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IGNORED

KW verschenken, aber nicht die eigene


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Geschrieben

Hall

das Thema ist ein wenig Tricky, normal heißt es, das ich nur meine eigene EWB Waffen verkaufen / verschenken darf. Die Person welche eine Browning .22 loswerden möchte, ist ein wenig älter und hat natürlich kein Internet. 

Somit darf ich die Waffe auch wohl nicht auf E Gun einstellen, da die nicht auf meiner WBK steht. Leider wollen unsere BÜMA keine Gebrauchwaffen, weder ankaufen noch geschenkt, sofern man nichts neues erwirbt. 

Und der Behörde abgeben will er nicht, seine Einstellung eben.

Geschrieben (bearbeitet)

dafür gibts eh kein Geld, es sei denn es ist was Besonderes und ein Sammler erbarmt sich gegen die Austragungsgebühr.

 

 

such Dir am Besten einen Händler/Büxer aus Eurer Gegend, der selbst bei eGun unterwegs ist und bittet ihn das im Auftrag (in Kommission) abzuwickeln. er wird das wohl nicht für Lau machen, das kann (und wird für Euch vermutlich auch) zum Verlustgeschäft werden. aber wenigstens landet das Teil nicht in der Tonne.

 

 

 

mit bissl Glück kann man sie einem Jäger für die Fallenjagd geben.

 

 

Bearbeitet von alzi
Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb alzi:

dafür gibts eh kein Geld, es sei denn es ist was Besonderes und ein Sammler erbarmt sich gegen die Austragungsgebühr.

Das es kein Geld gibt habe ich ihm klar gemacht, die LW waren ja kein Problem auf meine WBK zu bekommen. 

vor 25 Minuten schrieb CZM52:

Alternativ nen Büma suchen der sie nimmt. DAS ist dann halt immer ne Preisfrage

Na die BÜMA in der Gegend habe ich mit ihm aufgesucht, da kommt der Spruch" ach gut gepflegt" aber eine 22er, die will kein Sportschütze haben.

vor 3 Minuten schrieb erstezw:

Es gibt auch noch die klassische Kleinanzeige in der Fachzeitschrift...

Doch wie schauts rechtlich aus?

Ich darf doch nicht eine Waffe anbieten, wenn Onkel XY die auf seiner WBK hat?

Genau das ist doch der Punkt.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb oetzi:

Ich darf doch nicht eine Waffe anbieten, wenn Onkel XY die auf seiner WBK hat?

Genau das ist doch der Punkt.

 

 

Aber gegen eine "unterstützung" zur Aufgabe des Angebotes spricht imho nix.

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb oetzi:

Ich darf doch nicht eine Waffe anbieten, wenn Onkel XY die auf seiner WBK hat?

Genau das ist doch der Punkt.

Da nn schau mal in Egun rein wie oft das pasisiert...." im Aúftrag für einen Schützenkollegen ohne internet " ist einer der häufigsten Sätze dort. Machst du das nicht jedenTag mit einer anderen Waffe unterstellt da auch keiner den handel. Wir haben schon Nachlässe genau so aufgelöst, mit Wissen und Duldung der Waffenbehörden.

Also mach einfach.

 

Peter

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb PetMan:

Da nn schau mal in Egun rein wie oft das pasisiert...." im Aúftrag für einen Schützenkollegen ohne internet " ist einer der häufigsten Sätze dort.

Genau das wollte ich machen, unser SBine war umtragen der anderen Waffen nicht der Meinung, das es erlaubt wäre. 

 

Geschrieben

Die wird dir genau so wenig sagen können warum es verboten ist wie ich belegen kann das es " einmalig " erlaubt ist. ICH habe noch kein Gesetz gelesen das es mir verbietet.  Zum " Handeln " zählt auch eine "Gewinnerzielungsabsicht ", wo ist die bei einmaliger Veräusserung für den Onkel? Darfst du den "Gewinn " behalten ? Nicht alles was nicht explizit erlaubt ist, ist auch verboten.

Geschrieben (bearbeitet)

Dann lad den älteren Herren doch zu dir ein, er erstellt sich an deinem PC mit deiner Hilfe einen eGun-Account und du hilfst ihm beim Erstellen seiner Auktion.

Da käme selbst der abgehobenste SB nicht auf seltsame Ideen.

Bearbeitet von Raiden
Geschrieben
vor 38 Minuten schrieb oetzi:

Doch, jedoch muss lt SB muss er sich auch als Anbieter online anmelden, ich darf das nicht

...

Was ein Quatsch. Ich meine eine altmodische, "rein analoge" Kleinanzeige auf Papier. Nix online.

 

Geschrieben

Über eGun kann man als Vertreter (§§ 164 ff. BGB), im Namen des Vertretenen, das Verpflichtungsgeschäft (Kaufvertrag nach § 433 BGB) abschließen.

 

Der Vertretene schuldet dann die Verschaffung des Eigentums. Und wie das Verfügungschäft, also der Erwerb, dann läuft, ist eine ganz andere Sache und spielt sich sowie außerhalb der Plattform ab.

 

Stichwort Trennungs- und Abstraktionsprinzip.

 

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Treater:

Über eGun kann man als Vertreter (§§ 164 ff. BGB), im Namen des Vertretenen, das Verpflichtungsgeschäft (Kaufvertrag nach § 433 BGB) abschließen.

 

Der Vertretene schuldet dann die Verschaffung des Eigentums. Und wie das Verfügungschäft, also der Erwerb, dann läuft, ist eine ganz andere Sache und spielt sich sowie außerhalb der Plattform ab.

 

Stichwort Trennungs- und Abstraktionsprinzip.

 

 

 

Nun, kann aber wenn man es Übertreibt schnell Ärger bringen, da der Handel das einfasst

 

 

Bei ein mal sehe ich kein Problem

 

Geschrieben

Das sieht man doch oft auf egun dass jemand für jemand anderen verkauft. Ausreichend Beschreiben das man nach Auktionsende die Adressdaten des VKs zur weiteren Abwicklung rausgibt. Dabei kannst du dann ja auch unterstützen. Wo ist das Problem?

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb callahan44er:

Das sieht man doch oft auf egun dass jemand für jemand anderen verkauft.

 

Bei mir nicht; der Käufer sieht nur meine Daten (Bewertungen). Erst im Anschreiben nach dem Kauf wird das geschrieben; wen geht das vorher was an ?

Hauptsache der Käufer / Verkäufer ist durch schnelle Abwicklung und der Beschreibung / Bildern entsprechender Ware zufrieden und kann gut bewerten.

Mache die Gefälligkeit natürlich auch wegen guter Bewertungen.

Geschrieben
vor 27 Minuten schrieb Pi9mm:

 

Bei mir nicht; der Käufer sieht nur meine Daten (Bewertungen). Erst im Anschreiben nach dem Kauf wird das geschrieben; wen geht das vorher was an ?

Hauptsache der Käufer / Verkäufer ist durch schnelle Abwicklung und der Beschreibung / Bildern entsprechender Ware zufrieden und kann gut bewerten.

Mache die Gefälligkeit natürlich auch wegen guter Bewertungen.

Kann jeder halten wie er will.......

Geschrieben

@oetzi

Falls Du Österreicher bist (was der Nickname nahelegt) versuchs doch mal im Dorotheum!

In den Auktionen gehen in letzter Zeit sogar die gebrauchten 7,65er PPK rauf wie die Raketen, die jahrelang als fast unverkäuflich galten!

Die Ergebnisse von vor einer Woche:

https://www.dorotheum.com/auktionen/aktuelle-auktionen/kataloge/list-lots/auktion/12010-jagd-sport-und-sammlerwaffen.html?results=sold&currentPage=7#lot-2109819

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb horidoman:

@oetzi

Falls Du Österreicher bist (was der Nickname nahelegt) versuchs doch mal im Dorotheum!

In den Auktionen gehen in letzter Zeit sogar die gebrauchten 7,65er PPK rauf wie die Raketen, die jahrelang als fast unverkäuflich galten!

Die Ergebnisse von vor einer Woche:

https://www.dorotheum.com/auktionen/aktuelle-auktionen/kataloge/list-lots/auktion/12010-jagd-sport-und-sammlerwaffen.html?results=sold&currentPage=7#lot-2109819

 

Wow, 932e für eine schnöde gebrauchte 92FS, verrückter Gebrauchtmarkt.

Geschrieben

Im Moment wäre es eine gute Zeit, um die eigene Sammlung abzustoßen. Die Preise sind völlig verrückt.

In Österreich und im benachbarten EU Ausland kann ich es ja noch verstehen. SV hat wieder Konjunktur. Aber selbst hier bei uns ist der Markt völlig überhitzt.

 

Gruß

Stefan

Geschrieben (bearbeitet)

Lot 371, S&W 2nd Model Hand Ejector in .455 Webley Mk. II für 1.625 Tacken...Caramba! Dafür würde ich mich glatt von meinem trennen - incl. Tasche und zwei zusätzlicher Sätze an Griffschalen.

 

Mein 4" Python, der noch 5 Jahre älter ist, als der im Lot 410 für € 1.500 gleich hinterher!

Bearbeitet von JuergenG

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