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IGNORED

Heute schon gelacht? Akte 2016 und Vollautomaten


J.D.

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Schon gemerkt? Einem Kommentator bei der GRA drüben ist noch aufgefallen, daß in dem Beitrag ja auf "Ziele, die Personen darstellen", also mithin "kampfmäßig", geschossen wird. Die Schaufensterpuppe am Ende. Mir ist das im Moment auch nicht bewußt gewesen.

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Zitate aus der Antwort der GRA auf die Anfrage von Sat1/Akte 2016

...

Gerne nehmen wir zu Ihrer Frage Stellung, auch wenn bereits Ihre Frage zeigt, dass Sie möglicherweise noch etwas Recherchearbeit in Punkto Waffengesetzgebung in Deutschland vor sich haben. (...)

...

Wir können Ihnen nur abraten Ihre Berichterstattung in diese Richtung zu lenken, da dies viel Kritik an Ihrer Sendung hervorrufen dürfte. (...)


 

Hätten sich die Macher mal die Ratschläge zu Herzen genommen. Naja, Unterhaltung von, mit und für Melonen eben. Die Presse- und Medienlandschaft ist ein Sumpf und es wäre schön, wenn mal ein paar Dreckschleudern beim Schlammwerfen absaufen würden (bildlich gesprochen).

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Zur Polizei kann man laufen, wenn man vom stadtbekannten Rabauken vermöbelt wurde, man Geschädigter bei einem Verkehrsunfall ist, beraubt oder bestohlen wurde.

 

Aber in derlei Dingen, wie sie hier zur Debatte stehen ist die Polizei völlig kontextbefreit, hat von der Materie in den wenigsten Fällen auch nur ansatzweise Ahnung und kann auch nicht einschätzen, worum es letztendlich geht.

Demenstprechend wird die Angelegenheit in der Folge behandelt und das Übel nimmt seinen Lauf. Szenarien nach Buchbinder Wanniger sind noch das Beste, was dabei geschehen kann. In aller Regel wird auch die rechtliche Bedeutung der Angelegenheit nicht korrekt gewürdigt.

Hinzu kommt auch, dass die Schnittstelle zwischen Polizei und der dann auch einzubeziehenden Staatsanwaltschat nicht unbendingt von einem konstruktiven Miteinander gekennzeichnet ist. Mit anderen Worten: Beide Parteien sind sich regelmäßig nicht besonders grün.

Deutlicher will ich es nicht wirklich ausführen. Nur soviel: Bei der StA sitzen Juristen bei der Polizie sitzt Anderes.

 

PS: Das ist nicht gegen die engagierten Kollegen bei Polizei und Zoll gerichtet! Ihr wisst selbst, wie mühsam es ist, den Kollegen ein Grundverständnis im Bereich der waffenrechtlichen Vorschriften zu vermitteln. Ihr wisst auch, wie wenig Grundverständnis und Substanz dabei vorausgesetzt werden kann, da das Tagesgeschäft anderweitige, weitaus dringlichere Anforderungen stellt. Gebt nicht auf und gebt Euer Wissen weiter.

Bearbeitet von SeinePestilenz
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vor 20 Minuten schrieb heletz:

Wurde ja auch gemacht.

Das ist sicher gut. Aber je mehr begründete Anzeigen aus unterschiedlichen Richtungen eingehen, desto mehr Gewicht erlangt die ganze Angelegenheit. Das eine ist Qualität, danach kommt Quantität.

Bearbeitet von SeinePestilenz
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Idealerweise versucht jetzt irgendein Vollpfosten das Gleiche, was in dem Beitrag gemacht wurde!

 

Sprengt sich dann beim Versuch die Waffe zu testen die Hand weg und verklagt SAT1 auf Schmerzensgeld... :rofl:

 

Dann würde das Ganze vielleicht groß in der Presse sein und SAT1 dazu gezwungen, ne Gegendarstellung zu bringen. :victory:

 

Naja... träumen darf man ja noch... :rolleyes:

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Jo. Und was macht dann die StA? Gibt die Akte an die Polizei für abschließende Ermittlungen.

Wer glaubt, dass ein Staatsanwalt selbst ermittelt, glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten.

 

edit: treffendes Zitat in Wikipedia gefunden:

Da die Staatsanwaltschaft so gut wie keine eigenen Organe zur Durchführung von Ermittlungsmaßnahmen hat, wird von ihr bisweilen als „Kopf ohne Hände“ gesprochen. Die erforderliche „Handarbeit“ wird von Beamten anderer Strafverfolgungsbehörden, insbesondere der Polizei, als Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft, geleistet (§ 152 Gerichtsverfassungsgesetz). In der Praxis ist es so, dass die Polizei in den Fällen der Klein- und mittleren Kriminalität innerhalb einer Frist von etwa zehn Wochen Ermittlungen durchführt und die Akten dann der Staatsanwaltschaft mehr oder weniger fertig ermittelt vorlegt. Diese entscheidet dann, ob weitere Ermittlungen notwendig sind oder ob sie abgeschlossen sind und die Sache eingestellt oder Anklage erhoben wird. In einem Ermittlungsverfahren, das von Ermittlungspersonen betrieben wird, obliegt ihr die Sachleitungsbefugnis („Herrin des Verfahrens“).

Bearbeitet von Tauri
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Am ‎14‎.‎10‎.‎2016 um 20:26 schrieb SeinePestilenz:

Bitte solche Anzeigen nie über die Polizei, sondern stets über die Staatsanwaltschaft stellen. Nur ein gut gemeinter Rat.

Das ist Unsinn denn jede Anzeige wird nach Bearbeitung der Staatsanwaltschaft zugesandt.

Die Staatsanwaltschaft registriert die Anzeige mit einem Aktenzeichen und sendet sie dann der zuständige Pol.-Dienststelle zwecks weiterer Ermittlungen zu.

 

Man sollte sich aber auf jeden Fall bei einer Anzeigenerstattung die Vorgangsnummer geben lassen.

Die Staatsanwaltschaft ist in jedem Fall "Herrin" des Verfahrens.

 

Auch telefonische und anonyme Anzeigen sind möglich.

Sie erhalten eine Vorgangsnummer und werden dann an die zuständige Fachdienststelle weitergeleitet und nicht selbst bearbeitet.(so sollte eigentlich der übliche Ablauf sein)

 

Jede polizeiliche Auskunftsstelle kann dann anhand der Vorgangsnummer den zuständigen Sachbearbeiter, bzw. die Endbearbeitungsdienststelle benennen.

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Am ‎14‎.‎10‎.‎2016 um 21:26 schrieb SeinePestilenz:

Aber in derlei Dingen, wie sie hier zur Debatte stehen ist die Polizei völlig kontextbefreit, hat von der Materie in den wenigsten Fällen auch nur ansatzweise Ahnung und kann auch nicht einschätzen, worum es letztendlich geht.

Darum gibt es ja auch die Zuständigkeitsregelung und Anzeigen bei Waffendelikten bleiben nicht auf der Polizeiwache liegen.

Am ‎14‎.‎10‎.‎2016 um 21:26 schrieb SeinePestilenz:

Hinzu kommt auch, dass die Schnittstelle zwischen Polizei und der dann auch einzubeziehenden Staatsanwaltschat nicht unbendingt von einem konstruktiven Miteinander gekennzeichnet ist. Mit anderen Worten: Beide Parteien sind sich regelmäßig nicht besonders grün.

Das kann ich so nicht bestätigen.

Am ‎14‎.‎10‎.‎2016 um 21:26 schrieb SeinePestilenz:

PS: Das ist nicht gegen die engagierten Kollegen bei Polizei und Zoll gerichtet! Ihr wisst selbst, wie mühsam es ist, den Kollegen ein Grundverständnis im Bereich der waffenrechtlichen Vorschriften zu vermitteln. Ihr wisst auch, wie wenig Grundverständnis und Substanz dabei vorausgesetzt werden kann, da das Tagesgeschäft anderweitige, weitaus dringlichere Anforderungen stellt. Gebt nicht auf und gebt Euer Wissen weiter.

Ja, das ist wirklich mühsam.

Darum gibt es ja die Fachdienststellen und jede Polizeidienststelle ist froh wenn sie Anzeigen schnell weiterleiten können wofür sie in der Bearbeitung nicht zuständig sind.

 

Die 1. Frage ist immer die örtliche und sachliche Zuständigkeit.

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vor 3 Stunden schrieb Tauri:

Jo. Und was macht dann die StA? Gibt die Akte an die Polizei für abschließende Ermittlungen.

Es ist aber schon klar, dass es einen Unterschied macht, wie der Geschäftsgang ist.

 

vor 2 Stunden schrieb uwewittenburg:

... jede Anzeige wird nach Bearbeitung der Staatsanwaltschaft zugesandt.

Die Staatsanwaltschaft registriert die Anzeige mit einem Aktenzeichen und sendet sie dann der zuständige Pol.-Dienststelle zwecks weiterer Ermittlungen zu.

Genau. Und weil das so ist (siehe auch die geradezu grandiose Einlassung von Tauri), macht sich die Polizie mit wachsender Begeisterung immer und überall selbst noch mehr Arbeit. Natürlich haben die Beamten dort nie und nimmer Vermeindungsstrategien für nach ihrem Daführhalten unwesentliche Fälle.

 

Wer so dämlich ist, zu glauben, das sei kein Bestandteil der Realität, der glaubt dann wirklich, dass Zitronenfalter Zitronen falten.  

 

vor 2 Stunden schrieb uwewittenburg:

Das ist Unsinn.

Gebe ich gerne zurück. Das ist WO in Höchstform. Selbst nichts wissen (sorry, Streifenpolizist im Ruhestand mit neuer Mission Forumsbefüller mangels anderweitiger Lebensaufgabe zählt für mich nicht als Qualifikation), keine Lösungsvorschläge anbeiten, aber Hauptsache, das Forum mal mit irdendwelchem Geschwurbel verzieren.

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Am 14.10.2016 um 04:49 schrieb Proud NRA Member:

 

Solange nicht Vollauto oder aus sonst einem Grund verboten darfst Du in Amerika prinzipiell Waffen bauen wie Du magst. Ein Beschuß ist nicht vorgeschrieben. Wer z.B. mit Waffen aus dem 3D-Drucker experimentieren will, der darf das soweit, und ist normalerweise auch klug genug, das Produkt dieses Experiments mit einem Rest und einem Seil am Abzug auszulösen. Damit begangene Straftaten oder sonstige Probleme: Null. Wer eine funktionierende Kanone herstellen kann, die technisch ausgereifter ist als ein auf Kaliber gebohrter Bolzen, eine Rohrendkappe, eine Feder, und ein Nagel, der ist erfahrungsgemäß nicht im Bereich der Straßenkriminalität aktiv und hat normalerweise eh einen Fundus an gekauften Waffen.

 

Es geht hier nicht ums Waffen bauen sondern um den Bau eines Vollautomaten und das ist in allen Bundesstaaten der USA verboten ;).

 

In den Staaten müssen die Kniffen zudem registriert sein ! So wie in dem Video funktioniert das auch nicht legal. Da muss nähmlich ein fertiger Lower eine Seriennummer haben. Außer man kauft nen unfertigen Lower und fräst ihn fertig aber das wurde im Video auch nicht gemacht ;).

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