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PETITION: Sportschützen wehren sich gegen wirklichkeitsfremde und populistische Forderung der nieders. Grünen!


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Ein Hannoverscher Schützenverein wehrt sich gegen die Verbotsforderungen ihrer grünen Landespolitiker

 

https://www.openpetition.de/petition/online/sportschuetzen-wehren-sich-gegen-wirklichkeitsfremde-und-populistische-forderung-der-nieders-gruenen

 

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Zitat

Schützen­verein für Groß- und Kleinkaliberschießen Hannover e.V.

-- Hausverbot für Waffen! --

Grüne wollen Waffen aus Privathäusern verbannen.

Es wird höchste Zeit, deutsche Wohnzimmer zu entwaffnen???

Niedersachsens Grüne wollen alle Schusswaffen aus Häusern und Wohnungen verbannen. In einem Leitantrag des Landesvorstands der Grünen für den Parteitag am 3. Dezember fordert die Partei ein strengeres Waffengesetz, das „ein generelles Verbot der Lagerung von Schusswaffen in Privathaushalten“ enthalten soll (Pressemeldungen u.a. in der HAZ).

Wir, die Sportschützen des "Schützen­verein für Groß- und Kleinkaliberschießen Hannover e.V.", wehren uns gegen Verallgemeinerungen, Falschdarstellung, Populismus und Gesinnungsterror von im Bundestag und in den Landesparlamenten vertretenen Parteien!

Wir wehren uns gegen eine politisch-populistisch motivierte Verdächtigungskampagne, die uns, 1 Mio. Schützen, vorverurteilen will.

Es kann nicht sein, dass wegen unverantwortlichen Handelns Einzelner, die gesamte Sportschützenschaft verteufelt wird. Es herrscht in manchen Parteien und Verlagshäusern ein falscher Zungenschlag, wenn es um die Bezeichung unserer Sportgeräte und uns Sportlern geht. Im Übrigen sind die überwiegende Anzahl der Disziplinen im Schießsport olympische Disziplinen. Die Ausübung unseres Sports sollte uns, die wir verantwortungsvoll und sorgfältig damit umgehen, nicht noch mehr erschwert werden. Schließlich wird der Erwerb und Besitz unserer Sportgeräte durch strenge und sich wiederholdende Zuverlässigkeitsprüfungen geregelt.

Wir fordern, dass die Politiker der Fraktionen des niedersächsischen Landtags Farbe bekennen und Stellung zu dem Vorhaben der Grünen beziehen.

Wir fordern insbesondere die Frak­tions­vor­sitz­en­den auf, sich eindeutig gegen diese Enteignungsjagd, die uns Sportschützen betrifft, Stellung zu beziehen!

Das erwarten wir als Sportler und Wähler, als ehrenamtlich engagierte Multiplikatoren und Demokraten im deutschen Vereinswesen! Populismus ist auch hier am falschen Platz.

Die Sportschützen sind Mitglieder des drittgrößten Sportverband Deutschlands.

Begründung:

WBK (Waffenbesitzkarte) - Besitz gegen Eigentum

Der streng geregelte Erwerb von unseren Sportgeräten erfordert eine WBK= Waffenbesitzkarte und nicht eine Eigentumskarte. Das Sportgerät im Schützenheim wäre zwar mein Eigentum, welches ich aber nicht im tatsächlich Besitz hätte!
===
Aufbewahrung im Haus = Vorschriften und Kontrolle -> Unversehrtheit der Wohnung

Nach § 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition des Waffengesetz ist eindeutig durch eine scharfe Gesetzgebung diese Thematik geregelt:

"§ 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition
...
(3) Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen. Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen haben außerdem
der Behörde zur Überprüfung der Pflichten aus den Absätzen 1 und 2 Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden. Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel § 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.
..."

Im übrigen müssen auch im trauten Heim Waffen und Munition getrennt in Stahlschränken und Tresoren aufbewahrt werden. Damit verhindert man den schnellen oder spontanen Zugriff auf ein geladenes Sportgerät! Das gilt auch für den Transport zur Trainigs- oder Wettkampfstätten.
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Jenseits der Wirklichkeit - Schützenhaus = Hochsicherheitstrakt

Die Forderung zur Aufbewahrung der Sportwaffen in den Schützenhäusern entspricht nicht dem wirklichen Geschehen im Sportbetrieb der Sportschützen bzw. der Sportvereine.

Natürlich gehört zum Betreiben dieses Sportes, wie bei allen anderen Sportarten, die den Einsatz von Sportgeräten erfordern, auch die Pflege und technisch Wartung, damit das Sportgerät immer funktionstechnisch sicher einsetzen ist. Diese Pflege und Wartung erfolgt aus praktischen und nachvollziehbaren Gründen im Heim des Sportlers

Jedes Schützenhaus müsste bei zentraler Lagerung durch die entstehende Ansammlung von Sportgeräten dieser Art zu einem Hochsicherheitstrakt um- und ausgebaut werden, um den Appetit von kriminellen Banden auf diese Sportgeräte standzuhalten.

Was wäre bei solchen Einbrüchen? Behörden wie Volksvertreter würden ihr Entsetzen und Klagen über das Verschwinden einer großen Zahl von Waffen windmühlenaretig wiederholen: "Gegen kriminelle Energie können wir nichts machen, es gibt zu wenig Polizei, die Sicherheit in den Schützenheimen muss weiter erhöht werden, ...", mit dem Ergebnis, dass der Sport immer teurer und untragbarer wird. Das wäre eine Belastung, die die Ausübung dieser Sportart für mehr als 1 Mio. Bürger unmöglich machen würde.

Im Namen aller Unterzeichner/innen.

Hannover, 04.12.2016 (aktiv bis 03.03.2017)


 

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