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IGNORED

Anzeige wegen sichtbarem Führen einer Gaspistole


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Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb MarkF:

Manchmal, das ist mein Eindruck, siehst Du das alles doch etwas zu sehr durch die Brille und dem Standpunkt Deiner früheren Berufstätigkeit, und vergleichst auch gerne Äpfel mit Birnen.

Klar,

welche Brille sollte ich denn nach 42 Jahren aufsetzen?:pilot:

Nein,

meinen Standpunkt kann man manchmal herauslesen, aber deutlich darlegen?

Wozu?

Äpfel und Birnen sind aber trotzdem Obst.

 

  • 3 Jahre später...
Geschrieben
Am 27.3.2016 um 18:45 schrieb Flohbändiger:

Möglicherweise hat er ja gegen eine Auflage in seinem KWS verstoßen, dass die Waffe verdeckt zu tragen ist. Soll sich gerüchteweise zunehmend bei Waffenbehörden durchsetzen, so etwas in den KWS einzutragen.

Auch wenn dieser Thread bereits alt ist, bin ich der selben Meinung, dass eine Auflage auf der Rückseite des KWS stand, die besagt das die Waffe verdeckt geführt werden soll. Und die Person hat gegen diese Auflage verstoßen. Ich selber habe den KWS, jedoch ohne diese Auflage oder Eintragungen. Mir selbst ist es schon im Rewe passiert, das der Pulli hochgerutscht ist und sich zwischen Pistolengriff verklemmte ohne das ich es merkte und die Pistole war dann sichtbar. Dauerte nicht lange dann kamen 2 Herren in blau. Ich wies sie darauf hin das ich einen gültigen KWS besäße und auch bei mir habe. Ich sagte ihnen das er sich im Geldbeutel befindet, der in der linken Hosentasche sei. Meine Hände behielt ich an der Brust, damit die Maßnahme problemlos vollstatten gehen konnte. Der eine Polizist kontrollierte die Daten " Personenfeststellung – PolG / StPO / OWiG, Datenabfrage über NWR - NWRG, Datenerhebung und Datenübermittlung - WaffG / PolG / StPO ". Der zweite übernahm die Sicherung. Er sagte nur das ich Glück habe das es nicht andere Polizisten sind die nervöser wären, da diese mich direkt zu Boden geworfen hätten oder direkt die Vermummten (SEK) geholt hätten. Um zu kontrollieren das es sich um eine SRS-Waffe handelt, zog der erste meine Waffe aus dem Holster, entfernte das Magazin und überprüfte die Waffe nach (PTB-Zeichen). Dann gab er mir meine Dokumente zurück, steckte meine ungeladene Waffe ins Holster zurück und das Magazin in die Hand, die ich in die Hosentasche stecken soll. Zum Schluss sagten die Herren noch, ich sollte in Zukunft darauf achten das die Waffe verdeckt ist, oder beim Einkauf die Waffe im Auto deponieren soll. Nachdem ich den Pulli über die Waffe zog, meinte der eine "Ja so ist in Ordnung" und sie gingen fort. Damit war die polizeiliche Maßnahme beendet.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 33 Minuten schrieb Achilleus123:

Damit war die polizeiliche Maßnahme beendet.

Mal eine absolut saudämliche Frage: Was bringt eine Schreckschusswaffe, für die ich einen KWS benötige, mehr an Sicherheit als ein vollkommen bürokratielos zu führendes und recht harmlos aussehende Sprühfläschchen mit Pfefferkonzentrat, mit dem ich durchaus auf gut 3 Meter mein Gegenüber kampfunfähig machen kann?

 

Oder liebst du den Moment, wo dich starke Arme zu Boden drücken, weil mal wieder der Pulli hochgerutsch ist?

 

Ein schußwaffenähnlicher Gegenstand im Anschlag ist die Androhung von tödlicher Gewalt. Eine Versprechen, das man mit dem Stück Zinkdruckguß nicht erfüllen kann. Ganz schlechte Pädagogik! Mit dem Spray (oder besser Gel) versprichst du nur einen verheulten Abend. Das kannst du auch problemlos durchsetzen.

Bearbeitet von Sal-Peter
Geschrieben (bearbeitet)
vor 47 Minuten schrieb Sal-Peter:

Mal eine absolut saudämliche Frage: Was bringt eine Schreckschusswaffe, für die ich einen KWS benötige, mehr an Sicherheit als ein vollkommen bürokratielos zu führendes und recht harmlos aussehende Sprühfläschchen mit Pfefferkonzentrat, mit dem ich durchaus auf gut 3 Meter mein Gegenüber kampfunfähig machen kann?

 

Oder liebst du den Moment, wo dich starke Arme zu Boden drücken, weil mal wieder der Pulli hochgerutsch ist?

 

Ein schußwaffenähnlicher Gegenstand im Anschlag ist die Androhung von tödlicher Gewalt. Eine Versprechen, das man mit dem Stück Zinkdruckguß nicht erfüllen kann. Ganz schlechte Pädagogik! Mit dem Spray (oder besser Gel) versprichst du nur einen verheulten Abend. Das kannst du auch problemlos durchsetzen.

Erstens trage ich keinen Zinkdruckscheiß, meine SRS hat einen Verschluss und sämtliche Kleinteile aus Stahl. Kostet zwar etwas mehr, aber man hat auch länger was davon. 

CS-Gas und Pfeffergaskartuschen gibt es auch für die SRS. 

Ich bin bereits 3 mal Überfallen worden und konnte gerade noch mich mit den Fäusten wehren. Habe nur keine Lust mehr, Schläge mit Kanthölzern mit dem bloßen Arm abzuwehren. Macht nämlich viel Aua.

Jeder hat das Recht, sich sein Verteidigungsmittel zu wählen. Der eine hat eine Dose Pfeffer, der eine verteidigt sich mit den bloßen Fäusten, der andere nimmt das was er gerade in die Hand bekommt, Stock, Rohr ect. und der andere benutzt dazu eine SRS. 

 

Auch mit deiner tollen Sprühflasche, musst du erstmal herauskramen und treffen. Gerade die mit dem einzelnen Strahl, ist das nicht so einfach. Dann gibt es noch die mit dem Sprühnebel. Nur bedenke auch wenn du diese benutzt musst du dich genauso verantworten wie einer mit ner SRS. Läufst du weg, kann es passieren das der Täter erzählt das du ohne jeden Grund ihm das Pfeffer in die Fresse gesprüht hast. Pfefferspray, das mit dem Begriff „Tierabwehrspray“ oder „nur zur Tierabwehr“ gekennzeichnet ist, unterliegt nicht den Vorschriften des Waffengesetzes. Dieses Pfefferspray kann ohne Alterseinschränkung von jedermann gekauft und mitgeführt werden. Sobald dieser Aufdruck fehlt, ist jedoch ein kleiner Waffenschein zwingend erforderlich. Selbstverständlich ist jedoch auch der Einsatz von Pfefferspray „zur Tierabwehr“ ausschließlich zum Zwecke der Notwehr erlaubt und in anderen Situationen strafbar.

 

Und nochmal ich hatte die Waffe geholstert und nicht im Anschlag. Das sind 2 unterschiedliche Handlungen. Eine Waffe im Anschlag bedeutet nämlich das du die Waffe in der Hand hast, und Personen bedrohst. Ist die Waffe geholster, befindet sich die Waffe gesichert im Holster. 

anschlag.png

Bearbeitet von Achilleus123
Geschrieben

Der Unterschied?

Lass dir doch mal mit einem Spray aus 1 Meter Entfernung ins Gesicht sprühen oder wahlweise mit einer SSW aus 1 Meter ins Gesicht schießen...

Und berichte dann hier 

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Sal-Peter:

Oder liebst du den Moment, wo dich starke Arme zu Boden drücken, weil mal wieder der Pulli hochgerutsch ist?

 

Einen wirklich vernünftigen Grund außer Selbstdarstellung , so ein Spielzeug mitzuführen, gibt es wohl nicht. 

Geschrieben (bearbeitet)

Wenn es erlaubt ist und dem Besitzer ein sichereres Gefühl gibt, ist das Mittel der Wahl doch unerheblich. Wenn es zu einer Notwehrsituation kommen sollte, zeigt sich erst, ob es die richtige Wahl für den einen auftretenden Fall war. Von mir aus könnten alle, die wollen und dürfen, mit ner verdeckt getragenen SRS oder anderem Gedöns rummlaufen. Ich hab keine SRS (zu geizig), hatte aber schon vereinzelte Situationen, wo ich mir irgendwas in der Art gewünscht hätte dabeizuhaben. Zuhause fliegt Pfefferspray rumm aber meine Wahl für Unterwegs wäre definitiv eine SRS.

Bearbeitet von ZaphodBeeblebrox
Geschrieben (bearbeitet)
vor 10 Minuten schrieb ZaphodBeeblebrox:

Wenn es erlaubt ist und dem Besitzer ein sichereres Gefühl gibt, ist das Mittel der Wahl doch unerheblich.

Nur sind sicheres Gefühl und Sicherheit zwei unterschiedliche Dinge.

 

Das ist in etwa so wie gefühlte Bedrohung und tatsächliche Gefahr.

 

vor 10 Minuten schrieb ZaphodBeeblebrox:

aber meine Wahl für Unterwegs wäre definitiv eine SRS.

Wie wir oben gelernt haben, hat jeder das Recht auf die Wahl des Verteidigungsmittels.

Und wenn sie noch so unklug ist...

Bearbeitet von German
Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Achilleus123:

 

Jeder hat das Recht, sich sein Verteidigungsmittel zu wählen. 

anschlag.png

Hallo

 

Auch wenn sich mir die Mundwinkel leicht nach oben verzogen : dieser Satz genügt als Erklärung!

Jetzt können wir darüber reden, ob ein Gaser die beste Wahl ist.

 

Steven

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 54 Minuten schrieb Quwertzuiop:

Einen wirklich vernünftigen Grund außer Selbstdarstellung , so ein Spielzeug mitzuführen, gibt es wohl nicht. 

Warten wir mal ab, bis sie 3 mal überfallen werden. Bei uns dauert es 1h-15 min bis die Polizei ankommt. Leben nämlich auf dem Land. Innerhalb 6 Monaten wurde die Apotheke ausgeraubt , der Täter hatte eine Axt. Der gleiche Täter hatte eine Woche später erneut die Postfiliale ausgeraubt. Ebenfalls mit einer Axt. Eine Rewe-Mitarbeiterin wollte Abends das Geld zur Bank bringen und wurde ausgeraubt. Am Rewe steht ein Geldautomat von der Volksbank und  wurde 5 mal gesprengt. Ich selber wurde 3 mal überfallen. Und die Täter wurde nicht gefasst. Selbst die Täter die mich angegriffen haben, ( waren neue Bürger) wurden  nur Personenfeststellung gemacht und durften wieder gehen. 2 Syrer wurden beim Drogen dealen erwischt und bekamen nur Platzverweis. 

 

Das hat nichts mit Selbstdartellung zu tun. 

 

Bin mal gespannt, wenn jemand dir mit so einem genannten Spielzeug ins Gesicht feuert ob du es immer noch als Spielzeug ansiehst.

Bearbeitet von Achilleus123
Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb Achilleus123:

Leben nämlich auf dem Land. Innerhalb 6 Monaten wurde die Apotheke ausgeraubt , der Täter hatte eine Axt. Der gleiche Täter hatte eine Woche später erneut die Postfiliale ausgeraubt. Ebenfalls mit einer Axt. Eine Rewe-Mitarbeiterin wollte Abends das Geld zur Bank bringen und wurde ausgeraubt. Am Rewe steht ein Geldautomat von der Volksbank und  wurde 5 mal gesprengt. Ich selber wurde 3 mal überfallen.

Also ich würde--einmal gesetzt, das stimmt so--da eher über einen Umzug nachdenken als über eine Platzpatronenwumme...

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb Achilleus123:

Pfefferspray, das mit dem Begriff „Tierabwehrspray“ gekennzeichnet ist, unterliegt nicht den Vorschriften des Waffengesetzes. Dieses Pfefferspray kann ohne Alterseinschränkung von jedermann gekauft und mitgeführt werden. Sobald dieser Aufdruck fehlt, ist jedoch ein kleiner Waffenschein zwingend erforderlich. 

Fehlt dieser Aufdruck hast du eine Straftat nach WaffG begangen. Mit oder ohne KWS.

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Achilleus123:

Um zu kontrollieren das es sich um eine SRS-Waffe handelt, zog der erste meine Waffe aus dem Holster, entfernte das Magazin und überprüfte die Waffe nach (PTB-Zeichen).  

 

 

Zum Schluss sagten die Herren noch [...]oder beim Einkauf die Waffe im Auto deponieren soll.

Und die Kartausche verbleibt dabei im Patronenlager?😂

 

2) schlechter Tip! Hat schon Leuten die waffenrechtliche Zuverlässigkeit gekostet als die SRS aus dem Auto geklaut wurde. ( die Zuverlässigleit gab es erst vor Gericht wieder)

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb kulli:

Und die Kartausche verbleibt dabei im Patronenlager?😂

 

2) schlechter Tip! Hat schon Leuten die waffenrechtliche Zuverlässigkeit gekostet als die SRS aus dem Auto geklaut wurde. ( die Zuverlässigleit gab es erst vor Gericht wieder)

Wer sagt den, dass das Magazin in der Waffe stecken bleibt und Kartusche im Patronenlager verbleibt wenn man Fahrzeug verlässt. Vielleicht nehme ich ja sogar ein abschließbares Behältnis mit und schließe die Waffe getrennt von Magazin ab.  Oder glaubst du ich lasse mein Auto offen rumstehen und am besten noch die SRS auf dem Beifahrersitz offen rumliegen.

 

Und was ist wenn morgen ein Asteroid  auf die Erde fällt, brauchen wir uns keine Gedanken mehr machen. Man könnte noch so jeden anderen Worst Case hinzufügen. 

 

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
55 minutes ago, steven said:

Hallo

 

Auch wenn sich mir die Mundwinkel leicht nach oben verzogen : dieser Satz genügt als Erklärung!

Jetzt können wir darüber reden, ob ein Gaser die beste Wahl ist.

 

Steven

 

Wie wäre es damit: https://www.pfefferspray-kaufen.net/jpx4/

Hat vier "Schüsse" und dürfte von der Wirkintensität doch eine Schreckschusspistole mit Gaspatronen übersteigen, plus dass das Teil wahrscheinlich nicht mit einer scharfen Waffe verwechselt werden kann.

 

bj68

 

Edit: In De. verboten.....daher Frage auf https://www.pfefferspray-kaufen.net/piexon-jet-protector-jpx/ beschränken....hat immerhin 2 Schüsse.

 

Edit die Zweite: Klassisches Beispiel wie der Staat jemanden SV oder besser den Erwerb legaler Mittel zur SV unmöglich macht....

Bearbeitet von BJ68
Geschrieben

Hatte ich ja ganz vergessen selbst im Rewe wurde innerhalb eines Jahres 7 mal eingebrochen. Es wurden immer nur Schnaps und Zigaretten gestohlen. Geld war ja nicht da. Dabei ist der Rewe Video-überwacht. Die Täter wurde sogar gefilmt. Aber Vater Staat kann und will nichts machen. Sind unsere Goldstücke.

 

https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/umgang-mit-fluechtlingen-keine-strafverfolgung-bei-ladendiebstahl-14038889.html

 

Geschrieben

Vor einigen Tagen in Österreich: 🙀

https://ooe.orf.at/stories/3015369/

Zitat

Für Verunsicherung in einem voll besetzten Reisezug sorgte der junge Bundesheersoldat, der am Bahnhof Bad Schallerbach in einen Zug gestiegen war. Am Montagmorgen fuhr der mit einem Seesack und Rucksack bepackte Soldat in Uniform vom Bahnhof Bad Schallerbach-Wallern Richtung Wels. Er trug gut sichtbar sein Sturmgewehr geschultert. Das bereitete den Mitreisenden des besetzten Zugs Unbehagen. …

 

 

Geschrieben
vor 57 Minuten schrieb Proud NRA Member:

Also ich würde--einmal gesetzt, das stimmt so--da eher über einen Umzug nachdenken als über eine Platzpatronenwumme...

Weder dir noch den Verbrechern Tue ich den Gefallen und lass mich vertreiben.

 

Ich laufe nicht einfach davon und verstecke mich. Denn das wollen Die. Schön demütig den Schwanz einkneifen und mit sich alles machen lassen.

Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb horidoman:

Vor einigen Tagen in Österreich: 🙀

https://ooe.orf.at/stories/3015369/

 

 

 

Na, die Hintergründe werden da noch zu klären sein.

Man muss sich aber mal (vergleiichend) klar machen, dass unsere deutschen Bw-Soldaten vor Jahren schon wegen Mitführen des dienstlichen Taschenmessers - Teil des Feldanzugs - Probleme bekamen (wenn*s auch später gelöst wurde).

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