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IGNORED

Verschärfung des Waffenrechts u.a. wegen "Reichsbürger"


Elektronengehirn

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In Niedersachsen hätte sich fast ein interessanter Fall entwickelt.

 

Am Tage nach Dreikönig wurde gemeldet

 

Zitat

Dem Landkreis Osnabrück sind mehrere Reichsbürger bekannt. Von diese habe nur der Jäger erlaubnispflichtige Waffen, sagt Riepenhoff. Aber: „Der Mann hat sich nach Irland umgemeldet“, weiß der Sprecher. Deshalb sei der Landkreis nicht mehr zuständig. Da der Jäger nun zumindest offiziell seinen Erstwohnsitz in Irland habe, „haben wir ihn an das Bundesverwaltungsamt weitergemeldet“. Dieses müsse nun überprüfen, inwieweit die Irland-Angabe zutreffe, ob von dem Mann eine Gefahr ausgehe und was mit seinen Waffen geschehe.

 

 

Nun begann nein Pingpong-Spiel:
 

Zitat


Doch auch das Bundesverwaltungsamt (BVA) fühlt sich nicht zuständig und verweist auf Anfrage unserer Redaktion an das Bundesinnenministerium (BMI). Und das spielt die Verantwortung umgehend zurück ans BVA. „Nach Paragraf 48 Absatz 2 des Waffengesetzes ist als Ausnahme von der Regel (Zuständigkeit Länder) vorgesehen, dass das Bundesverwaltungsamt die zuständige Behörde ist für Deutsche, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes haben“, teilte die Pressestelle schriftlich mit. Das BMI werde die Anfrage unserer Redaktion und die mögliche Zuständigkeit des BVA nun prüfen.

 

 

 

Und dann über die Aufgaben der Verwaltung:

 

Zitat

Unklar ist überhaupt, inwieweit der Mann seinen Erstwohnsitz tatsächlich nach Irland verlegt hat. Nach Informationen unserer Redaktion hält sich der Jäger zumindest regelmäßig in Irland auf. Sollte der Erstwohnsitz aber nur vorgetäuscht sein, ist das womöglich ein Umgehungstatbestand. Der Erstwohnsitz sei dort, wo die Person ihren Lebensschwerpunkt hat, erklärt ein Anwalt auf Anfrage unserer Redaktion. Sollte der Jäger seinen faktischen Erstwohnsitz weiterhin im Landkreis haben, wäre die Landkreis-Verwaltung auch für ihn zuständig, so dessen Einschätzung. Für die Verwaltung sei aber nur der gemeldete Erstwohnsitz entscheidend, sagt Riepenhoff. Der Jäger sei zwar vermutlich weiterhin im Landkreis ansässig. Es sei aber nicht Aufgabe der Verwaltung, Menschen hinterherzuspionieren.

 

 

Den Mann als Reichsbürger auszumachen, fiel nicht sonderlich schwer, denn wie die meisten Reichsbürger, fühlte auch er sich dringend berufen, an die Verwaltung zu schreiben:

 

Zitat

Der Landkreis hat nach eigenem Bekunden ferner Erkenntnisse, dass der 69-Jährige den Reichsbürgern zuzuordnen ist. Er selbst bezeichnet sich in einem Schreiben, das unserer Redaktion vorliegt, als Gemeindevorsteher von Preußisch Sudendorf ¨einem Ortsteil von Glandorf – und verkündet darin, die Preußische Verfassung von 1850 reaktiviert zu haben.

 

 

Gestern nun war die Sache geklärt und man rückte mit dem SEK an:


 

Zitat

 

Doch derweil spielte das BVA den Fall an den Landkreis zurück. „Die Frage der Zuständigkeit ist zwischenzeitlich zwischen dem BVA und dem Landkreis geklärt. Der Landkreis ist zuständig und erhält die Akte von uns zurück“, teilte die Sprecherin des BVA auf Anfrage unserer Redaktion vor einigen Tagen mit. Die Entscheidung sei einvernehmlich gefallen, ergänzte sie. Daher wurde der Landkreis nun aktiv – mithilfe der Polizei.

 

Dieser war wieder zuständig, weil der Jäger seinen Lebensmittelpunkt offenbar weiterhin in Glandorf und nicht in Irland hat. Denn der ist bei der Frage der Zuständigkeit entscheidend – nicht der offizielle Wohnsitz. Ausschlaggebend soll eine entsprechende Äußerung des 69-Jährigen gewesen sein.

 

 

 

Vielleicht hat sich der ehem. Jäger anwaltlich beraten lassen, jedenfalls gab es nichts mehr zu holen:

 

Zitat

Der Mann habe Nachweise erbracht, zehn Waffen an Händler und Privatpersonen verkauft zu haben. Die restlichen fünf Waffen des Jägers befänden sich bereits seit 2011 in Irland, sagte Landkreis-Sprecher Henning Müller-Detert unserer Redaktion vor Ort.

 

 

Nicht nur die Zuverlässigkeit wurde aberkannt, sondern auch das Bedürfnis bestand nicht mehr:

 

Zitat

Ebenso erkannte die Kreisverwaltung dem Glandorfer das Bedürfnis des Jagens ab – ebenso eine Voraussetzung –, weil der Jäger offenbar gar nicht mehr jagen geht.

 

 

Insgesamt finde ich beide Artikel einigermaßen gut recherchiert und auch verständlich geschrieben. Das fällt direkt auf.

 

 

 

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vor 7 Minuten schrieb heletz:

Ebenso erkannte die Kreisverwaltung dem Glandorfer das Bedürfnis des Jagens ab – ebenso eine Voraussetzung –, weil der Jäger offenbar gar nicht mehr jagen geht.

Oha, auch da will wohl eine untere Verwaltunsgbehörde mal wieder ganz übel die Gewaltenteilung umstürzen? Und da paßt ein "Reichsbürger" natürlich perfekt! Das Bedürfnis des Jägers ist der gelöste Jagdschein, basta. Die Herrschaften sollten mal ihre Gesetze und ihre WaffVwV lesen. 

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Dürfte auf dem Klageweg keinen Erfolg haben. Der richtige Weg wäre die Unzuverlässigkeit.

Übers Bedürfnis geht das nicht.

Wahrscheinlich aber auch einfach nur schlecht recherchiert und umgesetz-wie üblich.

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vor 7 Minuten schrieb heletz:

Er hatte ganz offensichtlich seit Jahren keinen mehr gelöst.

Mit 69 Jahren ist das Sehvermögen nicht mehr ganz so gut.

ad 1: Wieso offensichtlich? Ich fand Dein Zitat nicht mal in Deinem link. Dein Zitat behauptet eben schlicht was anderes und das ist gefährlich und gefällt hier halt denen bei denen es für die Jägerprüfung nicht gereicht hat. Wenn das einreißen würde dann kämen die langjährigen Schützen in der 2. Runde, hab Geduld, kommst auch dran.

ad 2: Ein echter Heletz, geistiger Durchfall vom Feinsten. Dann nenne mal altersabhängige Augenleiden, welche jagdlich relevant sind und nicht durch medizinische Behandlung oder alltagsübliche bzw. jagdübliche Ausrüstung bei 99,9% der Menschen kompensiert werden. Schußneid auf Jäger? Sachkunde?

Trollfütterung beendet, füttere jetzt lieber mich selbst.

Bearbeitet von Gast
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Gerade eben schrieb VP70Z:

Wieso offensichtlich?

 

Ach, da mußt Du mal die anderen Artikel zu diesem Herrn durchsehen. In irgendeinem stand das.

 

Das geht ja jetzt schon fast vier Wochen und es ist einiges dazu geschrieben worden, nur hab' ich mir nicht von jedem Artikel ein Bookmark gemacht, daher finde ich nicht alles auf die Schnelle wieder.

 

Die Tatsache, daß er bis gestern Zeit hatte, die Waffen abzugeben und er sie bis dahin verkauft hat, zeigt, wie vernünftig auch Reichis manchmal sein können.

 

Ist selten genug.

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Inzwischen wissen wir durch eine Kleine Anfrage, daß 33 bisher Reichis in Bayern ihrer Waffen ledig wurden.

 

Unterdessen ist die Landrätin des Kreises Altenburg, Frau Michaele Sojka, unzufrieden.

Sie fordert etwas, das es schon gibt:

 

 

Zitat

"Jetzt ist die Legislative am Zug. Das Gesetz muss so geändert werden, dass jemand, der die Bundesrepublik Deutschland , das Grundgesetz und staatliche Behörden nicht anerkannt, automatisch als waffenrechtlich nicht zuverlässig gilt."

 

 

Als echte Linke fordert sie natürlich auch ein neues schärferes Waffengesetz, obwohl man mit dem bisherigen wohl ganz gut auskommt.

Ob Frau Sojka mitbekommen hat, daß grad eine Überarbeitung des WaffG vorbereitet wird?

 

Soweit ich weiß, ist sie diejenige Ländrätin, die nach einem Urteil des VG Gera an 2 von 3 Reichis die Waffen wieder herausgeben mußte, weil das Gericht deutlich machte, daß alleine Sympathiebekundungen für Reichis nicht genügen, um jemanden einfach so zum Reichi zu erklären und ihm die Waffen abzunehmen. Insofern kann ich ihre Unzufriedenheit etwas verstehen. Allerdings hat sie gegen das Urteil auch keine Berufung eingelegt, wurde also wohl von ihren Juristen überzeugt, daß das keinen Sinn hat. Jetzt schlägt man eben etwas Schaum in der Öffentlichkeit.

 

Und: weiß jemand, ob sie verwandt ist mit dem rechtsradikalen Klaus Sojka, der 1999 beim IGH beantragte, die BRD als nichtexistent zu erklären? (Wäre nur zur Hintergrundinfo, tut nichts zur Sache).

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Bekanntlich gab es gestern eine Razzia, die sich vor allem gegen gewerbliche Urkundenfälscher und Steuerhinterzieher der Reichsbürger wandte.

 

Etwas "Beifang" gab es auch:

 

Zitat

zwei Schusswaffen und eine erlaubnispflichtige Waffe fehlten allerdings

 

Das ist nun also der vierte bekanntgewordene Fall, wo Tatsachen ganz klar die  Annahme rechtfertigten, nicht nur, daß er mit Waffen und/oder Munition nicht sachgemäß umgehen würde, sondern tatsächlich nicht sachgemäß umging.

 

Leichter kann man es den Behörden wirklich nicht machen.

 

Ergänzung:

 

Die Formulierung

 

Zitat

dass zwei Schusswaffen und ein erlaubnispflichtiges Waffenteil fehlten.

 

leuchtet mir mehr ein.

 

 

Bearbeitet von heletz
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vor 1 Stunde schrieb heletz:

Das ist nun also der vierte bekanntgewordene Fall, wo Tatsachen ganz klar die  Annahme rechtfertigten, nicht nur, daß er mit Waffen und/oder Munition nicht sachgemäß umgehen würde, sondern tatsächlich nicht sachgemäß umging.

Warum wartest Du "nach Überprüfung aber festgestellt wurde, dass zwei Schusswaffen und ein erlaubnispflichtiges Waffenteil fehlten. Weitere Abklärungen dauern hier noch an." die Abklärungen nicht einfach ab?

 

Bei mir fehlen auch manchmal Waffen in meinen Schränken die z.B.

- bei einem Büchsenmacher zur Reparatur

- bei einem anderen Schützen zur Teilnahme auf Wettkämpfen

- bei einem anderen Schützen / Waffenhändler zur Reinigung - der hat ein "riesiges" Wellness-Ölbad mit jacuzzi

sind und das alles völlig gesetzeskonform und ohne, dass die Bevölkerung oder wer auch immer dadurch belästigt oder gefährdet wird.

 

Anscheinend gibt es also "solche" und "solche" Reichsbürger, ansonsten wäre "Die Durchsuchungen, die gestern gegen 17.00 Uhr abgeschlossen wurden, verliefen größtenteils ohne Vorkommnisse." ja auch nur "fake-news". ;-)

 

PS: Mir sind die Typen echt suspekt, allerdings inzwischen nicht nur die. :-(

Bearbeitet von HBM
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Am 4.2.2017 um 09:26 schrieb heletz:

 

Er hatte ganz offensichtlich seit Jahren keinen mehr gelöst.

Ist ja auch verständlich. Mit 69 Jahren ist das Sehvermögen nicht mehr ganz so gut.

 

Unsinn. Mit dem Sehvermögen hat das sicher nichts zu tun.

 

Eher vielleicht damit, dass er als "Reichsbürger" weder die Landkreisverwaltung, noch die dort angesiedelte UJB, noch die bundesrechtliche Institution eines Jagdscheines anerkennt. Wäre ja. aus seiner Weltsicht, nur konsequent.

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vor einer Stunde schrieb HBM:

Bei mir fehlen auch manchmal Waffen in meinen Schränken die z.B.

- bei einem Büchsenmacher zur Reparatur

- bei einem anderen Schützen zur Teilnahme auf Wettkämpfen

- bei einem anderen Schützen / Waffenhändler zur Reinigung - der hat ein "riesiges" Wellness-Ölbad mit jacuzzi

sind und das alles völlig gesetzeskonform und ohne, dass die Bevölkerung oder wer auch immer dadurch belästigt oder gefährdet wird.

Von daher habe ich schon immer dazu geraten einen Nachweis parat zu halten, auch wenn manche meinen dass dies nicht erforderlich sei.

Es ist doch kein Problem den Leihschein zu kopieren, beim Händler reicht jedoch die tel. Nachfrage durch die Behörde aus.

Wenn ich mir auf dem Stand eine Leihwaffe hole wird das dort auch eingetragen, sollte sie dann mal abhandengekommen sein habe ich die ......karte.

(Kam sogar schon mal vor, aber nicht bei mir)

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Dem hier hat das LRA Donauwörth die Zuverlässigjeit aberkannt und ihm Zeit gegeben, die Waffen loszuwerden.

 

Er hat sie dann beim LRA abgegeben, offenbar.

 

Als JVA-Angestellter konnte er sich wahrscheinlich ausmalen, was auf ihn zukommt, wenn er dies nicht freiwillig tut.

 

In seinem Disziplinarverfahren wird er dann sicher erklären können, wie man von demjenigen Staat Geld monatlich annimmt, den man eigentlich ablehnt.

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vor 24 Minuten schrieb heletz:

Un-Fass-Bar !!! Jetzt werden wir schon bis in den intimsten Bereich des Staats hinein von reichsbürgerlichen Handwerksmeistern unterwandert. Alarm für die Bundeswehr, sofort den Ausnahmezustand und das Kriegsrecht ausrufen !

 

Mir erscheint der Anwurf gegen diesen Beschuldigten nicht so ganz schlüssig zu sein. Er arbeitet für den Staat, er kooperiert mit der Behörde, er widersetzt sich nicht unter Berufung auf die preußische Reichsverfassung und leugnet ein "Reichsbürger" zu sein. Er wird der Szene zugerechnet, "weil er sich entsprechend geäußert hat". Genau so etwas ist mMn ein Fall, wo die Grenze zwischen "echter" Gefahr und Hysterie ziemlich nahe beieinanderliegen. Ich zitiere mal den Vorläufer des aktuellen Artikels:

 

Zitat

Aufgekommen ist die Sache in Kaisheim, als der Beamte bei einem anderen Justizmitarbeiter „angeeckt“ sei, so Kirchhoff. Dies sei außerhalb des JVA-Diensts geschehen und habe mit einer rechtlichen Auseinandersetzung zu tun.

Das ist die Basis für den Vorwurf, dieser Mann "sympathisiere" mit der Reichsbürgerszene. Eine privatrechtliche Streiterei. Wahrscheinlich in der Qualität des Maschendrahtzauns und des Knallerbsenstrauchs.

 

Sag einmal was über eine fehlende, basisdemokratisch beschlossene Verfassung in 'Schland und die GeStaPo des Miniwahr wird Dich abholen. Ja, Ja, noch nicht, Verfahren läuft, wird wahrscheinlich auch fair ausgehen. Aber falls sich herausstellen sollte, daß diesem Herrn gerade keine Staatsablehnung qua Reichsbürgereigenschaft nachzuweisen ist, dann ist das der erste Fall, wo jemand grundlos wegen angeblichem Reichsbürgertum denunziert wurde und seine Waffen abgeben musste. Bestrafe Einen, erziehe Hunderte.

Bearbeitet von Tyr13
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vor 1 Minute schrieb Tyr13:

Das ist die Basis für den Vorwurf, dieser Mann "sympathisiere" mit der Reichsbürgerszene. Eine privatrechtliche Streiterei. Wahrscheinlich in der Qualität des Maschendrahtzauns und des Knallerbsenstrauchs.

"Sie ist eine Hexe!"

"Mein Nachbar hört BBC!"

"Mein Nachbar schaut Westfernsehen!"

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Da hat man also mithilfe der ungeliebten BRD-GmbH einen Existenzgründungskredit erhalten, hat ein Geschäft aufgebaut und jetzt soll man plötzlich Steuern zahlen?

 

Und als Selbstverwalter darf man sich doch selbstverständlich die Erlaubnis zum Waffenhandel erteilen!

 

Man hat doch an die UNO, an Obama und an Putin (die "Hohe Hand") eine entsprechende Erklärung geschickt, daß man sich selbst verwaltet. Und plötzlich wird man überfallen:   :shout:

 

 

Zitat

Die Polizei hat am Mittwoch in Cottbus Wohn- und Geschäftsräume nach Beweismitteln durchsucht. Im Fokus stehe ein 55-Jähriger, der mit Waffen gehandelt haben soll, obwohl er dafür keine Erlaubnis habe, sagte ein Polizeisprecher der Deutschen Presse-Agentur. Unabhängig davon sei der Mann festgenommen worden, weil Haftbefehle gegen ihn wegen nicht beglichener Schulden in Höhe von mehreren zehntausend Euro vorlagen.

 

Zitat

Nach Polizeiangaben war ihnen die Waffenhandelserlaubnis und von der Stadt Cottbus die Gewerbeerlaubnis entzogen worden. Zudem liegen Haftbefehle vor, weil Steuerrückstände in fünfstelliger Höhe nicht gezahlt wurden. Außerdem gibt es den Verdacht, gegen das Waffengesetz verstoßen zu haben, weshalb auch nach illegalen Waffen gesucht wurde

 

 

("Outlife - Outdoor-Military" ist bekanntlich Althochdeutsch. Ebenso wie "Survival")

 

LINK2

 

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Da ich hetz,äh heletz nicht mehr lesen kann, hier eine neue Meldung (vielleicht schon da von dem, dessen Namen ich nicht noch mal nennen möchte):

SEK-Einsatz gegen sogenannte Reichsbürger in Cottbus

Zitat:

Das Bundesamt für Verfassungsschutz rechnet der „Reichsbürger“-Bewegung rund 10000 Menschen zu. Rund 600 davon seien rechtsextremistisch.

 

Kann jemand das mal ins Verhältnis zu SEK Einsätzen bei Gefährdern setzen ????

 

Reichsbürger sollten sofort deportiert werden !!!! Und potentielle Gefährder auch !

 

Bearbeitet von speedjunky
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vor 3 Stunden schrieb heletz:

Da hat man also mithilfe der ungeliebten BRD-GmbH einen Existenzgründungskredit erhalten, hat ein Geschäft aufgebaut und jetzt soll man plötzlich Steuern zahlen?

 

Und als Selbstverwalter darf man sich doch selbstverständlich die Erlaubnis zum Waffenhandel erteilen!

...

 

 

Ich denke diesen Reichs-Affen wird man den Hahn zu drehen.. und das ist schon längst überfällig!

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Kann mann dieser blöden Forensoftware nicht abgewöhnen, ohne Anlaß irgendwelche alte posts erneut vorzugeben, die man wenn auch ohne Inhalt zwangsweise abschicken muß, damit es weitergeht? So ein Schrott.

 

Was ich eigentlich sagen wollte ....

 

Wenn man mit den sog. Reichsbürgern fertig ist: Welche Sau kann man dann durchs Dorf treiben, welche Staatsfeinde kann man zur Ablenkung von den wirklichen Problemen dann medienwirksam an den Pranger stellen? Sind wir dann dran?

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vor 6 Minuten schrieb MarkF:

Kann mann dieser blöden Forensoftware nicht abgewöhnen, ohne Anlaß irgendwelche alte posts erneut vorzugeben, die man wenn auch ohne Inhalt zwangsweise abschicken muß, damit es weitergeht? So ein Schrott.

 

Was ich eigentlich sagen wollte ....

 

Wenn man mit den sog. Reichsbürgern fertig ist: Welche Sau kann man dann durchs Dorf treiben, welche Staatsfeinde kann man zur Ablenkung von den wirklichen Problemen dann medienwirksam an den Pranger stellen? Sind wir dann dran?

 

Stimmt.

 

Solidaritätsdemo aller LWB zugunsten der Reichsbürger?

 

Oder was wäre jetzt Dein Vorschlag?

 

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vor 22 Stunden schrieb Hunter375:

Ich denke diesen Reichs-Affen wird man den Hahn zu drehen.. und das ist schon längst überfällig!

Richtig, das sollte man mit allen Affen so machen, schon längst überfällig!!!

 

P.S. Ich distanziere mich energisch davon irgendwelche Bevölkerungsgruppen als Affen zu bezeichnen, auch wenn sie so aussehen!

 

Bearbeitet von speedjunky
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vor 22 Stunden schrieb Hunter375:

 

Ich denke diesen Reichs-Affen wird man den Hahn zu drehen.. und das ist schon längst überfällig!

 

 

Man hat den Aktivitäten der Herrschaften viel zu lange untätig zugesehen, weil man sie unterschätzt hat.

 

Das haben sie als Bestätigung dafür gesehen, daß sie im Recht seien.

 

Glücklicherweise muß man sie nicht "denunzieren", sie melden sich freiwillig, so auch im vorliegenden Fall:

 

Zitat

Der Kläger, der sich mit dem Duktus seiner Schriftsätze in den Kontext der so genannten „Reichsbürger“-Bewegung stellt, sieht die auf dem Grundgesetz fußende Rechtsordnung als für sich nicht bindend an, meint vielmehr, nach von der genannten Bewegung oder sogar von ihm selbst aufgestellten Regeln sich verhalten zu können. So reichte er unter dem 28. April 2015 eine Proklamation der Selbstverwaltung ein, wonach er den Organisationsstrukturen der Judikative und der Exekutive der Bundesrepublik den Gehorsam verweigere und gleichzeitig erklärte, nicht Angehöriger einer „Bundesrepublik Deutschland“ zu sein. Ferner merkt der Kläger an, dass er sich fortan unter Selbstverwaltung stelle. Dies hat er dadurch untersetzt, dass - ausweislich des Aktenvermerkes über ein persönliches Gespräch am 11. Mai 2015– er einen Personalausweis des „Deutschen Reichs“ ausgestellt durch die „Exil-Regierung Deutsches Reich“ vom 28. August 2014 vorlegte. Ferner führte er mit dem unter dem 25. Mai 2015 bei dem Beklagten eingereichten Schreiben aus, bei der Durchsetzung von Forderungen auf der Grundlage von Rechtsvorschriften durch Personal der Bundesrepublik Deutschland könne es sich nie um staatliches Recht handeln, sondern nur um Geschäftsangebote, die seiner Zustimmung bedürften und die er ausdrücklich verweigern werde.

 

Das Urteil, das Lutz Prast die waffenrechtlichen Erlaubnisse entzieht, stammt vom 20.9. 2016, man hat ihm also bis zum 8.Februar deutlich Zeit gelassen.

 

Der RBB hatte über seine und die Aktivitäten seiner Lebensgefährtin Anke Knappick schon am 9.6. 2016 berichtet.

 

Heute gibt es noch einen ergänzenden Artikel in der LR.

 

Neben den 35.000 € Steuerschulden muß da noch mehr gewesen sein, denn aus der Erklärung des Pressesprechers erfährt man von drei (!) Haftbefehlen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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