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IGNORED

WBK gelb "NEU"


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Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Hallo Georg. § 58 WaffG ist eigentlich Beleg genug. Daran kann auch das o.g. Gerichtsurteil nichts ändern (in dessen Verfahren es auch um etwas ganz anderes ging).

 

Vergleichbar ist das ganze mit einem alten Haus, das rechtskonform erbaut, aber nicht mehr den aktuellen Bauvorschriften entspricht. Solange es nicht durch Umbau oder Nutzungsänderung verändert wird, darf es so stehen bleiben. Dieser Bestandsschutz besteht für die alte gelbe WBK definitiv fort, denn nachfolgend zu § 58 WaffG ist zu dieser NICHTS geregelt !

 

Hallo SBine,

ich kann mich Deinem Argument mit Freuden anschliessen, aber was ist wenn es mein Amt nicht tut? Deine, durchaus stimmige Argumentation ist aber irgendwie auch interpretationsfähig... mein Amt könnte es auch anders auslegen..... Zu klären wäre das dann vor Gericht (so wichtig ist mir die Sache nicht, es ging mir hier eher ums das Generelle)

Schade dass es keine konkrete Anweisung an die Ämter gibt.... dann müsste man das nicht Durchklagen..

 

Danke Dir ganz herzlich.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb karlyman:

"Bestandsschutz"  ist heute im deutschen Waffenrecht ein so stark bedrohtes, vor sich hinkümmerndes Pflänzchen,

dass es eigentlich selbst unter Artenschutz gestellt gehört.

 

Leider, ja. Und immer wenn etwas neues verboten wird, ist das gekoppelt an ein Verbot es zu veräußern oder zu vererben. Rechtsstaat ist anders... wie das geht, zeigen uns die Amis: Vor 1986 konnten Zivilisten Maschinenwaffen kaufen, wenn sie eine 200,-$-Strafsteuer gezahlt haben. Danach wurde es verboten. Die heute vorhandenen "pre ban machine guns" können aber nicht nur weiterhin besessen, sondern auch geschossen, vererbt und verkauft werden. So sieht "Bestandsschutz" aus. Nicht so wie bei uns: "Du darfst es fest verschlossen und in Dunkelheit verbannt weiterhin besitzen, solange wir es Dir nicht wegnehmen, und wenn Du stirbst wird es verschrottet".

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

Hallo Georg. § 58 WaffG ist eigentlich Beleg genug. Daran kann auch das o.g. Gerichtsurteil nichts ändern (in dessen Verfahren es auch um etwas ganz anderes ging).

Vergleichbar ist das ganze mit einem alten Haus, das rechtskonform erbaut, aber nicht mehr den aktuellen Bauvorschriften entspricht. Solange es nicht durch Umbau oder Nutzungsänderung verändert wird, darf es so stehen bleiben. Dieser Bestandsschutz besteht für die alte gelbe WBK definitiv fort, denn nachfolgend zu § 58 WaffG ist zu dieser NICHTS geregelt !

 

Tut mir leid, aber du irrst. Siehe meinen obigen Kommentar zu besagter Entscheidung des BVerwG. Dem ist nichts hinzuzufügen. Und daß das BVerwG seine klar zum Ausdruck gebrachte und durchaus auch nachvollziehbare Meinung ändern wird oder dem andere VGen nicht folgen sollten ist nun wirklich nicht zu erwarten.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Fyodor:

............. Rechtsstaat ist anders... wie das geht, zeigen uns die Amis: Vor 1986 konnten Zivilisten Maschinenwaffen kaufen, wenn sie eine 200,-$-Strafsteuer gezahlt haben. Danach wurde es verboten. Die heute vorhandenen "pre ban machine guns" können aber nicht nur weiterhin besessen, sondern auch geschossen, vererbt und verkauft werden. So sieht "Bestandsschutz" aus. ..............

Das ist ein schlechtes Beispiel. Man kann es ja selbst als LWB auch als durchaus vernünftige Entscheidung betrachten, daß Vollautomaten nicht in die Hände von Zivilisten gehören - genausowenig wie A-B-C-Waffen, Granatwerfer oder Feldhaubitzen, nur um ein paar willkürliche Beispiele herauszugreifen - und dann kann das Erwerbsdatum kein Kriterium sein.

 

Gruß

Gunsmoker

Geschrieben

Ich bin durchaus dafür, nicht jedermann ungeprüft - von mir aus auch nicht unkontrolliert - Zugang zu Schußwaffen zu gewähren, aber warum soll ein LWB mit sagen wir 5 KW und 5 HA im Schrank "gefährlich(er)" werden, wenn er auch einen VA dazu stellt? Oder einen Granatwerfer? Oder eine Kanone? Gut, mit ABC kann man auch unbeabsichtigt Schaden anrichten, das muß nicht sein, da wäre der Schaden im Mißbrauchsfall auch zu groß, aber wie realistisch ist denn die Annahme, der deutsche LWB, Sammler, mit einer Kanone im Garten oder einem oder zwei VA im Keller, würde jetzt - gar erfolgreich - damit eine Revolution beginnen?

Eine VA-Reglementierung ergibt nur Sinn, wenn grds. relativ unkontrolliert, wie halt in einigen Teilen der USA, Waffen erworben werden können. Sind die LWB ohnehin geprüft und gesiebt und kontrolliert wie bei uns .... es gibt ja auch durchaus Leute, die eine VA-Ausnahmegenhmigung haben. Wieviele von denen treiben Schindluder mit ihren VA? Die Deliquenzquote ist doch Null,folglich sind VA in LWB-Händen grundsätzlich kein Problem, ebensowenig wie HA.

Geschrieben
Am 13.6.2016 um 19:09 schrieb alzi:

is aber so!

 

Besser, es sollte so sein. Unsere SBine hat mir bereits "angedroht", dass, sollte die alte Gelbe voll sein, diese nicht mehr "verlängert" wird, sprich alles danach muss auf die Neue. Ist das so richtig ? Ich denke nicht, aber darüber mache ich mir Gedanken, wenn die verbliebenen 7 Zeilen irgendwann mal voll sein sollten.

Geschrieben
Am 13.6.2016 um 19:16 schrieb HuK-Schütze:

gelb alt nur einläufig, einschüssige Repetiergewehre, Doppelflinte gilt als einläufig, einschüssig.

 

Das solltest du noch mal sortieren... das tut einem ja weh, WSK hast du nie gemacht, stimmts ?

Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb BigMamma:

 

Besser, es sollte so sein. Unsere SBine hat mir bereits "angedroht", dass, sollte die alte Gelbe voll sein, diese nicht mehr "verlängert" wird, sprich alles danach muss auf die Neue. Ist das so richtig ? Ich denke nicht, aber darüber mache ich mir Gedanken, wenn die verbliebenen 7 Zeilen irgendwann mal voll sein sollten.

 

......so stehts in der Verwaltungsvorschrift und daran haben sich die Sachbearbeiter zu halten !!!

 

Zu § 58: Altbesitz :rtfm:
58.1 § 58 Absatz 1 Satz 1 ordnet die grundsätzliche Fortgeltung
waffenrechtlicher Erlaubnisse an. Besondere Bedeutung
hat diese Bestimmung für die nach altem Recht erteilte Gelbe
WBK, weil diese nach § 28 Absatz 2 Satz 1 ab 1976 einen allgemeinen
und unbefristeten Erwerb und Besitz von Einzellader-
Langwaffen ermöglichte. Gelbe WBK gelten als Erwerbsund
Besitzerlaubnis im nach altem Recht gegebenen Umfang
fort. Ist in einer nach altem Recht erteilten Gelben WBK kein
Platz mehr für die Eintragung weiterer Einzellader-Langwaffen,
so stellt die Behörde auf Antrag das sie fortsetzende Erlaubnisdokument
aus und vermerkt, dass die alte Gelbe WBK
vor dem 1. April 2003 erteilt wurde; in dem Feld „Amtliche
Vermerke“ wird die gegenständliche Beschränkung dieser Erlaubnis
auf Einzellader-Langwaffen vermerkt.

Geschrieben
vor 54 Minuten schrieb wingmaster1:

so stehts in der Verwaltungsvorschrift und daran haben sich die Sachbearbeiter zu halten !!!

 

Ich werde es ihr sagen, sobald es so weit ist und was wenn sie sich einen Dreck dafür interessieren ? Wie gesagt, im Moment hypothetisch, da noch 7 Zeilen frei, aber was macht man, wenn sie sich bockig stellen ?

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Gunsmoke Joe:

Das ist ein schlechtes Beispiel. Man kann es ja selbst als LWB auch als durchaus vernünftige Entscheidung betrachten, daß Vollautomaten nicht in die Hände von Zivilisten gehören -

 

Gruß

Gunsmoker

 

 

aha, WARUM? 

Welche Beispiele kannst du nennen, wo es mit legal in DE von Zivilisten bessesenen Vollatomaten Probleme gab?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb MarkF:

Ich bin durchaus dafür, nicht jedermann ungeprüft - von mir aus auch nicht unkontrolliert - Zugang zu Schußwaffen zu gewähren, aber warum soll ein LWB mit sagen wir 5 KW und 5 HA im Schrank "gefährlich(er)" werden, wenn er auch einen VA dazu stellt? Oder einen Granatwerfer? Oder eine Kanone? .......

Das ist Erbsenzählerei. Natürlich geht von solchen Waffen nochmal ein deutlich größeres  Gefahrenpotential aus von einem HA. Eine Revolution braucht es gar nicht, es genügt vollauf wenn einer nicht richtig tickt und ausrastet. Und das fällt dann wieder uns allen auf die Füße.

Außer "haben wollen" fällt mir kein Grund ein, wozu ein Zivilist Vollautomaten braucht. Für Präzi als auch für IPSC vollkommen ungeeignet - ganz abgesehen von der SPO - und selbst für legitimierte SV/HD absolut überdimensioniert wg. zu großer, durch nichts zu rechtfertigender Gefährdung Unbeteiligter.

Wenn jemand Feuerstösse abgeben will um sich gut fühlen, sollte man vielleicht Schießmöglichkeiten auf BW-Schießanlagen für Zivilisten anbieten (am besten gleich mit anschließender Fürsorge durch einen Psycho-Doktor).

 

Gruß

Gunsmoker

Bearbeitet von Gunsmoke Joe
Geschrieben (bearbeitet)
vor 19 Minuten schrieb Gunsmoke Joe:

..

Außer "haben wollen" fällt mir kein Grund ein, wozu ein Zivilist Vollautomaten braucht.

...

 

Gruß

Gunsmoker

 

Und genau mit dieser Argumentation begibst Du Dich auf verdammt dünnes Eis. Denn genau das ist das Argument, mit dem die gun grabber alle Waffen jenseits des Lichtgewehres verbieten wollen. Denn - außer "haben wollen" fällt auch denen kein Grund ein, wozu Zivilisten Schußwaffen brauchen. Wettkämpfe kann man schließlich auch mit dem Lichtgewehr, maximal vielleicht noch mit LG/LP, austragen.

Diese argumentative Büchse der Pandora würde ICH nicht aufmachen wollen!

 

Gruß

 

Sigges

 

Bearbeitet von Sigges
Tippfehler :(
Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb Gunsmoke Joe:

Das ist Erbsenzählerei. Natürlich geht von solchen Waffen nochmal ein deutlich größeres  Gefahrenpotential aus von einem HA.

 

 

WO bleiben die KONKRETEN Beispiele?

 

WO gab es Probleme mit einem legal besessenen Vollautomaten in DE ?

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 57 Minuten schrieb Sigges:

 

Und genau mit dieser Argumentation begibst Du Dich auf verdammt dünnes Eis. Denn genau das ist das Argument, mit dem die gun grabber alle Waffen jenseits des Lichtgewehres verbieten wollen. Denn - außer "haben wollen" fällt auch denen kein Grund ein, wozu Zivilisten Schußwaffen brauchen. ........

 

Gruß

 

Sigges

 

Soweit sind wir aber noch lange  nicht. Und damit es so bleibt, und wenn wir mit unseren Anliegen weiterhin nicht weniger ernst genommen werden wollen, sollten wir auch nicht-Waffen-afinen Mitmenschen (sollen ja vorkommen) eine Chance lassen zu erkennen, daß auch wir vernunftorientierte Ansätze nicht grundsätzlich aus Prinzip 'blöd' finden (müssen). Nur zu allem Nein sagen hilft auch nicht weiter und führt ins abseits.

 

Gunsmoker 

Bearbeitet von Gunsmoke Joe
Geschrieben
vor 48 Minuten schrieb Gunsmoke Joe:

Natürlich geht von solchen Waffen nochmal ein deutlich größeres  Gefahrenpotential aus von einem HA.

DAS

WP_Steinschloss.jpg

ist genau so gefährlich, wie ein Vollautomat.

Ein Schuss und Du bist tot.

Die Gefahr geht niemals von der Waffe aus, sondern von dem Menschen, der sie benutzt.

Nicht Waffen töten Menschen, Menschen töten Menschen.

 

CM

Geschrieben
vor 36 Minuten schrieb CZM52:

 

 

WO bleiben die KONKRETEN Beispiele?

 

WO gab es Probleme mit einem legal besessenen Vollautomaten in DE ?

 

Mein anderes Hobby hat mit der Fliegerei zu tun, und da geht es genau anders rum. Dort wartet man nicht bis man Zahlen für die Statisik hat, sondern tut vorbeugend das Menschenmögliche, um Unglücke zu verhindern. Und wenn sich Unfälle häufen, die auf Defizite gleich welcher Art (Piloten-Ausbildung, Training, Selektion) schließen lassen, wird daran gearbeitet.

Wer das dumm findet, soll sich melden.

 

Gunsmoker 

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb Gunsmoke Joe:

sondern tut vorbeugend das Menschenmögliche, um Unglücke zu verhindern.

Genau, man konstruiert abstrakte Gefährdungslagen und gleich die passenden Verordnungen und Gesetze dazu, alles muss Idiotensicher werden -mit der Folge, das irgendwann nur noch Idioten herum laufen.

Die Bodenampel lässt grüssen.

 

Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb cartridgemaster:

DAS

WP_Steinschloss.jpg

ist genau so gefährlich, wie ein Vollautomat.

Ein Schuss und Du bist tot.

Die Gefahr geht niemals von der Waffe aus, sondern von dem Menschen, der sie benutzt.

Nicht Waffen töten Menschen, Menschen töten Menschen.

 

CM

Du wirst's vielleicht nicht glauben, aber diese 'Weisheit' habe ich auch schon oft gehört. Trotzdem steht fest, daß derselbe - wenn er will - mit einer Kashi mehr Unheil anrichten kann als mit dieser Steinschloßpistole. Logisch? Und wenn wir ehrlich sind, und uns nicht selber was vormachen wollen, müssen wir zugeben, daß wir das eben nicht kontrollieren oder beeinflussen können, was der Einzelne mit seiner Waffe anstellt. Von daher macht es Sinn, Schußwaffen nach ihrer Feuerkraft zu beurteilen und zu reglementieren. Wohin es führen kann, wenn 'Zivilisten' ungehindert Zugang zu Kriegswaffen haben, kann man am besten an den sog. failed-states - vorerst in Afrika und von Vorder- bis Mittel-Asien -  studieren. Das kann niemand wollen.

 

Gunsmoker

Geschrieben (bearbeitet)

walo_dienstwaffen_d.jpg

 

Wenn jeder Legalwaffenbesitzer einen VA im Schrank hätte, würde mein persönliches Risiko erschossen zu werden um nullkommanix% steigen.

Die Wahrscheinlichkeit mit einem VA erschossen zu werden würde hingegen exorbitant steigen.

Bearbeitet von AGS
Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb BigMamma:

......In der Schweiz sind ja zT sogar Kampf-Panzer voll funktionsfähig sammelbar...ohweh...

Ich bin mir ziemlich sicher, daß Du dasselbe, sobald dir einer mit seinem Kampfpanzer nur so zum Spaß - oder weil er zufällig Ärger mit seinem Chef, seiner Frau, oder beides, hatte - über dein Auto fährt, oder über die Terasse in dein Wohnzimmer, nicht mehr ganz so lustig finden würdest. Aber soviel Ernsthaftigkeit ist wohl schon zuviel verlangt heutzutage. Have fun.....

 

Gunsmoker

 

PS: es gibt ja durchaus gutbetuchte Zeitgenossen, die in der glücklichen Lage sind, sich ausgmusterte und demilitarisierte Militärjets zu leisten und damit spazierenfliegen. Mit denen würde ich gerne tauschen, aber nur, wenn nicht auf mich geschossen wird...:o

Bearbeitet von Gunsmoke Joe
Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Gunsmoke Joe:

Ich bin mir ziemlich sicher, daß Du dasselbe, sobald dir einer mit seinem Kampfpanzer nur so zum Spaß - oder weil er zufällig Ärger mit seinem Chef, seiner Frau, oder beides, hatte - über dein Auto fährt, oder über die Terasse in dein Wohnzimmer, nicht mehr ganz so lustig finden würdest. Aber soviel Ernsthaftigkeit ist wohl zuviel verlangt heutzutage. Have fun.....

 

Gunsmoker

Dazu braucht man keinen Panzer - jedes beliebige Kettenfahrzeug (gelbe WBK :lol: ) von der Baustelle nebenan tut es auch.

 

Abs4

 

 

 

Geschrieben

Auch als LWB ist man geneigt, zu sagen, daß man natürlich zugestehen müsse, daß man mit einem VA im Falle des Falles mehr Unheil anrichten könnte. Mit dem Finger auf dem Abzug sind die 30 Kugeln raus und in die Menge ... So stellen sich dies die Verbieter von VA vor. Aber ist das wirklich realistisch? Oder anders herum: Kann ein geübter Schütze nicht auch in ausreichend schneller Geschwindigkeit sein Mag mit einem HA leeren? Vielleicht sogar effektiver? GK-HA schieße ich eher mit Bedacht, ich bin halt geizig, aber KK-HA sind quasi wie VA, nach gefühlten 5 Fingerbewegungen ist ein 30er Mag leer. Nur zu Funktionstestzwecken natürlich.

Letztlich sind das aber doch alles Spekulationen, die unterstellen, daß der VA-Besitzer tatsächlich ein Massaker begehen würde. Und da trifft sich das, was Joe zu seinem anderen Gebiet gesagt hat: Dem Fliegen.

Das Verbot von VA ist vergleichbar mit dem Verbot von allem, was mehr als ein Leichtflugzeug o.ä. (entschuldige meine Ignoranz, aber da ich kein Flieger bin - man kann leider nicht alles machen) ist. Wen so ein Kleinteil aufdozt ist der Schaden eher begrenzt und mehr als 1 oder 2 Insassen gehen auch nicht drauf. Kommt dagegen ein Learjet runter ....

Wenn Du aber darauf abstellst, daß man bei der Fliegerei nur besonders geprüftes Material verwendet, Sicherheitschecks hat, nur überprüfte Piloten fliegen dürfen (ich kenne die Einzelheiten nicht), dann ist dies noch nichts anderes als die Überprüfung der LWB bei uns.

Wenn der Pilot gecheckt und o.k. ist und den Schein für einen Learjet hat, dann darf er damit fliegen. Der Learjet-Pilot ist ja kein "sicherer" oder "zuverlässigerer" Mensch als der Cessna-Pilot. Er kann halt den Learjet fliegen und Learjetfliegen erfordert halt besondere Kenntnisse. Wenn ein LWB gecheckt ist, dann darf er Waffen besitzen. Es erfordert aber nun mal keine besondere Schulung oder Kenntnisse, um einen VA "sicher" zu besitzen. Ist man "sicher" und "zuverlässig" genug, um HAs zu haben, dann ist man es auch für VA. Unsicherheit kann man weder bei HA noch bei VA tolerieren (sagen wir hier in D). 

Das "Argument", daß es keinen vernünftigen Grund für VA gebe, ist, woraus andere hingewiesen haben, gefährlich. Denn es führt zu der Frage, ob es einen "vernünftigen" Grund für Waffen überhaupt gibt. Ist Interesse am Schützensport ein vernünftiger Grund? Würde ich verneinen. Ist Interesse an Waffen oder gar deren Sammeln ein vernünftiger Grund? Von dem auch der Allgemeinheit dienen Aspekt, Technikentwicklungen zu bewahren, zu dokumentieren, abgesehen: Ich denke nicht. Der einzige private vernünftige Grund, Waffen zu besitzen, ist bei uns nicht anerkannt: Zum Selbstschutz, zur (häuslichen) Selbstverteidigung. Alles andere sind private Interesse, Hobbies, Vorlieben und "Schlimmeres", also per se nicht "vernünftig".

Das ist aber die falsche Frage. Waffenbesitz fällt ungeachtet der Frage der Selbstverteidigung und des Widerstands unter Art.2 GG, die allg. Freizügigkeit (auch wenn wir dieses Grundrecht, das es so auf EU-Ebene nicht gibt, nach der aktuellen Entscheidung des BVerfG, der EU und dem EuGH den absoluten Vorrang vor unseren Grundrechten einzuräumen, vergessen können, denn diese Feiglinge werden sich offensichtlich niemals mit dem EuGH anlegen). Dieses Freiheitsrecht besteht zunächst und darf rechtmäßig eingeschränkt werden. Die Frage ist also nicht, warum man VA haben sollte, denn dies muß niemand erklären und rechtfertigen, ebensowenig wie man erklären und rechtfertigen muß, warum man jeden Abend auf seiner Modellbahn Grashalme "pflanzt". Deren Besitzverbot muß rechtfertigt werden und die bloße Behauptung, VA seien "gefährlicher" als HA, ist jedenfalls für D offenkundig nicht wahr: Schon mit HA wird so gut wie kein Schindluder getrieben (vielleicht sogar überhaupt keiner, ich glaube zwar zu "wissen", daß HA überhaupt nicht deliktsrelevant sind, aber ich mag mich irren), aber mit den im Privatbesitz befindlichen VA - leider habe ich keine Zahlen dazu - definitiv nicht. Und auch wenn es sich vermutlich durchgehend um alte Kamellen aus den 40er Jahren handelt, so ist es eine Tatsache, daß die betreffenden Leute auch nicht "zuverlässiger" sind als wir anderen, denn es gibt keine Steigerung der "Zuverlässigkeit". Nur das Gegenteil ist der Fall: jeder popelige Verstoß führt zum Entzug der Lizenz. Es ist also in D keinerlei Rechtfertigung für das Verbot von VA zu erkennen.

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