal damit gemacht werden kann, ausser sie in einem für verbotene Gegenstände vorgeschriebenen Behältnis (min. B) aufzubewahren, aber zumindest war der Besitz nicht strafbar.

 

 

Bearbeitet von Steinpilz
Geschrieben
vor 28 Minuten schrieb Steinpilz:

Was ändert sich da genau?

Bisher war der Besitz solcher Geräte ohne PTB-Zulassung (also Altgeräte) erlaubt, wenn nachgewisen ist, daß das Gerät vor Inkrafttreten der Neuregelung damals schon besessen wurde.

 

Bei Altgeräten tippe ich mal darauf, dass sie weiter erlaubt sind.

 

Bei neuen Geräten war bisher jeglicher Umgang eine Ordnungswidrigkeit, jetzt ist es eine Straftat.

 

 

vor 16 Minuten schrieb Raiden:

Wurde jetzt eigentlich aufgeführt, dass man auf Reisen Verschlüsse oder andere wesentliche Teile explizit "führen" darf?

Ich glaube, da ist nix geändert worden. Kann mich aber nicht aufraffen, nochmal nachzusehen....

 

Geschrieben

Wurde geändert, ja:

Zitat

4. § 12 Absatz 3 wird wie folgt geändert: [(3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer]

a) In Nummer 5 wird der Punkt durch ein Semikolon ersetzt.

b) Folgende Nummer 6 wird angefügt: „6. in Fällen der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen außerhalb der Wohnung diesen ein wesentliches Teil entnimmt und mit sich führt; mehrere mitgeführte wesentliche Teile dürfen nicht zu einer schussfähigen Waffe zusammengefügt werden können.“

 

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb salzstange:

Bis wann wird es voraussichtlich möglich sein, sich noch neue Schränke zwecks Bestandsschutz zuzulegen?

 

vor 14 Stunden schrieb Waldsegler:

Woher soll das hier einer wissen? Wann das genau veröffentlicht wird im BA, weiß doch selbst der BT nicht..:grin:

 

Und dann kommt ja noch die Lieferzeit mit dazu, also echt schwer hier ein Datum zu nennen, bis wann es noch Sinn macht einen A-Schrank, B-Schrank zu kaufen. ;-)

Geschrieben

Wer halbwegs wach war und ist hat die gewünschten A und B Schränke bereits zu Hause stehen- wie Weihnachten, kommt immer so überraschend......

Geschrieben

Nö, ganz so einfach ist es nicht. Angedacht war nämlich eine verpflichtende Umstellung für Altbesitzer innerhalb von 5 Jahren. Da stellt sich keiner A/B mit absehbaren Zeitablauf ins Haus - zumindest ich nicht.

Geschrieben

Die Altbestandsregelung in der jetzigen Form ist seit über einem Jahr im Entwurf zur Gesetzesänderung enthalten.

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